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211757 · Beschlussvorlage

Umwandlung einer Stelle in der Beleuchtungsabteilung des Theater Bonn vom Normalvertrag Bühne in eine Stelle nach Entgeltgruppe 9a Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TVöD)

Nummer
211757
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
05.10.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Kulturausschusses 27.10.2021 Empfehlung
  2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 23.11.2021 Empfehlung
  3. Sitzung des Rates 09.12.2021 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
211757
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
41 Kulturamt
Dezernat:
Dez. IV
Umwandlung einer Stelle in der
Beleuchtungsabteilung des Theater Bonn vom
Normalvertrag Bühne in eine Stelle nach
Entgeltgruppe 9a Tarifvertrag öffentlicher Dienst
(TVöD)
Beratungsfolge
Kulturausschuss 27.10.2021 Empfehlung
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
23.11.2021 Empfehlung
Rat 09.12.2021 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Eine in der Übersicht über das künstlerische, darstellende und
nichtdarstellende Personal geführte Stelle als Assistenz der Leitung der
Beleuchtungsabteilung, die nach den Bestimmungen des Normalvertrages
Bühne geführt wird, wird nach Ausscheiden des derzeitigen Stelleninhabers ab
01.08.2022 in eine Stelle nach Entgeltgruppe 9a TVöD umgewandelt, damit sie
in der Funktion einer Beleuchtungsmeisterin/ eines Beleuchtungsmeisters neu
besetzt werden kann.
Begründung
In der Beleuchtungsabteilung scheidet ein Mitarbeiter mit Ablauf des
31.07.2022 aus, der nach den Bestimmungen des Normalvertrages Bühne,
Sonderregelung Bühnentechniker, mit überwiegend künstlerischen Tätigkeiten
beschäftigt wird.
Für die künftige Aufgabenwahrnehmung ist eine unmittelbare Wiederbesetzung
zwingend erforderlich, allerdings soll diese nicht mit einem überwiegend
künstlerischen Profil, sondern in Funktion einer Beleuchtungsmeisterin bzw.
eines Beleuchtungsmeisters nach den Bestimmungen des TVöD in der
Entgeltgruppe 9a erfolgen.
Um die unbefristete Einstellung vornehmen und den Einstellungsprozess
rechtzeitig einleiten zu können, ist die entsprechende Veränderung in der
Stellenplanstruktur des Theaters vorzunehmen.Seite 1 von 2
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Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 19:06 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de