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211752-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Aufständerung deutlich breiterer Radwege in der linksrheinischen Rheinaue

Nummer
211752-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
08.11.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 01.12.2021 Kenntnisnahme
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  1. 211752 Bürgerantrag: Aufständerung deutlich breiterer Radwege in der linksrheinischen Rheinaue

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
211752-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
23.09.2021
Bürgerantrag: Aufständerung deutlich breiterer
Radwege in der linksrheinischen Rheinaue
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
03.11.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Dem Vorschlag einer Aufständerung mittels Holzbohlen ist eine Vielzahl von
praktischen Erwägungen entgegenzuhalten:
- Solche Maßnahmen stellen ebenfalls genehmigungspflichtige
Veränderungen am Denkmal dar. Nach Einschätzung der Verwaltung
wäre ein solcher Eingriff in die Parkgestaltung deutlich
schwerwiegender als eine Verbreiterung bestehender Wege.
- Die Rutschfestigkeit der Wege, insbesondere bei feuchtnassem Wetter,
und mithin die Verkehrssicherheit wäre stark eingeschränkt
- Die Verkehrssicherheit für Radfahrende mit einer 10 – 30 cm hohen
Kante am Rand des Weges wäre massiv beeinträchtigt, es bestünde
hohe Unfallgefahr.
- eine derartige Holzbrückenkonstruktion ist sehr teuer in der Herstellung
und Unterhaltung.
- unter der Holzkonstruktion würde sich ein Raum bilden, der nur mit
Schwierigkeiten sauber zu halten ist.
- Wegen der Lage im Landschaftsschutzgebiet Rheinufer wäre eine
landschaftsrechtliche Genehmigung durch die Untere
Naturschutzbehörde mit Beteiligung des Naturschutzbeirats auch für
eine solche Bauweise erforderlich.
Beschlussvorschlag:
Der Bürgerantrag wird abgelehnt, der Antragstellende wird entsprechend den
Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung über die für die
ablehnende Entscheidung maßgeblichen Gründe informiert.
Mit diesem Votum und der Beratung im Bürgerausschuss ist das in § 24 GO
NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren
zum Abschluss gelangt.Seite 1 von 2
Seite 2
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 04:50 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de