← Vorlagen

211755 · Dringlichkeitsentscheidung OB

Einrichtung des Gemeinsamen Lernens am Hardtberg-Gymnasium zum Schuljahr 2022/2023 - Hier: Zustimmung des Schulträgers

Nummer
211755
Art
Dringlichkeitsentscheidung OB
Veröffentlicht
05.10.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Rates 28.10.2021 Genehmigung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 82,3 KB Öffnen ↗

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (5.188 Zeichen)
Dringlichkeitsentscheidung OB
öffentlich
211755
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
40 Schulamt
Dezernat:
Dez. V
Einrichtung des Gemeinsamen Lernens am
Hardtberg-Gymnasium zum Schuljahr 2022/2023 -
Hier: Zustimmung des Schulträgers
Beratungsfolge
Rat 28.10.2021 Genehmigung
Begründung der Dringlichkeit:
Die Schulen des „Gemeinsamen Lernens“ benötigen noch vor den Herbstferien
2021 (11.10.2021 bis 23.10.2021) für die Beratungsgespräche der Eltern der
Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf die Berechnung der
wohnortnahen Schulen je Schulform. Daher ist die formelle Bestätigung des
Hardtberg-Gymnasiums als Schule des „Gemeinsamen Lernens“ zum
Schuljahr 2022/2023 noch vor den Herbstferien für einen geregelten Ablauf des
weiteren Verfahrens zwingend erforderlich.
Für die Einrichtung des „Gemeinsamen Lernens“ an einer allgemeinbildenden
Schule ist nach § 20 Abs. 5 Schulgesetz NRW die Schulaufsichtsbehörde
zuständig. Vor der Einrichtung ist die Zustimmung des Schulträgers einzuholen.
Die Obere Schulaufsicht (Bezirksregierung Köln) hat unter dem 14.09.2021
dem Schulträger Stadt Bonn das Hardtberg-Gymnasium als diejenige Schule
benannt, an dem sie zum kommenden Schuljahr 2022/2023 angesichts der
steigenden Nachfrage „Gemeinsames Lernen“ einrichten möchte, und um
zeitnahe Zustimmung gebeten. Im Sinne der schnellstmöglichen
Planungssicherheit für die Eltern und die Schule für den bevorstehenden
Prozess ist die Entscheidung über die Zustimmung der Stadt Bonn als
Schulträger kurzfristig herbeizuführen.
Beschlussvorschlag
Die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung der Oberbürgermeisterin wird
genehmigt.
Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NW
Der Rat der Stadt Bonn stimmt der Einrichtung des „Gemeinsamen Lernens“
am städtischen Hardtberg-Gymnasium ab dem Schuljahr 2022/2023 zu.Seite 1 von 3
Seite 2
Begründung
Seit Jahren steigt in Bonn die Zahl der Eltern von Kindern mit
sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf, die ihr Kind in der Regelschule
beschulen lassen möchten.
Der Rat der Stadt Bonn hat seit Beginn des Inklusionsprozesses wiederholt
erklärt, dass die Beschulung von Kindern mit sonderpädagogischem
Unterstützungsbedarf im „Gemeinsamen Lernen“ aus Sicht des Schulträgers
die Aufgabe aller Schulformen sei.
Gemäß § 20 Absatz 5 Schulgesetz NRW richtet die Schulaufsichtsbehörde
„Gemeinsames Lernen“ mit Zustimmung des Schulträgers an einer allgemeinen
Schule ein, es sei denn, die Schule ist dafür personell und sächlich nicht
ausgestattet und kann auch nicht mit vertretbarem Aufwand dafür ausgestattet
werden. Die Zustimmung des Schulträgers
bezieht sich in diesem Zusammenhang auf die Bereitstellung der sächlichen
Ausstattung.
Mit Schreiben vom 14.09.2021 hat die Obere Schulaufsicht der
Bezirksregierung Köln der Stadt Bonn mitgeteilt, für das kommende Schuljahr
2022/2023 das Hardtberg-Gymnasium als weitere Schule für „Gemeinsames
Lernen“ mit allen Förderschwerpunkten benennen zu wollen, da bei den
beratenden Koordinierungskonferenzen zur Unterbreitung von
Schulplatzangeboten an Schulen des „Gemeinsamen Lernens“ zum Schuljahr
2022/2023 für Bonner Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem
Unterstützungsbedarf festgestellt worden sei, dass der Bedarf an solchen
Plätzen das derzeitige Angebot an den Schulen des „Gemeinsamen Lernens“
übersteige.
Die Schulleitung des Hardtberg-Gymnasiums ist über diesen Vorschlag der
Bezirksregierung Köln bereits informiert worden und hat wiederum ihre
Mitwirkungsgremien in Kenntnis gesetzt.
Damit ist nunmehr die Erteilung der Zustimmung des Schulträgers erforderlich.
Da am Hardtberg-Gymnasium derzeit die Planungen für einen
Erweiterungsneubau vor dem Hintergrund der Rückkehr zu G9 laufen und der
geplante eingeschossige Baukörper bei Bedarf für eine Aufstockung konzipiert
wird, können die für eine inklusive Beschulung erforderlichen
Rahmenbedingungen (Schaffung von Differenzierungsräumen, Raum für
Multiprofessionelles Team, kleine Lehrküchenzeile) im Rahmen der weiteren
Planungen mit berücksichtigt und entsprechend im Bestand und/oder Neubau
umgesetzt werden.
Das SGB wird die Mittel für den erforderlichen Finanzbedarf für den nächsten
Wirtschaftsplan anmelden. Sobald die Umplanungen abgeschlossen sind,
werden diese zur weiteren Beschlussfassung vorgelegt.
Bis zur Fertigstellung werden gemeinsam mit der Schule und mit Unterstützung
des SGB temporäre Optionen zur inklusiven Beschulung im Bestand geprüftSeite 2 von 3
Seite 3
und nach Möglichkeit realisiert.
Eine Beschulung von Kindern mit dem Förderschwerpunkt „körperlich-
motorische Entwicklung“ erscheint vor dem Hintergrund der räumlich-
funktionalen Zuordnungen im Bestand mangels Barrierefreiheit, die nicht ohne
Weiteres behoben werden kann, derzeit allerdings nicht möglich.
Abschließend ist zu konstatieren, dass das Hardtberg-Gymnasium als eines der
größeren Gymnasien in städtischer Trägerschaft mit seinen 4 Zügen die
Möglichkeit bietet, für 12 Kinder eine vergleichsweise hohe Anzahl an Plätzen
im „Gemeinsamen Lernen“ anbieten zu können und somit der hohen Nachfrage
größtmöglich gerecht zu werden.
Anlage/n
Keine
28.09.2021/
05.10.2021
gez. Dörner gez. Kramer
Datum Oberbürgermeisterin StadtverordneteSeite 3 von 3

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 19:46 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de