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211720-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Verkehrssichernde Maßnahmen auf der Liestraße und Geislarstraße

Nummer
211720-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
24.10.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 03.11.2021 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 211720 Bürgerantrag: Verkehrssichernde Maßnahmen auf der Liestraße und Geislarstraße

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
211720-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Bürgerantrag: Verkehrssichernde Maßnahmen auf
der Liestraße und Geislarstraße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 03.11.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
1. Der Ausbau der Liestraße ist für nächstes Jahr geplant. Die
Anlieger*innen werden im Rahmen einer
Bürgerinformationsveranstaltung rechtzeitig über die Planung und
Bauzeit informiert.
2. Da die Liestraße eine Wohnstraße ist, wird sich die Ausbauplanung an
der Straße „Auf der Rötschen“ orientieren. Somit wird eine einheitliche
und verkehrsberuhigte Gestaltung mit einem getrennten Gehweg und
einer Fahrbahn erreicht.
3. Die Anwohner*innen sowie die Besucher*innen der Liestraße werden
die Möglichkeit haben, ihre PKWs in den ausgewiesenen Stellplätzen zu
parken.
4. Die Auestraße wird mit der Liestraße zeitnah ausgebaut werden. Für sie
ist eine Pflasterbauweise mit einer Mischfläche vorgesehen.
5. Um eine gezielte Verkehrsbremsung und Verkehrsberuhigung zu
erreichen, werden die Einmündungsbereiche von Auf der Rötschen in
die Liestraße sowie von der Liestraße in die Auestraße mit einer Rampe
als eine Art „Aufpflasterung“ gestaltet. Zudem werden geplante
Baumscheiben und Stellplätze in alternierende Reihenfolge angesetzt,
um eine deutliche Geschwindigkeitsreduzierung zu erreichen.
6. Die Unterhaltung öffentlicher Verkehrsanlagen, die sich in städtischer
Baulast befinden, erfolgt durch das Tiefbauamt der Stadt Bonn. In dem
beschriebenen Bereich ((4), s. Anlage) gibt es einige Plattenhebungen
auf Grund von Wurzelschäden, die regulierungsbedürftig sind. Sie
stellen aber keine Unfallgefahr dar. Die betroffenen Stellen werden bis
zum Ende des Jahres reguliert bzw. mit Müllerkalk entsiegelt.
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung nimmt Kenntnis von den Ausführungen in der
Stellungnahme der Verwaltung und erklärt den Bürgerantrag inhaltlich für
erledigt. Dieses Votum schließt das in § 24 GO NRW für die Beratung von
Bürgeranträgen geregelte Verfahren ab.Seite 1 von 3
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Anlage/n
1 Geislarstr. Auszug (öffentlich)Seite 2 von 3
Seite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 22:04 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de