211720-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Verkehrssichernde Maßnahmen auf der Liestraße und Geislarstraße
Kerndaten
- Nummer
- 211720-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 24.10.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 211720-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Bürgerantrag: Verkehrssichernde Maßnahmen auf der Liestraße und Geislarstraße Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 03.11.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: 1. Der Ausbau der Liestraße ist für nächstes Jahr geplant. Die Anlieger*innen werden im Rahmen einer Bürgerinformationsveranstaltung rechtzeitig über die Planung und Bauzeit informiert. 2. Da die Liestraße eine Wohnstraße ist, wird sich die Ausbauplanung an der Straße „Auf der Rötschen“ orientieren. Somit wird eine einheitliche und verkehrsberuhigte Gestaltung mit einem getrennten Gehweg und einer Fahrbahn erreicht. 3. Die Anwohner*innen sowie die Besucher*innen der Liestraße werden die Möglichkeit haben, ihre PKWs in den ausgewiesenen Stellplätzen zu parken. 4. Die Auestraße wird mit der Liestraße zeitnah ausgebaut werden. Für sie ist eine Pflasterbauweise mit einer Mischfläche vorgesehen. 5. Um eine gezielte Verkehrsbremsung und Verkehrsberuhigung zu erreichen, werden die Einmündungsbereiche von Auf der Rötschen in die Liestraße sowie von der Liestraße in die Auestraße mit einer Rampe als eine Art „Aufpflasterung“ gestaltet. Zudem werden geplante Baumscheiben und Stellplätze in alternierende Reihenfolge angesetzt, um eine deutliche Geschwindigkeitsreduzierung zu erreichen. 6. Die Unterhaltung öffentlicher Verkehrsanlagen, die sich in städtischer Baulast befinden, erfolgt durch das Tiefbauamt der Stadt Bonn. In dem beschriebenen Bereich ((4), s. Anlage) gibt es einige Plattenhebungen auf Grund von Wurzelschäden, die regulierungsbedürftig sind. Sie stellen aber keine Unfallgefahr dar. Die betroffenen Stellen werden bis zum Ende des Jahres reguliert bzw. mit Müllerkalk entsiegelt. Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung nimmt Kenntnis von den Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung und erklärt den Bürgerantrag inhaltlich für erledigt. Dieses Votum schließt das in § 24 GO NRW für die Beratung von Bürgeranträgen geregelte Verfahren ab.Seite 1 von 3 Seite 2 Anlage/n 1 Geislarstr. Auszug (öffentlich)Seite 2 von 3 Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:04 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de