211708-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Tempo 30 im Nossbacher Weg
Kerndaten
- Nummer
- 211708-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 20.02.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 211708-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Tempo 30 im Nossbacher Weg Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 09.03.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Insgesamt gibt es die auch durch politische Beschlüsse untermauerte Bestrebung, im Stadtgebiet Bonn verstärkt Geschwindigkeitsbeschränkungen auf 30 km/h zu realisieren (s. DS-Nr. 210071, 211705). Die Stadtverwaltung muss sich jedoch immer innerhalb der bundesgesetzlichen Regelungen bewegen. Grundsätzlich ist eine Geschwindigkeitsreduzierung der innerörtlichen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h bei folgenden Optionen möglich: Es besteht eine Gefahr für die Wohnbevölkerung wegen Lärm und Abgasen, wovor die Straßenverkehrsbehörde entsprechende Maßnahmen ergreifen muss. Ein Kindergarten bspw. liegt unmittelbar innerörtlich an einer Straße des überörtlichen Verkehrs oder auf einer regulären Vorfahrtsstraße. Wie bereits vom Antragsteller berichtet, liegt der Kindergarten „Bunte Wiese“ nicht im unmittelbaren Bereich der klassifizierten Kreisstraße Am Noßbacher Weg, da kein direkter Zugang zur Straße besteht. Von daher kann hier nicht die Ermächtigungsgrundlage nach § 45 Abs. 9 S. 4 Nr. 6 Straßenverkehrsordnung (StVO) herangezogen werden, da die Voraussetzungen hierfür nicht vorliegen. Allerdings wurde wie gewünscht geprüft, ob die innerörtliche Geschwindigkeitsreduzierung aufgrund überschrittener Lärmwerte auf 30 km/h reduziert werden kann. Im Rahmen der letzten Umgebungslärmkartierung 2017 wurden die Fassadenpegel für Wohngebäude auch nach RLS-90 berechnet. Da es sich bei dem Gebäude des Kindergartens um kein Wohngebäude handelt, liegen uns hierzu keine Immissionspegel vor. An den benachbarten Wohnhäusern wurden folgende Immissionspegel nach RLS-90 berechnet: • Neuer Weg 5: 63 dB(A) tags, 53 dB(A) nachts • Am Ziegenbaum 7: 59 dB(A) tags, 48 dB(A) nachts Immissionspegel für eine reduzierte Geschwindigkeit auf der Straße Am Noßbacher Weg liegen demnach hier nicht vor. Die Stadtverwaltung kann dieseSeite 1 von 2 Seite 2 Pegel auch nicht selbst berechnen und daher nicht zur Verfügung stellen. Die Straße Am Noßbacher Weg ist keine Lärmbelastungsachse i.S.d. Lärmaktionsplans der Stadt Bonn. Im Lärmaktionsplan sind keine Maßnahmen für diesen Bereich vorgesehen. Von daher ist auch hier eine Geschwindigkeitsreduzierung aus rechtlichen Gründen nicht umzusetzen. Berechnungen des Lärms sind die einzige objektive und rechtlich zulässige Entscheidungsgrundlage für die Anordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen. Grundsätzlich wurde überprüft, ob Geschwindigkeitsverstöße in diesem Bereich vorliegen. Es wurde hierbei festgestellt, dass mit 1,3% geringfügige ahndungsfähige Überschreitungen festzustellen sind. Die gefahrene Durchschnittsgeschwindigkeit aller Fahrzeuge lag bei 46 km/h. Von daher rät die Verwaltung, den Bürgerantrag abzulehnen und dem Antragsteller eine entsprechende Stellungnahme zukommen zu lassen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:12 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de