211766-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Maßnahmen zum Schutz und Erhaltung des Naturschutzgebietes Weiers Wiesen in Bonn-Holzlar
Kerndaten
- Nummer
- 211766-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 29.10.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 211766-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Bürgerantrag: Maßnahmen zum Schutz und Erhaltung des Naturschutzgebietes Weiers Wiesen in Bonn-Holzlar Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 03.11.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Das Naturschutzgebiet Weiers Wiesen stellt mit 3,3 ha das kleinste Naturschutzgebiet auf Bonner Raum dar. Es befindet sich im Geltungsbereich des Landschaftsplan Ennert. Nach diesem sind sämtliche Handlungen verboten, die dem Schutzzweck oder dem besonderen Charakter des Gebietes zuwider stehen. Verboten ist insbesondere das Betreten von Flächen außerhalb der befestigten oder gekennzeichneten Straßen und Wege, Hunde unangeleint mit sich zu führen oder außerhalb von Wegen laufen zu lassen, sowie feste oder flüssige Stoffe sowie Gegenstände (wie beispielsweise Gartenabfälle) einzubringen, zu lagern oder sich ihrer in sonstiger Weise zu entledigen. Vor allem bei Flächen einer solch geringen Größe ist eine geringere Resilienz gegenüber Missständen, wie beispielsweise illegales „querfeldein“ laufen, zu befürchten. Die Entwicklungen des Schutzgebietes und die Problemlagen durch die unmittelbare Siedlungsnähe sind der Unteren Naturschutzbehörde bekannt. Aus diesem Grund wurden durch die Untere Naturschutzbehörde im Sommer 2021 Flyer zu korrekter Grünschnittentsorgung (Grünabfall richtig entsorgen“, siehe Anhang) in Briefkästen zahlreicher umliegender Wohnungen und Häuser verteilt. Darüber hinaus wurden bereits mehrfach, zuletzt in diesem Jahr, vereinzelt Anwohner*innen direkt kontaktiert, um ihnen die Schutzwürdigkeit des Gebietes näher zu bringen, sowie auf Ordnungswidrigkeiten bei Verstößen gegen die Verbote des Landschaftsplanes hinzuweisen. Ein erneutes Anschreiben und Kontaktieren weiterer Anwohner*innen wird in Erwägung gezogen. Um das Naturschutzgebiet Weiers Wiesen befinden sich fünf Standorte an denen auf die Schutzwürdigkeit des Gebietes hingewiesen wird. Sie befinden sich nicht mehr in einem guten Pflegezustand und auch die Lage einzelner Standorte ist kritisch zu hinterfragen. Die Untere Naturschutzbehörde wird sich einer Überarbeitung des Angebotes an Hinweisschildern widmen. In diesem Zuge wird auch die geschilderte Problematik mit Übertretungsverstößen in Zusammenhang mit dem Spielplatz am Gartenweg Nr. 4 und 6 geprüft.Seite 1 von 4 Seite 2 Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung Beuel befürwortet die von der Verwaltung vorgeschlagene Vorgehensweise. Die Antragstellerin wird über die von der Verwaltung getroffenen Maßnahmen informiert. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen. Anlage/n 1 Flyer (öffentlich)Seite 2 von 4 Als Gartenbesitzer*in beginnt für Sie mit den ersten warmen Tagen des Jahres die Arbeit. Dann richten Sie Ihre Grünflächen für den Frühling her, trimmen die Hecken, zupfen das Wildkraut und entfernen Blätter und Rasenschnitt säuberlich aus dem heimischen Grün. Doch wohin mit dem Grünabfall? Leider nutzt nicht jede*r Gartenbesitzer*in unser kostenfreies Angebot zur fachgerechten Ver- wertung von Gartenabfällen. Sie häufen sich am Waldrand, an Wegen und Waldparkplätzen, ebenso wie in Park- und Grünanlagen, meist in dem Glauben, dass Kosten für die Entsorgung entstehen. Zudem herrscht die Meinung vor, dass man der Natur keinen Schaden zufügt, wenn Gartenabfälle in die Natur gekippt werden. GRÜNABFALL RICHTIG ENTSORGEN! Illegal entsorgte Gartenabfälle sind eine Gefahr für die natürliche Vielfalt in der Natur Hohe Bußgelder für illegales „Kompostieren“ Denn Lebensräume wie zum Beispiel der Wald, sind in sich geschlossene, gut funktionierende Ökosys- teme, die durch das Abladen von wilden Gartenab- fällen empfindlich gestört werden; dadurch gerät das sensible Gleichgewicht durcheinander. Durch das Abladen von Abfällen aus dem Garten, von Laub aus dem öffentlichen Straßenraum und von Bioab- fällen gelangen mehr Nährstoffe in den Boden. Dies nährt stickstoffliebende Pflanzen, wie Brennnesseln und Brombeeren, die die standorttypischen Arten verdrängen. Die verrottenden Gartenabfälle belasten auch das Grundwasser. Darüber hinaus stellen die auf diese Weise entsorgten Gartenabfälle nicht selten den Einstieg für wilde Müllkippen dar, indem zusätzlich sonstiger Unrat entsorgt wird. Ein weiteres Problem ist, dass die Gartenabfälle oft Wurzeln, Zwiebeln, Knollen oder Samen von standort- fremden oder nicht heimischen Pflanzen enthalten. Diese Pflanzen, die sogenannten Neophyten, werden zu einem echten Problem in heimischen Lebens- räumen da sie kaum Konkurrenz vorfinden, wodurch sie sich ausbreiten und allmählich alle anderen natürlichen Gewächse verdrängen. Mit freundlicher Unterstützung der Unteren Naturschutzbehörde und der Stadtförsterei Bonn. Bei Fragen zu städtischen Waldflächen wenden Sie sich an: Amt für Stadtgrün Forst Telefon: 0228 –77 22 62 E-Mail: stadtfoersterei@bonn.de Bei Fragen zu Naturflächen außerhalb des Waldes wenden Sie sich an: Amt für Umwelt-und Verbraucherschutz Untere Naturschutzbehörde Telefon: 0228 –77 45 45 E-Mail: naturschutz@bonn.de Titelbild, Negativbeispiel: © Shauna Grassmann, Untere Naturschutzbehörde Bonn Weitere Informationen zum Thema Abfall gibt es bei der Abfallberatung. Fragen Sie uns! Telefon 0228 − 555 27 20 bonnorange AöR Lievelingsweg 110 53119 Bonn www.bonnorange.de April 2020 Gedruckt auf Recyclingpapier aus 100 % AltpapierSeite 3 von 4 Grundstücksbesitzer*innen, die nicht selbst kompostieren, können ihre Grünabfälle zu den öffentlichen Grün- containern bringen. Diese finden Sie auf Ihrem Abfallplaner, der jährlich an alle Haushalte verteilt wird, oder online unter: www.bonnorange.de/gruencontainer. Darüber hinaus können die Grünabfälle aus Haushalten gebührenfrei zu den Wertstoff höfen gebracht werden: Wertstoffhof Am Dickobskreuz (Auf dem Gelände der Müllverwertungsanlage Einfahrt Am Dickobskreuz, Tor 2) 53121 Bonn Öffnungszeiten: Montag bis Freitag: 8 bis 17 Uhr Samstag: geschlossen Wertstoffhof Südstraße (Weststraße 11, Einfahrt über Südstraße) 53175 Bonn Öffnungszeiten: Montag bis Freitag: 8 bis 17 Uhr Samstag: 8 bis 12 Uhr Bitte beachten Sie: Beide Wertstoffhöfe sind sonntags, Rosenmontag, Heiligabend, Silvester und an allen gesetzlichen Feiertagen geschlossen, Weiberfastnacht und Karnevalsdienstag von 8 bis 12 Uhr geöffnet. Daher: Wenn Ihnen die Umwelt am Herzen liegt und Sie nicht nur Ihren eigenen Garten gesund erhalten wollen, nutzen Sie bitte die umfangreichen gebührenfreien Angebote von bonnorange, um Ihren Grünabfall nachhaltig und umweltgerecht zu entsorgen. Denn nur so können Ihre Kinder auch in Zukunft noch eine gesunde Natur erleben. Die Abfallberatung der bonnorange AöR bietet Ihnen eine kostenfreie Vor-Ort-Beratung an, um erfolgreich im eigenen Garten zu kompostieren. Sie erhalten hilf- reiche Tipps zur Eigenkompostierung und können auf Antrag Ihre Restabfallgebühr ermäßigen lassen. Wir beraten Sie gerne! E-Mail: kundenservice@bonnorange.de Telefon: 0228 – 555 27 20 Ihre Grünabfälle, die Sie über die mobilen und stationären Grüncontainer entsorgen, werden von unseren Mitarbeiter*innen zu einem Partnerunter- nehmen gebracht, das die Grünabfälle fachgerecht kompostiert. Dadurch entsteht hochwertiger Kompost, der zurück in den Stoffkreislauf gelangt. Die fachgerechte Verwertung der Grünabfälle in Bonn ist unser gemeinsamer Beitrag für den Natur-und Klimaschutz. Weitere Informationen auch zur Entsorgung gewerblicher Grünabfälle erhalten Sie beim Bürgertelefon der bonnorange AöR: 0228 – 555 27 20. https://stadtplan.bonn.de/cms/cms.pl?Amt=Stadtplan&act=0&Thema= Umweltschutz&Subthema=Entsorgung&layers=Hintergrundkarte,&scale=40000 Standorte der Grünabfallsammel- stellen im Bonner Stadtgebiet: > Illegale Grünabfallentsorgungen weiten sich zu wilden Müllkippen mit umweltschädlichem Unrat aus. > Gartenabfälle beeinträchtigen den Wuchs von heimischen Waldpflanzen. So kann das unbeabsichtigte Einbringen gebietsfremder Pflanzenarten wie beispielsweise dem Riesen- Bärenklau zur Folge haben, dass sich dieser anschließend unkontrolliert verbreiten und dadurch die Artenvielfalt negativ beeinträchtigt werden kann. > Das Einbringen von zusätzlichen Nährstoffen führt zu einer Stickstoffanreicherung des Bodens und zu einer Störung des natürlichen Ökosystems. Dies wiederum hat eine Zunahme von Unkräutern wie zum Beispiel Brennnesseln zur Folge. > Die Überdüngung verunreinigt das Grundwasser- und die Oberflächengewässer durch eine erhöhte Nitratbelastung des Bodens. > Zweige aus dem Gartenschnitt können zum Beispiel Pilzkrankheiten übertragen, die sich in der freien Natur ausbreiten können. > Wertvolle Wildkräuter, die die Lebensgrundlage vieler Wildtiere darstellen, werden zurückgedrängt und ein Artenwandel vorangetrieben.Seite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:03 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de