211739 · Mitteilungsvorlage
Ombudschaft Jugendhilfe Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 211739
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 25.09.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie Kenntnisnahme
Dateien
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Volltext
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Mitteilungsvorlage öffentlich 211739 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie Dezernat: Dez. V Ombudschaft Jugendhilfe Bonn Beratungsfolge Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 18.11.2021 Kenntnisnahme Mitteilung: 1. Ausgangssituation Zum 10.06.2021 ist die sog. SGB-VIII-Reform („Kinder- und Jugendstärkungsgesetz“) in Kraft getreten. Dabei wurde unter anderem der neue § 9a SGB VIII eingeführt. Demnach soll sichergestellt werden, dass sich junge Menschen und ihre Familien zur Beratung sowie Vermittlung und Klärung von Konflikten im Zusammenhang mit Kinder- und Jugendhilfe an eine Ombudsstelle wenden können. Die Ombudsstellen sollen dabei unabhängig und fachlich nicht weisungsgebunden sein. Hintergrund hierfür ist, das in den letzten Jahren stetig gewachsene Bewusstsein, dass die Kinder- und Jugendhilfe in besonderer Weise von einer strukturellen Machtasymmetrie zwischen professionellen Helfenden einerseits und den betroffenen Hilfe- bzw. Leistungsempfangenden andererseits geprägt ist: In Konfliktsituationen zwischen Leistungserbringenden und Hilfeempfangenden können junge Menschen und ihre Familien ihre Rechte aufgrund der bestehenden strukturellen Machtasymmetrie häufig nicht oder nicht umfassend verwirklichen – entweder, weil sie diese Rechte nicht kennen oder sich aus unterschiedlichen Gründen nicht in der Lage sehen, diese anhand der vorhandenen Strukturen des Rechtsstaates einzufordern. Die Ombudsstellen müssen dabei unabhängig arbeiten und dürfen fachlich nicht weisungsgebunden sein, um einen niedrigschwelligen Zugang für die betroffenen Eltern, Kinder und Jugendlichen sowie die notwendige Vertrauensbasis und Akzeptanz sicherzustellen und dadurch die intendierte Stärkung der Rechte von Kindern und Jugendlichen und ihren Familien auch tatsächlich realisiert werden kann. 2. Kooperation mit der Ombudschaft Jugendhilfe NRW Um der o. g. Stärkung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in Bonn künftig noch besser gerecht zu werden und junge Menschen in Bonn stärker bei der Wahrnehmung und ihrer Rechte zu unterstützen, ist eine Kooperation des Amtes für Kinder, Jugend und Familie der Bundesstadt Bonn mit derSeite 1 von 2 Seite 2 Ombudschaft Jugendhilfe NRW vorgesehen. Im Rahmen dieser Kooperation wird für die Bonner Kinder, Jugendlichen und deren Familien eine unabhängige und nicht weisungsgebundene Ombudsstelle für den Bereich der Kinder- und Jugendhilfe eingerichtet. Bei der Beratung steht dabei stets das Ziel einer einvernehmlichen Abhilfe im Vordergrund. Bei einem konkreten Ersuchen an die Ombudsstelle erfolgt die Beratung und Unterstützung durch ehrenamtliche Ombudspersonen vor Ort. Bei diesen örtlichen Ombudspersonen handelt es sich um Fachkräfte, die sich sehr gut im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe auskennen. Die jeweiligen Ombudspersonen sind dabei vorrangig dem Wohl und den Rechten der jungen Menschen verpflichtet. Sie arbeiten dabei in enger Kooperation mit der Ombudschaft NRW zusammen. Die oben dargestellte Kooperation mit der Ombudschaft NRW wurde in enger Abstimmung mit der Bonner AG 78 „Hilfen zur Erziehung“ erarbeitet und wird von dieser voll befürwortet. Zudem gibt es erfreulicherweise bereits mehrere geeignete Personen, die sehr gerne für die Bonner Region als Ombudspersonen tätig werden würden. Es ist vorgesehen, zunächst drei Ombudspersonen für Bonn vorzuhalten. Pro Ombudsperson fallen Kosten in Höhe von 720 € pro Jahr an. Die hierfür benötigten Finanzmittel sind im Haushalt des Amtes für Kinder, Jugend und Familie vorhanden. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.06.05 Sonst. Leistungen zur Förderung junger Menschen u. Familien 1.51.30.06.05.02 Hilfeleistungen für junge Menschen und Familien Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 2.160,00 € 151000605/ 73.3000 2021 ff. Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich 2.160,00 € Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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