← Vorlagen

211739 · Mitteilungsvorlage

Ombudschaft Jugendhilfe Bonn

Nummer
211739
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
25.09.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 18.11.2021 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 80 KB Öffnen ↗

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (4.073 Zeichen)
Mitteilungsvorlage
öffentlich
211739
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
Dezernat:
Dez. V
Ombudschaft Jugendhilfe Bonn
Beratungsfolge
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 18.11.2021 Kenntnisnahme
Mitteilung:
1. Ausgangssituation
Zum 10.06.2021 ist die sog. SGB-VIII-Reform („Kinder- und
Jugendstärkungsgesetz“) in Kraft getreten. Dabei wurde unter anderem der
neue § 9a SGB VIII eingeführt.
Demnach soll sichergestellt werden, dass sich junge Menschen und ihre
Familien zur Beratung sowie Vermittlung und Klärung von Konflikten im
Zusammenhang mit Kinder- und Jugendhilfe an eine Ombudsstelle wenden
können. Die Ombudsstellen sollen dabei unabhängig und fachlich nicht
weisungsgebunden sein.
Hintergrund hierfür ist, das in den letzten Jahren stetig gewachsene
Bewusstsein, dass die Kinder- und Jugendhilfe in besonderer Weise von einer
strukturellen Machtasymmetrie zwischen professionellen Helfenden einerseits
und den betroffenen Hilfe- bzw. Leistungsempfangenden andererseits geprägt
ist: In Konfliktsituationen zwischen Leistungserbringenden und
Hilfeempfangenden können junge Menschen und ihre Familien ihre Rechte
aufgrund der bestehenden strukturellen Machtasymmetrie häufig nicht oder
nicht umfassend verwirklichen – entweder, weil sie diese Rechte nicht kennen
oder sich aus unterschiedlichen Gründen nicht in der Lage sehen, diese
anhand der vorhandenen Strukturen des Rechtsstaates einzufordern.
Die Ombudsstellen müssen dabei unabhängig arbeiten und dürfen fachlich
nicht weisungsgebunden sein, um einen niedrigschwelligen Zugang für die
betroffenen Eltern, Kinder und Jugendlichen sowie die notwendige
Vertrauensbasis und Akzeptanz sicherzustellen und dadurch die intendierte
Stärkung der Rechte von Kindern und Jugendlichen und ihren Familien auch
tatsächlich realisiert werden kann.
2. Kooperation mit der Ombudschaft Jugendhilfe NRW
Um der o. g. Stärkung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in Bonn
künftig noch besser gerecht zu werden und junge Menschen in Bonn stärker
bei der Wahrnehmung und ihrer Rechte zu unterstützen, ist eine Kooperation
des Amtes für Kinder, Jugend und Familie der Bundesstadt Bonn mit derSeite 1 von 2
Seite 2
Ombudschaft Jugendhilfe NRW vorgesehen.
Im Rahmen dieser Kooperation wird für die Bonner Kinder, Jugendlichen und
deren Familien eine unabhängige und nicht weisungsgebundene Ombudsstelle
für den Bereich der Kinder- und Jugendhilfe eingerichtet. Bei der Beratung steht
dabei stets das Ziel einer einvernehmlichen Abhilfe im Vordergrund.
Bei einem konkreten Ersuchen an die Ombudsstelle erfolgt die Beratung und
Unterstützung durch ehrenamtliche Ombudspersonen vor Ort. Bei diesen
örtlichen Ombudspersonen handelt es sich um Fachkräfte, die sich sehr gut im
Bereich der Kinder- und Jugendhilfe auskennen. Die jeweiligen
Ombudspersonen sind dabei vorrangig dem Wohl und den Rechten der jungen
Menschen verpflichtet. Sie arbeiten dabei in enger Kooperation mit der
Ombudschaft NRW zusammen.
Die oben dargestellte Kooperation mit der Ombudschaft NRW wurde in enger
Abstimmung mit der Bonner AG 78 „Hilfen zur Erziehung“ erarbeitet und wird
von dieser voll befürwortet.
Zudem gibt es erfreulicherweise bereits mehrere geeignete Personen, die sehr
gerne für die Bonner Region als Ombudspersonen tätig werden würden. Es ist
vorgesehen, zunächst drei Ombudspersonen für Bonn vorzuhalten. Pro
Ombudsperson fallen Kosten in Höhe von 720 € pro Jahr an.
Die hierfür benötigten Finanzmittel sind im Haushalt des Amtes für Kinder,
Jugend und Familie vorhanden.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.06.05 Sonst. Leistungen zur
Förderung junger Menschen u.
Familien
1.51.30.06.05.02 Hilfeleistungen für junge
Menschen und Familien
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
2.160,00 € 151000605/
73.3000
2021 ff.
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
2.160,00 €
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 05:04 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de