211724 · Bürgerbrief
Bürgerbrief: Kanalbaumaßnahme Noeggerathstraße
Kerndaten
- Nummer
- 211724
- Art
- Bürgerbrief
- Veröffentlicht
- 20.09.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
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An die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, Erbbauberechtigten, Anwohnerinnen und Anwohner in der Noeggerathstraße zwischen Haus-Nr. 20 und Thomas-Mann-Straße Kanalbaumaßnahme Noeggerathstraße Sehr geehrte Damen und Herren, das Tiefbauamt der Bundesstadt Bonn wird in der Noeggerathstraße eine Kanalsanierung durchführen. Die Sanierung des Kanals erfolgt in offener Bauweise. Die Straßenoberfläche wird anschließend in gesamter Fahrbahnbreite neu hergestellt. Der Baubeginn ist für den 29.September 2021 vorgesehen. Das Bauvorhaben wird auf der Grundlage des vom Rat der Stadt Bonn am 09. November 2017 unter der DS-Nr. 1712151 beschlossenen Abwasserbeseitigungskonzepts durchgeführt. Wegen des Umfangs der Bauarbeiten ist es unvermeidlich, dass es in der Straße zu Verkehrsbe- hinderungen kommt. Für die Durchführung dieser Arbeiten ist eine Vollsperrung der Straße mit dem Zusatz „Anlieger bis Baustelle frei“ erforderlich. Umleitungen werden entsprechend ausgeschildert. Fußgänger- und Radverkehr werden an der Baustelle vorbeigeführt. Für die Anwohner*innen des vollgesperrten Straßenabschnitts und die Feuerwehr wird die Möglichkeit geschaffen, über den zurzeit ungenutzten Schulhof an die von der Sperrung betroffenen Grundstücke zu gelangen. Straßenausbaubeiträge: Die Stadt Bonn erhebt für die Baumaßnahme Beiträge von den Eigentümerinnen und Eigentümern sowie Erbbauberechtigten der von der Noeggerathstraße zwischen Haus-Nr. 20 und Thomas- Mann-Straße erschlossenen Grundstücke. Grundlage für die Beitragserhebung ist §8 des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen. Die Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Erbbauberechtigten der betroffenen Grundstücke werden diesbezüglich zu gegebener Zeit im Rahmen der Beitragsfestsetzung nähere Informationen erhalten. Eine abschließende Aussage zur Höhe der zu erwartenden Beiträge kann erst nach Abschluss aller straßenbaulichen Maßnahmen und der damit einhergehenden Auswertung aller Unternehmerrechnungen vorgenommen werden. Um Ihnen bereits jetzt einen unverbindlichen Überblick hinsichtlich der zu erwartenden Beiträge zu geben, wurde auf der Grundlage der letzten drei Jahre die durchschnittliche Beitragsbelastung für die Erneuerung der Oberflächenentwässerung und Verbesserung der Fahrbahn ermittelt:Seite 1 von 2 - 5,00 EUR bis 10,00 EUR je m² Grundstücksfläche bei eingeschossiger Bebauung (bei überwiegend gewerblicher Nutzung 7,50 EUR bis 15,00 EUR) - 6,50 EUR bis 13,00 EUR je m² Grundstücksfläche bei zweigeschossiger Bebauung (bei überwiegend gewerblicher Nutzung 9,00 EUR bis 18,00 EUR) - 7,50 EUR bis 15,00 EUR je m² Grundstücksfläche bei drei- und viergeschossiger Bebauung (bei überwiegend gewerblicher Nutzung 10,00 EUR bis 20,00 EUR) - 8,00 EUR bis 17,00 EUR je m² Grundstücksfläche bei fünf- und mehrgeschossiger Bebauung (bei überwiegend gewerblicher Nutzung 11,00 bis 22,00 EUR) Die straßenbaulichen Maßnahmen unterliegen grundsätzlich der Förderung des Landes Nordrhein- Westfalen zur Reduzierung von Beitragsbelastungen. Nach Abschluss der Bauarbeiten werden entsprechende Fördermittel von Seiten der Stadt beantragt. Soweit diese gewährt werden, reduzieren sich die oben genannten Beitragsbelastungen um 50%. Bauzeit: Die Baumaßnahme wird voraussichtlich bis Ende Februar 2022 fertig gestellt sein. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass es z.B. durch unvorhersehbare Bedingungen im Untergrund oder durch schlechtes Wetter zu Verzögerungen im Bauablauf bzw. in der Baufertigstellung kommen kann. Ansprechpartner: Alle Fragen zum Kanalbau: Tiefbauamt der Stadt Bonn Stadthaus, Berliner Platz 2, Etage 1E André Branquinho, Telefon 0228-77 22 66 andre.branquinho@bonn.de Alle Fragen zu den Straßenausbau- Bundesstadt Bonn, Bauordnungsamt (63-11) beiträgen: Stadthaus, Berliner Platz 2, Etage 5C Julia Lammers, Telefon 0228-77 24 88 julia.lammers@bonn.de Aufgrund der aktuellen Situation (Coronavirus) wird darum gebeten, Nachfragen bei der Stadt nur schriftlich, per E-Mail oder telefonisch zu stellen. Wenn Sie nicht Eigentümerin/Eigentümer des Grundstücks sind, bitten wir Sie, diesen Bürgerbrief an die Eigentümerin oder den Eigentümer weiterzuleiten. Wir bemühen uns, die Arbeiten möglichst reibungslos und in der vorgegebenen Zeit zu erledigen. Für unvermeidbare Beeinträchtigungen bitten wir Sie um Verständnis. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bonn Bonn, im September 2021 Herausgeber: Bundesstadt Bonn - Die Oberbürgermeisterin, Tiefbauamt, Dezernat der Oberbürgermeisterin. Gedruckt auf „Blauer Engel“ zertifiziertem Recyclingpapier.Seite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:39 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de