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211731-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Dauerhafte finanzielle Förderung durch die Stadt Bonn

Nummer
211731-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
20.10.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sondersitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 03.11.2021 Kenntnisnahme
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  1. 211731 Bürgerantrag: Dauerhafte finanzielle Förderung durch die Stadt Bonn

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
211731-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
04 Gleichstellungsbeauftragte
Dezernat:
Dez. OB
Bürgerantrag: Dauerhafte finanzielle Förderung
durch die Stadt Bonn
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
03.11.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Der Gleichstellungsstelle ist der Verein klische*esc e.V. durch eine langjährige
und enge Zusammenarbeit bei Aktionen zu Gleichstellungsfragen sowie
mehreren Kooperationen zum Equal Care Day bekannt.
Der Verein wurde hier in Bonn gegründet und hat mittlerweile bundesweite
Anerkennung.
Der Verein hat mit dem EqualCareDay den Aspekt der fehlenden
Wertschätzung und Bezahlung für private und berufliche Sorgearbeit und der
ungerechten Verteilung auf die Geschlechter in die Öffentlichkeit gebracht.
Am 28. und 29.02.2020 fand die erste Konferenz zum Equal Care Day im
Leoninum in Bonn statt, an der 160 Personen aus Politik und Gesellschaft
sowie hochrangige Referent*innen teilgenommen haben.
Der Verein arbeitet außerdem daran auf die ungleiche Ansprache und
Behandlung von Jungen und Mädchen in Werbung, Medien, in Familien und
Bildungsinstitutionen aufmerksam zu machen, ein Bewusstsein zu schaffen für
die Rosa-Hellblau-Fallen des Alltags, Wege #RausausderFalle zu zeigen und
für eine nachhaltige, zukunftsgewandte Gleichstellungspolitik zu sensibilisieren.
Dazu bieten sie unterschiedlichste Fortbildungen, Vorträge und Workshops an.
Die Gleichstellungsstelle sieht aufgrund der Themen, die durch den Verein
bearbeitet und vermittelt werden eine Förderwürdigkeit.
Da die Gleichstellungsstelle aber über keine Fördermittel verfügt, kann hier
keine Förderung zugesagt werden.
Der Abteilung Städtische Kindertageseinrichtungen (51-1) ist der Verein
Klischee*esc e.V. durch Fortbildungen in Gesprächsführung mit
unterschiedlichen Schwerpunkten für städtische Kitas bekannt. In Kooperation
mit der Gleichstellungsstelle gab es in den letzten Jahren in der Stadtbücherei
zwei Veranstaltungen, die auch von Kita -Teams bzw. einzelnen Mitarbeit*innen
besucht wurden. Der Verein klische*esc stellt darüber hinaus über die
Stadtbücherei Themenkisten für die Kitas zur Ausleihe zur Verfügung.
Der Verein Klischee*esc e.V. ist der Abteilung Jugendförderung (51-5) nicht
bekannt. Der Verein ist nicht als Träger der freien Jugendhilfe nach §75 SGB
VIII anerkannt und hat mit der Bundesstadt Bonn keine
Kinderschutzvereinbarung nach § 72a SGB VIII abgeschlossen. Ziel des
Vereins ist es, „für die Präsenz limitierender Rollenbilder zu sensibilisieren undSeite 1 von 2
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über ihre Folgen aufzuklären“ (siehe https://klischeesc.de/). Mit seinen
Projekten und Angeboten bewegt sich der Verein hauptsächlich auf dem Gebiet
des Elementarbereichs und der Eltern- bzw. Fachkräftefortbildung.
Schnittstellen zur Jugendförderung sind nicht erkennbar. Eine Förderung des
Vereins im Rahmen von Projektförderung oder Richtlinien zur Förderung der
Jugendarbeit ist wegen der fehlenden Kinderschutzvereinbarung nicht möglich.
Eine institutionelle Förderung durch das Amt 51 scheidet aufgrund der
fehlenden Anerkennung nach § 75 SGB VIII aus.
Die Stadtverwaltung ist bemüht, weitere Fördermöglichkeiten zu prüfen.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss nimmt Kenntnis von den inhaltlichen Ausführungen in der
Stellungnahme der Verwaltung und befürwortet die von der Verwaltung
vorgeschlagene Vorgehensweise. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW
für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren
abgeschlossen, der Bürgerantrag ist mit der Stellungnahme der Verwaltung
erledigt.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 10:52 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de