211757 · Beschlussvorlage
Umwandlung einer Stelle in der Beleuchtungsabteilung des Theater Bonn vom Normalvertrag Bühne in eine Stelle nach Entgeltgruppe 9a Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TVöD)
Kerndaten
- Nummer
- 211757
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 05.10.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Kulturausschusses Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 211757 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 41 Kulturamt Dezernat: Dez. IV Umwandlung einer Stelle in der Beleuchtungsabteilung des Theater Bonn vom Normalvertrag Bühne in eine Stelle nach Entgeltgruppe 9a Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TVöD) Beratungsfolge Kulturausschuss 27.10.2021 Empfehlung Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 23.11.2021 Empfehlung Rat 09.12.2021 Entscheidung Beschlussvorschlag Eine in der Übersicht über das künstlerische, darstellende und nichtdarstellende Personal geführte Stelle als Assistenz der Leitung der Beleuchtungsabteilung, die nach den Bestimmungen des Normalvertrages Bühne geführt wird, wird nach Ausscheiden des derzeitigen Stelleninhabers ab 01.08.2022 in eine Stelle nach Entgeltgruppe 9a TVöD umgewandelt, damit sie in der Funktion einer Beleuchtungsmeisterin/ eines Beleuchtungsmeisters neu besetzt werden kann. Begründung In der Beleuchtungsabteilung scheidet ein Mitarbeiter mit Ablauf des 31.07.2022 aus, der nach den Bestimmungen des Normalvertrages Bühne, Sonderregelung Bühnentechniker, mit überwiegend künstlerischen Tätigkeiten beschäftigt wird. Für die künftige Aufgabenwahrnehmung ist eine unmittelbare Wiederbesetzung zwingend erforderlich, allerdings soll diese nicht mit einem überwiegend künstlerischen Profil, sondern in Funktion einer Beleuchtungsmeisterin bzw. eines Beleuchtungsmeisters nach den Bestimmungen des TVöD in der Entgeltgruppe 9a erfolgen. Um die unbefristete Einstellung vornehmen und den Einstellungsprozess rechtzeitig einleiten zu können, ist die entsprechende Veränderung in der Stellenplanstruktur des Theaters vorzunehmen.Seite 1 von 2 Seite 2 Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:06 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de