211737 · Mitteilungsvorlage
Zwischenbericht über den aktuellen Entwicklungsprozess des Kinder- und Jugendförderplans der Bundesstadt Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 211737
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 25.09.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie Kenntnisnahme
Dateien
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Volltext
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Mitteilungsvorlage öffentlich 211737 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie Dezernat: Dez. V Zwischenbericht über den aktuellen Entwicklungsprozess des Kinder- und Jugendförderplans der Bundesstadt Bonn Beratungsfolge Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 18.11.2021 Kenntnisnahme Mitteilung: Die Verwaltung erarbeitet derzeit den Kinder- und Jugendförderplan für die lau- fende Ratsperiode. Die Planungsverantwortung obliegt der Jugendhilfeplanung. Am 03.05.2021 fand eine Berichterstattung über den Stand der Kinder- und Jugendförderplanung für die jugendpolitischen Sprecher*innen und Mitglieder des Jugendhilfeausschusses in Form einer gesonderten digitalen Veranstaltung statt. Berichtet wurde über die allgemeinen gesetzlichen Rahmenbedingungen der Planung und die beiden Themenstränge der Handlungsfelder §§ 11-14 sowie die in der Arbeitsgruppe zum Kinder- und Jugendförderplan definierten Fo- kusthemen. Im Weiteren wurde der eingeleitete dialogische Prozess mit den anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe, die notwendigen Partizipationspro- zesse mit der Zielgruppe, der Zielentwicklungsprozess und das zukünftige Vor- gehen vorgestellt. Die Struktur des Kinder- und Jugendförderplans verfolgt das Ziel eine innovative und bedarfsorientierte Beschreibung für die Jugendförde- rung zu ermöglichen. Für den Planungsprozess wurde eine Arbeitsgruppe initiiert, die die Entwick- lung des Kinder- und Jugendförderplans begleitet. Aus den Fachbereichen Ju- gendarbeit, Jugendverbandsarbeit, Jugendsozialarbeit und dem Erzieherischen Kinder- und Jugendschutz treffen sich Vertreter*innen aus freier Trägerschaft und Verwaltung in regelmäßigen Abständen zur Abstimmung der Planung. Die Verwaltung hat darüber hinaus das Landesjugendamt um fachliche Begleitung des Prozesses gebeten. Aufgrund der nicht vorhersehbaren pandemischen Entwicklung mussten die Abstimmungsprozesse zeitweise unterbrochen wer- den. Mittlerweile finden die Abstimmungen regelmäßig digital statt. Die Arbeitsgruppe trifft sich weiterhin in einem 6-Wochen Rhythmus, um den Planungsprozess zu begleiten. Die Treffen dienen zur Vorstellung und Abstim- mung der Ergebnisse und der weiteren Planungsschritte. Zwischenzeitlich wurde die Beschreibung der Fokusthemen und deren Per-Seite 1 von 2 Seite 2 spektiven abgeschlossen. Derzeit in Bearbeitung ist die Weiterentwicklung der Bedarfseinschätzung der Handlungsfelder §§ 11-14. Weiterhin stehen Abstim- mungsprozesse bezüglich der Finanzierung an. Eine Beteiligung der Zielgruppe erfolgt im Rahmen von Online-Befragungen zu zwei Themenschwerpunkten. Hierbei handelt es sich um die Themen Diskrimi- nierung und junges Ehrenamt. Ab dem 02.08.2021 wurden die Fragebögen für vier Wochen auf der Beteiligungsplattform Bonn-macht-mit öffentlich zugänglich eingestellt. Die Durchführbarkeit der Befragung wurde im Vorfeld mit Hilfe eines Pretests überprüft. Eine öffentlichkeitswirksame Begleitung wurde mittels des Einsatzes von Plakaten und einer Pressemitteilung sichergestellt. Sobald ein kommunales Konzept für Kinder- und Jugendbeteiligung (DS-Nr.: 0713051) entwickelt ist, kann die Beteiligung von jungen Menschen in Planungsprozes- sen erhöht werden. Der Kinder- und Jugendförderplan wird nach jetzigem Stand voraussichtlich im ersten Quartal 2022 in den Jugendhilfeausschuss eingebracht. Die Aufstellung des Kinder- und Jugendförderplans ist als fortlaufender Prozess konzipiert. Da- her ist es vorgesehen, dass sich die Arbeitsgruppe auch nach Beschluss des Förderplans trifft. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:06 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de