211733 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Optimierung Straßenreinigung
Kerndaten
- Nummer
- 211733
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 20.09.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sondersitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger Entscheidung federführend
Dateien
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 211733 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Amt der Oberbürgermeisterin und für strategische Projekte Dezernat: Dez. OB 15.09.2021 Bürgerantrag: Optimierung Straßenreinigung Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 03.11.2021 Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages Der Antrag ist auf eine Optimierung der Straßenreinigung gerichtet. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus beigefügtem Bürgerantrag. Anlage/n 1 Bürgerantrag (öffentlich) 2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 3 Temporäres Park- und Halteverbot für eine optimierte Straßenreinigung Ausgangssituation Die Aufgabe einer Straßenkehrmaschine ist, die Straße sowie die Straßenrinne zu reinigen, zum einen, um die Straße sauber und ansehnlich zu halten, zum anderen aber auch um Wildwuchs von Gräsern und Wildkraut zu verhindern, damit Regenwasser ungehindert abfließen kann. Wachsendes Wurzelwerk kann zudem den Asphalt zunehmend aufbrechen und dieser dadurch Schaden nehmen. Aufgrund von parkenden Autos ist die Reinigung der Straßenrinne nahezu unmöglich. Trotzdem fährt wöchentlich die Kehrmaschine durch unsere (und andere) Straße(n), die Straßenrinne reinigt sie allerdings nicht. Es ist grotesk mit anzuschauen, wenn die Kehrmaschine in eine Lücke zwischen parkenden Autos zu fahren versucht, um dort an den Gehsteig heranzukommen. Die Maschine könnte auch auf das Befahren des Straßenabschnitts verzichten, das spart Kosten, Ärger von wartenden Fahrzeugen und Personal, welches anderweitig eingesetzt werden kann. Leider bleibt der gesamte Unrat und natürlich sich mit der Zeit ansammelndes Material in der Straßenrinne liegen, so dass in der Folge auch ungehindert Gräser und Unkraut wachsen können. Dass ein Teil der Straßenseite (dort wo die parkenden Autos stehen) schon längere Zeit nicht gereinigt wurde, kann in der Pützstraße (s. Foto/links) beobachtet werden. Selbst vom letzten großen Gewitter im Sommer 2020, als das Wasser den gesamten Venusberg über die Nikolausstraße bis in die Pützstraße gelaufen ist, liegen noch Rest in der Straßenrinne (Stand August 2021). Pützstr./Nikolausschule (Parkbereich) Pützstr./Nikolausschule – gegenüberliegende Straßenseite (kein Parkbereich) Mögliche Handlungsalternative Dieser Zustand ist aus meiner Sicht nicht tragbar und könnte durch eine einfache Maßnahme behoben werden: Einrichtung eines temporären Park- und Halteverbotes (maximal 2 h) entlang zusammenhängender Straßenabschnitte, so dass zu einer bestimmten Zeit, dort die Kehrmaschine ungehindert fahrenSeite 2 von 3 kann. Diese Praxis ist nicht neu und wird in anderen Kommunen angewandt (erhaltener Strafzettel durch falsches Parken aus eigener Erfahrung). Vorteile: • weniger Wildwuchs und damit verbundener Schäden sowie Vermeidung von Instandsetzungskosten • freundliches und ordentliches Straßenbild (Stichwort Saubere Stadt), Steigerung der Lebensqualität • Müll kann sich nicht im Wildwuchs festsetzen • Kehrmaschine kann Ihre Arbeit ausführen Nachteile: • Anwohner müssen ihre Autos umparken und ggf. weitere Weg in Kauf nehmen • Kosten durch Aufstellung einer neuen Beschilderung mit zeitlicher Angabe des Parkverbotes Bonn, den 16. September 2021Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:23 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de