211738-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung
PV-Anlage auf dem Dach der Kita in der Rilkestraße
Kerndaten
- Nummer
- 211738-02 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 18.01.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 211738-02 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn Dezernat: SGB PV-Anlage auf dem Dach der Kita in der Rilkestraße Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 20.01.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Da es sich um eine Maßnahme der SWB handelt, wurde die Anfrage zur Beantwortung dorthin weitergeleitet. Die SWB haben zu der Großen Anfrage die folgende Stellungnahme abgegeben: 1. Wieviel Prozent der Dachfläche der Kita in der Rilkestraße wird für die PV Anlage genutzt? Etwa 50% der dem Grunde nach geeigneten (d. h. der nach Süd-Süd-Ost orientierten) Dach-Fläche wird genutzt. 2. Weshalb wurde die restliche Dachfläche nicht für die PV-Anlage genutzt? Nur die Dachfläche, die Richtung Garten geneigt ist, lässt sich technisch nutzen. Die nach Nord- Nord Westen geneigte Fläche ist für eine Nutzung ungeeignet. Die geeignete Dachfläche Richtung Süd-Süd-Ost kann wiederum wegen einer Verschattung durch Bäume in der Nähe des Gebäudes nicht komplett, d.h. nur zu 50 %, genutzt werden. 3. Ist eine Erweiterung der PV-Anlage technisch möglich? Würden die Bäume im Garten der Kita entfernt, wäre eine Erweiterung der Anlage auf der nach Süd-Süd-Ost orientierten Fläche möglich. Eine Erweiterung bei bestehendem Baumbestand ist aber wegen der Verschattung der Module technisch nicht sinnvoll.Seite 1 von 2 Seite 2 4. Wäre eine derartige Teilnutzung des Daches für die PV-Anlage bei einem Bau eines privaten Dritten mit der Beschlussfassung zur Solarverpflichtung vereinbar? Der Rat der Stadt Bonn hat am 01.09.2020 eine Solarverpflichtung im Neubau beschlossen. Das bedeutet, dass bei allen Neubauvorhaben, auf die die Stadt planungsrechtlich unmittelbar Einfluss nehmen kann, die Installation von PV- Anlagen verpflichtend werden. Das ist dann der Fall, wenn ein städtebaulicher Vertrag mit einem Investor oder Eigentümer abgeschlossen wird. Die Solarverpflichtung entfällt u.a. nur, wenn nachgewiesen wird, dass Installation und Betrieb einer PV-Anlage nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht möglich ist. Die Errichtung der PV Anlage in der jetzigen Größe auf dem Dach der Kita Rilkestraße erfüllt die Solarverpflichtung, da eine größere PV-Anlage wegen der derzeitigen und - durch den Wuchs der Bäume - zukünftigen Verschattung der übrigen Dachfläche nicht wirtschaftlich darstellbar wäre. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:48 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de