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211714-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Nichtumsetzung des Radwege-Ausbaus am Beueler und am linksrheinischen Rheinufer (Bezug Beschluss der BV Beuel vom 16.06.2021)

Nummer
211714-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
25.09.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 19.01.2022 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 211714 Bürgerantrag: Nichtumsetzung des Radwege-Ausbaus am Beueler und am linksrheinischen Rheinufer (Bezug Beschluss der BV Beuel vom 16.06.2021)

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
211714-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Bürgerantrag: Nichtumsetzung des Radwege-
Ausbaus am Beueler und am linksrheinischen
Rheinufer (Bezug Beschluss der BV Beuel vom
16.06.2021)
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
03.11.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Stadt Bonn plant im Rahmen des Projekts „Emissionsfreie Innenstadt“ den
Ausbau des Radweges im Beueler Rheinauen-Park zwischen der Konrad-
Adenauer-Brücke und dem Biergarten „Blauer Affe“.
Die Wege im Beueler Rheinauen-Park sind für die regionalen und
überregionalen Radverkehre von besonderer Bedeutung. Im vom Stadtrat vor
vielen Jahren beschlossenen Verkehrsentwicklungsplan ist diese Verbindung
folgerichtig in der höchsten Kategorie eingeordnet.
Dies steht im Widerspruch zu den derzeit vorhandenen Radwegen. Diese sind
– abgesehen von den kurzen Abschnitten mit gemeinsamer Fußgänger-
/Radverkehrsführung mit 1,80 – 2,00 m Breite viel zu schmal, sogar unterhalb
der aktuellen Richtlinien, die ein Mindestmaß für separate Zwei-Richtungs-
Radwege von 2,50 m vorsehen.
Der Ausbau der Radroute, der vom Land Nordrhein-Westfalen gefördert wird,
wurde bereits im März 2019 durch den Stadtrat beschlossen. Die
Bezirksvertretung Beuel hat diese Pläne am 16.06.2021 einstimmig und der
Stadtrat am 28.06.2021 mit großer Mehrheit bestätigt.
Es soll kein „Radschnellweg“ entstehen, sondern die Maßnahme läuft unter
dem Titel „Radschnellroute“. Dabei werden die eigenständigen Radwege von
1,80/2,00 m auf den Verkehrsbedürfnissen angemessene durchgängige 3,00 m
verbreitert. Dies erhöht die Verkehrssicherheit, gerade mit Blick auf die weiter
verbreiteten Lastenräder und Fahrrad-Anhänger, und erhöht die Attraktivität der
Radroute. Dies ist ein Beitrag zur Stärkung des Radverkehrs und damit zum
Klimaschutz.
Die Radverkehrsführung im Beueler Rheinauen-Park, auch an den
Kreuzungspunkten mit dem Fußverkehr, wird dabei nicht verändert.
Die Verbreiterung wird sehr behutsam vorgenommen. Es wurde große
Rücksicht auf die Parkgestaltung, den Denkmalschutz und auch den
Naturschutz gelegt und die Planung mehrfach modifiziert. Insgesamt lässt sichSeite 1 von 2
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auf dem ca. 1,8 km langen Abschnitt die Fällung von 27 Bäumen leider nicht
vermeiden. Es handelt sich um sieben Bäume mit starkem Baumholz
(Stammumfang >150 cm) und 20 Bäume mit mittlerem Baumholz
(Stammumfang 51-150 cm). Für alle Bäume wird sowohl vor Ort wie auch
zusätzlich darüber hinaus im Bezirk Beuel Ersatz gepflanzt. Zudem wurde der
Artenschutz berücksichtigt und die Flächenversiegelung wird ebenfalls nach
den rechtlichen Vorschriften ausgeglichen. So konnte auch der
Naturschutzbeirat in seiner Sitzung am 25.08.2020 der naturschutzrechtlichen
Befreiung für diesen Abschnitt zustimmen.
Ebenso hat die Obere Denkmalbehörde der Maßnahme bereits zugestimmt.
Aus Sicht der Stadtverwaltung ist die Maßnahme sinnvoll und bringt erhebliche
Verbesserungen für den klimafreundlichen Radverkehr, bei größtmöglicher
Rücksicht auf den Baumbestand, wobei für die unvermeidbaren Eingriffe Ersatz
geschaffen wird.
Derzeit läuft die Ausschreibung zur baulichen Umsetzung der Maßnahme.
Beschlussvorschlag für den Bürgerausschuss:
Der Bürgerantrag wird abgelehnt, die Antragstellenden werden über die für die
ablehnende Entscheidung maßgeblichen Gründe entsprechend den
Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung informiert. Mit der
Beratung im Bürgerausschuss ist das in § 24 GO NRW für die formelle
Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen.
Anlage/n
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