211734 · Beschlussvorlage
Fußgängerbrücke über die DB-Gleise am ehemaligen Bonn-Center, Straßburger Weg
Kerndaten
- Nummer
- 211734
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 04.10.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 211734 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Fußgängerbrücke über die DB-Gleise am ehemaligen Bonn-Center, Straßburger Weg Beratungsfolge Ausschuss für Mobilität und Verkehr 23.11.2021 Empfehlung Bezirksvertretung Bonn 07.12.2021 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Der vorgelegten Planung für den Ersatzstandort der Fußgängerbrücke über die DB-Gleise am Straßburger Weg wird zugestimmt. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der DB die Brückenplanung in Bezug auf die Gleiserweiterung abzustimmen und die Ausführungsplanung zu erstellen. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, eine barrierefreie Ausbildung der Fußgängerbrücke - Variante mit Aufzügen - bei der weiteren Planung zu verfolgen. 4. Bis zum Abschluss der endgültigen Planung wird die Bestandsbrücke mit einem provisorischen Treppenabgang weiterhin in Betrieb gehalten. Begründung Neuer Standort des Brückenbauwerks Die letzte Bauwerksprüfung dokumentiert eine nur noch geringe Restlebensdauer für die Fußgängerbrücke, sodass in absehbarer Zeit ein Ersatzneubau erforderlich wird. Im Zuge der Maßnahme „Ersatz/Erneuerung der Fußgängerbrücke“ ist eine Verschiebung des Standorts um ca. 70 m nach Norden sinnvoll. Das Gelände des ehemaligen Bonn-Centers am Bundeskanzlerplatz (2-10) wird zurzeit durch einen Investor mit Bürogebäuden bebaut (Bebauungsplan- Nr. 6620-1). Die Planung dieses Gebäudekomplexes sieht zwischen den drei Gebäudeteilen eine Freifläche mit Außengastronomie und Grünflächen vor. Eine der drei Ausgänge dieser Freifläche leitet die Fußgängerströme in Richtung Straßburger Weg direkt auf die dort neu geplante Bushaltestelle zu. Der vorgesehene neue Standort der Brücke befindet sich im Anschluss an die neue Bushaltestelle in der unmittelbaren Laufachse derSeite 1 von 6 Seite 2 Fußgängerströme. Somit kann eine direkte Anbindung an die jenseits der Bahn neu gestalteten Wohnbebauung sowie im Weiteren zu den Wohngebieten in Kessenich hergestellt werden. Weiterhin ist der alte Brückenstandort auch aus Sicht der Kriminalitätsprävention ungünstig, da hier der westliche Zugang der Brücke über eine unzureichend beleuchtete, enge und teils stark überwachsene Wegeführung durch die dortige Schrebergartenkolonie führt. Auch bei einer geplanten zukünftigen Umwandlung der Schrebergärten zu geordneter Wohnbebauung und der damit einhergehenden Fortführung der Albert-Fischer- Straße wäre der jetzige Standort nicht ideal. Der gerade Treppenaufgang, der auch für einen Ersatzneubau am alten Standort wieder mit gleicher Treppenlaufführung erfolgen müsste, würde im Falle einer späteren Weiterführung der Albert-Fischer-Straße mit dieser kollidieren und müsste dann erneut umgebaut werden. Die Anbindung der Brücke an das städtische Wegenetz ist damit noch nicht abschließend möglich, da die Fortführung der Albert-Fischer-Straße noch überarbeitet wird. Weiterhin kündigt die DB den Ausbau der dortigen Strecke auf vier Gleise an. Auch unter diesem Aspekt ist ein Neubau der Brücke mit angepassten Spannweiten und Stützenstandorten erforderlich. In Abhängigkeit von dieser Planung kann es bei einer Erweiterung der DB-Anlagen nach Westen erforderlich werden, dass die dort aktuell verlaufende Lärmschutzwand noch einmal verlegt werden muss. Daher wird der neue Standort nach heutigen Planungsanforderungen und barrierefrei zur Beschlussfassung vorgelegt. Mit der Entscheidung über den neuen Standort wird die Verwaltung im nächsten Schritt die Abstimmung der dortigen Querschnittsplanung mit der DB aufnehmen. Konstruktionsaspekte der neuen Brücke Mit der hier vorgestellten (konzeptionellen) Brückenplanung ist grundsätzlich das Lichtraumprofil für einen vier-gleisigen Ausbau der DB überbrückbar. An der aktuell von der DB an der Ollenhauerstraße geplanten Brücke wurde ein nach Westen verschobener Ausbauquerschnitt zu Grunde gelegt. Projiziert auf den neuen Brückenstandort am Straßburger Weg würde sich hier ebenfalls eine Verschiebung des aktuellen Ausbauquerschnitts nach Westen ergeben. Ein Abschluss der Brückenplanung ist erst nach Klärung dieser derzeit noch fehlenden Randbedingungen möglich. Die Kreuzung der Gleistrasse der DB und die damit zu überwindende Höhe von mehr als 6,3 m erfordert lange Treppenläufe. Diese sind in Stahlbeton geplant. Die Installation einer Schiebehilfe für den Radverkehr wird im weiteren Verfahren geprüft. Die bevorzugte Bauweise zur Verkürzung der Bauzeit und Einhaltung kurzer Sperrzeiten ist eine Errichtung weitestgehend in Fertigteilen oder Teilfertigteilen. Die aus der Baustellentätigkeit im Bereich des Straßburger Wegs resultierende Beeinträchtigung der Buslinien 610 und 611 kann so auch zeitlich minimiert werden.Seite 2 von 6 Seite 3 Nach Beschlussfassung zur Brücke bzw. zum Standort wird die Straßenplanung Straßburger Weg inklusive Radweg und Grünstreifen entsprechend angepasst. Gleiches gilt für die zuvor erwähnten Wegebeziehungen im Bereich Kessenich. Die Wege in der Kleingartensiedlung sollen in diesem Zusammenhang zunächst erhalten bleiben, um die Erreichbarkeit u.a. des Ortszentrums auch zukünftig zu gewährleisten. Barrierefreiheit Abstimmungsgespräche mit der Behindertengemeinschaft Bonn ergaben, dass von dort eine barrierefreie Gleisquerung gefordert wird. Der Behindertenverband würde hierbei einer Ausführung als Überführung mit Rampen oder als Unterführung (Tunnel) gegenüber einer Ausstattung der Brücke mit Aufzügen den Vorrang geben. Die Variante einer Brücke mit Rampenzugängen würde unter Berücksichtigung des maximalen Steigungsgrades mit häufigen Zwischenpodesten nach Stand der Technik ca. 130 m lange Rampen erfordern. Auf Seiten des Straßburger Wegs würde eine gerade Rampe dieser Länge bis unter die benachbarte Reuterbrücke reichen und ist mit der dortigen Straßenführung nicht vereinbar. Auch in gewendelter Anordnung würde eine Rampe aufgrund ihres massiven Raumbedarfs stark in die bereits genehmigte und kurz vor der Ausführung stehende Straßenplanung eingreifen. Der festgesetzte Grünstreifen würde auf einer Länge von über 60 m komplett überbaut, der geplante Radweg eingeengt. Eine mögliche Ausführung der Querung als Tunnel würde im Vergleich zur Brücke bei nur geringerer Reduktion der zu überwindenden Höhendifferenz mit immer noch ca. 90 m langen, abtauchenden Rampen einhergehen. Diese würden aufgrund der geometrischen Verhältnisse vor Ort nicht gewendelt werden können und damit auf einer Länge von ca. 90m den Grünstreifen entlang des Straßburger Wegs komplett entfallen lassen. Auf der westlichen Seite der DB entlang der Albert-Fischer-Straße würde durch die Rampen ebenfalls in erheblichem Maße in die Flächen für Verkehrsgrün eingriffen. Zudem müssten die Rampen unter 90 Grad vom eigentlichen Tunnel abwinkeln. Die Variante Tunnel ist damit auch aus kriminalpräventiver Sicht nicht zu empfehlen, da eine unbeschränkte Einsicht in den Tunnel nicht gewährleistet werden kann. Die zuvor erwähnte Planung der DB, den Ausbauquerschnitt der Strecke S23 potentiell um ca. 3 m nach Westen auszudehnen, würde stark in den zur Verfügung stehenden Freiraum neben der Albert-Fischer-Straße einschneiden. Angedacht ist hier in der Verkehrsgrünfläche parallel zur Albert- Fischer-Straße verlaufend ein Zwei-Richtungsradweg plus Gehweg mit einer Gesamtquerschnittsbreite von ca. 6,5m. Damit würde der für den westlichen Zugang der Brücke dann noch zur Verfügung stehende Planungsraum auf ein Minimum schrumpfen. Im besten Falle wären dann entweder eine nicht- barrierefreie Brückenvariante oder eine barrierefreie Brücke mit Aufzügen realisierbar. Für die verkehrstechnische Bedeutung der Gehwegbrücke liegen aktuell noch keine Daten vor. Verkehrszählungen wären bislang unter anderem aufgrund der Baustellensituation des “neuen Bundeskanzlerplatzes“ sowie der anhaltenden Pandemielage wenig aussagekräftig gewesen. Daher konnteSeite 3 von 6 Seite 4 bisher keine belastbare Prognose zur grundsätzlichen verkehrlichen Notwendigkeit der Brücke gegenüber einem Zuschussgeber begründet werden. Jedoch ist eine aussagekräftige verkehrliche Prognose der betrachteten Wegeverbindung nun Grundvoraussetzung zur Wiederaufnahme einer zielgerichteten Planung der neuen Brücke. Die aktuell von der Behindertengemeinschaft geforderte Priorisierung der Herstellung einer barrierefreien Gleisquerung mit deutlicher Kostensteigerung gegenüber einem 1:1 (nicht-barrierefreien) Wiederaufbau des abgängigen Bauwerks sollte abhängig von der tatsächlich ermittelten Verkehrsbedeutung der Brücke und der Tatsache, dass in ca. 200 m bzw. 300 m Entfernung bereits zwei Möglichkeiten zur barrierefreien Querung der DB-Gleise vorhanden sind (Reuterbrücke und Bahnübergang Rheinweg) noch einmal genauer abgewogen werden. Die Projektkosten für den nicht-barrierefreien Ersatzneubau werden auf 590.000 € geschätzt (Kostenschätzung vor Ausführungsplanung). Die Möglichkeit der Förderung muss im Zuge der weiteren Planung geprüft werden. Eine grobe, vorläufige Kostenschätzung ergibt, dass bei einer barrierefreien Variante der Brücke mit beidseitigen Rampen mit mehr als den 5-fachen Kosten (3.300.000 €) im Vergleich zur dargestellten nicht- barrierefreien Brücke zu rechnen wäre. Bei einer barrierefreien Variante mit beidseitigen Aufzügen würden die Kosten voraussichtlich auf ca. das 3-fache (2.000.000 €) ansteigen, wobei hier noch nicht die auf den Bau folgenden Betriebs- und Wartungskosten Berücksichtigung finden. Nach dieser weitergehenden Betrachtung kommt die Verwaltung zum Ergebnis, dass eine Brückenvariante mit beidseitigen Aufzügen weiterverfolgt werden sollte, sofern ein barrierefreier Ausbau gesamtpolitisch nach wie vor gewollt sein sollte bzw. auch unter Abwägung der finanziellen Auswirkungen mit oder evtl. ohne Förderung noch angestrebt werden soll. Provisorische Zwischenlösung Während der Weiterführung der Planung soll die Bestandsbrücke gemäß Projektvertrag mit dem Investor des “neuen Bundeskanzlerplatzes“ zunächst mit einem neuen Treppenaufgang versehen werden, welcher dem beschlossenen Ausbau des Straßburger Weges angepasst wird. Die Finanzierung erfolgt durch den Investor. Hierzu wurde dem Fachamt aktuell ein Konzept vorgelegt. Die Umsetzung dieser Maßnahme ist für 2022 geplant. Aufgrund der Abgängigkeit des verbleibenden Restbauwerks ist diese Aufrechterhaltung der Funktion der Bestandsbrücke lediglich als eine zeitlich begrenzte Übergangslösung zu verstehen. Buchhalterisch hat die Bestandsbrücke einen Restwert von 2.400 € per 31.12.2021 und wird bis zum 31.12.2023 vollständig abgeschrieben sein. Der Ersatzneubau sollte innerhalb der nächsten fünf Jahre erfolgen, wird aber unter Berücksichtigung der zeitintensiven Anmeldefristen für Sperrpausen bei der DB nicht vor Ende 2023 realisierbar sein. Für den anschließenden Rückbau (Abriss) der Bestandsbrücke liegt derzeit noch keine Kostenschätzung vor.Seite 4 von 6 Seite 5 Finanzielle Auswirkungen: Hinweis: Die Angaben beziehen sich nur auf den Ersatzneubau (derzeitiger Planungsstand - Kostenschätzung vor Ausführungsplanung). Für eine belastbare Angabe der Schätzkosten für eine barrierefreie Ausbildung der Brücke sind nach entsprechender Beschlussfassung die Grundlagen zu ermitteln. In der Begründung - Abschnitt Barrierefreiheit - ist eine grobe, vorläufige Kostenschätzung im Text angegeben. Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.12.01 Gemeindestraßen 1.12.01.01 Verkehrsflächen, Gemeinde Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Ersatzneubau (nicht barrierefrei) 590.000 € 5660012010300/78.5200 2021/2022 Einzahlungen Investiver Finanzsaldo 590.000 € Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich Anlage/n 1 Plan (öffentlich)Seite 5 von 6 Seite 6 von 6
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:09 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de