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211766-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Maßnahmen zum Schutz und Erhaltung des Naturschutzgebietes Weiers Wiesen in Bonn-Holzlar

Nummer
211766-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
29.10.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 08.12.2021 Kenntnisnahme
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  1. 211766 Bürgerantrag: Maßnahmen zum Schutz und Erhaltung des Naturschutzgebietes Weiers Wiesen in Bonn-Holzlar

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
211766-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Bürgerantrag: Maßnahmen zum Schutz und
Erhaltung des Naturschutzgebietes Weiers Wiesen
in Bonn-Holzlar
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 03.11.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Das Naturschutzgebiet Weiers Wiesen stellt mit 3,3 ha das kleinste
Naturschutzgebiet auf Bonner Raum dar. Es befindet sich im Geltungsbereich
des Landschaftsplan Ennert. Nach diesem sind sämtliche Handlungen
verboten, die dem Schutzzweck oder dem besonderen Charakter des Gebietes
zuwider stehen.
Verboten ist insbesondere das Betreten von Flächen außerhalb der befestigten
oder gekennzeichneten Straßen und Wege, Hunde unangeleint mit sich zu
führen oder außerhalb von Wegen laufen zu lassen, sowie feste oder flüssige
Stoffe sowie Gegenstände (wie beispielsweise Gartenabfälle) einzubringen, zu
lagern oder sich ihrer in sonstiger Weise zu entledigen.
Vor allem bei Flächen einer solch geringen Größe ist eine geringere Resilienz
gegenüber Missständen, wie beispielsweise illegales „querfeldein“ laufen, zu
befürchten. Die Entwicklungen des Schutzgebietes und die Problemlagen durch
die unmittelbare Siedlungsnähe sind der Unteren Naturschutzbehörde bekannt.
Aus diesem Grund wurden durch die Untere Naturschutzbehörde im Sommer
2021 Flyer zu korrekter Grünschnittentsorgung (Grünabfall richtig entsorgen“,
siehe Anhang) in Briefkästen zahlreicher umliegender Wohnungen und Häuser
verteilt.
Darüber hinaus wurden bereits mehrfach, zuletzt in diesem Jahr, vereinzelt
Anwohner*innen direkt kontaktiert, um ihnen die Schutzwürdigkeit des Gebietes
näher zu bringen, sowie auf Ordnungswidrigkeiten bei Verstößen gegen die
Verbote des Landschaftsplanes hinzuweisen. Ein erneutes Anschreiben und
Kontaktieren weiterer Anwohner*innen wird in Erwägung gezogen.
Um das Naturschutzgebiet Weiers Wiesen befinden sich fünf Standorte an
denen auf die Schutzwürdigkeit des Gebietes hingewiesen wird. Sie befinden
sich nicht mehr in einem guten Pflegezustand und auch die Lage einzelner
Standorte ist kritisch zu hinterfragen. Die Untere Naturschutzbehörde wird sich
einer Überarbeitung des Angebotes an Hinweisschildern widmen. In diesem
Zuge wird auch die geschilderte Problematik mit Übertretungsverstößen in
Zusammenhang mit dem Spielplatz am Gartenweg Nr. 4 und 6 geprüft.Seite 1 von 4
Seite 2
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Beuel befürwortet die von der Verwaltung
vorgeschlagene Vorgehensweise. Die Antragstellerin wird über die von der
Verwaltung getroffenen Maßnahmen informiert. Mit diesem Votum ist das in §
24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene
Verfahren abgeschlossen.
Anlage/n
1 Flyer (öffentlich)Seite 2 von 4
Als Gartenbesitzer*in beginnt für Sie mit den ersten
warmen Tagen des Jahres die Arbeit. Dann richten
Sie Ihre Grünflächen für den Frühling her, trimmen
die Hecken, zupfen das Wildkraut und entfernen
Blätter und Rasenschnitt säuberlich aus dem
heimischen Grün.
Doch wohin mit dem Grünabfall?
Leider nutzt nicht jede*r Gartenbesitzer*in unser
kostenfreies Angebot zur fachgerechten Ver-
wertung von Gartenabfällen. Sie häufen sich am
Waldrand, an Wegen und Waldparkplätzen, ebenso
wie in Park- und Grünanlagen, meist in dem Glauben,
dass Kosten für die Entsorgung entstehen. Zudem
herrscht die Meinung vor, dass man der Natur keinen
Schaden zufügt, wenn Gartenabfälle in die Natur
gekippt werden.
GRÜNABFALL
RICHTIG
ENTSORGEN!
Illegal entsorgte
Gartenabfälle sind eine
Gefahr für die natürliche
Vielfalt in der Natur
Hohe Bußgelder für illegales
„Kompostieren“
Denn Lebensräume wie zum Beispiel der Wald, sind
in sich geschlossene, gut funktionierende Ökosys-
teme, die durch das Abladen von wilden Gartenab-
fällen empfindlich gestört werden; dadurch gerät
das sensible Gleichgewicht durcheinander. Durch
das Abladen von Abfällen aus dem Garten, von Laub
aus dem öffentlichen Straßenraum und von Bioab-
fällen gelangen mehr Nährstoffe in den Boden. Dies
nährt stickstoffliebende Pflanzen, wie Brennnesseln
und Brombeeren, die die standorttypischen Arten
verdrängen. Die verrottenden Gartenabfälle belasten
auch das Grundwasser. Darüber hinaus stellen die
auf diese Weise entsorgten Gartenabfälle nicht
selten den Einstieg für wilde Müllkippen dar, indem
zusätzlich sonstiger Unrat entsorgt wird.
Ein weiteres Problem ist, dass die Gartenabfälle oft
Wurzeln, Zwiebeln, Knollen oder Samen von standort-
fremden oder nicht heimischen Pflanzen enthalten.
Diese Pflanzen, die sogenannten Neophyten, werden
zu einem echten Problem in heimischen Lebens-
räumen da sie kaum Konkurrenz vorfinden, wodurch
sie sich ausbreiten und allmählich alle anderen
natürlichen Gewächse verdrängen.
Mit freundlicher Unterstützung der
Unteren Naturschutzbehörde und
der Stadtförsterei Bonn.
Bei Fragen zu städtischen Waldflächen wenden Sie
sich an: Amt für Stadtgrün
Forst
Telefon: 0228 –77 22 62
E-Mail: stadtfoersterei@bonn.de
Bei Fragen zu Naturflächen außerhalb des Waldes
wenden Sie sich an: Amt für Umwelt-und
Verbraucherschutz
Untere Naturschutzbehörde
Telefon: 0228 –77 45 45
E-Mail: naturschutz@bonn.de
Titelbild, Negativbeispiel:
© Shauna Grassmann,
Untere Naturschutzbehörde Bonn
Weitere Informationen zum Thema Abfall gibt es
bei der Abfallberatung.
Fragen Sie uns!
Telefon 0228 − 555 27 20
bonnorange AöR
Lievelingsweg 110
53119 Bonn
www.bonnorange.de
April 2020
Gedruckt auf Recyclingpapier aus 100 % AltpapierSeite 3 von 4
Grundstücksbesitzer*innen, die nicht selbst kompostieren,
können ihre Grünabfälle zu den öffentlichen Grün-
containern bringen. Diese finden Sie auf Ihrem
Abfallplaner, der jährlich an alle Haushalte verteilt wird,
oder online unter: www.bonnorange.de/gruencontainer.
Darüber hinaus können die Grünabfälle
aus Haushalten gebührenfrei zu den
Wertstoff höfen gebracht werden:
Wertstoffhof Am Dickobskreuz
(Auf dem Gelände der Müllverwertungsanlage
Einfahrt Am Dickobskreuz, Tor 2)
53121 Bonn
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 8 bis 17 Uhr
Samstag: geschlossen
Wertstoffhof Südstraße
(Weststraße 11, Einfahrt über Südstraße)
53175 Bonn
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 8 bis 17 Uhr
Samstag: 8 bis 12 Uhr
Bitte beachten Sie:
Beide Wertstoffhöfe sind sonntags, Rosenmontag,
Heiligabend, Silvester und an allen gesetzlichen
Feiertagen geschlossen, Weiberfastnacht und
Karnevalsdienstag von 8 bis 12 Uhr geöffnet.
Daher:
Wenn Ihnen die Umwelt am Herzen liegt und Sie nicht
nur Ihren eigenen Garten gesund erhalten wollen,
nutzen Sie bitte die umfangreichen gebührenfreien
Angebote von bonnorange, um Ihren Grünabfall
nachhaltig und umweltgerecht zu entsorgen.
Denn nur so können Ihre Kinder auch in Zukunft
noch eine gesunde Natur erleben.
Die Abfallberatung der bonnorange AöR bietet Ihnen
eine kostenfreie Vor-Ort-Beratung an, um erfolgreich
im eigenen Garten zu kompostieren. Sie erhalten hilf-
reiche Tipps zur Eigenkompostierung und können auf
Antrag Ihre Restabfallgebühr ermäßigen lassen.
Wir beraten Sie gerne!
E-Mail: kundenservice@bonnorange.de
Telefon: 0228 – 555 27 20
Ihre Grünabfälle, die Sie über die mobilen und
stationären Grüncontainer entsorgen, werden von
unseren Mitarbeiter*innen zu einem Partnerunter-
nehmen gebracht, das die Grünabfälle fachgerecht
kompostiert. Dadurch entsteht hochwertiger
Kompost, der zurück in den Stoffkreislauf gelangt.
Die fachgerechte Verwertung der Grünabfälle in Bonn
ist unser gemeinsamer Beitrag für den Natur-und
Klimaschutz.
Weitere Informationen auch zur Entsorgung
gewerblicher Grünabfälle erhalten Sie beim
Bürgertelefon der bonnorange AöR:
0228 – 555 27 20.
https://stadtplan.bonn.de/cms/cms.pl?Amt=Stadtplan&act=0&Thema=
Umweltschutz&Subthema=Entsorgung&layers=Hintergrundkarte,&scale=40000
Standorte der Grünabfallsammel-
stellen im Bonner Stadtgebiet:
> Illegale Grünabfallentsorgungen weiten sich zu
wilden Müllkippen mit umweltschädlichem Unrat
aus.
> Gartenabfälle beeinträchtigen den Wuchs von
heimischen Waldpflanzen. So kann das
unbeabsichtigte Einbringen gebietsfremder
Pflanzenarten wie beispielsweise dem Riesen-
Bärenklau zur Folge haben, dass sich dieser
anschließend unkontrolliert verbreiten und
dadurch die Artenvielfalt negativ beeinträchtigt
werden kann.
> Das Einbringen von zusätzlichen Nährstoffen führt
zu einer Stickstoffanreicherung des Bodens und
zu einer Störung des natürlichen Ökosystems.
Dies wiederum hat eine Zunahme von Unkräutern
wie zum Beispiel Brennnesseln zur Folge.
> Die Überdüngung verunreinigt das Grundwasser-
und die Oberflächengewässer durch eine erhöhte
Nitratbelastung des Bodens.
> Zweige aus dem Gartenschnitt können zum Beispiel
Pilzkrankheiten übertragen, die sich in der freien
Natur ausbreiten können.
> Wertvolle Wildkräuter, die die Lebensgrundlage
vieler Wildtiere darstellen, werden zurückgedrängt
und ein Artenwandel vorangetrieben.Seite 4 von 4

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Datenstand: 02.11.2026, 23:03 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de