211754 · Beschlussvorlage
Grundstück in Bonn-Ippendorf, Im Erlenbusch 1 - Errichtung von zwei Einfamilienhäusern mit Grundstücksteilung Az.: 169276 (0125/2021)
Kerndaten
- Nummer
- 211754
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 29.11.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
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Beschlussvorlage öffentlich 211754 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III Grundstück in Bonn-Ippendorf, Im Erlenbusch 1 - Errichtung von zwei Einfamilienhäusern mit Grundstücksteilung Az.: 169276 (0125/2021) Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 26.01.2022 Anhörung Beschlussvorschlag Der Ausschuss nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die Verwaltung beabsichtigt, die Bauvoranfrage abzulehnen, weil das Vorhaben den Festsetzungen des für das Vorhabengrundstück geltenden Bebauungsplans widerspricht. Begründung Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes Nr. 7617-9 und ist planungsrechtlich nach § 30 BauGB zu beurteilen. Nach Niederlegung des Bestandsgebäudes und Umsetzung einer Grundstücksteilung ist die Errichtung von zwei freistehenden Einfamilienhäusern mit jeweils einer Garage beabsichtigt. Der Bebauungsplan weist den betreffenden Bereich als reines Wohngebiet aus. Zulässig ist die Errichtung eingeschossiger Einzel- und Doppelhäuser. Für GRZ und GFZ sind Höchstwerte von 0,3 bzw. 0,4 festgesetzt. Die überbaubaren Grundstücksflächen werden durch Baugrenzen bestimmt. Das Vorhaben weicht erheblich von den Festsetzungen ab, da der südwestliche Baukörper die Baugrenze zum Gudenauer Weg um 2,5 m überschreitet und das nordöstliche Einfamilienhaus vollständig außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche liegt. Eine entsprechende Befreiung nach § 30 Abs. 2 BauGB kommt vorliegend im Hinblick auf das Gebot der Rücksichtnahme und den Baumschutz nicht in Betracht. Es ist daher beabsichtigt, die Bauvoranfrage abzulehnen.Seite 1 von 3 Seite 2 Anlage/n 1 Plan Im Erlenbusch 1 (öffentlich)Seite 2 von 3 Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:03 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de