211752 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Aufständerung deutlich breiterer Radwege in der linksrheinischen Rheinaue
Kerndaten
- Nummer
- 211752
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 30.09.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger Entscheidung federführend
Dateien
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 211752 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Amt der Oberbürgermeisterin und für strategische Projekte Dezernat: Dez. OB 23.09.2021 Bürgerantrag: Aufständerung deutlich breiterer Radwege in der linksrheinischen Rheinaue Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 03.11.2021 Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages Der Antrag hat folgenden Wortlaut: Hiermit beantrage ich die kurzfristige Prüfung und Umsetzung folgender Maßnahme: Aufständerung deutlich breiterer Radwege in der linksrheinischen Rheinaue. Einzelheiten zu den Antragsinhalten und zur Begründung ergeben sich aus beigefügtem Bürgerantrag. Anlage/n 1 Bürgerantrag (öffentlich) 2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 4 Bürgerantrag Online Datum 25.09.2021 Anrede Frau Herr ohne Anrede Vorname Nachname Straße Hausnummer Postleitzahl Ort Telefon E-Mail Betreff Aufständerung deutlich breiterer Radwege in der linksrheinischen Rheinaue Ihr Antrag (Dies ist ein modifizierter Bürgerantrag - bisheriger vom 23.9.21 ist nur zur Information beigefügt, soll jedoch durch diesen hier ersetzt werden (insb. die rechtsrheinische Seite ist hier nicht mehr aufgeführt). 1. Antrag: Hiermit beantrage ich die kurzfristige Prüfung und Umsetzung folgender Maßnahme: Aufständerung deutlich breiterer Radwege in der linksrheinischen Rheinaue Konkretisierung der Maßnahme: Wo immer Bäume bisher gefällt werden sollten, wird der Radweg auf 10-30 cm Höhe auf weitgehend auch bei Regen rutschresistenten Holzbohlen über Wurzeln hinweg aufgeständert, ggf. auch über Dutzende von Metern und länger, um ein ständiges Hoch- und Runterfahren zu vermeiden. Dies würde natürlich insbesondere Sinn in Kombination mit der Umfahrung von Bäumen machen. 2. (Unter-) Antrag: Eventuell ist auch dafür – obwohl ja gar keine dauerhafte oder zumindest so richtig feste bauliche Veränderung – die Zustimmung des Urhebers erforderlich. Sofern letzteres der Fall ist, beantrage ich zudem und fordere Frau Oberbürgermeisterin Katja Dörner freundlich dazu auf, mit diesem in einem persönlichen (!) Gespräch die Zustimmung zu erwirken. 3. (Unter-) Antrag: Ich beantrage, dass die Stadt sehr kurzfristig die u.g. Fördermöglichkeiten für innovative Radverkehrswege nutzen und beantragen soll: z.B. ist leicht und viel Geld/Förderung über https://www.klimaschutz.de/ zu beantragen, allerdings ist größte Eile geboten, weil die Frist hier bis Ende Oktober 2021 läuft. Seite 1 von3 PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002 ID=KFAS_0011_000022 Mg5555uRGy 2255..0099..2211 0077::3366Seite 2 von 4 Begründung des Antrags Die Maßnahme dient dazu, a) den Radverkehr in der linksrheinischen Rheinaue deutlich zu verbessern und b) zugleich möglichst keine, zumindest aber deutlich weniger Bäume dafür zu fällen. Sie dürfte mit folgenden Vor- und Nachteilen verbunden sein: Vorteile: •Fahrradwege können ggf. deutlich breiter, zumindest aber grundsätzlich wie von der Stadt angedacht, gebaut werden. •Keine (oder zumindest deutlich weniger) Bäume müssen gefällt werden. •Eine Beseitigung von Wurzeln ist nicht erforderlich, so dass Bäume erhalten bleiben können und auch nicht später absterben •Es kann durch Holzbohlen (statt fossilem Asphalt) sehr umweltverträglich gemacht werden. •Die einheimische Holzsorte und die Art des (gerillten?) Anschnitts/der Aufrauhung sollte gleich so gewählt werden, dass die Rutschgefahr minimiert wird. Hier sind Experten für Holzradwege einzubeziehen. •Es werden enorme Kosten für das Fällen und Abtransportieren und Ersatzpflanzungen der Bäume gespart. •Das Konzept wäre sehr innovativ und könnte als Anregung für andere Regionen/Wege dienen. •Die Stadt könnte noch deutlich mehr Fördergelder erhalten, weil es ein so vermutlich innovatives Konzept ist (z.B. von der https://www.klimaschutz.de/ bis Ende Oktober 2021 ganz leicht viel Geld zu beantragen. Ggf. Nachteile: •Eventuell ist auch dafür – obwohl ja gar keine dauerhafte oder zumindest so richtig feste bauliche Veränderung – die Zustimmung des Urhebers erforderlich. Sofern letzteres der Fall ist, beantrage ich zudem und fordere Frau Oberbürgermeisterin Katja Dörner freundlich dazu auf, mit diesem in einem persönlichen (!) Gespräch die Zustimmung zu erwirken. Denn nur im persönlichen Gespräch sind die Chancen für seine Zustimmung am höchsten. •Sofern 5-10 cm-Aufständerung nicht genügen, müsste wohl eine Seitenbegrenzung in Form eines Geländers oder – noch besser – ein leicht schräges Auslaufen der Erhöhung angebracht werden, um so kein Geländer zu benötigen und überall gefahrenarme Überquerung und Durchlässigkeit des aufgeständerten Weges sicherzustellen. Hier sind innovative Planungsansätze gefragt, zu denen Expert!nnen hinzugezogen werden müssen. •Natürlich kostet auch diese Variante Geld, aber dass dürfte sogar deutlich günstiger als alle Kosten sein, die in der bisherigen Ausbauplanung anfallen würden. Jedenfalls sollten ggf. gewisse Mehrkosten kein durchschlagendes Argument sein, wenn dafür viele Bäume gerettet werden können. Dies gilt insbesondere, wenn der Wert und das Kapital der Bäume als Kapital der Öffentlichkeit angesehen wird. •Zur Not könnte geprüft werden, ob ein zusätzlicher Bodenbelag (aber aus Naturmaterialien) erforderlich ist, um die Griffigkeit gerade bei Nässe sicherzustellen. Seite 2 von3 PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 3 von 4 Einverständniserklärung für die Erhebung und Verarbeitung von Daten nach der Datenschutzgrundverordnung Zur Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgt auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen die Erhebung und Verarbeitung aller notwendigen personenbezogenen Daten.. Dabei handelt es sich insbesondere um Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie sonstige notwendige Angaben.. Diese Daten werden auf dem Server der zuständigen Stelle gespeichert und können nur von berechtigten Personen eingesehen werden.. Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten haben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutzniveau zu schaffen.. Wir halten uns dabei strikt an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutzrelevanten Vorschriften.. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommunikationswege an die zuständige Stelle übergeben.. Darüber hinaus ist für jede weitere Datenerhebung die Zustimmung der Nutzer*innen erforderlich.. Eine automatische Löschung erfolgt nach 11800 Tagen, insofern entsprechende Daten nicht weiter benötigt werden.. In Fällen mit einer gebührenpflichtigen Verarbeitung kann es vorkommen, dass zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Provider übermittelt werden.. Rechte der betroffenen Person:: Auskunft, Berichtigung, Löschung und Sperrung, Widerspruchsrecht Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft abzuändern oder gänzlich zu widerrufen.. 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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:48 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de