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211766 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Maßnahmen zum Schutz und Erhaltung des Naturschutzgebietes Weiers Wiesen in Bonn-Holzlar

Nummer
211766
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
27.09.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 27.09.2021
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 08.12.2021

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 08.12.2021 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 134 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 211766-01 ST Bürgerantrag: Maßnahmen zum Schutz und Erhaltung des Naturschutzgebietes Weiers Wiesen in Bonn-Holzlar

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Text anzeigen (4.536 Zeichen)
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
211766
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Amt der Oberbürgermeisterin und für strategische Projekte
Dezernat:
Dez. OB
23.09.2021
Bürgerantrag: Maßnahmen zum Schutz und
Erhaltung des Naturschutzgebietes Weiers Wiesen
in Bonn-Holzlar
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 03.11.2021 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag ist auf Maßnahmen zum Schutz und zur Erhaltung des
Naturschutzgebietes Weiers Wiesen in Bonn-Holzlar gerichtet.
Einzelheiten zu den Antragsinhalten und zur Begründung ergeben sich aus
beigefügtem Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag (öffentlich)
2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 3
Bürgerantrag Online
Datum
23.09.2021
Anrede
Frau
Herr
ohne Anrede
Vorname Nachname
Straße Hausnummer
Postleitzahl Ort
Telefon E-Mail
Betreff
Maßnahmen Naturschutzgebiet Weiers Wiesen
Seite 1 von3
PDF erstellt mit: www.form-solutions.de
Artikel-Nr.: KFAS_01_002
ID=KFAS_0011_000022
Q88ZeLsXU
2233..0099..2211 1177::2200Seite 2 von 3
Ihr Antrag
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wohne seit mehreren Jahren angrenzend an das Naturschutzgebiet Weiers Wiesen in Bonn-Holzlar.
Es handelt sich um das kleinste Naturschutzgebiet im Bonner Stadtgebiet mit einer Größe von lediglich 3,30 ha.
Hier eine Beschreibung des NSG
(http://nsg.naturschutzinformationen.nrw.de/nsg/de/fachinfo/gebiete/gesamt/BN_006):
Das Gebiet umfasst eine feucht-nasse Niederung, die von einem grabenartigen Bach durchzogen wird. Die
Flächen wird überwiegend von zwei kleinen Auenwaldresten eingenommen, die aufgrund von hoher
Erholungsnutzung keinen typischen Auenwaldcharakter mehr aufweisen (Trittschäden, Verbau, Einwanderung
von Neophyten, Gartenabfälle). Der mittlere Abschnitt wird von einem Mosaik aus seggen- und binsenreichem
Nassgrünland mit Übergängen zu Pfeifengraswiesen und Kleinseggenried und Weidengebüsch gebildet.
Aufgrund der extensiven Pflege haben sich hier typische, artenreiche Pflanzenbestände erhalten.
Die Bedeutung des Gebietes ergibt sich aus dem Erhalt des Feucht- und Nassgrünlandes mit hoher Artenzahl
und typischer Ausprägung und den durch Maßnahmen der Besucherlenkung wieder aufwertbaren
Auenwaldresten.
In Verbindung mit dem Feucht- und Nassgrünland der in der Nähe liegenden Naturschutzgebieten "Pützchens
Wiesen", "Feuchte Grünlandbrachen und Mähweiden "Kohlkaul", "Nasswiesen und Bruchwald "Kohlkaul""
"Weihers Wiesen" sowie "Wolfsbachtal" stellt das Gebiet einen wertvollen Trittsteinbiotop für typische Tier- und
Pflanzenarten der feucht-nassen Grünländer und Feuchtwälder dar.
Ich beobachte seit Beginn der Corona-Pandemie eine extrem vermehrte Anzahl an Menschen, die dieses Gebiet
aufsuchen, insbesondere Kinder. Da das NSG ringsherum von Privatgärten umgeben ist, betreten viele Kinder
das NSG auf direktem Weg aus ihrem Garten heraus. Die dort lebenden Tiere werden dadurch sehr gestört, es ist
nun bereits mehrfach vorgekommen, dass aufgescheuchte Rehe in Panik plötzlich in unseren Garten springen.
Zudem sind durch die Stürme und Trockenheit der letzten Jahre einige Bäume nicht mehr standsicher und ein
großer Baum ist bereits umgekippt.
Man muss Verständnis haben für die Kinder, den diese sind sich gar nicht darüber bewusst (und die meisten
Erwachsenen auch nicht), dass es sich um ein Naturschutzgebiet handelt und dieses nicht betreten werden darf.
Es gibt nämlich kaum Hinweisschilder.
Rings um das NSG Weiers Wiesen befinden sich nur sehr wenige Hinweisschilder, zudem sind diese verdreckt,
zugewachsen und die Kinder betreten das Gebiet auf ganz anderen Stellen und sehen gar nicht die
Verbotsschilder. Insbesondere die Kinder vom Hochhaus gehen jeden Tag in das NSG hinein. Auch hier muss
man einmal die Perspektive der Kinder betrachten. Zwischen ihrem Spielplatz vor dem Hochhaus und dem
Naturschutzgebiet befindet sich kein Hinweisschild und lediglich ein kleiner Holzzaun (welcher sehr einfach
überschritten werden kann), trennen die beiden Flächen voneinander.
Um zu verhindern, dass das Naturschutzgebiet Weiers Wiesen weiter verkommt wäre Öffentlichkeitsarbeit
seitens der Stadt gefordert um ein Bewusstsein zu schaffen warum dieses Gebiet schutzwürdig ist und welche
Verbote hier gelten.
Im ersten Schritt wäre es hilfreich rundherum neue Schilder aufzustellen und an bestimmten Stellen ggf. Zäune
zu errichten.
Begründung des Antrags
Maßnahmen zum Schutz und der Erhaltung des Naturschutzgebietes Weiers Wiesen in Bonn-Holzlar.
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Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 17:34 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de