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211723-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Anforderungsprofil für die Neuplanung des ZOB

Nummer
211723-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
22.10.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Rates 28.10.2021 Kenntnisnahme
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  1. 211723 Anforderungsprofil für die Neuplanung des ZOB

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
211723-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Anforderungsprofil für die Neuplanung des ZOB
Beratungsfolge
Rat 28.10.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Ergänzend weist die Verwaltung auf Folgendes hin:
Bei dem in dem Antrag der DS-Nr. 210459 geforderten, neuen
Wettbewerbsverfahren für die Gestaltung des ZOB ist zu berücksichtigen, dass
das Büro Stefan Schmitz, Köln sich durch Gewinn des Wettbewerbs zum
Bahnhofsbereich das Auftragsversprechen durch die Stadt zur Planung und
Gestaltung des öffentlichen Raums, soweit dies durch die Stadt erfolgt,
gesichert hat. Das Auftragsversprechen durch die Auslobung für den
Wettbewerb zum Bahnhofsbereich geht zurück auf die Auflage der
Architektenkammer NW, da nach den damaligen Richtlinien reine
Ideenwettbewerbe nicht zulässig waren (RAW 2004). Insofern hat die Stadt
damals, die in ihrem Verantwortungsbereich liegende Realisierungen, hier den
öffentlichen Raum, zum Auftragsversprechen gemacht.
Ein Absehen von der Beauftragung käme lediglich dann in Betracht, wenn von
einer Realisierung der ursprünglichen Wettbewerbsaufgabe vollständig Abstand
genommen werden soll und es sich bei einer im Raum stehenden neuen
Wettbewerbsaufgabe um eine in ihren wesentlichen Elementen und
Grundsätzen andere Wettbewerbsaufgabe handelt. Die Stadt Bonn ist insoweit
nicht verpflichtet, die ursprüngliche Wettbewerbsaufgabe auch zu realisieren.
Insoweit steht die Realisierung unter dem Vorbehalt, dass die politischen
Beschlüsse gefasst werden und die Finanzierung sichergestellt ist.
Da die Stadt aber nach wie vor die ursprüngliche städtebauliche Zielsetzung
verfolgt und es folglich an einer gänzlich anderen Wettbewerbsaufgabe fehlen
würde, kommt in Bezug auf die Gestaltung des öffentlichen Raums die
Durchführung eines neuen städtebaulichen Wettbewerbs vorliegend nicht in
Betracht. Mit der Detailplanung, insbesondere in Bezug auf die Gestaltung von
Dächern, Wartehallen, eines Fahrradparkhauses sowie eines Servicecenters
und von Sozialräumen für die SWB ist daher das Architekturbüro Schmitz zu
beauftragen. In Bezug auf die funktionale-verkehrstechnische Neuplanung des
ZOB in verschiedenen Varianten soll demgegenüber zunächst ein weiteres
Planungsbüro beauftragt werden. In diese Planungen soll das Büro Schmitz
allerdings in Hinsicht auf die anschließende Gestaltung von Beginn anSeite 1 von 2
Seite 2
eingebunden werden.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 05:45 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de