← Vorlagen

211708-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Tempo 30 im Nossbacher Weg

Nummer
211708-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
20.02.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 08.06.2022 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 82,3 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 211708 Bürgerantrag: Tempo 30 im Nossbacher Weg

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (3.034 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
211708-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Tempo 30 im Nossbacher Weg
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 09.03.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Insgesamt gibt es die auch durch politische Beschlüsse untermauerte
Bestrebung, im Stadtgebiet Bonn verstärkt Geschwindigkeitsbeschränkungen
auf 30 km/h zu realisieren (s. DS-Nr. 210071, 211705). Die Stadtverwaltung
muss sich jedoch immer innerhalb der bundesgesetzlichen Regelungen
bewegen.
Grundsätzlich ist eine Geschwindigkeitsreduzierung der innerörtlichen
Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h bei folgenden Optionen
möglich:
 Es besteht eine Gefahr für die Wohnbevölkerung wegen Lärm und
Abgasen, wovor die Straßenverkehrsbehörde entsprechende
Maßnahmen ergreifen muss.
 Ein Kindergarten bspw. liegt unmittelbar innerörtlich an einer Straße des
überörtlichen Verkehrs oder auf einer regulären Vorfahrtsstraße.
Wie bereits vom Antragsteller berichtet, liegt der Kindergarten „Bunte Wiese“
nicht im unmittelbaren Bereich der klassifizierten Kreisstraße Am Noßbacher
Weg, da kein direkter Zugang zur Straße besteht. Von daher kann hier nicht die
Ermächtigungsgrundlage nach § 45 Abs. 9 S. 4 Nr. 6 Straßenverkehrsordnung
(StVO) herangezogen werden, da die Voraussetzungen hierfür nicht vorliegen.
Allerdings wurde wie gewünscht geprüft, ob die innerörtliche
Geschwindigkeitsreduzierung aufgrund überschrittener Lärmwerte auf 30 km/h
reduziert werden kann.
Im Rahmen der letzten Umgebungslärmkartierung 2017 wurden die
Fassadenpegel für Wohngebäude auch nach RLS-90 berechnet.
Da es sich bei dem Gebäude des Kindergartens um kein Wohngebäude
handelt, liegen uns hierzu keine Immissionspegel vor. An den benachbarten
Wohnhäusern wurden folgende Immissionspegel nach RLS-90 berechnet:
• Neuer Weg 5: 63 dB(A) tags, 53 dB(A) nachts
• Am Ziegenbaum 7: 59 dB(A) tags, 48 dB(A) nachts
Immissionspegel für eine reduzierte Geschwindigkeit auf der Straße Am
Noßbacher Weg liegen demnach hier nicht vor. Die Stadtverwaltung kann dieseSeite 1 von 2
Seite 2
Pegel auch nicht selbst berechnen und daher nicht zur Verfügung stellen. Die
Straße Am Noßbacher Weg ist keine Lärmbelastungsachse i.S.d.
Lärmaktionsplans der Stadt Bonn. Im Lärmaktionsplan sind keine Maßnahmen
für diesen Bereich vorgesehen. Von daher ist auch hier eine
Geschwindigkeitsreduzierung aus rechtlichen Gründen nicht umzusetzen.
Berechnungen des Lärms sind die einzige objektive und rechtlich zulässige
Entscheidungsgrundlage für die Anordnung von
Geschwindigkeitsbeschränkungen.
Grundsätzlich wurde überprüft, ob Geschwindigkeitsverstöße in diesem Bereich
vorliegen. Es wurde hierbei festgestellt, dass mit 1,3% geringfügige
ahndungsfähige Überschreitungen festzustellen sind. Die gefahrene
Durchschnittsgeschwindigkeit aller Fahrzeuge lag bei 46 km/h.
Von daher rät die Verwaltung, den Bürgerantrag abzulehnen und dem
Antragsteller eine entsprechende Stellungnahme zukommen zu lassen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 10:12 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de