211726 · Beschlussvorlage: Einleitung
Einleitung des Vergabeverfahrens zur Baumersatzpflanzung im Verkehrsgrün Bad Godesberg – Lannesdorf
Kerndaten
- Nummer
- 211726
- Art
- Beschlussvorlage: Einleitung
- Veröffentlicht
- 27.09.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage: Einleitung öffentlich 211726 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Einleitung des Vergabeverfahrens zur Baumersatzpflanzung im Verkehrsgrün Bad Godesberg – Lannesdorf Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 10.11.2021 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Einleitung des Vergabeverfahrens zur Ausschreibung „Baumersatzpflanzung im Verkehrsgrün Bad Godesberg – Lannesdorf“ wird zugestimmt. Begründung Bei dieser Maßnahme handelt es sich um landschaftsbautechnische Arbeiten zur Wiederherstellung bzw. Vervollständigung der Baumstandorte und Alleen- Abschnitte im Bad Godesberger Stadtteil Lannesdorf. Insgesamt werden 30 bestehende Baumbeete im Verkehrsgrün saniert und mit Alleebäumen bepflanzt. Die Maßnahme umfasst im Detail folgende Straßenabschnitte: Straße: Anzahl: Baumart - Deutscher Name: Baumart - Botanischer Name: Am Noßbacher Weg 4 Feld-Ahorn Acer campestre 'Elsrijk' Paracelsusstraße 9 Apfeldorn Crataegus carrierei Mallwitzstraße 16 Spitz-Ahorn Acer platanoides 'Emerald Queen' Dietrichstraße 1 Hainbuche Carpinus betulus 'Frans Fontaine' Viele Baumarten im Bonner Baumbestand bieten bereits ein hohes Angebot an Nektar und Pollen für die heimischen Insekten und stellen wertvolle ökologische Nischen dar. Hervorzuheben sind hier bei den Straßenbäumen insbesondere nahezu alle Linden-Arten, Spitz-Ahorn, Feld-Ahorn, Rotblühende Rosskastanie, Vogel-Kirsche, Tupelo-Baum, Elsbeere, Apfel-Dorn, Lederhülsenbaum,Seite 1 von 5 Seite 2 Robinie, Tulpenbaum, Trompetenbaum und einige Baumarten mehr. Diese Bienennährgehölze warten mit Nektarwerten von 2-4 und mit Pollenwerten bis 3 auf, wobei „4“ als Bestnote und „1“ als immerhin noch geringer Pollen-, bzw. Nektarlieferant zu werten ist. Die meisten dieser Baumarten bieten durch ihre Fruchtbildung zudem auch ein breites Nahrungsangebot für Vögel und andere Wildtiere. Diese Bäume tolerieren ebenfalls noch die zunehmend trockenen Sommer und verschärften Standortbedingungen im Verkehrsgrün. Wo immer es aus gestalterischen Aspekten bei der Ergänzung des Bestandes in vorhandenen Baumalleen möglich ist oder wo ein Baumartenwechsel im Sinne der Klimaanpassungsstrategie erforderlich ist, wird bei den Maßnahmen zu Baumersatzpflanzungen auf hitze-, staub- und insbesondere trockenheitstolerierende Baumarten und –sorten (sogenannte „Klimabäume“) mit breitem Insektennährangebot zurückgegriffen. Auch bei der Unterpflanzung der neuangelegten Baumstandorte wird, wo immer dies möglich ist, auf eine vielfältige, blühfreudige und insektenfreundliche Bepflanzung geachtet. Trotz umfangreicher Vorprüfungen zu dieser Maßnahme, kann es im Bauablauf vereinzelt - durch z.B. Maßtoleranzen von vorliegenden Plänen - vorkommen, dass ehemalige Baumstandorte nicht wieder mit Bäumen bepflanzt werden können. Dies ist meist dann der Fall, wenn in den entsprechenden Bereichen Versorgungsleitungen – oft einschließlich der Hausanschlüsse – verlaufen. Auf die Straße ragender Überhang privaten Baumbestandes, der Abstand zu städtischen Bestandsbäumen oder die Nähe zu Grundstückseinfahrten und Straßenlaternen sind ebenfalls Gründe dafür, dass ein ehemaliges Baumbeet nicht wiederbepflanzt werden kann. Vorhandene Bäume genießen Bestandsschutz, können aber nach Abgang dann mitunter nicht wieder ersetzt werden. Wenn eine Ersatzpflanzung an alter Stelle aus oben genannten Gründen nicht mehr möglich ist, wird generell die Verschiebbarkeit einer Baumscheibe geprüft. In Ausnahmefällen müssen Standorte geschlossen werden. Dies ist notwendig, wenn die Standorte im Bereich von Grundstückszufahrten oder anderen unübersichtlichen Stellen liegen und die Einsicht in den fließenden Verkehr dadurch behindert würde oder auch, wenn das Platzangebot im Gehwegbereich nicht erweiterbar ist und somit eine Nachpflanzung auch nach einem Mindeststandard nicht möglich wäre. Strauchpflanzungen in zu schließenden Baumscheiben im Verkehrsraum sind relativ problematisch, da sie generell mehr Platz im unteren Bereich beanspruchen, meist breitwüchsig sind und im Sichtbereich zum Verkehrsraum stark belaubt sind. Im Zuge der Planung von Ersatzpflanzungen in einem Abschnitt oder einer Straße wird generell auch überprüft, ob sich an anderen Stellen zusätzliche neue Baumbeete errichten lassen. Eine Übersicht der nicht wiederbepflanzbaren Standorte und zu erhaltenen Grünbeete, sowie der zu schließenden Standorte ist in folgender Tabelle aufgelistet:Seite 2 von 5 Seite 3 Status: Strasse: Baum- ID: Bemerkung: Anzahl: Grünbeet Grubenstraße 36 3521 Beet liegt zwischen Garage und Wasserleitung, Vergrößerung somit nicht möglich; gut gepflegtes Patenschaftsbeet 1 Grünbeet Drachenburgstr. 70 3632 Beet liegt zwischen Gas- und Wasserleitung, Vergrößerung somit nicht möglich 1 Grünbeet Drachenburgstr. 72 3630 Beet liegt zwischen Gas- und Wasserleitung, Vergrößerung somit nicht möglich 1 Grünbeet Drachenburgstr. 76 3628 Beet liegt zwischen Gas- und Wasserleitung, Vergrößerung somit nicht möglich 1 Grünbeet Paracelsusstr. 101 3853 Baumtor - vorerst zurückgestellt, Ersatz aller 4 Bäume nach Abgang 1 Grünbeet Paracelsusstr. 71 3834 Abstand zu privater Hecke zu gering, Vergrößerung nicht möglich, da Gehweg zu schmal 1 Grünbeet Paracelsusstr. 47 3814 zu geringer Abstand zur Bebauung 1 Grünbeet Paracelsusstr. 31 3810 Abstand zu privaten Bestandsbäumen zu gering / Überhang benachbarter Baumkronen 1 Grünbeet Merianstraße 1 50981 Gas- und Wasserleitungen mittig im Beet 1 Grünbeet Galileistr./ Drachenburgstr. 46291 Abstand zu Bestandsbäumen zu gering / Überhang benachbarter Baumkronen 1 Grünbeet Ergebnis 10 schließen Im Wiesfeld 2 3661 Wasserleitung mittig im Beet / parallel zum Gehweg 1 schließen Paracelsusstr. 101 3854 Abstand zum Baumtor /Bestandsbäumen zu gering / Überhang benachbarter Baumkronen 1Seite 3 von 5 Seite 4 schließen Paracelsusstr. 114 3849 Abstand zu privaten Bestandsbäumen zu gering / Überhang benachbarter Baumkronen 1 schließen Dietrichstraße 55 2444 Abstand zu privaten Bestandsbäumen zu gering / Überhang benachbarter Baumkronen, sowie Zufahrt zum Parkplatz 1 Standorte schließen Ergebnis 4 Neue Standorte können im Rahmen dieser Maßnahme derzeit nicht geschaffen werden. Baumpflanzungen – insbesondere im Verkehrsgrün – sind so zu planen, dass sich die Bäume gemäß ihrer ökologischen und gestalterischen Funktionen möglichst lange am Standort entwickeln und etablieren können. Die meisten vorhandenen Baumstandorte im Bereich dieser Maßnahme wurden unzureichend groß vorgefunden. Aufgrund der örtlichen Begebenheiten können die neuen Baumbeete zum größten Teil erheblich aufgeweitet werden. So steht künftig für die neuen Bäume auch mehr Fläche, bzw. Wurzelraum zur Verfügung. Sollten im Einzelfall Standorte geschlossen werden müssen, so werden die daraus resultierenden Verluste an Vegetationsflächen meistens durch die Standortvergrößerungen wie nachfolgend beschrieben kompensiert. Beeterweiterungen erfolgen in der Regel auf eine Größe von mindestens 2,00 m x 4,00 m. Bei einer Baumgrubentiefe von 1,50 m ergibt sich daraus eine 12 m³ große Pflanzgrube. Die Tiefe von 1,50 m soll dabei für Bäume nicht unterschritten werden. Gemäß der aktuellen FLL- (Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.) Richtlinie stellt eine Pflanzgrubengröße von 12 m³ lediglich das Minimum dar. Größere Pflanzgruben sind je nach Pflanzenauswahl bis zu 36 m³ anzustreben, im Verkehrsraum jedoch in den wenigsten Fällen zu realisieren. Selbst durch die Vergrößerung der aktuell vorhandenen Pflanzgruben auf ein gefordertes Minimum kann es in einigen Bereichen durch eine Baumersatzpflanzung zur Verringerung des Parkraumes kommen. Die technischen Regelwerke der FLL beschreiben die „anerkannten Regeln der Technik“. Die Vorbereitung eines Baumstandortes umfasst zumeist eine Vergrößerung der Pflanzgrube, ein entsprechender Erd-/ Substrataustausch, den Einbau von Wurzelschutzeinrichtungen zum Schutz benachbarter Leitungen, Arbeiten an der befestigten Oberfläche von angrenzenden Gehwegen, die Sicherung der Baumscheibe mit Anfahrschutz, die standortgerechte Unterpflanzung des Beetes und natürlich – als finanziell kleinsten Faktor – die Baumpflanzung selbst. In der Nachsorge erfolgt – auch aus Gewährleistungsgründen - eine 2- jährige Fertigstellungs- und Entwicklungspflege, eine 4-jährige Wässerung und nach Erfordernis eine jährliche Düngung der Bäume bis zur Übernahme in dieSeite 4 von 5 Seite 5 Unterhaltung der Stadt. Die Maßnahme soll unmittelbar nach der Beschlussfassung im November 2021 ausgeschrieben und nach Beauftragung auch begonnen werden. Die sehr umfangreichen vorbereitenden Arbeiten an den Baumstandorten (Standortsanierung), sowie die eigentliche Baumpflanzung erfolgen dann im Zeitraum Dezember 2021 bis Februar 2022. Voraussetzung für den hier dargestellten Terminplan ist die zeitnahe Freigabe der entsprechenden Haushaltsmittel. Vergabeart öffentlich offen (EU) 7 aufgeforderte Firmen X beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb Freihändig bzw. Verhandlungsvergabe Verhandlungsverfahren (EU) Abweichung von der vorgeschriebenen Vergabeart Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto BN-2021-1956 X VOB UVgO VgV Dezember 2021 – Februar 2022 126.000 € Produktgruppennummer 1.12.01 Produktgruppenbezeichnung Gemeindestrassen Sachkonto (konsumtiv) / Finanzposition (investiv) 785200 CO-Kontierung (konsumtiv) / Finanzstelle (investiv) 5680712013000 Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von Haushaltsresten Mittel ja x nein ja x nein freigegeben x vorgesehen Anlage/n KeineSeite 5 von 5
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