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211726 · Beschlussvorlage: Einleitung

Einleitung des Vergabeverfahrens zur Baumersatzpflanzung im Verkehrsgrün Bad Godesberg – Lannesdorf

Nummer
211726
Art
Beschlussvorlage: Einleitung
Veröffentlicht
27.09.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 10.11.2021 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage: Einleitung
öffentlich
211726
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Einleitung des Vergabeverfahrens zur
Baumersatzpflanzung im Verkehrsgrün Bad
Godesberg – Lannesdorf
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 10.11.2021 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Einleitung des Vergabeverfahrens zur Ausschreibung
„Baumersatzpflanzung im Verkehrsgrün Bad Godesberg – Lannesdorf“ wird
zugestimmt.
Begründung
Bei dieser Maßnahme handelt es sich um landschaftsbautechnische Arbeiten
zur Wiederherstellung bzw. Vervollständigung der Baumstandorte und Alleen-
Abschnitte im Bad Godesberger Stadtteil Lannesdorf.
Insgesamt werden 30 bestehende Baumbeete im Verkehrsgrün saniert und mit
Alleebäumen bepflanzt.
Die Maßnahme umfasst im Detail folgende Straßenabschnitte:
Straße: Anzahl: Baumart -
Deutscher Name:
Baumart - Botanischer
Name:
Am Noßbacher
Weg 4 Feld-Ahorn Acer campestre 'Elsrijk'
Paracelsusstraße 9 Apfeldorn Crataegus carrierei
Mallwitzstraße 16 Spitz-Ahorn Acer platanoides 'Emerald
Queen'
Dietrichstraße 1 Hainbuche Carpinus betulus 'Frans
Fontaine'
Viele Baumarten im Bonner Baumbestand bieten bereits ein hohes Angebot an
Nektar und Pollen für die heimischen Insekten und stellen wertvolle ökologische
Nischen dar. Hervorzuheben sind hier bei den Straßenbäumen insbesondere
nahezu alle Linden-Arten, Spitz-Ahorn, Feld-Ahorn, Rotblühende Rosskastanie,
Vogel-Kirsche, Tupelo-Baum, Elsbeere, Apfel-Dorn, Lederhülsenbaum,Seite 1 von 5
Seite 2
Robinie, Tulpenbaum, Trompetenbaum und einige Baumarten mehr. Diese
Bienennährgehölze warten mit Nektarwerten von 2-4 und mit Pollenwerten bis
3 auf, wobei „4“ als Bestnote und „1“ als immerhin noch geringer Pollen-, bzw.
Nektarlieferant zu werten ist.
Die meisten dieser Baumarten bieten durch ihre Fruchtbildung zudem auch ein
breites Nahrungsangebot für Vögel und andere Wildtiere.
Diese Bäume tolerieren ebenfalls noch die zunehmend trockenen Sommer und
verschärften Standortbedingungen im Verkehrsgrün. Wo immer es aus
gestalterischen Aspekten bei der Ergänzung des Bestandes in vorhandenen
Baumalleen möglich ist oder wo ein Baumartenwechsel im Sinne der
Klimaanpassungsstrategie erforderlich ist, wird bei den Maßnahmen zu
Baumersatzpflanzungen auf hitze-, staub- und insbesondere
trockenheitstolerierende Baumarten und –sorten (sogenannte „Klimabäume“)
mit breitem Insektennährangebot zurückgegriffen. Auch bei der Unterpflanzung
der neuangelegten Baumstandorte wird, wo immer dies möglich ist, auf eine
vielfältige, blühfreudige und insektenfreundliche Bepflanzung geachtet.
Trotz umfangreicher Vorprüfungen zu dieser Maßnahme, kann es im Bauablauf
vereinzelt - durch z.B. Maßtoleranzen von vorliegenden Plänen - vorkommen,
dass ehemalige Baumstandorte nicht wieder mit Bäumen bepflanzt werden
können. Dies ist meist dann der Fall, wenn in den entsprechenden Bereichen
Versorgungsleitungen – oft einschließlich der Hausanschlüsse – verlaufen. Auf
die Straße ragender Überhang privaten Baumbestandes, der Abstand zu
städtischen Bestandsbäumen oder die Nähe zu Grundstückseinfahrten und
Straßenlaternen sind ebenfalls Gründe dafür, dass ein ehemaliges Baumbeet
nicht wiederbepflanzt werden kann. Vorhandene Bäume genießen
Bestandsschutz, können aber nach Abgang dann mitunter nicht wieder ersetzt
werden.
Wenn eine Ersatzpflanzung an alter Stelle aus oben genannten Gründen nicht
mehr möglich ist, wird generell die Verschiebbarkeit einer Baumscheibe
geprüft. In Ausnahmefällen müssen Standorte geschlossen werden. Dies ist
notwendig, wenn die Standorte im Bereich von Grundstückszufahrten oder
anderen unübersichtlichen Stellen liegen und die Einsicht in den fließenden
Verkehr dadurch behindert würde oder auch, wenn das Platzangebot im
Gehwegbereich nicht erweiterbar ist und somit eine Nachpflanzung auch nach
einem Mindeststandard nicht möglich wäre. Strauchpflanzungen in zu
schließenden Baumscheiben im Verkehrsraum sind relativ problematisch, da
sie generell mehr Platz im unteren Bereich beanspruchen, meist breitwüchsig
sind und im Sichtbereich zum Verkehrsraum stark belaubt sind. Im Zuge der
Planung von Ersatzpflanzungen in einem Abschnitt oder einer Straße wird
generell auch überprüft, ob sich an anderen Stellen zusätzliche neue
Baumbeete errichten lassen.
Eine Übersicht der nicht wiederbepflanzbaren Standorte und zu erhaltenen
Grünbeete, sowie der zu schließenden Standorte ist in folgender Tabelle
aufgelistet:Seite 2 von 5
Seite 3
Status: Strasse: Baum-
ID:
Bemerkung: Anzahl:
Grünbeet Grubenstraße
36
3521 Beet liegt zwischen Garage
und Wasserleitung,
Vergrößerung somit nicht
möglich; gut gepflegtes
Patenschaftsbeet
1
Grünbeet Drachenburgstr.
70
3632 Beet liegt zwischen Gas-
und Wasserleitung,
Vergrößerung somit nicht
möglich
1
Grünbeet Drachenburgstr.
72
3630 Beet liegt zwischen Gas-
und Wasserleitung,
Vergrößerung somit nicht
möglich
1
Grünbeet Drachenburgstr.
76
3628 Beet liegt zwischen Gas-
und Wasserleitung,
Vergrößerung somit nicht
möglich
1
Grünbeet Paracelsusstr.
101
3853 Baumtor - vorerst
zurückgestellt, Ersatz aller 4
Bäume nach Abgang
1
Grünbeet Paracelsusstr.
71
3834 Abstand zu privater Hecke
zu gering, Vergrößerung
nicht möglich, da Gehweg
zu schmal
1
Grünbeet Paracelsusstr.
47
3814 zu geringer Abstand zur
Bebauung
1
Grünbeet Paracelsusstr.
31
3810 Abstand zu privaten
Bestandsbäumen zu gering
/ Überhang benachbarter
Baumkronen
1
Grünbeet Merianstraße 1 50981 Gas- und Wasserleitungen
mittig im Beet
1
Grünbeet Galileistr./
Drachenburgstr.
46291 Abstand zu
Bestandsbäumen zu gering
/ Überhang benachbarter
Baumkronen
1
Grünbeet Ergebnis 10
schließen Im Wiesfeld 2 3661 Wasserleitung mittig im
Beet / parallel zum Gehweg
1
schließen Paracelsusstr.
101
3854 Abstand zum Baumtor
/Bestandsbäumen zu gering
/ Überhang benachbarter
Baumkronen
1Seite 3 von 5
Seite 4
schließen Paracelsusstr.
114
3849 Abstand zu privaten
Bestandsbäumen zu gering
/ Überhang benachbarter
Baumkronen
1
schließen Dietrichstraße
55
2444 Abstand zu privaten
Bestandsbäumen zu gering
/ Überhang benachbarter
Baumkronen, sowie Zufahrt
zum Parkplatz
1
Standorte schließen Ergebnis 4
Neue Standorte können im Rahmen dieser Maßnahme derzeit nicht geschaffen
werden.
Baumpflanzungen – insbesondere im Verkehrsgrün – sind so zu planen, dass
sich die Bäume gemäß ihrer ökologischen und gestalterischen Funktionen
möglichst lange am Standort entwickeln und etablieren können.
Die meisten vorhandenen Baumstandorte im Bereich dieser Maßnahme
wurden unzureichend groß vorgefunden. Aufgrund der örtlichen Begebenheiten
können die neuen Baumbeete zum größten Teil erheblich aufgeweitet werden.
So steht künftig für die neuen Bäume auch mehr Fläche, bzw. Wurzelraum zur
Verfügung. Sollten im Einzelfall Standorte geschlossen werden müssen, so
werden die daraus resultierenden Verluste an Vegetationsflächen meistens
durch die Standortvergrößerungen wie nachfolgend beschrieben kompensiert.
Beeterweiterungen erfolgen in der Regel auf eine Größe von mindestens 2,00
m x 4,00 m. Bei einer Baumgrubentiefe von 1,50 m ergibt sich daraus eine 12
m³ große Pflanzgrube. Die Tiefe von 1,50 m soll dabei für Bäume nicht
unterschritten werden. Gemäß der aktuellen FLL- (Forschungsgesellschaft
Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.) Richtlinie stellt eine
Pflanzgrubengröße von 12 m³ lediglich das Minimum dar. Größere
Pflanzgruben sind je nach Pflanzenauswahl bis zu 36 m³ anzustreben, im
Verkehrsraum jedoch in den wenigsten Fällen zu realisieren. Selbst durch die
Vergrößerung der aktuell vorhandenen Pflanzgruben auf ein gefordertes
Minimum kann es in einigen Bereichen durch eine Baumersatzpflanzung zur
Verringerung des Parkraumes kommen. Die technischen Regelwerke der FLL
beschreiben die „anerkannten Regeln der Technik“.
Die Vorbereitung eines Baumstandortes umfasst zumeist eine Vergrößerung
der Pflanzgrube, ein entsprechender Erd-/ Substrataustausch, den Einbau von
Wurzelschutzeinrichtungen zum Schutz benachbarter Leitungen, Arbeiten an
der befestigten Oberfläche von angrenzenden Gehwegen, die Sicherung der
Baumscheibe mit Anfahrschutz, die standortgerechte Unterpflanzung des
Beetes und natürlich – als finanziell kleinsten Faktor – die Baumpflanzung
selbst. In der Nachsorge erfolgt – auch aus Gewährleistungsgründen - eine 2-
jährige Fertigstellungs- und Entwicklungspflege, eine 4-jährige Wässerung und
nach Erfordernis eine jährliche Düngung der Bäume bis zur Übernahme in dieSeite 4 von 5
Seite 5
Unterhaltung der Stadt.
Die Maßnahme soll unmittelbar nach der Beschlussfassung im November 2021
ausgeschrieben und nach Beauftragung auch begonnen werden. Die sehr
umfangreichen vorbereitenden Arbeiten an den Baumstandorten
(Standortsanierung), sowie die eigentliche Baumpflanzung erfolgen dann im
Zeitraum Dezember 2021 bis Februar 2022.
Voraussetzung für den hier dargestellten Terminplan ist die zeitnahe Freigabe
der entsprechenden Haushaltsmittel.
Vergabeart
öffentlich offen (EU) 7 aufgeforderte Firmen
X beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem
Teilnahmewettbewerb
Freihändig bzw.
Verhandlungsvergabe Verhandlungsverfahren (EU) Abweichung von der
vorgeschriebenen Vergabeart
Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto
BN-2021-1956 X VOB UVgO VgV Dezember 2021 – Februar
2022
126.000 €
Produktgruppennummer
1.12.01
Produktgruppenbezeichnung
Gemeindestrassen
Sachkonto (konsumtiv) /
Finanzposition (investiv)
785200
CO-Kontierung (konsumtiv) /
Finanzstelle (investiv)
5680712013000
Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von
Haushaltsresten
Mittel
ja x nein ja x nein freigegeben x vorgesehen
Anlage/n
KeineSeite 5 von 5

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Datenstand: 02.11.2026, 19:33 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de