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211754 · Beschlussvorlage

Grundstück in Bonn-Ippendorf, Im Erlenbusch 1 - Errichtung von zwei Einfamilienhäusern mit Grundstücksteilung Az.: 169276 (0125/2021)

Nummer
211754
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
29.11.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 26.01.2022 Anhörung
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Beschlussvorlage
öffentlich
211754
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
Grundstück in Bonn-Ippendorf, Im Erlenbusch 1
- Errichtung von zwei Einfamilienhäusern mit
Grundstücksteilung
Az.: 169276 (0125/2021)
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 26.01.2022 Anhörung
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die Verwaltung
beabsichtigt, die Bauvoranfrage abzulehnen, weil das Vorhaben den
Festsetzungen des für das Vorhabengrundstück geltenden Bebauungsplans
widerspricht.
Begründung
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes Nr.
7617-9 und ist planungsrechtlich nach § 30 BauGB zu beurteilen.
Nach Niederlegung des Bestandsgebäudes und Umsetzung einer
Grundstücksteilung ist die Errichtung von zwei freistehenden
Einfamilienhäusern mit jeweils einer Garage beabsichtigt.
Der Bebauungsplan weist den betreffenden Bereich als reines Wohngebiet aus.
Zulässig ist die Errichtung eingeschossiger Einzel- und Doppelhäuser. Für GRZ
und GFZ sind Höchstwerte von 0,3 bzw. 0,4 festgesetzt. Die überbaubaren
Grundstücksflächen werden durch Baugrenzen bestimmt.
Das Vorhaben weicht erheblich von den Festsetzungen ab, da der südwestliche
Baukörper die Baugrenze zum Gudenauer Weg um 2,5 m überschreitet und
das nordöstliche Einfamilienhaus vollständig außerhalb der überbaubaren
Grundstücksfläche liegt. Eine entsprechende Befreiung nach § 30 Abs. 2
BauGB kommt vorliegend im Hinblick auf das Gebot der Rücksichtnahme und
den Baumschutz nicht in Betracht.
Es ist daher beabsichtigt, die Bauvoranfrage abzulehnen.Seite 1 von 3
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Anlage/n
1 Plan Im Erlenbusch 1 (öffentlich)Seite 2 von 3
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Datenstand: 02.11.2026, 21:03 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de