← Vorlagen

211708-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Tempo 30 im Nossbacher Weg

Nummer
211708-02 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
15.04.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 08.06.2022 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 64,8 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 211708 Bürgerantrag: Tempo 30 im Nossbacher Weg

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (2.036 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
211708-02 erg. ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Tempo 30 im Nossbacher Weg
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 27.04.2022 Entscheidung
Inhalt der Stellungnahme:
Die Bezirksvertretung Bad Godesberg hat in ihrer Sitzung am 09.03.2022 den
Bürgerantrag DS-Nr. 211708 mit der Maßgabe vertagt, dass die Verwaltung
ausführt, warum auf der Straße An der Josefshöhe in Bonn Tempo 30
eingeführt wurde und dies hier nicht möglich ist. Dazu teilt die Verwaltung mit:
Die Verkehrssituation im Bereich der Straße Am Noßbacher Weg ist nicht mit
der Situation auf der Straße An der Josefshöhe zu vergleichen, da sich die
Sach- und Rechtslage hier unterscheidet.
Die Verwaltung kann zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm die
Benutzung bestimmter Straßen beschränken. Unter dem Begriff
„Wohnbevölkerung“ sind nur natürliche Personen und nicht Vereine bspw. zu
verstehen, weshalb die benachbarten Wohnhäuser Am Noßbacher Weg zur
Berechnung herangezogen werden mussten. Diese Maßnahmen müssen
tatsächlich geeignet sein, den damit erstrebten Zweck zu erreichen. Dies wird
angenommen, wenn eine Reduzierung des Schallpegels von mindestens 3
dB(A) erreicht werden kann.
Im Jahr 2019 wurde in der Straße An der Josefshöhe die innerörtliche
Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h reduziert. Grund hierfür waren
überschrittene Lärmwerte, die dem Schutz der Wohnbevölkerung gegen Lärm
entgegenstehen. Eine Lärmreduzierung um 3dB(A) konnte rechnerisch
nachgewiesen werden. Weiterhin konnte die Verwaltung durch
Geschwindigkeitskontrollen und Erfahrungsberichte feststellen, dass sich die
Verkehrsmaßnahme bewährt hat. Die Anordnung An der Josefshöhe beruht auf
dem Beschluss der Bezirksvertretung Bonn v. 09.07.2019 (s. DS-Nr.
1910617EB8, 201174).
Wie die Verwaltung bereits in der Stellungnahme 211708-01 mitgeteilt hat,
liegen die o.g. Voraussetzungen Am Noßbacher Weg nicht vor. Von daher
empfiehlt die Verwaltung, den Bürgerantrag abzulehnen.
Anlage/n
KeineSeite 1 von 1

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 10:12 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de