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211724 · Bürgerbrief

Bürgerbrief: Kanalbaumaßnahme Noeggerathstraße

Nummer
211724
Art
Bürgerbrief
Veröffentlicht
20.09.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
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An die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, Erbbauberechtigten, Anwohnerinnen
und Anwohner in der Noeggerathstraße zwischen Haus-Nr. 20 und Thomas-Mann-Straße
Kanalbaumaßnahme Noeggerathstraße
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Tiefbauamt der Bundesstadt Bonn wird in der Noeggerathstraße eine Kanalsanierung
durchführen. Die Sanierung des Kanals erfolgt in offener Bauweise. Die Straßenoberfläche wird
anschließend in gesamter Fahrbahnbreite neu hergestellt.
Der Baubeginn ist für den 29.September 2021 vorgesehen.
Das Bauvorhaben wird auf der Grundlage des vom Rat der Stadt Bonn am 09. November 2017
unter der DS-Nr. 1712151 beschlossenen Abwasserbeseitigungskonzepts durchgeführt.
Wegen des Umfangs der Bauarbeiten ist es unvermeidlich, dass es in der Straße zu Verkehrsbe-
hinderungen kommt. Für die Durchführung dieser Arbeiten ist eine Vollsperrung der Straße mit
dem Zusatz „Anlieger bis Baustelle frei“ erforderlich. Umleitungen werden entsprechend
ausgeschildert. Fußgänger- und Radverkehr werden an der Baustelle vorbeigeführt. Für die
Anwohner*innen des vollgesperrten Straßenabschnitts und die Feuerwehr wird die Möglichkeit
geschaffen, über den zurzeit ungenutzten Schulhof an die von der Sperrung betroffenen
Grundstücke zu gelangen.
Straßenausbaubeiträge:
Die Stadt Bonn erhebt für die Baumaßnahme Beiträge von den Eigentümerinnen und Eigentümern
sowie Erbbauberechtigten der von der Noeggerathstraße zwischen Haus-Nr. 20 und Thomas-
Mann-Straße erschlossenen Grundstücke. Grundlage für die Beitragserhebung ist §8 des
Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen. Die Eigentümerinnen und Eigentümer sowie
Erbbauberechtigten der betroffenen Grundstücke werden diesbezüglich zu gegebener Zeit im
Rahmen der Beitragsfestsetzung nähere Informationen erhalten.
Eine abschließende Aussage zur Höhe der zu erwartenden Beiträge kann erst nach Abschluss
aller straßenbaulichen Maßnahmen und der damit einhergehenden Auswertung aller
Unternehmerrechnungen vorgenommen werden. Um Ihnen bereits jetzt einen unverbindlichen
Überblick hinsichtlich der zu erwartenden Beiträge zu geben, wurde auf der Grundlage der letzten
drei Jahre die durchschnittliche Beitragsbelastung für die Erneuerung der
Oberflächenentwässerung und Verbesserung der Fahrbahn ermittelt:Seite 1 von 2
- 5,00 EUR bis 10,00 EUR je m² Grundstücksfläche bei eingeschossiger Bebauung
(bei überwiegend gewerblicher Nutzung 7,50 EUR bis 15,00 EUR)
- 6,50 EUR bis 13,00 EUR je m² Grundstücksfläche bei zweigeschossiger Bebauung
(bei überwiegend gewerblicher Nutzung 9,00 EUR bis 18,00 EUR)
- 7,50 EUR bis 15,00 EUR je m² Grundstücksfläche bei drei- und viergeschossiger Bebauung
(bei überwiegend gewerblicher Nutzung 10,00 EUR bis 20,00 EUR)
- 8,00 EUR bis 17,00 EUR je m² Grundstücksfläche bei fünf- und mehrgeschossiger
Bebauung (bei überwiegend gewerblicher Nutzung 11,00 bis 22,00 EUR)
Die straßenbaulichen Maßnahmen unterliegen grundsätzlich der Förderung des Landes Nordrhein-
Westfalen zur Reduzierung von Beitragsbelastungen. Nach Abschluss der Bauarbeiten werden
entsprechende Fördermittel von Seiten der Stadt beantragt. Soweit diese gewährt werden,
reduzieren sich die oben genannten Beitragsbelastungen um 50%.
Bauzeit:
Die Baumaßnahme wird voraussichtlich bis Ende Februar 2022 fertig gestellt sein. Es ist jedoch
nicht auszuschließen, dass es z.B. durch unvorhersehbare Bedingungen im Untergrund oder durch
schlechtes Wetter zu Verzögerungen im Bauablauf bzw. in der Baufertigstellung kommen kann.
Ansprechpartner:
Alle Fragen zum Kanalbau: Tiefbauamt der Stadt Bonn
Stadthaus, Berliner Platz 2, Etage 1E
André Branquinho, Telefon 0228-77 22 66
andre.branquinho@bonn.de
Alle Fragen zu den Straßenausbau- Bundesstadt Bonn, Bauordnungsamt (63-11)
beiträgen: Stadthaus, Berliner Platz 2, Etage 5C
Julia Lammers, Telefon 0228-77 24 88
julia.lammers@bonn.de
Aufgrund der aktuellen Situation (Coronavirus) wird darum gebeten, Nachfragen bei der Stadt nur
schriftlich, per E-Mail oder telefonisch zu stellen.
Wenn Sie nicht Eigentümerin/Eigentümer des Grundstücks sind, bitten wir Sie, diesen Bürgerbrief
an die Eigentümerin oder den Eigentümer weiterzuleiten.
Wir bemühen uns, die Arbeiten möglichst reibungslos und in der vorgegebenen Zeit zu
erledigen. Für unvermeidbare Beeinträchtigungen bitten wir Sie um Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Stadt Bonn
Bonn, im September 2021
Herausgeber: Bundesstadt Bonn - Die Oberbürgermeisterin, Tiefbauamt, Dezernat der Oberbürgermeisterin. Gedruckt auf „Blauer
Engel“ zertifiziertem Recyclingpapier.Seite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 10:39 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de