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211723-02 AA · Änderungsantrag

Koalitionsänderungsantrag: Anforderungsprofil für die Neuplanung des ZOB Antrag zur Vorlage 211723

Nummer
211723-02 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
27.10.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Rates 28.10.2021 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 211723 Anforderungsprofil für die Neuplanung des ZOB

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Änderungsantrag
öffentlich
211723-02 AA
Antragsteller/in:
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Friederike Dietsch
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Gabi Mayer
DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Dr. Michael Faber
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Dr. Dominik Maxein
27.10.21
Koalitionsänderungsantrag: Anforderungsprofil für
die Neuplanung des ZOB
Antrag zur Vorlage 211723
Beratungsfolge
Rat 28.10.2021 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
Der Beschlussentwurf wird bei folgenden Punkten abgeändert:
1. In Punkt 1 wird der erste Satz wie folgt geändert:
Ein neuer ZOB ist mit mindestens 20, möglichst 25 (evtl. unter Einbeziehung
der Halteplätze Kaiserplatz, siehe auch Pkt.3) an barrierefrei ausgebauten und
auf Gelenkbusbetrieb ausgerichteten Haltepunkten zu planen – hierbei soll
auch geprüft werden, ob eine Anordnung in Schrägaufstellung (Sägezahn) zur
Verbesserung der Anfahrbarkeit und damit der Barrierefreiheit beiträgt und in
dem Fall (zumindest bei einem größtmöglichen Teil der Haltepunkte)
berücksichtigt werden soll, gegebenenfalls in Form von einem doppelten
Bussteig je Sägezahn.
2. Punkt 4 wird wie folgt gefasst:
Die Zufahrt der Busse aus Richtung Markt zum neuen ZOB wird über Neutor
und Kaiserplatz erfolgen. Die Wesselstraße wird als Rad- und Fußweg mit
deutlich erweiterter Aufenthaltsqualität geplant.
3. In Punkt 7 entfällt Satz zwei.
4. Punkt 12 wird wie folgt gefasst:
Die Flächen des ZOB sollen vor allem dem Busbetrieb und den Fahrgästen
vorbehalten sein. Eine Bebauung soll vorzugsweise im südlichen Bereich
Richtung Kaiserplatz liegen und auch ein Fahrradparkhaus in der -1 Ebene
enthalten, dessen Zugänge keine Querung der Busspuren erforderlich machen.
Auch eventuelle sonstige Nutzungen in dem Gebäude sollen möglichst
geringen Fußgängerverkehr erzeugen (z.B. kein Einzelhandel). Aufenthalts-Seite 1 von 4
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und Sanitärräume für die Beschäftigten der Verkehrsunternehmen sowie
Verkaufsstellen der SWB müssen berücksichtigt werden, eine Toilettenanlage
und Kiosk-/Imbissangebote, sofern hierfür der insgesamt verfügbare Raum
ausreicht.
Informatorisch: Es ergibt sich somit folgender Gesamttext:
1. Ein neuer ZOB ist mit mindestens 20, möglichst 25 (evtl. unter Einbeziehung
der Halteplätze Kaiserplatz, siehe auch Pkt.3) an barrierefrei ausgebauten und
auf Gelenkbusbetrieb ausgerichteten Haltepunkten zu planen – hierbei soll
auch geprüft werden, ob eine Anordnung in Schrägaufstellung (Sägezahn) zur
Verbesserung der Anfahrbarkeit und damit der Barrierefreiheit beiträgt und in
dem Fall (zumindest bei einem größtmöglichen Teil der Haltepunkte)
berücksichtigt werden soll, gegebenenfalls in Form von einem doppelten
Bussteig je Sägezahn. Dabei ist auch ein zentraler barrierefreier Stadtbahn-
Zugang vorzusehen und mit möglichst niveaufreier Querung der ZOB-
Fahrbahnen zu planen. Für den heutigen Fahrplan ist mit einem
Betriebskonzept die Funktionstüchtigkeit der Anlage nachzuweisen. Vor dem
Hintergrund, dass der Neubau des ZOB den Linienverkehr der nächsten
Jahrzehnte aufnehmen soll, sollten auch Reserven vorgesehen werden. Bei der
Planung der Kapazitätsbedarfe und Steigbelegungen sollte laut EAÖ bei den
Durchmesserlinien eine Mindestaufenthaltsdauer von 5 min je Bus eingeplant
werden, bevor eine Neubelegung erfolgen kann – bei am ZOB endenden und
startenden Linien sollte eine längere Haltezeit berücksichtigt werden, wobei die
Pause möglichst nicht im ZOB verrichtet werden soll. Bei der späteren Planung
zur Belegung der Haltestellen ist darauf zu achten, dass Linienpaare bzw.
Linienbündel an der gleichen oder zumindest benachbarten Haltestelle halten
können. Ebenso sind Einsatzwagen und Verstärkerfahrten bei der Belegung zu
berücksichtigen.
2. Zusätzlich sollten mindestens zwei, möglichst barrierefrei ausgebaute,
Betriebshaltestellen für einen Notbetrieb, Bahnersatz- und
Veranstaltungsverkehr oder als Abstellplatz austauschender oder nicht
benötigter Fahrzeuge im ZOB vorgehalten werden – die Einrichtung einer
Schnell-Ladeinfrastruktur zum Laden von E-Bussen sollte hierbei möglichst
berücksichtigt werden.
3. Bei der Planung des zukünftigen ZOB wird angestrebt, dass die
Warteplätze am Kaiserplatz möglichst an eine andere Stelle in der Nähe des
ZOB verlagert werden können, z.B. in die Rabinstraße. Ein Aussteigen (bzw.
Umsteigen) sollte hingegen möglichst am ZOB vorgesehen werden. Damit
müssten am Kaiserplatz keine Bushalteplätze barrierefrei ausgebaut werden
und es würden dort keine Busse mehr halten und warten, sodass ein
städtebaulicher Gewinn erzielt werden könnte. Die hiermit möglicherweise
einhergehende Fahrzeitverlängerung der betroffenen Linien soll mit ihren
Auswirkungen transparent dargestellt werden.4.
4. Die Zufahrt der Busse aus Richtung Markt zum neuen ZOB wird über
Neutor und Kaiserplatz erfolgen. Die Wesselstraße wird als Rad- und Fußweg
mit deutlich erweiterter Aufenthaltsqualität geplant.
5. Insgesamt muss die Leistungsfähigkeit aller geplanten Knotenpunkte durch
eine Simulation geprüft werden.Seite 2 von 4
Seite 3
6. Der Bereich des ZOB soll von motorisiertem Individualverkehr weitgehend
freigehalten werden. Die beabsichtigte Veränderung am Cityring bildet die
Grundlage der Planung, eine entsprechende Beschlussvorlage zu diesem
Thema wird noch im Herbst eingebracht. Für den noch notwendigen Liefer- und
Anliegerverkehr sollen Regelungen gefunden werden, die einen
behinderungsfreien Betrieb des ZOB gewährleisten. Die bereits genehmigte
Anfahrt zur im ZOB Bereich befindlichen Ladezone des Mieters im
Erdgeschoss (derzeit Primark) ist ebenfalls zu berücksichtigen.
7. Bestandteil der Planung ist auch der Neubau der Straßenbahnhaltestelle in
Fahrtrichtung Dottendorf.
8. Bei den Planungen ist zu beachten, dass aus der Südunterführung
kommende Bahnen, insbesondere bei ungünstiger Wetterlage, nicht in der
Steigung anhalten müssen, sondern weiterfahren können.
9. Die Möglichkeit von Wendefahrten muss auch weiterhin gegeben sein.
Hiervon betroffen sind insbesondere die auf dem Abschnitt Südunterführung –
ZOB – Südunterführung verkehrenden Verstärkerfahrten zum
Universitätsklinikum, aber auch die Bahnersatzverkehre auf sämtlichen
Relationen.
10. Der ZOB soll fahrgastfreundlich und barrierefrei gestaltet werden, eine
Abstimmung der Planungen mit der Behindertenbeauftragten ist erforderlich.
Hierzu zählt u.a. auch ein Blindenleitsystem, welches das gesamte Areal
umfasst und sich nicht nur auf Leitstreifen begrenzt, sondern beispielsweise
klare Informationen zum Aufenthaltsort/Bussteig bietet.
Fahrgastinformationssysteme sollten zukunftsorientiert beschafft, installiert und
ein möglicher späterer Ausbau gewährleistet werden. Jeder Bussteig sollte mit
einer dynamischen Fahrgastinformation (DFI) und einem Ansagesystem
ausgestattet werden.
11. Auf den Busfahrbahnen innerhalb des ZOB sollen keine Fußgänger-
Querungen mit Zebrastreifen oder Lichtsignalanlagen eingeplant werden.
12. Die Flächen des ZOB sollen vor allem dem Busbetrieb und den Fahrgästen
vorbehalten sein. Eine Bebauung soll vorzugsweise im südlichen Bereich
Richtung Kaiserplatz liegen und auch ein Fahrradparkhaus in der -1 Ebene
enthalten, dessen Zugänge keine Querung der Busspuren erforderlich machen.
Auch eventuelle sonstige Nutzungen in dem Gebäude sollen möglichst
geringen Fußgängerverkehr erzeugen (z.B. kein Einzelhandel). Aufenthalts-
und Sanitärräume für die Beschäftigten der Verkehrsunternehmen sowie
Verkaufsstellen der SWB müssen berücksichtigt werden, eine Toilettenanlage
und Kiosk-/Imbissangebote, sofern hierfür der insgesamt verfügbare Raum
ausreicht.
13. Für den Radverkehr sind sichere, komfortable und konfliktfreie
Wegeverbindungen und sichere, überdachte Abstellmöglichkeiten in
ausreichender Anzahl im Bahnhofsumfeld oder im vorher erwähnten
Fahrradparkhaus zu schaffen. Eine geeignete Verbindung zwischen
Kaiserstraße und der Straße Am Hauptbahnhof ist zu planen. Außerdem ist
eine Radverkehrsführung zwischen Poppelsdorfer Allee/Süd-/Weststadt
einerseits und Am Hof/Innenstadt/Rheinufer andererseits in beidenSeite 3 von 4
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Fahrtrichtungen zu berücksichtigen. Dabei ist die Verkehrssicherheit prioritär zu
sehen. Konflikte mit dem Busverkehr sind zu vermeiden, es soll keine Führung
des Radverkehrs über Busfahrbahnen erfolgen.
14. Überdachungen bzw. Wartehallen sollten mit Dachbegrünung und ggf.
Photovoltaik ausgestattet werden. Ob eine oder mehrere großflächige
Überdachung(en) oder eine bestimmte Anzahl von Wartehallen oder eine
Kombination aus Dächern und Wartehallen geplant wird, kann sich erst im
weiteren Verlauf der Planung zeigen, wenn die Lage der Bushaltestellen und
die Verkehrsführung feststeht. Die Gestaltung von Dächern und Wartehallen
wird an das Architekturbüro übertragen, welches bereits vor einigen Jahren
einen städtebaulichen Wettbewerb für diesen Bereich gewonnen hatte. Dieses
soll dann in Varianten planen.
15. Aufbauten und Bepflanzungen (wie z.B. Bäume) können aus
gestalterischen Gründen wünschenswert sein und werden nicht grundsätzlich
ausgeschlossen, sofern die funktionalen Abläufe und die Sichtbeziehungen
zwischen den Verkehrsteilnehmern nicht gestört werden. Zu prüfen ist eine
Bepflanzung, die eine Grünverbindung zur Poppelsdorfer Allee schafft. Da es
sich bei dem ZOB um eine große versiegelte Fläche handelt, sind bei der
Planung diverse Aspekte, wie z.B. Kleinklima (bzw. „Hitzeinseln“) oder
Niederschlagswasser-Management („Schwammstadt“) zu behandeln.
16. Ein Taubenhaus soll in geeigneter Form im Randbereich des ZOB
vorgesehen werden (siehe auch DS 190065-05), sofern dieses gestalterisch
integriert werden kann.
17. Einzelne Elemente von Mobilstationen sollen möglichst in der Umgebung
des ZOB untergebracht werden, auf der Planungsfläche selbst sind sie nur
dann vorzusehen, wenn sichergestellt ist, dass die betrieblichen Abläufe nicht
gestört werden.
18. Poppelsdorfer Allee und Kaiserplatz stehen unter Denkmalschutz, weshalb
bauliche Anlagen dort insbesondere mit Blick auf die Sichtverbindung zwischen
den beiden Schlössern nicht vertretbar sind. Für die Gesamtgestaltung des
ZOB sind der Umgebungsschutz des Baudenkmals Hauptbahnhof, sowie die
Blickbeziehungen zum Bonner Münster durch Wessel- und Gangolfstraße zu
berücksichtigen.
19. Ein Einsatz von O-Bussen darf durch die Neubauplanung nicht verhindert
werden.
Begründung
Erfolgt mündlich.
Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

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Datenstand: 03.11.2026, 02:04 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de