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211738-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung

PV-Anlage auf dem Dach der Kita in der Rilkestraße

Nummer
211738-02 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
18.01.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 17.02.2022 Kenntnisnahme
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  1. 211738 PV-Anlage auf dem Dach der Kita in der Rilkestraße

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
211738-02 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn
Dezernat:
SGB
PV-Anlage auf dem Dach der Kita in der
Rilkestraße
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
20.01.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Da es sich um eine Maßnahme der SWB handelt, wurde
die Anfrage zur Beantwortung dorthin weitergeleitet.
Die SWB haben zu der Großen Anfrage die folgende
Stellungnahme abgegeben:
1. Wieviel Prozent der Dachfläche der Kita in der
Rilkestraße wird für die PV Anlage genutzt?
Etwa 50% der dem Grunde nach geeigneten (d. h.
der nach Süd-Süd-Ost orientierten) Dach-Fläche
wird genutzt.
2. Weshalb wurde die restliche Dachfläche nicht für
die PV-Anlage genutzt?
Nur die Dachfläche, die Richtung Garten geneigt
ist, lässt sich technisch nutzen. Die nach Nord-
Nord Westen geneigte Fläche ist für eine Nutzung
ungeeignet.
Die geeignete Dachfläche Richtung Süd-Süd-Ost
kann wiederum wegen einer Verschattung durch
Bäume in der Nähe des Gebäudes nicht komplett,
d.h. nur zu 50 %, genutzt werden.
3. Ist eine Erweiterung der PV-Anlage technisch
möglich?
Würden die Bäume im Garten der Kita entfernt,
wäre eine Erweiterung der Anlage auf der nach
Süd-Süd-Ost orientierten Fläche möglich.
Eine Erweiterung bei bestehendem Baumbestand ist
aber wegen der Verschattung der Module technisch
nicht sinnvoll.Seite 1 von 2
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4. Wäre eine derartige Teilnutzung des Daches für
die PV-Anlage bei einem Bau eines privaten
Dritten mit der Beschlussfassung zur
Solarverpflichtung vereinbar?
Der Rat der Stadt Bonn hat am 01.09.2020 eine
Solarverpflichtung im Neubau beschlossen.
Das bedeutet, dass bei allen Neubauvorhaben, auf
die die Stadt planungsrechtlich unmittelbar
Einfluss nehmen kann, die Installation von PV-
Anlagen verpflichtend werden. Das ist dann der
Fall, wenn ein städtebaulicher Vertrag mit einem
Investor oder Eigentümer abgeschlossen wird.
Die Solarverpflichtung entfällt u.a. nur, wenn
nachgewiesen wird, dass Installation und Betrieb
einer PV-Anlage nach wirtschaftlichen
Gesichtspunkten nicht möglich ist.
Die Errichtung der PV Anlage in der jetzigen
Größe auf dem Dach der Kita Rilkestraße erfüllt
die Solarverpflichtung, da eine größere PV-Anlage
wegen der derzeitigen und - durch den Wuchs der
Bäume - zukünftigen Verschattung der übrigen
Dachfläche nicht wirtschaftlich darstellbar wäre.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 10:48 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de