211746 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Umsetzung der Klimaziele der Stadt Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 211746
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 23.09.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sondersitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger Entscheidung federführend
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 211746 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Amt der Oberbürgermeisterin und für strategische Projekte Dezernat: Dez. OB 18.09.2021 Bürgerantrag: Umsetzung der Klimaziele der Stadt Bonn Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 03.11.2021 Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages Der Antrag thematisiert die Umsetzung der Klimaziele der Stadt Bonn. Einzelheiten zu den Antragsinhalten und zur Begründung ergeben sich aus beigefügtem Bürgerantrag. Anlage/n 1 Bürgerantrag (öffentlich) 2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 169 Bürgerantrag Online Datum 18.09.2021 Anrede Frau Herr ohne Anrede Vorname Nachname Straße Hausnummer Postleitzahl Ort Telefon E-Mail Betreff Umsetzung der Klimaziele der Stadt Bonn Seite 1 von3 PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002 ID=KFAS_01_002 ehUHFenT 18.09.21 14:37Seite 2 von 169 Ihr Antrag Nachdem der Ausschuss auf Wunsch der Politik meinen Bürgerantrag auf Gründung einer Bonner Energiegenossenschaft in der Sitzung am 25.08.2021 einstimmig abschließend beraten und durch Annahme der Stellungnahme der Verwaltung abgelehnt hat, beantrage ich nun einen verbindlichen Fahrplan zu erstellen, wann und wie die Verwaltung und die Stadtwerke das Leitbild der Stadt Bonn zu Klimaschutz und Klimaanpassung insbesondere die Umstellung der Energieversorgung bis 2035 (also bis 31.12.2034) nahezu vollständig (ich gehe dabei von ca. 90% aus) auf regenerative Energien umzustellen. Ich verstehe hier, dass die Energieversorgung auch Wärme beinhaltet. So müsste bis 2035 auch der Wärmebedarf nicht mehr durch Öl und Gas erfolgen, sondern regenerativ durch Strom (und z. B. durch Geothermie). Hierbei soll insbesondere berücksichtigt werden, wann und wie die Umstellung erfolgt und wie die Kosten aufgebracht werden sollen. Gleichzeitig müssen Aufholszenarien oder Sanktionsszenarien (Haftung) entwickelt werden, auf die sich der Rat und jeder Bürger Bonns berufen können muss, wenn der Fahrplan ins Stocken gerät. Ich persönlich würde einen Rechtsanspruch jeden Grundstücks- oder Immobilienbesitzers an ein Fern- oder Nahwärmenetz und Kältenetz befürworten. Von Oktober 2021 bis zum 31.12.2034 sind nur noch 4839 Tage oder 13 Jahre und 2 Monate, 30 Tage oder 158 Monate und 30 Tage, das ist ein sehr kurzer Zeitraum für ein so komplexes Ziel. Daher haben alle an dem Plan Beteiligten nicht viel Zeit, mit der Ausführung zu beginnen. Man kann auch hingehen und sagen, jeder Hausbesitzer muss eine ausschließlich regenerative Versorgung seiner Immobilie selbst organisieren und nachher mit Zwang und Verboten arbeiten. Auch würden dann aus geothermischer Sicht auch nicht so effektive Methoden, wie Wärme aus der Luft erzeugen (was auch Geräuschpegel mit sich bringt) in Vordergrund gebracht. Das Ganze wird aus meiner Sicht aber nie gelingen und damit werden auch die Klimaziele der Stadt nie erreicht. Sollte dies Ratsmeinung sein würde dies ebenfalls schon jetzt bedeuten, der Rat müsste jetzt bereits Beschlüsse fassen, z. B. beim Austausch von Heizungen nicht mehr Gas- und Ölverbrenner ab heute zuzulassen. Da seitens des Rates, der Verwaltung sowie der Stadtwerke Bonn auf eine direkte Bürgerbeteiligung und - finanzierung, wie sie mittlerweile weithin als Motor des Klimaschutzes in vielen Bundesländern (siehe beigefügte Broschüren) begriffen wird verzichtet wird, sehe ich dem Fahrplan und den Ausführungen der Verwaltung und der SWB und der Reaktion des Rates mit äußerster Spannung entgegen. Ich hoffe, dass sie mit mir einer Meinung sind, dass die Zeit des Leitbildentwerfens, der Gutachten und des Palaverns vorbei und die Zeit des technisch möglichen Umsetzens und des Handelns gekommen ist. Leitbild der Stadt Bonn zu Klimaschutz und Klimaanpassung Die Stadt Bonn bekennt sich zu dem 2015 in Paris von der Weltgemeinschaft vereinbarten Klimaschutzziel, den durchschnittlichen Temperaturanstieg auf deutlich unter zwei Grad, wenn möglich auf 1,5 Grad gegenüber vorindustriellen Werten zu begrenzen. Gleichzeitig trägt sie den nicht mehr abwendbaren Folgen des Klimawandels Rechnung, indem sie die Widerstandsfähigkeit gegen extreme Ausprägungen erhöht und die Betroffenheit ihrer Bürgerinnen und Bürger und urbaner Infrastrukturen minimiert. Klimaschutz und Klimaanpassung sind wesentliche Bestandteile einer nachhaltigen Entwicklung. Das Leitbild versteht sich deshalb als Teil der Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt Bonn. Die Stadt Bonn verpflichtet sich zu folgenden Zielen: •Die Treibhausgasemissionen in Bonn werden bis zum Jahr 2030 um mindestens 40 Prozent gegenüber dem Jahr 1990 reduziert. Die Überprüfung der Entwicklung erfolgt über ein zweijährliches Monitoring. •Die Stadt wird bis spätestens 2035 klimaneutral. •Die Energieversorgung wird sukzessive bis 2035 nahezu vollständig auf regenerative Energien umgestellt. •Die Stadt Bonn entwickelt sich kontinuierlich zur klimaresilienten Stadt weiter und trägt dazu bei, die Vulnerabilität zu reduzieren. Begründung des Antrags Es ist keine Zeit mehr zu diskutieren! Es muss gehandelt werden. Weitere Datei hinzufügen Weitere Datei hinzufügen Seite 2 von3 PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 3 von 169 Cordula Brinkmann І Sascha SchulzSeite 4 von 169 Ansprechpartner: Cordula Brinkmann cordula.brinkmann@tu-dortmund.de Sascha Schulz sascha.schulz@tu-dortmund.de Bochum, Oktober 2011 Titelbild: http://kolpingjugend.net/fileadmin/downloads/grafiken/Gemeinschaft.jpgSeite 5 von 169 „Was dem Einzelnen nicht möglich ist, das schaffen viele“ Friedrich Wilhelm RaiffeisenSeite 6 von 169 An dieser Stelle wird darauf hingewiesen, dass in dem vorliegenden Bericht lediglich die maskuline Form für Personenbeziehungen verwendet wurde. Dies dient ausschließlich dem vereinfachten Lesefluss und sollte nicht als Diskriminierung verstanden werden.Seite 7 von 169 i | S e i t e Inhalt 1 Einführung .............................................................................................................................1 2 Anlass und Vorgehensweise...................................................................................................3 2.1 Ziel und Fragestellung ................................................................................................4 2.2 Methodische Vorgehensweise....................................................................................5 TEIL A – THEORETISCHE BETRACHTUNGEN ...................................................................................................7 3 Energie- und Klimapolitik in Deutschland ..............................................................................7 3.1 Strukturen und Zielsetzungen der Energieversorgung in Deutschland .........................7 3.2 Kommunaler Klimaschutz ......................................................................................... 10 4 Bürgerschaftliches Engagement - ein modernes Gesellschaftsverständnis? ........................13 4.1 Umweltbewusstsein und Engagementbereitschaft ................................................... 13 4.2 Selbstverständnis und Bürgerbeteiligung.................................................................. 15 5 Genossenschaftsmodell .......................................................................................................17 5.1 Historische Entwicklung ........................................................................................... 17 5.2 Vorteile für die Mitglieder und genossenschaftliche Prinzipien ................................. 19 5.3 Rechtsform und Unterschiede zu anderen Rechtsformen ......................................... 20 5.4 Gründung einer Genossenschaft .............................................................................. 21 6 Energiegenossenschaften ....................................................................................................22 6.1 Formen von Energiegenossenschaften ..................................................................... 22 6.2 Entwicklung von Energiegenossenschaften............................................................... 23 6.3 Akteure zur Gründung .............................................................................................. 25 6.4 Gründungshemmnisse.............................................................................................. 26 6.5 Beispiele aus der Praxis ............................................................................................ 26 6.5.1 Bottroper Sonnenkraft eG ............................................................................ 26 6.5.2 Windfang eG................................................................................................. 27 7 Erneuerbare Energien ..........................................................................................................30 7.1 Stromerzeugung aus Sonnen- und Windkraft ........................................................... 30 7.1.1 Photovoltaische Stromerzeugung ................................................................. 30 7.1.2 Windenergie ................................................................................................. 30 7.2 Abschätzung der Wirtschaftlichkeit .......................................................................... 31 7.2.1 Windenergie ................................................................................................. 32 7.2.2 Photovoltaik ................................................................................................. 35 7.3 Ertrag und Einspeisevergütung ................................................................................. 38Seite 8 von 169 ii | S e i t e TEIL B – DER PLANUNGSPROZESS ZUR GRÜNDUNG EINER ENERGIEGENOSSENSCHAFT.........................................41 8 Die Energiegenossenschaft - ein kooperatives Beteiligungsmodell......................................41 8.1 Räumliche Handlungsebene ..................................................................................... 41 8.2 Allgemeine Beschreibung des Konzepts .................................................................... 41 9 Erste Phase: Vorbereitung und Initialisierung ......................................................................44 9.1 Vorbereitung durch die Politik .................................................................................. 44 9.2 Flankierende Maßnahmen für die Nutzung regenerativer Energien .......................... 45 9.2.1 Solarflächenkatasters ................................................................................... 45 9.2.2 Windkonzentrationszonen ............................................................................ 46 9.3 Projektmanagement................................................................................................. 47 9.4 Multiplikatoren ........................................................................................................ 48 10 Zweite Phase: Anbahnung und Gründung............................................................................50 10.1 Wirtschaftliches Konzept .......................................................................................... 50 10.1.1 Mindestgröße der Energiegenossenschaft .................................................. 51 10.1.2 Geschäftskapital und Mitgliederzahl ........................................................... 51 10.1.3 Geschäftsplan ............................................................................................. 53 10.2 Rechtliches Konzept ................................................................................................. 53 10.3 Gründung der Genossenschaft ................................................................................. 56 11 Dritte Phase: Bürgerbeteiligung und Umsetzung .................................................................57 11.1 Zielgruppe ................................................................................................................ 57 11.2 Marketing und Kommunikation ................................................................................ 58 11.3 Erste Projekte........................................................................................................... 60 12 Zusammenfassung und Ausblick ..........................................................................................63 Literatur ............................................................................................................................................. I Anhang.............................................................................................................................................. XSeite 9 von 169 iii | S e i t e Abbildungen Abbildung 1: Energiebedingte CO2-Emissionen nach Sektoren 2006 ....................................................8 Abbildung 2: Anteil der Primärenergieträger in Deutschland 2009 ......................................................9 Abbildung 3: Neugründungen 2008 nach Rechtsform........................................................................ 17 Abbildung 4: Grundtypen energiegenossenschaftlicher Organisation ................................................ 22 Abbildung 5: Räumliche Verteilung von Solargenossenschaften in Deutschland im Jahr 2009 ........... 24 Abbildung 6: Zwei der fünf Photovoltaikanlagen der Bottroper Sonnenkraft eG ................................ 27 Abbildung 7: Zwei der sieben Windkraftanlagen der Windfang eG .................................................... 28 Abbildung 8: Technische Entwicklung von Windenergieanlagen (1980-2005) .................................... 31 Abbildung 9: Typische Verteilung der Investitionskosten für eine einzelne Windenergieanlage ......... 33 Abbildung 10: Jährliche Betriebskostenstruktur ................................................................................ 34 Abbildung 11: Freiflächenanlage "Harpener Watt" auf der Zentraldeponie Kornharpen, Bochum ..... 35 Abbildung 12: Dachanlage der Grundschule Waldmünchen .............................................................. 36 Abbildung 13: Preisentwicklung für Photovoltaik-Module ................................................................. 36 Abbildung 14: Zweistufige Realisierung des Konzeptes...................................................................... 42 Abbildung 15: Planungsprozess zur Gründung einer Energiegenossenschaft ..................................... 43 Abbildung 16: Ausschnitt aus dem Solaratlas Bielefeld ...................................................................... 45 Abbildung 17: Windkonzentrationszonen im Flächennutzungsplan der Stadt Bornheim .................... 47 Abbildung 18: Beispiele für Logos von Energiegenossenschaften ...................................................... 49 Abbildung 19: Solarbaum in Gleisdorf und Solarpavillon in Hannover................................................ 61 Tabellen Tabelle 1: Stromerzeugungsanlagen aus erneuerbaren Energien 2009 .............................................. 10 Tabelle 2: Energie- und klimapolitische Zielsetzungen (Deutschland) ................................................ 10 Tabelle 3: Übersicht Bottroper Sonnenkraft eG ................................................................................. 27 Tabelle 4: Übersicht Windfang eG ..................................................................................................... 28 Tabelle 5: Beispielrechnung für eine Windenergieanlage .................................................................. 35 Tabelle 6: Beispielrechnung für eine Photovoltaik-Anlage ................................................................. 38 Tabelle 7: Beispiel Solarstromvergütung (Zeitpunkt der Inbetriebnahme: 01.01.2011) ...................... 39 Tabelle 8: Verhältnis Eigenkapital - Fremdkapital .............................................................................. 52 Tabelle 9: Kosten pro Genossenschaftsanteil bei 68.000 Euro Eigenkapital ....................................... 52Seite 10 von 169 iv | S e i t e Abkürzungen a Jahr Abs. Absatz Art. Artikel BauGB Baugesetzbuch BMU Bundeministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit BMVBS Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung BMWi Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie BRD Bundesrepublik Deutschland BSW Bundesverband Solarwirtschaft e.V. BUND Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) BWE Bundesverband WindEnergie e.V. CO2 Kohlenstoffdioxid, auch Kohlendioxid Difu Deutsches Institut für Urbanistik DStGB Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V. eingetragener Verein ebd. ebenda EE erneuerbare Energien EEG Erneuerbaren-Energien-Gesetz eG eingetragene Genossenschaft EG Europäische Gemeinschaft GbR Gesellschaft bürgerlichen Rechts GenG Genossenschaftsgesetz GG Grundgesetz GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung GO Gemeindeordnung ha Hektar IHK Industrie- und Handelslammer Kap. Kapitel KfW Kreditanstalt für Wiederaufbau KStG Köperschaftsteuergesetz KVU Kommunales Versorgungsunternehmen kWel Kilowatt elektrisch kWh Kilowattstunde kWp Kilowatt peak m/s Meter pro Sekunde Mt Megatonne MWel Megawatt elektrisch MWh Megawattstunde n.a. nicht angegeben NABU NABU – Naturschutzbund Deutschland e.V. NRW Nordrhein-Westfalen PJ PetajouleSeite 11 von 169 v | S e i t e ppm parts per million PV Photovoltaik RWGV Rheinisch-Westfälischen Genossenschaftsverbund T Tonne THG Treibhausgas TW Terrawatt TWh Terrawattstunde u.U. unter Umständen UNCED United Nations Conference on Environment and Development v.H. von Hundert VDI Verein Deutscher Ingenieure WEA Windenergieanlage WWF World Wide Fund for NatureSeite 12 von 169 Seite 13 von 169 1 | S e i t e 1 Einführung Der globale Temperaturanstieg und die damit einhergehenden Klimaveränderungen tragen zu einer Häufung von Extremwetterereignissen bei. Als Beispiele für diese Ereignisse ist die Rekordhitze in Griechenland (2007), Australien (2009) sowie Überschwemmungen in Pakistan (2010) zu nennen, die verheerende soziale und volkswirtschaftliche Folgen nach sich zogen. Die ökonomische Dimension der Klimafolgeschäden wurde vom ehemaligen Chefökonom der Weltbank, Sir Nicholas Stern, analysiert (Stern-Review, 2006). Stern konstatiert, dass der anthropogen verursachte Klimawandel ernsthafte Risiken für die Stabilität der Weltwirtschaft mit sich bringt (vgl. Stern 2006: 143 ff.). Zudem wird die „weltweit steigende Energienachfrage [..] langfristig zu deutlich steigenden Energiepreisen führen“ (vgl. BMWi 2010: 3). Die Wahrscheinlichkeit von geopolitischen Verteilungskonflikten wird aufgrund dessen zunehmen, die Versorgungssicherheit hingegen abnehmen. Ein Energieversorgungssystem, das auf den Einsatz von fossilen Energieträger basiert, erscheint aus ökologischen und klimapolitischen Gründen, wie auch aus ökonomischen und sozialen Gründen, höchst fragwürdig (vgl. BUND 2008: 45, 84 ff; Müller et al. 2007: 116 ff.). Diese Herausforderungen erfordern neue Antworten darauf, wie eine zukünftige Energieversorgung nachhaltig gestaltet werden kann. Erste klimapolitische Schritte wurden mit dem Kyoto-Protokoll (2005), welches völkerrechtlich verbindliche Reduktionsziele für den Ausstoß von Treibhausgasen für die unterzeichnenden Industriestaaten vorsieht, eingeleitet. Basierend auf diesen Zielsetzungen strebt die Bundesrepublik Deutschland eine Reduzierung der Treibhausgasemissionen um 80 % bis zum Jahr 2050 an (Basisjahr 1990). Hintergrund dieser Zieldefinition ist die Annahme, dass die globale durchschnittliche Erwärmung auf 2 °C gegenüber vorindustriellem Niveau („2-Grad-Ziel“) begrenzt werden muss, um Klimafolgeschäden auf ein verträgliches Maß zu reduzieren (vgl. BMWi 2010: 4 ff.). Zur Umsetzung der nationalen Klimaschutzziele sind erhebliche Anstrengungen erforderlich. Allein auf den Energieverbrauch sind in der Bundesrepublik Deutschland mehr als 80 % der Treibhausgasemissionen zurückzuführen. Aus energiepolitischer Sicht sieht die Bundesregierung deshalb den massiven Ausbau der erneuerbaren Energien (EE) sowie die Erhöhung der Energieeffizienz vor. Der dadurch bedingte Umbau der Energieversorgungsstrukturen, hin zu einer dezentralen, auf erneuerbaren Energien basierenden Energieversorgung, ist mit beträchtlichen finanziellen Investitionen verbunden (vgl. BMWi 2010: 2 ff.). Als unterste staatliche und politische Ebene sind Kommunen von den Risiken und auch von den sich bereits abzeichnenden Folgen des Klimawandels in besonderem Maße betroffen (vgl. Website DStGB a). Zugleich können Kommunen aufgrund der verfassungsrechtlich zugeteilten Kompetenzen erheblichen Einfluss auf die zukünftige Entwicklung des Gemeindegebiets nehmen. Das kommunale Aufgabenspektrum erstreckt sich über die Errichtung und Unterhaltung der technischen, sozialen sowie wirtschaftlichen Infrastruktur und schließt die Überwachung der lokalen PlanungsabläufeSeite 14 von 169 2 | S e i t e sowie die Ausgestaltung der kommunalen und Beeinflussung der regionalen und nationalen Umweltpolitik mit ein (vgl. Brkic 2007: 127). Den Kommunen kommt „als Politik- und Verwaltungsebene, die den Bürgerinnen am nächsten ist, eine entscheidende Rolle bei der Informierung und Mobilisierung der Öffentlichkeit und ihrer Sensibilisierung für eine nachhaltige umweltverträgliche Entwicklung zu“ (Agenda 21 1992: 291). Diesem weitreichenden kommunalen Aufgaben- und Gestaltungsspielraum stehen strukturelle und demographische Herausforderungen gegenüber. Rückläufige Bevölkerungszahlen führen zu sinkenden kommunalen Einnahmen auf der einen Seite, dem gegenüber stehen steigende Sozialausgaben, welche sich in den kommunalen Ausgaben niederschlagen. Die Handlungsfähigkeit vieler Kommunen ist oftmals faktisch eingeschränkt. Im Jahr 2006 befanden sich beispielsweise im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen insgesamt 193 Städte und Gemeinden in der Pflicht der Haushaltssicherung (vgl. Die Zeit vom 01.06.2006). Der Druck zur Privatisierung des kommunalen Vermögens wächst. Viele Kommunen haben diesem Druck in den beiden vergangenen Jahrzehnten, mit der Absicht, den kommunalen Haushalt zu konsolidieren und der Verschuldung entgegenzuwirken, nachgegeben und Immobilien sowie andere Infrastruktureinrichtungen an private Investoren veräußert. Mit diesem Schritt, dem Rückzug aus der Daseinsvorsorge, wird die politische und gestalterische Einflussnahme seitens der Kommune weitergehend eingeengt (vgl. Wehling 2006: 7 ff.). Zentrale Frage ist deshalb, wie Städte und Gemeinden, unter den oben skizzierten schwierigen demographischen, strukturellen und finanziellen Rahmenbedingungen, einen Beitrag zur Energiewende leisten können (vgl. Jänicke 1999: 423). Die besondere Prämisse stellt folglich die Finanzierung eben dieser Aufgaben dar. Neue und ergänzende Konzepte und Finanzierungsformen werden benötigt. Darüber hinaus muss insbesondere die Frage nach der Verantwortung der Bürger gegenüber der Gemeinschaft neu gestellt werden: Inwiefern können Bürger aktiv in die Bewältigung dieser Herausforderungen eingebunden werden?Seite 15 von 169 3 | S e i t e 2 Anlass und Vorgehensweise Zur Erreichung der auf Bundesebene formulierten umweltpolitischen Zielsetzungen1 ist die Umgestaltung der Energieversorgung von zentraler Bedeutung. Wesentlichen Einfluss auf die Erreichung dieses Ziels wird, neben der Steigerung der Energieeffizienz, der Ausbau der erneuerbaren Energien haben, d.h. die Steigerung des Anteils der erneuerbarer Energien an der Gesamtenergieversorgung. Erneuerbare Energien gehören damit zum Schlüsselbaustein einer nachhaltigen Energieversorgung. Allerdings wird die Geschwindigkeit, mit der der Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien vorangetrieben wird, insbesondere von Faktoren wie der Akzeptanz der Bevölkerung gegenüber der Anwendung entsprechender Technologien sowie von der Finanzierung der Anlagen abhängig sein. Die Bundesregierung geht von einem jährlichen Investitionsvolumen von rd. 20 Mrd. Euro aus, um den Ausbau der erneuerbaren Energien sowie die Steigerung der Energieeffizienz insgesamt zu vollziehen (vgl. BMWi 2010: 2 ff.). Städte, Gemeinden und Regionen stellen hinsichtlich dieser Zielsetzungen eine bedeutende politische und räumliche Handlungsebene dar, auf der ein effektiver Beitrag zur Nutzung erneuerbarer Energien geleistet werden kann (vgl. Hünecke und Wiegmann 2008: 203 ff.). Sie können aber auch in gleicher Weise von dem Strukturwandel der Energieversorgung profitieren: Neben der Verringerung des Geldabflusses aus der Region und der Förderung der lokalen Wirtschaft, kann eine erneuerbare Energieversorgung auch zur „Stärkung der Identität und Außenwahrnehmung“ beitragen. Zahlreiche Beispiele für gemeinschaftlich von Bürgern finanzierte Projekte zur Nutzung regenerativer Energien machen deutlich, dass Kooperationen insbesondere auf lokaler und regionaler Ebene erfolgsversprechend erscheinen. (vgl. Stöhr 2008: 64) Die Nähe zu den lokalen Akteuren lässt ein enormes Potenzial bezüglich der regionalen Netzwerkbildung, des Wissenstransfers, der Flächen- und Raumbereitstellung sowie der konkreten Formulierung von Ausbauzielen vermuten. Jedoch wird dieser weitreichende Gestaltungsspielraum immer öfter durch finanzielle Rahmenbedingungen begrenzt: die Verschuldung vieler Kommunen führt faktisch dazu, dass der zielgerichtete und aktive Ausbau der erneuerbaren Energien durch die Kommunen ins Stocken gerät. Die Überbelastung der öffentlichen Haushalte erfordert deshalb neue Strategien und Ansätze, um die Zielsetzungen dennoch zügig zu erreichen. Vor diesem Hintergrund wird aktuell immer häufiger über die Frage nach der Verantwortung der Bürger gegenüber der Gemeinschaft diskutiert, da der Ausbau der erneuerbaren Energien sowie der Klimaschutz als gesamtgesellschaftliche Aufgabe begriffen werden muss. Der verstärkte Einbezug der lokalen Bevölkerung, d.h. die finanzielle Beteiligung der Bürger am Ausbau der erneuerbaren Energien stellt eine Möglichkeit dar, diesen Herausforderungen zu begegnen. Kennzeichen einer auf erneuerbaren Energien beruhenden Versorgungsstruktur sind kleine, räumlich verteilte Versorgungseinheiten, mit relativ überschaubaren Investitionsvolumina und differenzierten Erzeugungs- und Eigentumsstrukturen (BUND 2008: 325). 1 Insbesondere die Beschlüsse von MesebergSeite 16 von 169 4 | S e i t e Die Einbindung der Bürger in die alternative Energieversorgung kann als Beitrag zum lokalen Klimaschutz gewertet werden und darüber hinaus zur breitenwirksamen Sensibilisierung bezüglich umweltrelevanter Aspekte beitragen. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, wie die finanzielle Beteiligung der Bürger institutionalisiert werden kann, d.h. wie kann die finanzielle Teilhabe der Bürger am Ausbau der erneuerbaren Energien in verbindliche Strukturen überführt werden. Eine Rechtsform, die viel versprechende Eigenschaften aufweist, um dieses Ziel zu erreichen, ist die der eingetragenen Genossenschaft (eG). Eine eingetragene Genossenschaft ist eine solidarische und auf demokratischen Grundsätzen basierende Rechtsform, die im europäischen Raum eine lange Tradition aufweist. Es handelt sich dabei um eine Gesellschaftsform, die den Zweck verfolgt, den „wirtschaftlichen Erfolg an die Mitglieder weiterzugeben“ (Rutschmann 2009: 79 f.). In Deutschland gibt es eine breit gefächerte Genossenschaftslandschaft, angefangen im Bankensektor, über den Einzelhandelssektor, bis hin zum Wohnungssektor. Eine neuere Erscheinung dieser Unternehmensform sind so genannte Energiegenossenschaften: Bürger schließen sich zu einer eingetragenen Genossenschaft zusammen, um im Bereich der dezentralen regenerativen Energieversorgung Projekte umzusetzen. Dabei reichen aktuelle Beispiele von gemeinschaftlich finanzierten Photovoltaik-Anlagen auf Schuldächern, bis hin zu vollständig autarken Bioenergiedörfern2. In den letzten Jahren gab es zahlreiche Neugründungen im Bereich der Energiegenossenschaften, nicht zuletzt ausgelöst durch die Novellierung des Genossenschaftsgesetztes (GenG) im Jahr 2006, sodass geradewegs von einer Renaissance dieser Rechtsform die Rede ist. 2.1 Ziel und Fragestellung Leitgedanke dieser Arbeit ist die Steigerung des Anteils erneuerbaren Energien an der Energieversorgung in Deutschland. Eine Möglichkeit, wie Kommunen in Kooperation mit den Bürgern ihrer Stadt EE-Projekte realisieren können, soll in Form eines kooperativen Planungsprozesses einer Genossenschaftsgründung dargestellt werden. Im Mittelpunkt stehen deshalb die Analyse der Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft (eG) sowie die Systematisierung der Vorgehensweise (Prozessgestaltung) zur Initiierung einer Energiegenossenschaft, die auf bürgerschaftlichem Engagement basiert und von einer Kommune initiiert wird. Dabei wird von einer proaktiven Begleitung der Bürger durch eine oder mehrere Kommunen ausgegangen. Dies wirft insbesondere die Frage auf, wie der Planungsprozess, angefangen bei der politischen Beschlussfassung, bis hin zur Inbetriebnahme einer Anlage zur Produktion von Strom aus erneuerbaren Energien, ausgestaltet werden muss, um eine langfristige und erfolgreiche finanzielle Beteiligung von Bürgern an Prozessen zum Ausbau erneuerbarer Energien auf kommunaler und regionaler Ebene zu realisieren. Das Ziel dieser Arbeit ist ein Konzept, das die einzelnen Schritte des Planungsprozesses beinhaltet und sich primär an Städte, Gemeinden und Regionen richtet. Zentrale Fragestellung ist: 2 vgl. http://www.neuegenossenschaften.de/gruendungen/landwirtschaft/Bioenergiedorf.htmlSeite 17 von 169 5 | S e i t e Mit diesem Konzept soll aufgezeigt werden, durch welche unterstützenden Maßnahmen und Strategien die Gründung von bürgerschaftlichen Energiegenossenschaften vorangetrieben werden können, um so einen Beitrag zum Ausbau der erneuerbaren Energien zu leisten. Unter bürgerschaftlichen Energiegenossenschaften sind in diesem Kontext kommunale und regionale Zusammenschlüsse von privaten wie auch juristischen Personen zu verstehen, deren Ziel die Umsetzung von erneuerbaren Energieversorgungsprojekten ist. Folgende weitere Fragen werden bezüglich der Bearbeitung dieser Themenstellung von Bedeutung sein: 2.2 Methodische Vorgehensweise Der vorliegende Bericht gliedert sich in zwei inhaltliche Themenschwerpunkte. Zum ersten Schwerpunkt gehören eine allgemeine Erörterung der Rahmenbedingungen, wie energiepolitische Zielsetzungen in Deutschland, die Bedeutung des kommunalen Klimaschutzes sowie eine theoretische Annäherung an die Bedeutung des bürgerschaftlichen Engagements hinsichtlich des Ausbaus der erneuerbaren Energien. Darüber hinaus wird die Institutionalisierung3 der Beteiligung von Bürgern an der Finanzierung von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien thematisiert, die auf der genossenschaftlichen Gesellschaftsform basieren. Dazu wird in einem ersten Schritt die Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft analysiert, um im Folgenden neuere Erscheinungen dieses Rechtsstatus, sogenannte Energiegenossenschaften, im Hinblick auf ihr Potenzial zu beleuchten, Projekte zur Nutzung regenerativer Energien umzusetzen. An dieser Stelle soll die deskriptive Beschreibung von Beispielen aus der Praxis sowie die Auswertung von Experteninterviews Erkenntnisse darüber liefern, welche Faktoren für die Gestaltung eines Prozesses zur Etablierung von neuen Energiegenossenschaften auf kommunaler und regionaler Ebene von Bedeutung sind. Hierzu wird auf die Methode der Literatur- und Internetrecherche sowie auf die Anwendung und Auswertung von leitfadengestützten Experteninterviews (Interviewleitfäden siehe Anhang A) zurückgegriffen (Teil A: Theoretische Betrachtungen). 3 Hier wird ein weit gefasster Institutionenbegriff angewendet, der neben der „Schaffung neuer Organisationseinheiten auch die Einführung innovativer Verfahren“ einschließt (Kern et al. 2005: 8) Weitere Fragestellungen: Inwiefern eignet sich die Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft für die dynamische Entwicklung von EE-Projekten? Wie können Städte, Gemeinden oder Regionen vorgehen, um Impulse zu setzen, die die Gründung einer neuen Energiegenossenschaft hervorrufen? Welche Akteure spielen eine Rolle (Identifikation der Akteure)? Welche Bausteine sind in den verschiedenen Phasen wichtig – vom Impuls bis hin zur Inbetriebnahme der Anlage zur Nutzung erneuerbarer Energien? Zentrale Fragestellung: Wie muss der Planungsprozess seitens einer Kommune gestaltet und begleitet werden, um die Gründung einer Energiegenossenschaft (eG) zu unterstützen und zu fördern, deren satzungskonformes Ziel es ist, Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien umzusetzen?Seite 18 von 169 6 | S e i t e Im zweiten Themenschwerpunkt werden die gewonnen Erkenntnisse anwenderorientiert aufbereitet und zusammengeführt. Hierbei steht insbesondere die Beschreibung des Planungsprozesses zur Etablierung einer neuen Energiegenossenschaft im Mittelpunkt. Dabei wird der Planungsprozess in verschiedene Phasen strukturiert und in unterschiedliche Ebenen (organisatorische, strategische, Akteurs- und umsetzungsbezogene Ebene) differenziert. Daraus geht hervor, welche Aufgaben Kommunen im Zuge dieses Planungsprozesses übernehmen können und wie sie den Gründungsprozess aktiv unterstützen können (Teil B: Planungsprozess für eine Genossenschafts- gründung).Seite 19 von 169 7 | S e i t e TEIL A – THEORETISCHE BETRACHTUNGEN 3 Energie- und Klimapolitik in Deutschland Energiepolitik und Umweltschutz sind zwei eng miteinander verwobene Aspekte, die nicht getrennt voneinander betrachtet werden können. In diesem Kapitel soll es deshalb darum gehen eben diese Zusammenhänge zu skizzieren. Dazu werden die Strukturen und Zielsetzungen der Energieversorgung in Deutschland sowie die Thematik des kommunalen Klimaschutzes näher beleuchtet. 3.1 Strukturen und Zielsetzungen der Energieversorgung in Deutschland Deutschland soll „in Zukunft bei wettbewerbsfähigen Energiepreisen und hohem Wohlstandsniveau eine der energieeffizientesten und umweltschonendsten Volkswirtschaften der Welt werden“ (BMWi 2010: 3). Um diese Zielsetzung zu erreichen, müssen die Energieversorgungstrukturen grundlegend und weitergehend umgebaut werden. Dabei verfolgt die Bundesregierung eine Doppelstrategie: Zum einen sollen erneuerbare Energien zur «tragenden Säule» der zukünftigen Energieversorgung werden, zum anderen sollen Energieeffizienzpotenziale erschlossen und ausgeschöpft werden. Demzufolge soll der Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttoendenergieverbrauch4 bis 2020 auf 18 % erhöht werden (vgl. Website BMU). Die Energieversorgungstrukturen in Deutschland sind durch eine hohe Abhängigkeit von Energieimporten gekennzeichnet: Im Jahr 2007 wurden in Deutschland, um den Endenergieverbrauch (Industrie, Verkehr, Haushalte, Gewerbe, Handel und Dienstleistungen) zu decken, rund 74,4 % (11.820 PJ) der benötigten Primärenergie importiert, der Rest, etwa 25,6 % (4.077 PJ) konnte aus heimischen Energieträgern gewonnen werden. (vgl. BMWi 2009: 18) Aufgrund der begrenzten inländischen Reserven5, führen Verbrauchszuwächse zwangsläufig zur Erhöhung der Importquote von Primärenergieträgern. Auf der einen Seite wird der Endenergieverbrauch6 im Inland, maßgeblich durch die Bevölkerungsentwicklung, der Anzahl der Haushalte, der strukturellen sowie konjunkturellen Wirtschaftsentwicklung wie auch durch die technologische Entwicklung bestimmt. Auf der anderen Seite beeinflussen Faktoren, wie u.a. die globale Energienachfrage und die politischen Rahmenbedingungen in den Förderregionen die Preisentwicklung auf den Weltmärkten. (vgl. BMWi 2009: 8) Der hohe Anteil von fossilen Energieträgern am Energiemix in Deutschland erzeugt ein Spannungsfeld zwischen Umwelt- und Energiepolitik: Fossile Energieträger sind maßgeblich für die Entstehung von Treibhausgasemissionen (THG) verantwortlich. In Deutschland sind rund 85 % der THG auf die Energieversorgung, d.h. auf die Umwandlung und Nutzung von Energie zurückzuführen. 4 Gemäß Richtlinie 2009/28/EG, Artikel 2 (f): Energieprodukte, die der Industrie, dem Verkehrssektor, Haushalten, dem Dienstleistungssektor einschließlich des Sektors der öffentlichen Dienstleistungen sowie der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft zu energetischen Zwecken geliefert werden, einschließlich des durch die Energiewirtschaft für die Elektrizitäts- und Wärmeerzeugung entstehenden Elektrizitäts- und Wärmeverbrauchs und einschließlich der bei der Verteilung und Übertragung auftretenden Elektrizitäts- und Wärmeverluste. 5 Definiert als: geologisch „eindeutig identifizierte Vorräte, die sich unter heutigen oder in naher Zukunft zu erwarteten Bedingungen technisch und wirtschaftlich abbauen lassen“ (Tietz 2007: 16) 6 Definiert als: „dem Verbraucher nach Umwandlung und Transport zur Verfügung stehende Energie“ (Tietz 2007: 50).Seite 20 von 169 8 | S e i t e Im Jahr 2006 betrugen energiebedingte CO2-Emissionen insgesamt 799 Mio. t (siehe Abbildung 1). Aufgegliedert nach Sektoren entfällt nahezu die Hälfte dieser Emissionen auf die Energiewirtschaft. Abbildung 1: Energiebedingte CO2-Emissionen nach Sektoren 2006 Quelle: eigene Darstellung nach BMWi 2009: 46 Deutschland hat sich nach der Ratifizierung des Kyoto-Protokolls (1997) zur Ausgestaltung der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen zur verbindlichen Reduzierung des Ausstoßes von Treibhausgasen verpflichtet. Im Kontext der Europäischen Union sieht diese Verpflichtung eine Minderung der Treibhausgasemissionen, gegenüber dem Basisjahr 1990, um 21 % bis zum Jahr 2012 vor. Bislang wurden die Treibhausgasemissionen in dem Zeitraum von 1990 bis 2008 um rd. 22 % reduziert (BMWi 2009: 44 ff.). Allerdings sind diese Minderungserfolge zu großen Teilen der Wiedervereinigung geschuldet. Momentan befinden sich die CO2-Emissionen auf einem konstanten Level, was zu der Annahme führt, dass die kostengünstig zu erschließenden Emissions- reduktionspotenziale bereits aufgezehrt sind und nun weitere Minderungserfolge nur mit Hilfe von größeren Anstrengungen zu erreichen sind. Abbildung 2 zeigt den Mix der in Deutschland eingesetzten Primärenergieträger im Jahr 2009. Der überwiegende Anteil der eingesetzten Primärenergieträger sind fossile Energieträger wie Mineralöl, Stein- und Braunkohle sowie Erdgas. Zu den weiteren Kennzeichen der Energieversorgungstrukturen gehört neben den Transport- und Verteilungsnetzen, der Kraftwerkspark, der mit einer installierten Leistung von ca. 120.000 MW zur Stromversorgung in Deutschland beiträgt. Diese Kraftwerkskapazitäten basieren mit über 50 % auf der Kohleverstromung. (vgl. Website BMWi a) 45% 20% 13% 15% 7% Energiewirtschaft Verkehr Haushalte 799 Mio. tSeite 21 von 169 9 | S e i t e Abbildung 2: Anteil der Primärenergieträger in Deutschland 2009 Quelle: eigene Darstellung nach Website BMWi b Um die CO2-Emissionen zu reduzieren ist neben der sektorenübergreifenden Effizienzsteigerung, der massive Ausbau der regenerativen Energien von zentraler Bedeutung. Insgesamt wurden durch die Nutzung von erneuerbaren Energien im Jahr 2009 rund 110 Mio. Tonnen Treibhausgasemissionen vermieden, ein Großteil davon ist auf die Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen zurückzuführen (-72 Mio. t CO2-Äquivalente7). Erneuerbaren Energien hatten im Jahr 2009 in Deutschland bereits einen Anteil von 8,6 % am Primärenergieverbrauch und 10,3 % am Endenergieverbrauch. Erneuerbare Energien machten im selben Zeitraum einen Anteil von etwa 16 % am Stromverbrauch und einen Anteil von 8,4 % am Wärme- sowie 5,5 % am Kraftstoffverbrauch aus (vgl. BMU 2010: 6). Die Investitionen in erneuerbare Energien lagen trotz der konjunkturellen Folgen der Weltwirtschaftskrise bei rd. 20,4 Mrd. Euro. Der Bruttozubau belief sich auf ca. 1.917 MW. Mit Abschluss des Jahres 2009 betrug die installierte Leistung von Windenergieanlagen (WEA) insgesamt 25.777 MW (siehe Tabelle 1). Im Bereich des Photovoltaik-Ausbaus war im selben Zeitraum ein Zubau von 3.800 MWp zu verzeichnen. Insgesamt waren zum Ende des Jahres 2009 solarthermische Kollektoren mit einer Fläche von ca. 13 Mio. m² installiert. Die gesamte installierte Leistung an auf erneuerbaren Energien basierenden Stromerzeugungsanlagen belief sich auf rd. 46.200 MW. (vgl. Website BMU a) 7 Definiert als: „Normgröße für Treibhausgase. Eine CO2-Äquivalente entspricht dem Treibhausgaspotenzial einer Tonne CO2“ (BMWi 2009: 45). 33% 12% 11% 22% 11% 9% 2% Mineralöl Steinkohle Braunkohle Erdgas, Erdölgas Kernenergie Erneuerbare Energien SonstigeSeite 22 von 169 10 | S e i t e Tabelle 1: Stromerzeugungsanlagen aus erneuerbaren Energien 2009 Quelle: Website BMU a Der zukünftige energie- und umweltpolitische Fahrplan der Bundesregierung bezüglich des Ausbaus regenerativer Energien und der Reduzierung der Treibhausgasemissionen, ist Tabelle 2 zu entnehmen. Diese Zielsetzungen auf Bundesebene können als Orientierungsrahmen für kommunale und regionale Entwicklungsperspektiven dienen. Die obenstehenden Ausführungen machen deutlich, dass energie- und umweltrelevante Aspekte eng miteinander verknüpft sind. Folglich führt ein zügiger Ausbau der erneuerbarer Energien, neben der Steigerung der Energieeffizienz, zu einer Reduktion von klimawirksamen Gasen. Tabelle 2: Energie- und klimapolitische Zielsetzungen (Deutschland) Quelle: eigene Darstellung nach BMU 2010 Eine nachhaltige Energieversorgung zielt deshalb auf den Ausbau der erneuerbaren Energie ab und trägt zugleich zur Reduzierung des Treibhausgasausstoßes bei. Kennzeichen dieser zukunftsfähigen Energieversorgung sind die Aspekte der Dezentralität und Pluralität. Dezentral, weil die Potenziale für die Nutzung der erneuerbaren Energie geographisch wie auch quantitativ unterschiedlich vorliegen; pluralistisch, weil die Teilhabe an dem Ausbau der Versorgungsstrukturen die Möglichkeit bietet, eine Vielzahl von Akteuren mit ein zu beziehen. 3.2 Kommunaler Klimaschutz Die auf bundespolitischer Ebene formulierten Energie- und Klimaschutzziele sowie Zielvorgaben auf internationaler Ebene gilt es umzusetzen, um das Gesamtziel, die Stabilisierung der globalen Umweltindikator Entwicklung Umweltziel 1990 2000 2008 2009 2020 2030 2040 2050 Energie Primärenergieverbrauch, in PJ 14.905 14.402 14.216 13.463 11.373 - - 7.108 Endenergieverbrauch, in PJ 9.472 9.235 9.098 8.714 - - - - Anteil EE am Primärenergieverbrauch 1,3% 2,9% 8,1% 8,6% - - - - Anteil EE am Bruttoendenergieverbrauch - - - 10,3% 18% 30% 45% 60% Anteil EE am Bruttostromverbrauch 4,0% 6,4% 15,2% 16,1% 35% 50% 65% 80% THG-Emissionen in Mt CO2- Äquivalente 1.212 1.003 988 - -40% -55% -70% -80 bis -95% Installierte Leistung (MW) % Wasserkraft 4.760 10,3 Windkraft 25.777 55,8 Biomasse 4.429 9,6 Biogener Anteil des Abfalls 1.460 3,2 Photovoltaik 9.800 21,2 Geothermie 6,6 0,014 Summe 46.232,6 -Seite 23 von 169 11 | S e i t e durchschnittlichen Erwärmung auf 2 °C, zu erreichen. Den Städten, Gemeinden und Regionen kommt in diesem Zusammenhang eine besondere Bedeutung zu. Diese besondere Bedeutung ist zum einen auf die Nähe zu den Akteuren und zum anderen auf die Tatsache der rechtlich normierten kommunalen Selbstverwaltung zurückzuführen. Entsprechend Artikel 28 (Abs. 2) des Grundgesetzes obliegt den Gemeinden das Recht, „alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln“. Städten und Gemeinden kommt deshalb eine „herausragende Bedeutung bei der praktischen Umsetzung der CO2-Reduktionsziele“ zu (Website DStGB b). Sie können durch entsprechende Maßnahmen, beispielsweise durch die Minderung der Energienachfrage oder aber auch durch die verstärkte Nutzung von erneuerbaren Energien maßgeblich zu den formulierten Zielsetzungen und einer nachhaltigen Entwicklung beitragen. Darüber hinaus besitzen Kommunen, als bürgernahe Politik- und Verwaltungsebene, ein besonderes Potenzial im Hinblick auf die direkte sowie indirekte Einbindung der lokalen Akteure für den Klimaschutz. Auf der einen Seite haben Kommunen eine gesellschaftliche Vorbildfunktion, die das Handeln der lokalen Akteure indirekt im Sinne klimaschützender Maßnahmen beeinflussen kann, zum anderen können Städte und Gemeinden Bürger direkt für Beiträge zum Klimaschutz mobilisieren. Auf kommunaler Ebene bestehen folglich konkrete Handlungsmöglichkeiten: hier können Bürger durch vorbildliches Verhalten beeinflusst, Akteure zusammengeführt und Projekte initiiert werden. Diese Erkenntnisse wurden bereits im Zuge der Agenda 21, dem Abschlussdokument der Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung (UNCED, 1992), betont. Hierin wird den Kommunen eine besondere Verantwortung bei der Umsetzung einer „nachhaltigen und zukunftsfähigen Entwicklung“ zugesprochen (Agenda 21 1992: 291). Diese Schlüsselrolle der kommunalen Ebene wurde in den vergangenen Jahren auch zunehmend erkannt und zum festen Bestandteil vieler kommunalen Aktivitäten: So haben sich bisher über 1.500 Städte und Gemeinden dem „Klima-Bündnis der europäischen Städte […]“ angeschlossen und sich zu einer kontinuierlichen Reduzierung der Treibhausgasemissionen verpflichtet (vgl. Website Klimabündnis). Insgesamt wurden in Deutschland im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (2008), initiiert durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), bereits über 500 kommunale Klimaschutzkonzepte8 und über 300 Projekte zur Steigerung der Energieeffizienz im Bereich der Stromnutzung gefördert (vgl. Website BMU Klimaschutzinitiative a). Dieser integrative Ansatz aus Energie- und Klimaschutzaspekten soll zur Stärkung des kommunalen Klimaschutzes beitragen. Dabei sind die Förderungen stets an konkret formulierte Klimaschutzziele und -strategien geknüpft, da nur so die ambitionierten Zielsetzungen der Bundesregierung erreichbar sind (vgl. Website BMU). Darüber hinaus haben viele Kommunen erkannt, dass anspruchsvoller Klimaschutz durch den Ausbau erneuerbarer Energien nicht nur aus ökologischen Motiven sinnvoll erscheint, sondern auch aus ökonomischen Gründen vielversprechende Chancen und Perspektiven eröffnen kann. Bedenkt man, dass jeder Bundesbürger durchschnittlich rund 2.500 Euro pro Jahr für Energie aufwendet, werden 8 Ein Klimaschutzkonzept dient als strategische Entscheidungsgrundlage und Planungshilfe für zukünftige Klimaschutzanstrengungen.Seite 24 von 169 12 | S e i t e die Beweggründe dafür sehr schnell deutlich (vgl. Stöhr 2008: 57): Durch den Ausbau regenerativer Energien vor Ort, wird der Kapitalabfluss verringert und die Wertschöpfung bleibt in der Region erhalten. Eine nachhaltige Energieversorgung, verstanden als Instrument der kommunalen Wirtschaftsförderung, kann so zur Modernisierung der vorhandenen Infrastruktur beitragen - lokale Unternehmen werden gefördert und neue Arbeitsplätze können entstehen (vgl. Website BMU Klimaschutzinitiative c). Zwar bietet eine breit aufgestellte Förderlandschaft dazu kostengünstige (z.B. EEG, KfW-Programme, Nationale Klimaschutzinitiative, lokale Förderprogramme etc.) Möglichkeiten. Jedoch verläuft die Umsetzung von konkreten Klimaschutzprojekten aufgrund der hohen kommunalen Verschuldung sehr zögerlich. Aktivitäten, die dem Klimaschutz zuträglich sind, gehören bislang nicht zu den Pflichtaufgaben der Gemeinden und Gemeindeverbände, sondern sind den freiwilligen Aufgaben der Selbstverwaltungsangelegenheiten zuzuordnen (vgl. Art. 28 GG). Folglich besteht zwar keine rechtlich normierte Verpflichtung, Maßnahmen im Bereich des Klimaschutzes umzusetzen, jedoch setzten viele Kommunen entsprechende Maßnahmen um, da „diese Leistungen neben dem ökologischen vielfach auch einen ökonomischen Nutzen“ erwarten lassen (Difu 2011: 11). Allerdings ist zugleich festzustellen, dass der Anteil freiwilliger Aufgaben aufgrund der „Verengung des kommunalen Finanzrahmens“ einen rückläufigen Trend einschlägt (Bogumil 2005: 519). Die angespannte Haushaltssituation in vielen Kommunen kann dazu führen, dass das Aufgabenspektrum auch im Bereich des Klimaschutzes eingeschränkt werden muss. Kommt es darüber hinaus dazu, dass eine Kommune in der Pflicht steht, ein Haushaltssicherungskonzept zu erstellen, werden die Handlungsmöglichkeiten nahezu vollständig eingeschränkt. Dadurch werden zugleich Möglichkeiten, Fördermittel einzuwerben oder aber auch auf zinsgünstige Kredite zurückzugreifen, konterkariert (vgl. Difu 2011: 17 f.). Diesen Entwicklungen entsprechend, konstatiert der Deutsche Städtetag mit seinem aktuellen Gemeindefinanzbericht (2010) den deutschen Städten, Gemeinden und Kreisen erhebliche kommunale Haushaltsdefizite (vgl. Deutscher Städtetag 2010). Die kommunalen Haushalte sind oftmals durch die bereits bestehenden Anforderungen überlastet. Deshalb bedarf es neuer, innovativer Finanzierungsstrategien, die auf der einen Seite die Schulden9 für kommende Generationen nicht erhöhen und auf der anderen Seite die formelle Garantie der Selbstverwaltung nicht zur bloßen Worthülse verfallen lassen (vgl. Wehling 2006: 14). Um der globalen Herausforderung des Klimawandels durch den Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien auf kommunale Ebene wirkungsvoll entgegentreten zu können, wird es zunehmend auf das Engagement der Bürger vor Ort ankommen, einen aktiven Beitrag zu leisten sowie auf die Kooperationsbereitschaft ressortübergreifender, kommunaler oder auch regionaler Akteure (siehe Kapitel 9.1). Es stellt sich die Frage, wie vorhandene kommunale Ressourcen eingebunden und verbunden werden können, um den Ausbau eben dieser Technologien durch die Beteiligung von Bürgern zielführend voranzutreiben. 9 Das im Winter 2008/2009, als Reaktion auf die internationale Finanz- und Weltwirtschaftskrise aufgelegte Konjunkturpakete I der Bundesregierung sowie das in den Jahren 2009/2010 aufgelegte Konjunkturpaket II des Bundes, der Länder und Kommunen können als wichtige, jedoch nur als kurzfristige wirtschaftspolitische Impulsgeber in Krisenzeiten angesehen werden (vgl. Website Bundesfinanzministerium), da die eingesetzten Mittel nicht auf realer Wirtschaftsleistung basieren und die Schulden für künftige Generationen faktisch erhöht werden.Seite 25 von 169 13 | S e i t e 4 Bürgerschaftliches Engagement - ein modernes Gesellschaftsverständnis? Mit bürgerschaftlichem Engagement werden allgemeinhin Begriffe, wie Öffentlichkeit, Gemeinsinn, Verantwortung, Demokratie und Selbstorganisation assoziiert (vgl. Enquetekommission 2002: 32). Unter der gesellschaftspolitischen Konzeption des bürgerschaftliches Engagements ist ein „bewusstes Handeln aus der Identität als Bürgerin oder Bürger […] der jeweiligen Kommune“ heraus zu verstehen (ebd. 2002: 33). Dieses bewusste Handeln kommt durch die „freiwillige Übernahme von Verpflichtungen für öffentliche Aufgaben und Ämter“ zum Ausdruck (ebd. 2002: 44). Dem bürgerschaftlichen Engagement liegt die Überzeugung zu Grunde, dass die „Allzuständigkeit des Staates“ in Zukunft an Bedeutung verlieren wird und den „Bürgerinnen und Bürgern als Akteure für das Gemeinwohl“ ein neuer Stellenwert beigemessen wird (ebd. 2002: 33). Dies erscheint umso notwendiger in Bereichen, in denen sich der Staat und die Kommune bereits aus der Verantwortung zurückziehen. Die Enquetekommission des Deutschen Bundestages „Zur Zukunft des bürgerschaftlichen Engagements“ (2002) fasste typische Charakteristika des bürgerschaftlichen Engagements wie folgt zusammen: Seit den 1960er Jahren hat sich ein „vielfältiges Repertoire von bürgerschaftlichen Aktivitäten“ entwickelt (Wollmann 2005: 1325). Beispiele dafür sind Bürgerinitiativen, Mitgliedschaften in Vereinen und Verbänden sowie direkte demokratische Bürgerbeteiligung und finanzielles Engagement (vgl. Website Bürgergesellschaft). 4.1 Umweltbewusstsein und Engagementbereitschaft In Deutschland sind aktuell rund 71 % der Bevölkerung (ab 14 Jahren) in Gruppen, Vereinen oder Verbänden sowie Organisationen und öffentlichen Einrichtungen organisiert (vgl. Website destatis). Es ist ein „hohes Potenzial für bürgerschaftliches Engagement“ fest zu stellen (BMU 2008: 46). Laut einer repräsentativen Bevölkerungsumfrage10 zum Thema „Umweltbewusstsein in Deutschland“ steht der Klimawandel und die damit verbundenen Risiken bei den Bürgern weit oben auf der politischen Tagesordnung, was nicht zuletzt auf die hohe Medienpräsenz11 dieser Thematik zurück zu führen ist (vgl. BMU 2008). Allerdings konzentriert sich der Großteil des bestehenden Engagements 10 Die Autoren gehen davon aus, dass sich das Umweltbewusstsein in Deutschland durch die Atomkatastrophe in Japan nochmals deutlich in Richtung einer gesteigerten Bereitschaft zugunsten eines bürgerschaftlichen Engagements im Bereich Klimaschutz niederschlagen wird. Jedoch liegen bis zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Daten vor, die dies belegen. 11 Zu den bevorzugten Informationsquellen der Deutschen zum Thema Umwelt zählen öffentlich-rechtliche Fernsehanstalten und Tageszeitungen (vgl. BMU 2008: 48). Charakteristika des Bürgerschaftlichen Engagements: • freiwillig, • nicht auf materiellen Gewinn gerichtet, • gemeinwohlorientiert, • öffentlich bzw. findet im öffentlichen Raum statt und • wird in der Regel gemeinschaftlich bzw. kooperativ ausgeübt.Seite 26 von 169 14 | S e i t e bislang nicht auf den Bereich des Umwelt- und Naturschutzes, sondern eher auf klassische Gebiete12. Darüber hinaus lässt sich jedoch feststellen, dass die grundsätzliche Bereitschaft sich zu engagieren, umso höher ausfällt, desto ausdrücklicher der Zweck des potenziellen Engagements genannt wird. (vgl. BMU 2008: 46 ff.) Die Anzahl der Befragten, die sich bereits im Umwelt- und Naturschutz engagierten stieg von 4 % im Jahr 2008 auf 9 % im Jahr 2010 an. Die Potenziale für ein Engagement in diesem Bereich sind hoch, rund ein Drittel der Befragten „könnte sich vorstellen, in diesem Bereich aktiv zu werden“ (BMU 2010: 59). Als bedeutendste Hürden für das Engagement werden Zeitmangel und regelmäßige Verpflichtungen angeführt. Rund 58 % der bereits aktiven Befragten organisiert sich in lokalen Gruppen und Bürgerinitiativen zum Thema Umweltschutz; nahezu die Hälfte dieser Aktiven ist Mitglied in einem der großen Umwelt- und Naturschutzverbände13. Rund ein Drittel der Befragten gab an von der Möglichkeit der Bürgerbeteiligung zu wissen, um sich an der Planung zukünftiger Vorhaben zu beteiligen (z.B. Lokalen-Agenda-21, Bürgerhaushalt etc.). (vgl. BMU 2010: 58 ff.) Die persönlichen Handlungsfelder, also Bereiche in denen Bürger bereits im Sinne des Klimaschutzes aktiv handeln, sind vor allem die Mülltrennung, das Abschalten nicht benötigter Geräte und Lichtquellen sowie der Kauf energieeffizienter Geräte. Lediglich 4 % der Befragten (2010) gaben an, Geld in erneuerbare Energien (z.B. Anteile an Anlagen, Fonds etc.) anzulegen. Allerdings hat sich dieser Anteil im Vergleich zum Jahr 2008 verdoppelt. Eine große Mehrheit (85 % der Befragten) spricht sich aus Gründen des Klima- und Ressourcenschutzes für einen konsequenten Umstieg auf erneuerbare Energien aus.14 (vgl. BMU 2008: 56 ff.) Jedoch steht dieser prinzipiell positiven Positionierung ein häufig auftretendes Phänomen gegenüber, das darin zum Ausdruck kommt, dass die Akzeptanz gegenüber erneuerbare Energien abnimmt, wenn es um ein konkretes Vorhaben im „direkten Lebensumfeld der Personen“ geht (Forschungsgruppe Umweltpsychologie 2010: 54). Diese Ausführungen verdeutlichen, dass das Umweltbewusstsein sowie das bürgerschaftliche Engagement bereits einen sehr hohen Stellenwert in der Gesellschaft haben. Auch aus der aktuellen Diskussion wird deutlich, dass Bürgerinnen und Bürger bei der „Modernisierung von Staat und Gesellschaft Verantwortung“ übernehmen wollen (Enquetekommission 2002: 45). Darüber hinaus ist zu vermuten, dass das Engagement in diesem Bereich durchaus noch weitere Potenziale aufweist, die es zu erschließen gilt. Auch lässt sich feststellen - wie oben beschrieben worden ist - dass umso konkreter der Zweck und das Ziel der Beteiligung genannt werden, also die Fassbarkeit der Problematik gegeben ist, desto erfolgreicher und umfassender die Beteiligung der Bürger gestaltet werden kann. Auf der kommunalen Ebene kommen „Betroffenheit, Vertrautheit und Einflussmöglichkeiten besonders eng zusammen“ (BUND 2008: 545). Viele lokale Zielsetzungen können ohne die Bürgerschaft nicht umgesetzt werden. Deshalb spielt das Engagement eine doppelte Rolle: Zum einen können Bürger demokratischen Einfluss auf die kommunalen Entscheidungsträger nehmen (regulativ), zum anderen besitzen Bürger ein erhebliches Potenzial um an der Umsetzung der Ziele zu partizipieren und diese zu beflügeln (progressiv). Dabei liegt die „bürgerschaftliche Ressource“ 12 Sport, Schule, Kindergarten, Kirche, Religion, Soziales und Kultur (vgl. BMU 2008: 46). 13 Zum Beispiel BUND, NABU, WWF, Greenpeace usw. 14 Milieuschwerpunkte: Sozialökologische, Liberal-intellektuelle und Expeditive MilieuSeite 27 von 169 15 | S e i t e beispielsweise in Form von Motivation und Engagement, Zeit und Geld oder aber auch in Form von lokalspezifischem Wissen vor (vgl. BUND 2008: 558). Vor allem im monetären Bereich liegen Potenziale, die abgeschöpft werden können. Nach einer Erhebung des statistischen Bundesamtes lag die Sparquote der Deutschen im Jahr 2009 bei rund 11,3 %, gemessen am verfügbaren Einkommen der privaten Haushalte. Damit gehört Deutschland weiterhin zu den Ländern mit der höchsten Sparquote (vgl. Statistisches Bundesamt 2010: 638). Gemäß den Angaben des Bundesverbands Deutscher Banken stieg im selben Jahr auch das Geldvermögen der deutschen Bürger auf ein Rekordniveau von rd. 4,7 Billionen Euro (vgl. Website Bankenverband). Diese bürgerschaftlichen Ressourcen können für eine zügige Umsetzung der ambitionierten klima- und energiepolitischen Zielsetzungen in Zukunft an Bedeutung gewinnen. Lokale Gemeinschaften und Gruppen können sich durch ihr Engagement für eine nachhaltige Energieversorgung einsetzen. Dabei können sie, nach dem oben beschriebenen Ansatz regulativ, durch beispielsweise politische Einflussnahme und/oder progressiv, durch die Partizipation an der Initiierung von Projekten, vorgehen. Zahlreiche Beispiele15 für die progressive Umsetzung gemeinschaftlich finanzierter Projekte verdeutlichen deren Aktualität und die Möglichkeit der aktiven Mitgestaltung. (vgl. BUND 2008: 560 ff.) Es bedarf im Zuge des Umbaus des Energiesystems engagierter Bürger, die aktiv an eben dieser Aufgabe partizipieren und so „Verantwortung gegenüber der Gemeinschaft“ übernehmen (Schmidt 2006: 140). Ein aktuelles und zugleich spannendes Phänomen ist die Veränderung der bürgerschaftlichen Aktivitäten: Klassische Elemente, wie z.B. die „dauerhafte Einbindung in Vereine und Institutionen“ schwinden, wohingegen eher lose, „aus konkretem Anlass und um ein bestimmtes Projekt gebildete Zusammenschlüsse“ zunehmen (Wollmann 2005: 1328). Diese aktuellen Entwicklungen müssen gefördert werden, es müssen neue Möglichkeiten angeboten werden, um daraus einen effektiven Beitrag abzuleiten. Dazu ist auch ein neues, aktivierendes und beteiligendes Selbstverständnis seitens der lokalen Gebietskörperschaften notwendig. 4.2 Selbstverständnis und Bürgerbeteiligung Den Städten und Gemeinden kommt hierbei eine gewisse Verantwortung zu. Von ihrem Verständnis wird es abhängen, inwiefern das oben beschriebene vorhandene und neu entstehende bürgerschaftliche Engagement gefördert und gefordert werden kann. Dazu ist ein aktivierender Staat, eine aktivierende Kommune notwendig. Diese fördern „kooperative Strukturen und beteiligen sich selbst als Partner an kooperativen Entscheidungsprozessen“ (Enquetekommission 2002: 45). Dabei folgen sie dem Selbstverständnis einer „gewährleistenden, moderierenden und ermöglichenden Instanz“ (ebd. 2002: 45). Eine bedeutende Voraussetzung hierfür ist die Beteiligung der Bürger. Bürgerbeteiligungen im Bereich des Ausbaus der Nutzung erneuerbarer Energien, können in unterschiedlicher Intensität stattfinden. Hierbei bieten sich vielfältige Möglichkeiten an, angefangen bei den unteren Stufen der Bürgerbeteiligung, d.h. bei der reinen Information oder Konsultation, bis hin zur ganz konkreten Mitbestimmung und finanziellen Beteiligung lokaler und regionaler Akteure 15 vgl. zum Beispiel Dahlheimer (2007)Seite 28 von 169 16 | S e i t e (vgl. Arnstein 1972: 192 ff.) 16. Zahlreiche Beispiele aus der Planungspraxis bestätigen die „positiven Effekte von öffentlicher Planungsbeteiligung sowie finanzieller Teilhabemöglichkeiten“ bezüglich der Akzeptanz gegenüber dem Ausbau erneuerbarer Energien (Forschungsgruppe Umweltpsychologie 2010: 2). Akzeptanz bedeutet in diesem Sinne das Ergebnis einer gesteigerten Identifikation, die auf die frühzeitige Beteiligung an Planungs- und Entscheidungsprozessen zurück zu führen ist (vgl. Büro Blau 2004: 29 ff.). Dadurch wird die Beteiligung der Bürger zu einem „Schlüsselfaktor für die Akzeptanz von erneuerbaren Energien vor Ort“ (Forschungsgruppe Umweltpsychologie 2010: 5). Eine solche Art der Beteiligung führt zu einem „Empowerment“ der Bürger, da sie die Möglichkeit erhalten, selbst und aktiv an den Planungen und Entscheidungen teilzunehmen (vgl. Büro Blau 2004: 29 ff.). Wenn zum Beispiel eine Gemeinde, eine Windenergieanlage in der Nähe eines Wohngebietes planungsrechtlich zulässt, ohne die Bürger über das gesetzliche Maß hinaus zu beteiligen, könnte dies zu Unmut führen. Wenn die Bürger jedoch frühzeitig beteiligt werden, und vielleicht sogar eine finanzielle Teilhabemöglichkeit eingeräumt bekommen, fallen die Akzeptanz höher und das Bewusstsein für die Notwendigkeit des Vorhabens meist deutlich positiver aus. Zentrale Annahme ist es, dass eine „breite, systematisch organisierte, integrierte Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern wesentlich zur Identifikation und Steigerung der Engagementbereitschaft beitragen“ kann (Forschungsgruppe Umweltpsychologie 2010: 9). Die Herausforderung besteht folglich darin, das bürgerschaftliche Engagement institutionell zu fassen und organisatorisch zu fördern und zu koordinieren, um daraus einen Beitrag zum Ausbau der Nutzung regenerativer Energien abzuleiten. Hieraus ergeben sich zwei entscheidende Fragestellungen: Zum einen die nach der geeigneten Rechtsform (Institutionalisierung) und zum anderen die nach dem möglichen Umfang der Teilhabe der Bürger am Ausbau der erneuerbaren Energien (Energieform, Investitionsvolumen). Hierfür ist jedoch ein gesellschaftliches Um- und Weiterdenken erforderlich. Dieses betrifft zum einen die Kommune, die zur ermöglichenden, moderierenden und kooperierenden Instanz avancieren muss. Dies betrifft aber zugleich die Bürgerinnen und Bürger, also die Gesellschaft, die solche Möglichkeiten aktiv aufgreifen muss, um einen Beitrag zur zukünftigen Entwicklung zu leisten. Eine auf der Überzeugung der Kooperation beruhenden Rechtsform, mit der in den letzten Jahren zunehmend bürgerschaftliches Engagement mit Investitionen in erneuerbare Energien verknüpft wurde, ist die der eingetragenen Genossenschaft. Diese Rechtsform wird im folgenden Kapitel theoretisch erläutert; daneben soll anhand von Praxisbeispielen aufgezeigt werden, welche Möglichkeiten diese (Rechtsform) im Bezug auf den Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien aufweist. 16 z.B. Wahl des Standortes, Größe und Gestaltung der Anlage, Aufbau und Einweihung, finanzielle Teilhabemöglichkeit (vgl. Forschungsgruppe Umweltpsychologie 2010: 6)Seite 29 von 169 17 | S e i t e 5 Genossenschaftsmodell Genossenschaften gelten als Rechtsform bei Neugründungen von Unternehmen als Exot. Dies lässt sich leicht an folgenden Zahlen ablesen: Im Jahr 2008 wurden in Deutschland 296 eingetragene Genossenschaften (eG) gegründet. Dem gegenüber standen Neugründungen von 57.000 Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) und 30.000 Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) (siehe Abbildung 3) (vgl. Website vdi-nachrichten). Abbildung 3: Neugründungen 2008 nach Rechtsform Quelle: Website vdi-nachrichten Dennoch bieten Genossenschaften viele Vorteile gegenüber anderen Rechtsformen, vor allem seit der Novellierung des Genossenschaftsgesetzes im Jahr 2006. Welche das sind und wo die Ursprünge der genossenschaftlichen Bewegung liegen werden in diesem Kapitel vorgestellt. 5.1 Historische Entwicklung Kooperationen zwischen Menschen finden sich in jeder historischen Epoche wieder. Schon immer haben sich Menschen in Gruppen zusammengeschlossen, wenn es dem Einzelnen nicht möglich war, die wirtschaftlichen und sonstigen Bedürfnisse zu befriedigen. (vgl. Faust 1977: 17) Mit dem Beginn der Industrialisierung und den damit verbundenen sozialen Folgen für die Bürger kam es zu einer Institutionalisierung dieser Kooperationsidee in Form von Genossenschaften. Da die Industrialisierung in Großbritannien ihren Ursprung hat, wurden dort auch die ersten Genossenschaften gegründet. Als erste Genossenschaft im heutigen Sinne gilt der Konsumverein, den Robert Owen in den 1810er Jahren in New Lanark/ Schottland gründete. Arbeiter seiner Baumwollspinnerei konnten als Mitglied in diesem Verein vergünstigt Güter des täglichen Bedarfs erwerben (vgl. Faust 1977: 86ff.). Eine weitere bedeutende Genossenschaft der ersten Tage ist die „Rochdaler Genossenschaft der Redlichen Pioniere“, die im Jahr 1844 gegründet wurde. Verarmte Arbeiter aus der Weberindustrie schlossen sich zu einer Selbsthilfeeinrichtung zusammen um ihre soziale und wirtschaftliche Lage zu verbessern. Es wurde unter anderem ein gemeinsamer Laden für 57.299 30.278 13.222 2.361 1.397 1.274 863 296 2.903 GmbH GbR GmbH & Co. KG AG OHG KG eV eG SonstigeSeite 30 von 169 18 | S e i t e die Mittel des täglichen Bedarfs gegründet und genossenschaftliche Häuser gebaut. Das wohl größte Vermächtnis dieser Genossenschaft sind jedoch die Prinzipien, die bis heute die Rechtsform der Genossenschaft ausmachen (siehe Kapitel 5.2), und auch als die Rochdaler Prinzipien bekannt sind (vgl. Faust 1977: 103 ff; Higl: 6). Auch in Deutschland waren die Auslöser für die Gründung von Genossenschaften vor allem die Auswirkungen der Industrialisierung, welche eine große Verunsicherung bei der Landbevölkerung und den Handwerkern hervorriefen. Viele Menschen strömten vom Land in die Stadt, wo sie sich eine Verbesserung der Lebensbedingungen erhofften. Was sie jedoch vorfanden waren vollkommen überfüllte Städte. Die Arbeitsbedingungen in den Fabriken waren katastrophal. Kinderarbeit und Kriminalität waren an der Tagesordnung. Außerdem gab es in den Städten nicht genug Unterkünfte, um die Menschenströme unterbringen zu können. (vgl. Faust 1977: 73 ff.) Die Idee, dass durch wirtschaftliche Zusammenschlüsse gemeinsame Interessen gestärkt werden, setze sich durch und so kam es zu den ersten Genossenschaftsgründungen. Die Genossenschaftsgründungen und die damit verbundene Genossenschaftsidee können somit „als Reaktion auf bestehende Marktunvollkommenheit“ (Pleister 2001: 12), vor allem im Bereich der Wohn- und Grundversorgung, zu Zeiten der Industrialisierung verstanden werden. Die Prinzipien der Selbsthilfe, Selbstverantwortung und Selbstverwaltung, die eine Genossenschaft ausmachen, fanden großen Anklang. (vgl. Pleister 2001: 12) Die ersten Genossenschaften in Deutschland entstanden Mitte des 19. Jahrhunderts. Die bekanntesten Pioniere für Genossenschaften in Deutschland waren Friedrich Raiffeisen, dem Begründer der ländlichen Genossenschaften und Hermann Schultze-Delitzsch, dem Gründer der ersten Schuhmachergenossenschaft im Jahr 1849. Beide verbreiteten den Genossenschaftsgedanken in Deutschland (vgl. Higl 2008: 1). Die Genossenschaftsbewegung setzte sich nach und nach auch in anderen Branchen durch. Bis heute lassen sich folgende Hauptkategorien ausmachen: Kreditgenossenschaften, ländliche Genossenschaften, gewerbliche Genossenschaften, Wohnungsgenossenschaften und Konsumgenossenschaften (vgl. Pleister 2001: 12; Faust 1977: 34). Genossenschaften florierten zunehmend; im Jahr 1900 gab es bereits etwa 13.600 Genossenschaften. Diese Zahl wuchs bis Anfang der 1930er Jahre auf 52.000 an. Infolge des 2. Weltkriegs und der Teilung Deutschlands schrumpfte die Zahl der Genossenschaften in Deutschland. Außerdem sank die Zahl der Genossenschaften durch Fusionen. Insbesondere Kreditgenossenschaften schlossen sich zusammen und konnten dadurch ihre Vormachtstellung behaupten (vgl. Steinle 2008: 166). Insgesamt gab es in Deutschland zur Jahrtausendwende 9.484 Genossenschaften mit 19,9 Millionen Mitgliedern. Somit ist heutzutage fast jeder vierte Deutsche Mitglied einer Genossenschaft (vgl. Pleister 2001: 9). Seit 2006 ist ein regelrechter „Boom“ in Sachen Neugründungen zu beobachten. Allein im Zuständigkeitsbereich des Rheinisch-Westfälischen Genossenschaftsverbandes (RWGV) wurden in den Jahren zwischen 2006 und 2010 fast 130 Genossenschaften neu gegründet (Gottwald 01.03.2011). Auch das wirtschaftliche Gewicht genossenschaftlich organisierter Unternehmungen ist enorm. So gab es Anfang 2002 1.621 Kreditgenossenschaften (Volks- und Raiffeisenbanken), die mit ihren 15,3 Millionen Mitgliedern eine Bilanzsumme von 553 Milliarden Euro erzielten. Die im Raiffeisenverband organisierten 3.600 ländlichen Waren- und Dienstleistungsgenossenschaften erwirtschafteten einen Umsatz von knapp 23,4 Milliarden Euro, die 1.048 gewerblichen Waren- undSeite 31 von 169 19 | S e i t e Dienstleistungsgenossenschaften konnten zusammen mit den acht Zentralgenossenschaften17 einen Umsatz von rund 90 Milliarden Euro erzielen. (vgl. Einführung Genossenschaftsgesetz) 5.2 Vorteile für die Mitglieder und genossenschaftliche Prinzipien Durch die Kooperation in einer Genossenschaft haben die Mitglieder, verschiedene Vorteile. So können zum Beispiel die Konsumgenossenschaften von günstigen Einkaufsmöglichkeiten profitieren, da in großen Mengen eingekauft werden kann (vgl. Einführung Genossenschaftsgesetz). Mitglieder von Wohnungsgenossenschaften wird relativ günstiger Wohnraum zur Verfügung gestellt, da kostendeckend gewirtschaftet wird und die Rendite nicht im Vordergrund steht (vgl. Crome 2007: 212). Ländliche Genossenschaften haben den Vorteil, dass sich die Landwirte nicht einzeln teure Gerätschaften kaufen müssen, sondern diese gemeinsam erwerben und nutzen können. Außerdem vermarkten sie ihre Produkte gemeinsam auf in- und ausländischen Märkten. So können sie hohe Erlöse erwirtschaften und gleichzeitig ihre unternehmerische Selbstständigkeit bewahren (vgl. Website DGRV). Allen Genossenschaften gemein ist das Identitätsprinzip. Das bedeutet, dass die Mitglieder der Genossenschaft auch gleichzeitig deren Eigentümer und Kunden sind. Im Vordergrund steht bei Genossenschaften nicht, wie bei anderen Rechtsformen, die Gewinnmaximierung, sondern die wirtschaftliche Förderung ihrer Mitglieder. Trotzdem müssen Genossenschaften betriebswirtschaftlich effizient arbeiten (vgl. Website DGRV). Quelle: Higl 2008: 6 ff „Diese Prinzipien werden mit den Schlagwörtern Selbsthilfe, Selbstverantwortung, Selbstverwaltung zusammengefasst und gelten als die wesentlichen Charakteristika von Genossenschaften“ (Higl 2008: 8). 17„Zentralgenossenschaften sind Zusammenschlüsse von Einzelgenossenschaften zur gemeinschaftlichen Durchführung von Warengeschäften oder zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs zwischen den Genossenschaften und Kreditgewährung an diese“ (Gabler WirtschaftslexikonSeite). Weitere Prinzipien die Genossenschaft als Rechtsform ausmachen 1. Das Prinzip der freien und offenen Mitgliedschaft: Niemand kann ohne stichhaltigen Grund ausgeschlossen werden, jedoch die Mitgliedschaft kann jederzeit gekündigt werden. 2. Das Prinzip der demokratischen Verwaltung: Jedes Mitglied besitzt gleiches Stimmrecht (Demokratieprinzip) 3. Das Prinzip der wirtschaftlichen Beteiligung der Mitglieder: Das monetäre Engagement der Mitglieder bildet das Geschäftskapital. Überschüsse werden hauptsächlich für die Entwicklung der Genossenschaft genutzt. 4. Das Prinzip der Selbstständigkeit und Unabhängigkeit: Eine Genossenschaft ist privatwirtschaftlich und gehört den Mitgliedern. 5. Das Prinzip der Aufklärung, Bildung und Kommunikation: Die Verantwortlichen werden geschult. Die Mitglieder entwickeln einen sozialen Zusammenhalt. 6. Das Prinzip der gegenseitigen Zusammenarbeit zwischen den Genossenschaften: Genossenschaften bilden Netzwerke zum Informationsaustausch. 7. Das Prinzip der Verantwortung für die Betriebsumwelt: Auch soziale oder kulturelle Zwecke können möglicher Unternehmenszweck sein.Seite 32 von 169 20 | S e i t e 5.3 Rechtsform und Unterschiede zu anderen Rechtsformen Die Prinzipien unterscheiden die Genossenschaft erheblich von anderen Rechtsformen. Festgehalten sind sie bis heute im „Gesetz betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften“ (Genossenschaftsgesetz – GenG). Demgemäß lautet § 1, Absatz 1 des Genossenschaftsgesetzes: Das erste Genossenschaftsgesetz kam 1867 auf Initiative von Schulze-Delitzsch zustande. In diesem Gesetz waren jedoch nur Genossenschaften mit unbegrenzter Haftung vorgesehen. Die Neugründungen hielten sich somit in Grenzen (vgl. Faust 1977: 227 ff.). Das Genossenschaftsgesetz in der heutigen Fassung, in dem enthalten ist, dass für die Verbindlichkeiten der Genossenschaft die Gläubiger nur in Höhe des Vermögens der Genossenschaft haften (§ 2 GenG), gibt es seit 1889. Bedeutende Novellierungen gab es in den Jahren 1922 und 2006: Auf Wunsch der mitgliederstarken Kreditgenossenschaften, in denen teilweise mehr als 100.000 Mitglieder vereinigt waren, wurde 1922 eingeführt, dass bei Genossenschaften mit mehr als 1.500 Mitgliedern eine Vertreterversammlung zulässig ist. So wurden Entscheidungsprozesse deutlich vereinfacht. (vgl. Schuber 1986: 8; § 43a GenG) Seit dem Jahr 2006 ist die Gründung einer Genossenschaft wesentlich vereinfacht worden: die für die Gründung nötige Anzahl an Mitgliedern wurde von sieben auf drei reduziert, kleine Genossenschaften bis 20 Mitglieder brauchen nur noch ein Vorstandsmitglied. Darüber hinaus entfällt die Prüfung des Jahresabschlusses für kleinere Genossenschaften, deren Bilanzsumme 1 Mio. Euro und deren Umsatzerlöse 2 Mio. Euro nicht überschreiten. Außerdem wurde der Förderzweck auf kulturelle und soziale Belange ausgeweitet und Sachgründungen18 zugelassen. (vgl. GenG) Insgesamt unterscheidet sich die Rechtsform der Genossenschaft in einigen wesentlichen Punkten von anderen Rechtsformen von denen hier nur einige genannt werden.19 Die Rechtsform, die der Genossenschaft am nächsten steht, ist der eingetragene Verein (e.V.). Jedoch darf diese keinem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb nachgehen. Gesellschaftsformen wie die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) unterscheiden sich von Genossenschaften unter anderem dadurch, dass ein Mitgliederwechsel deutlich schwieriger ist. Bei einer Genossenschaft wird eine Person durch Beitrittserklärung und Zulassung durch den Vorstand Mitglied und kann durch Kündigung wieder austreten. Bei einer GbR bedarf es der Zustimmung aller Gesellschafter, bei einer GmbH ist ein zusätzlicher notarieller Aufwand notwendig, da der Gesellschaftsvertrag angepasst werden muss. Ein weiterer Vorteil ist, dass die Mitglieder einer Genossenschaft nur in Höhe ihres Geschäftsanteils haften, während es bei einer GbR eine unbeschränkte Haftung gibt. Außerdem gibt es bei einer GmbH nicht das Demokratieprinzip, bei dem jedes Mitglied eine Stimme hat, sondern das Stimmrecht wird nach Höhe des Geschäftsanteils 18 „Form der Gründung […] bei der Gründer als Eigenkapital anstelle von Geld Sacheinlagen (Maschinen, Grundstücke) einbringt.“ (Gabler Wirtschaftslexikon 2000: 2679) 19 Eine detaillierte Übersicht zu den Unterschieden der Rechtsform befindet sich im Anhang B § 1 Wesen der Genossenschaft (1) Gesellschaften von nicht geschlossener Mitgliederzahl, deren Zweck darauf gerichtet ist, den Erwerb oder die Wirtschaft ihrer Mitglieder oder deren soziale oder kulturelle Belange durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb zu fördern (Genossenschaften), erwerben die Rechte einer "eingetragenen Genossenschaft" nach Maßgabe dieses Gesetzes.Seite 33 von 169 21 | S e i t e gemessen. (RWGV 2006; Gottwald 01.03.2011) Eine Besonderheit der Rechtsform der Genossenschaft ist auch, dass die Mitglieder bei Austritt aus der Genossenschaft keinen Anspruch auf die Rücklagen und das sonstige Vermögen der Genossenschaft haben (vgl. § 73 GenG). Somit besteht keine Abfindungsproblematik, wie es z.B. bei einer GmbH der Fall sein kann (Steile 2008: 167). Insgesamt weist die Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft aufgrund des geringeren Aufwandes (Organisation), einem beschränkten Risiko (Haftung) sowie aufgrund des Demokratieprinzips wesentliche Vorteile gegenüber anderen Gesellschaftsformen auf, um kooperative Unternehmungen mit einem größeren Umfang an Akteuren (Mitgliedern) institutionell zu fassen. 5.4 Gründung einer Genossenschaft Eine Genossenschaft wird gegründet, indem mindestens drei Mitglieder eine Satzung aufstellen, diese unterschreiben, sowie die erforderlichen Organe wählen. Dies sind bei Genossenschaften bis 20 Mitgliedern mindestens ein Vorstandsmitglied, auf den Aufsichtsrat kann verzichtet werden (§ 9; 24 GenG). Bei Genossenschaften ab 20 Mitgliedern besteht der Vorstand aus zwei Personen und der Aufsichtsrat aus drei (§ 24; 36 GenG). Ein weiteres Organ ist die Generalversammlung, in der alle wichtigen Entscheidungen getroffen werden (z.B. Änderung der Satzung oder Genehmigung des Jahresabschlusses). In der Regel hat jedes Mitglied in der Genossenschaft eine Stimme in der Generalversammlung. Die Generalversammlung kann durch eine Vertreterversammlung ersetzt werden, wenn die Genossenschaft mehr als 1.500 Mitglieder zählt (§ 43; 43a GenG). Nach erfolgreicher Prüfung durch den Prüfverband, das Gericht und Eintragung der Genossenschaft in das Genossenschaftsregister, gilt die Genossenschaft als juristische Person (§ 11, 11a; 17 GenG). Laut § 54 GenG muss jede Genossenschaft einem Prüfungsverband angehören. Dieser prüft alle zwei Jahre (bei Genossenschaften, mit einer Bilanzsumme von mehr als 2 Millionen Euro, jedes Jahr) die wirtschaftlichen Verhältnisse und die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung (§ 53 GenG). Durch die Prüfung wird sichergestellt, dass die Genossenschaft als Wirtschaftsunternehmen funktioniert und bewahrt die Gläubiger und Geschäftspartner, aber auch die Genossenschaftsmitglieder, vor Schaden. Der Erfolg dieses Prüfverfahrens schlägt sich auch in einer relativ geringen Anzahl an Insolvenzen nieder (im Gegensatz zu Kapitalgesellschaften, bei denen keine Prüfungspflicht besteht) (vgl. Website Genossenschaftsverband). Diese solide Grundstruktur sowie die Novellierung des Genossenschaftsgesetzes aus dem Jahr 2006 machen die Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft auch für andere als die herkömmlichen Sektoren attraktiv. Seit Mitte der 2000er Jahre hat auch die Sparte der bürgerlichen Energieproduzenten die Genossenschaft für sich entdeckt (vgl. Rutschmann 2009: 78).Seite 34 von 169 22 | S e i t e 6 Energiegenossenschaften Im Zuge der Dezentralisierung der Energieversorgung und der damit einhergehenden verstärkten Nutzung von erneuerbaren Energien, können selbstorganisierte, kooperative Zusammenschlüsse von Bürgern an Bedeutung gewinnen. Meist führen „stabile Kooperationen“ zur Institutionalisierung (vgl. Fürst und Knieling 2005: 533). Eine Rechtsform, die für eine Institutionalisierung des bürgerschaftlichen Engagements, aufgrund ihrer demokratischen Grundstruktur und ihres dynamischen Wesens zur Disposition steht, ist die Energiegenossenschaft (vgl. Flieger 2011: 305). Die Entwicklung dieser Form der Genossenschaft sowie die Akteure, die sich an einer Gründung beteiligen können, werden in diesem Kapitel, insbesondere anhand von Beispielen aus der Praxis, vorgestellt. 6.1 Formen von Energiegenossenschaften Es gibt unterschiedliche Formen von Energiegenossenschaften, die sich darin unterscheiden, ob sie Energie in Form von Strom oder Wärme verbrauchen, erzeugen (bzw. umwandeln) oder damit handeln. Abbildung 4: Grundtypen energiegenossenschaftlicher Organisation Quelle: eigene Darstellung nach Flieger 2011: 307 Eine Form der Energiegenossenschaften sind Dienstleistungsgenossenschaften. Diese Gruppe der Energiegenossenschaften ist sehr vielschichtig. Unter anderem übernehmen sie Förderaufgaben für ihre Mitglieder wie Einkauf- und Beschaffung von Energie, Beratung, Auftragsakquise und Vertriebskooperationen sowie die Sicherung einer nachhaltigen Energieversorgung. So können sich kleinere Energieversorgungsunternehmen zu einer Dienstleistungsgenossenschaft zusammen- schließen, gemeinsam Strom und Güter einkaufen (um mit größeren Abnahmemengen günstigere Preise zu erzielen), sich gegenseitig unterstützen und gemeinsam gegenüber Verwaltung, Politik, Presse und Lieferanten auftreten. So können sie gegenüber großen Energieversorgungsunternehmen wettbewerbsfähig bleiben (vgl. Flieger 2011: 307 ff.). Bei dieser Art von Energiegenossenschaft kommt auch der Vorteil der genossenschaftlichen Rückvergütung20 zum tragen. 20 Zur genossenschaftlichen Rückvergütung siehe § 22 KStGSeite 35 von 169 23 | S e i t e Eine zweite Ausprägung von Energiegenossenschaften sind Energieverbrauchergenossenschaften. Aufgaben von Verbrauchergenossenschaften sind vor allem das Handeln und der Vertrieb von Energie an den Endverbraucher, in einigen Fällen auch Beratung oder der Verkauf energietechnischer Ausstattung. Die Mitgliedschaft in einer Verbrauchergenossenschaft ist in vielen Fällen eine günstige Alternative zum Energiekonsum durch große Anbieter. (vgl. Flieger 2011: 311) Die dritte und größte Gruppe von Energiegenossenschaften sind Erzeugergenossenschaften, also Genossenschaften, die selbst Strom oder Wärme produzieren. Bis zum Jahr 1998 war es nur den großen Energiekonzernen möglich Energie über eigene Verteilernetze großflächig zu vertreiben. Strom und Wärme zu produzieren war für private Zusammenschlüsse nur unter der Voraussetzung praktikabel, dass diese auch für den Eigenverbrauch bestimmt waren. Erst mit der Liberalisierung21 der Stromversorgung änderte sich dies. Seit 1998 ist ein diskriminierungsfreier Zugang zur Nutzung der Leitungsnetze gesetzlich vorgeschrieben, sodass auch Kleinanbieter rentabel wirtschaften können. Die Anzahl der privaten Energieerzeuger und auch der Erzeugergenossenschaften ist seitdem merklich angestiegen. (vgl. Flieger 2011: 315) Da in dieser Arbeit der Beitrag von Energiegenossenschaften für den Ausbau von erneuerbaren Energien untersucht wird, wird im weiteren Verlauf der Fokus auf Erzeugergenossenschaften gelegt und auf deren Entwicklung eingegangen. 6.2 Entwicklung von Energiegenossenschaften Seit Mitte der 2000er Jahre werden vermehrt Erzeugergenossenschaften gegründet. Neben der Liberalisierung des Energiemarktes macht die Einspeisevergütung durch das EEG das Erzeugen von Strom auch für private Investoren attraktiv. Die relativ einfache Gründung, die fehlende Prospektpflicht22, der einfache Ein- und Austritt von Mitgliedern und die Möglichkeit zur Realisierung mehrerer Vorhaben (siehe Kapitel 5.3) machen die Rechtsform der Genossenschaft für diesen Bereich besonders attraktiv (vgl. Rutschmann 2009: 79). Die meisten dieser Genossenschaften erzeugen Strom aus Sonnenkraft mit Hilfe von Photovoltaikanlagen. Im Jahr 2009 gab es circa 150 Photovoltaikgenossenschaften in Deutschland (vgl. Flieger 2010: 1). 21 „Mit dem Begriff Liberalisierung wird der Prozess einer Öffnung bisher gesetzlich geschützter Monopolbereiche bis hin zur Beseitigung von Marktzutrittsbarrieren und zur Einführung von Wettbewerb bezeichnet“ (Tietz 2007: 12). 22 Prospektpflicht: Eine „Kapitalanlagegesellschaft hat für die von ihr verwalteten Sondervermögen die wesentlichen Anlegerinformationen und einen Verkaufsprospekt mit den Vertragsbedingungen dem Publikum zugänglich zu machen. Der Verkaufsprospekt muss die Angaben enthalten, die erforderlich sind, damit sich die Anleger über die ihnen angebotene Anlage und insbesondere über die damit verbundenen Risiken ein begründetes Urteil bilden können.“ (§ 42 Abs. 1 Satz 1 Investmentgesetz)Seite 36 von 169 24 | S e i t e Abbildung 5: Räumliche Verteilung von Solargenossenschaften in Deutschland im Jahr 2009 Quelle: Rutschmann 2009: 80 Gründe dafür, dass viele Genossenschaften, die im Bereich der erneuerbaren Energien tätig sind, vor allem Photovoltaik-Projekte umsetzen, sind das im Vergleich zu anderen Nutzungsformen (z.B. Biogasanlagen, Holzheizkraftwerke etc.) geringere, erforderliche Know-how sowie die geringere Einstiegshürde, die durch das Investitionsvolumen gegeben ist. Doch ist zu beobachten, dass auch zunehmend die Errichtung und der Betrieb von Windenergieanlagen für Energiegenossenschaften interessant werden. Es gibt derzeit einige Windenergiegenossenschaften, die sich in Gründung befinden, bzw. die bereits konkrete Planungen verfolgen. So wird bei der Energiegenossenschaft Haltern am See eG23 der Einstieg in den Windenergiebereich erwogen (Liedtke 16.03.2011), die Energiegenossenschaft Lindlar eG24 hat ein Gutachten zur Untersuchung von Windvorranggebieten in Auftrag gegeben und eine Windenergieanlage der Energiegenossenschaft Ingersheim und Umgebung eG25 befindet sich bereits in der Genehmigungsphase. Wobei auch auf die Möglichkeit hinzuweisen ist, dass Energiegenossenschaften nicht zwangsläufig, bspw. Windenergieanlagen vollkommen selbständig errichten müssen, sondern sich auch an Windparks oder Einzelanlagen finanziell beteiligen können. Ein Beispiel für die anteilige Beteiligung an einer Windenergieanlage ist die Windfang eG26. Vor allem vor dem Hintergrund, dass kleine, kostengünstigere Anlagen kaum noch gebaut werden und vermehrt auf weniger, aber größere Anlagen gesetzt wird (Repowering), kann eine Beteiligung an solch einer Anlage aus finanzierungstechnischer Sicht durchaus eine vielversprechende Alternative sein. 23 www.energiegenossenschaft-haltern.de 24 www.energie-genossenschaft-lindlar.de 25 www.eg-ingersheim.de 26 www.windfang.netSeite 37 von 169 25 | S e i t e 6.3 Akteure zur Gründung Die Gründung von Energiegenossenschaften kann von vielerlei Akteuren initiiert werden. In der Praxis sind es vor allem die Volks- und Raiffeisenbanken, die den Anstoß zur Gründung geben (Gottwald 01.03.2011). Im Gebiet des Rheinisch-Westfälischen Genossenschaftsverbands sind zum Beispiel etwa 60 - 65 % der Energiegenossenschaften auf Initiative von Volks- und Raiffeisenbanken gegründet worden (Gottwald 01.03.2011). Gründe dafür sind zum einen, dass Volks- und Raiffeisenbanken selbst Genossenschaften sind, und somit mit der Rechtsform und ihren Besonderheiten (s. Kapitel 5.3) vertraut sind, zum anderen verfügen sie über das notwendige kaufmännische Know-how und die personellen Ressourcen, welche für die Gründung wichtig sind. Motive für die Volksbanken ergeben sich dadurch, dass sie ihr Image pflegen, indem sie ihren Kunden eine „grüne“ Investitionsmöglichkeit ermöglichen. Da Volks- und Raiffeisenbanken außerdem für eine solide und seriöse Geldanlagen stehen, sind sie als Partner für eine neugegründete Energiegenossenschaft sehr hilfreich (Gottwald 01.03.2011, Nowak 14.02.2011). Beispiele für Kooperationen mit Volks- und Raiffeisenbanken sind die Bottroper Sonnenkraft eG27 sowie die Sonnenstadt Jever eG28. Kommunale Sparkassen, als „rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts“, können neben ihrem engen Bezug zur jeweiligen Kommune, wichtige Partner als Multiplikatoren sein und verfügen ebenfalls über kaufmännische Kompetenzen (Günther und Beckmann 2008: 143). Sparkassen sind auch aufgrund der Nähe zu (lokalen) Kunden sowie ihres vielfältigen Engagements von besonderem Interesse (Knirsch 2003: 201 f.) Ein weiterer Akteur, der miteinbezogen werden kann, sind die Stadtwerke der jeweiligen Stadt als Versorgungsunternehmen (Nottenbohm 10.02.2011). Diese, als Betreiber von Anlagen zur Stromerzeugung, können mit technischem und wirtschaftlichem Know-how zum Erfolg beitragen (Liedtke 16.03.2011). Ein Beispiel hierfür ist die Energiegenossenschaft Haltern am See eG. Als wichtige kommunale Institution ist an dieser Stelle auch die lokale Wirtschaftsförderung zu nennen. Für diese ist das Handlungsfeld der erneuerbaren Energien von besonderem Interesse, da die Wertschöpfung aus erneuerbaren Energien stark standortabhängig und deshalb „nicht verlagerungsfähig ist“ (Moser und Hoppenbrock 2008: 78). Ein Akteur, der bei der Neugründung einer Energiegenossenschaft besonders wichtig ist, ist die Kommune. Jede Stadt hat diverse Dachflächen, die potenziell für Photovoltaikanlagen genutzt werden können. Da zurzeit viele Kommunen nicht über die finanziellen Mittel verfügen, um diese Potenziale selbst zu nutzen, können sie die Dachflächen gegen Pacht den Energiegenossenschaften zur Verfügung stellen. Weiterhin können Kommunen in Form von Dachflächenkatastern oder der Ausweisung von Windkonzentrationszonen die Genossenschaften unterstützen (Gottwald 01.03.2011) (siehe hierzu auch Kapitel 9.2). Darüber hinaus können bauordnungs- und planungsrechtliche Kompetenzen von der Gemeindeverwaltung in einem gewissen Umfang, beispielsweise in Form von beratenden Inputs, eingebracht werden. Für Kommunen ergeben sich viele Vorteile. Zum einen kann sie durch eine Mitgliedschaft in einer Energiegenossenschaft ihr Image als moderne Kommune, die sich unabhängig von fossilen und atomaren Energieträgern macht, 27 www.bottroper-sonnenkraft.de 28 www.sonnenstadt-jever.deSeite 38 von 169 26 | S e i t e verbessern sowie ihrer Vorbildfunktion gerecht werden. Zum anderen dient die Genossenschaft als direkte und indirekte Geldquelle: Die Genossenschaft zahlt Pachten, zum Beispiel für die Dachflächen, außerdem erzielt die Kommune dadurch, dass die gesamte Wertschöpfung, wie Ingenieursleistungen, Handwerk, Steuerberater etc. in der Region bliebt, diverse Steuereinnahmen. (Gottwald 01.03.2011) 6.4 Gründungshemmnisse Die wenigsten Energiegenossenschaften werden von Privatpersonen gegründet, die vorher weder in dem Bereich regenerative Energien, noch in dem Bereich des Genossenschaftswesens tätig waren. Dies hat den Grund, dass die Gründung einer Genossenschaft einen gewissen Aufwand mit sich bringt. Es bedarf tiefergehender kaufmännischer und technischer Kenntnisse, um eine Energiegenossenschaft erfolgreich zu gründen, weshalb eine Kooperation mit den eben genannten Akteuren sinnvoll ist. (Gottwald 01.03.2011, Nottenbohm 10.02.2011, Nowak 14.02.2011, Liedtke 16.03.2011) Außerdem ist die Arbeit des Vorstandes der Genossenschaft in der Regel ehrenamtlich, weshalb es durchaus zu Überforderungstendenzen der Personen kommen kann (vgl. Flieger 2011: 321, Nottenbohm 10.02.2011). Insofern ist es nicht verwunderlich, dass in der Praxis die Vorstands- und weiteren Aufgaben (Akquise von Mitgliedern, Verhandlungen mit Ingenieuren und Handwerkern etc.) häufig von Mitarbeitern der Volks- und Raiffeisenbanken, der Stadtwerke oder der Stadtverwaltung übernommen werden, die zu einem gewissen Teil von ihrer sonstigen Arbeit freigestellt werden. Jedoch ist auch in diesem Fall das Engagement, was auch außerhalb der Regelarbeitszeit aufgewendet wird bzw. werden muss, nicht zu unterschätzen. (Nowak 14.02.2011) 6.5 Beispiele aus der Praxis Um aufzuzeigen, welche Projekte unter dem Dach einer Energiegenossenschaft realisierbar sind, werden an dieser Stelle zwei Beispiele aus der Praxis näher erläutert. 6.5.1 Bottroper Sonnenkraft eG Eine Beispiel, einer in den letzten Jahren gegründeten Genossenschaft, die Photovoltaikanlagen errichtet und betreibt, ist die Bottroper Sonnenkraft eG. Diese wurde im Juni 2009 durch die Initiative von Mitarbeitern der Volksbank Kirchhellen eG Bottrop gegründet. Von Anfang an stand man in Kontakt mit der Stadt Bottrop, die für die ersten beiden kleineren Photovoltaikanlagen (16,2 KWp bzw. 28,64 KWp) die Dachflächen zweier Turnhallen pachtfrei zur Verfügung stellte. Außerdem ist der Oberbürgermeister der Stadt, Bernd Tischler, Mitglied der Genossenschaft und Aufsichtsratsmitglied. Bereits im April 2010 hatte die Genossenschaft über 100 Mitglieder mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 220.000 Euro, welches als Eigenkapital der Genossenschaft eingesetzt wurde. Diese Summe reicht zusammen mit einem Annuitätendarlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) dafür, dass bis zum Jahr 2011 fünf Photovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung von insgesamt 316 kWp und einem durchschnittlichen jährlichen Gesamtertrag von rund 260.000 kWh errichtet werden konnten. Die Genossenschaft rechnet mit einer Mindestrendite von 4 % p.a. für die Gesamtlaufzeit von 20 Jahren. (vgl. Website Bottroper Sonnenkraft, Nowak 14.02.2011)Seite 39 von 169 27 | S e i t e Abbildung 6: Zwei der fünf Photovoltaikanlagen der Bottroper Sonnenkraft eG Quelle: Website Bottroper Sonnenkraft Tabelle 3: Übersicht Bottroper Sonnenkraft eG Quelle: eigene Darstellung nach Website Bottroper Sonnenkraft 6.5.2 Windfang eG Eine Genossenschaft, die sich schon seit den 1990er Jahren mit Windenergie beschäftigt ist die Windfang eG. Diese Genossenschaft, in der ausschließlich Frauen Mitglied werden dürfen, wurde 1992 gegründet und agiert bundesweit. Die Genossenschaft wurde gegründet, um einen aktiven Beitrag zur Energiewende zu leisten. Seit 1995 hat die Genossenschaft sieben Windkraftanlagen an vier Standorten sowie eine Photovoltaikanlage gebaut. Zurzeit sucht die Genossenschaft neue Name der Genossenschaft Bottroper Sonnenkraft eG Logo Gründungsjahr 2009 Anzahl der Mitglieder Mehr als 100 Höhe Geschäftsanteil je 250 Euro max. Anzahl Anteile 40 Höhe der Gesamteinlage 220.000 Zweck der Genossenschaft die Förderung des Erwerbs und der Wirtschaft der Mitglieder durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb im Stadtgebiet Bottrop Anzahl der bisherigen Anlagen 5 Photovoltaikanlagen Größe und Leistung der Anlagen Leistung in kWp Ø Jahresertrag in kWh Paulsschule 16,2 13.399 Matthias-Claudius-Grundschule 28,64 23.679 Janusz-Korczak-Gesamtschule 61,2 50.000 Josef-Albers-Gymnasium 128,2 106.000 Heinrich-Heine-Gymnasium 82,2 69.000Seite 40 von 169 28 | S e i t e Mitglieder um eine neue, größere Anlage zu installieren und zu betreiben (Repowering). (vgl. Website Windfang) Abbildung 7: Zwei der sieben Windkraftanlagen der Windfang eG Quelle: Website Windfang eG Tabelle 4: Übersicht Windfang eG Quelle: eigene Darstellung nach Website Windfang Diese Beispiele, sowie weitere Beispiele im Anhang C, bilden einen Querschnitt darüber, was Energiegenossenschaften leisten können und wie sie sich im Laufe der Zeit dynamisch vergrößern Name der Genossenschaft Windfang eG Logo Gründungsjahr 1992 Anzahl der Mitglieder 221 (Stand Mai 2011) Höhe Mitgliedsanteil 1.500 Euro max. Anzahl Anteile 30 Höhe der Gesamteinlage 904.500 Euro Zweck der Genossenschaft Förderung der Wirtschaft ihrer Mitglieder mittels gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebes. In Erfüllung dieses Grundauftrages bemüht sie sich auch um die Wahrung der Verbraucherinteressen im energie- wirtschaftlichen Bereich Anzahl der bisherigen Anlagen 7 Windkraftanlagen, 1 Photovoltaikanlage Größe und Leistung der Anlagen Leistung in kWp Ø Jahresertrag in kWh Windkraftanlage Hemme/Dithmarschen 450 950.000 Windkraftanlage Hamburg-Ochsenwerder 150 1.200.000 Windpark Hüven 2 x 600 2 x 800.000 Windpark Volkmarsen / Nordhessen 3 x 660 3 x 600.000 Solarstromanlage Bonn 4,86 4.000Seite 41 von 169 29 | S e i t e (sowohl was die Mitglieder als auch die Zahl der Anlagen angeht) und somit die Vorteile der Rechtsform nutzen können. Die Praxis zeigt, dass das genossenschaftliche Modell vor allem für die Nutzung von Wind- und Sonnenenergie geeignet ist und andere erneuerbare Energien aufgrund ihres Investitionsvolumens (z.B. Wasserkraft) oder aufgrund des benötigten Know-how (z.B. Biogasanlagen) seltener von Genossenschaften genutzt werden. Mittlere bis große Photovoltaikanlagen, Windenergieanlagen oder die Beteiligung an Windparks erscheinen als besonders geeignet für diese Rechtsform.Seite 42 von 169 30 | S e i t e 7 Erneuerbare Energien Nachdem in den beiden vorangegangenen Kapiteln die Thematik des bürgerschaftlichen Engagements in Bezug zur Bedeutung des kommunalen Klimaschutzes gesetzt worden ist, und die Potenziale der eingetragenen Genossenschaft, als Rechtsform zur Umsetzung von Projekten zur Nutzung erneuerbarer Energien, hervorgehoben worden sind, soll nun ein Überblick über die Anwendungsbereiche sowie wirtschaftlichen Kriterien der Nutzung erneuerbarer Energien gegeben werden. Wobei lediglich die Stromerzeugung durch Windenergie- und Photovoltaikanlagen näher betrachtet werden. 7.1 Stromerzeugung aus Sonnen- und Windkraft Im Folgenden wird beschrieben, wie man die Strahlungsenergie der Sonne und die Bewegungsenergie des Windes in elektrische Energie umwandeln kann. 7.1.1 Photovoltaische Stromerzeugung Die photovoltaische Stromerzeugung beruht auf dem so genannten photovoltaischen Effekt, bei dem es durch das Auftreffen von Photonen (elektromagnetischer Strahlung) auf einen Halbleiter zu einer „lichtinduzierten Ladungsträgertrennung“ (Ladungsdiffusion) kommt (Kaltschmitt et.al. 2003: 204 f.). Stellt sich innerhalb eines solchen Vorgangs, ein Gleichgewicht zwischen dem elektrischen Potenzial und dem Diffusionspotenzial ein, so entsteht eine elektrische Spannung. Durch die Bewegung der Ladungsträger innerhalb dieses elektrischen Feldes beginnt elektrischer Strom zu fließen (vgl. Kaltschmitt et.al. 2003: 205). In einer Photovoltaikanlage, dessen Hauptbestandteil die Solarzelle ist, wird nach diesem Prinzip eine Spannung und Gleichstrom erzeugt. Ein Wechselrichter wandelt den erzeugten Wechselstrom in Gleichstrom um, sodass dieser in das öffentliche Stromnetz eingespeist werden kann. Spannung und Gleichstrom sind bei einer PV-Anlage u.a. von der Strahlungsintensität und der bestrahlten Fläche abhängig. In Deutschland liegt das solare Strahlungsangebot zwischen 900 und 1.100 kWh pro Quadratmeter und Jahr29. Der größte Anteil der Anwendung dieser Technologie findet, bezogen auf der weltweit installierten Leistung, im Rahmen von netzgebundenen, dezentralen Photovoltaik- Anlagen im Gebäudesektor statt. (vgl. Hennicke und Fischedick 2010: 32 ff.) 7.1.2 Windenergie Mit einer Windenergieanlage (WEA) wird die Strömungsenergie des Windes in mechanische respektive elektrische Energie umgewandelt. Dabei wird mit Hilfe der Luftbewegung ein Rotor in Drehung versetzt. Dieser Rotor ist über eine Welle mit einem Generator verbunden, durch den elektrischer Strom produziert wird. Der Rotor einer modernen WEA beginnt sich ab einer Windgeschwindigkeit von ca. 3 bis 4 m/s auf Nabenhöhe zu drehen und schaltet sich etwa ab 25 m/s ab (vgl. Hennicke und Fischedick 2010: 48 ff.) 29 Bezogen auf die HorizontaleSeite 43 von 169 31 | S e i t e Das Winddargebot ist räumlich sowie zeitlich sehr ungleich gegeben (volatil). Entscheidend für den Energieertrag einer WEA ist die „Häufigkeit des Auftretens der verschiedenen Windgeschwindigkeiten“ (Tietz 2007: 71). Um eine Windenergieanlage rentabel betreiben zu können ist eine Windgeschwindigkeit von wenigstens 5,4 m/s (in 30 m Höhe, unter 2.000 Volllastbenutzungsstunden) erforderlich (vgl. Tietz 2007: 71). Abbildung 8: Technische Entwicklung von Windenergieanlagen (1980-2005) Quelle: Website BWE In Deutschland wird das auf dem Festland (onshore) verfügbare Windenergiepotenzial auf rund 25.000 MWel geschätzt. Mit der Windenergienutzung sind jedoch auch Akzeptanzprobleme verbunden, die sich insbesondere auf die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes beziehen. (vgl. Hennicke und Fischedick 2010: 52 f.) Abbildung 8 zeigt den technischen Entwicklungstrend von Windenergieanlagen in dem Zeitraum von 1980 bis 2005. Konnten im Jahr 1980 nur durchschnittlich 1.670 kWh aus einer installierten Leistung eines Kilowatts bezogen werden, waren dies im Jahr 2005 bereits rund 3.400 kWh, also mehr als die doppelte Menge. Diese Ausführungen verdeutlichen, dass die notwendige Technologie, wie auch die Potenziale für die Nutzung erneuerbarer Energien vorhanden sind. Jedoch ist die Nutzung regenerativer Energiequellen auch mit Investitions- und
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:56 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de