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211706-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung

BBB-Anfrage: Stadthaus Bonn, Berliner Platz 2, Bonn; Sanierungsbedarf der Parkgeschosse P1 und P2, weiteres Vorgehen

Nummer
211706-02 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
20.10.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Hauptausschusses 20.10.2022 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Rates 27.10.2022 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 211706 Stadthaus Bonn, Berliner Platz 2, Bonn; Sanierungsbedarf der Parkgeschosse P1 und P2, weiteres Vorgehen

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
211706-02 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn
Dezernat:
SGB
BBB-Anfrage: Stadthaus Bonn, Berliner Platz 2,
Bonn;
Sanierungsbedarf der Parkgeschosse P1 und P2,
weiteres Vorgehen
Beratungsfolge
Hauptausschuss 20.10.2022 Kenntnisnahme
Rat 27.10.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
1. Auf Basis welcher Erkenntnisse kommt die Oberbürgermeisterin zu
der Aussage, dass durch Abstützung der 38 am stärksten
beschädigten Stützenfüße eine Nutzung des Stadthauses nun bis
2026/2027 möglich sein soll?
Gemäß Stellungnahme des Tragwerksplaners aus September 2021 kann die
erforderliche Betonsanierung durch entsprechende Abstützungsmaßnahmen
bis Mitte 2023 auf maximal sechs Jahre hinausgezögert (bis Mitte 2027)
werden.
2. Wie lautet der aktuelle Sachstand zu dem vom Gutachter als
erforderlich angesehenen jährlichen Monitorings der Stützen, das
zum jetzigen Zeitpunkt bereits hätte durchgeführt werden müssen
und sofern dieses noch nicht durchgeführt worden ist, wann erfolgt
das Monitoring und wann ist mit einem Ergebnis des Monitorings
zu rechnen?
Der Tragwerksplaner, der das jährliche Monitoring durchführen soll, ist auch mit
der Planung der Abstützungsmaßnahmen beauftragt. Aus diesem Grund steht
die Verwaltungen in einem regelmäßigen, engen Austausch mit dem Statiker.
Erste Ergebnisse zum jährlichen Monitoring werden Ende des Jahres 2022
erwartet.
3. Existieren „Notfallstrategien“ für den Fall, dass das Stadthaus
a. nicht bis 2026/27 genutzt werden kann,
b. innerhalb eines kurzen Zeitraumes leergezogen werden
muss,
c. und wenn ja, wie sehen diese im Detail aus?Seite 1 von 3
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Mit Bekanntgabe der Information, dass die Durchführung der
Abstützungsmaßnahmen nicht (wie zunächst befürchtet) einen unmittelbaren
Freizug des Stadthauses bedingen, wurde die bereits begonnene Suche nach
einer Ausweichliegenschaft bzw. deren Bereitstellung zunächst eingestellt. Die
Einrichtung eines Umzugsteams auf Basis der vom Stadtrat beschlossenen
Stellen erfolgte ebenfalls nicht. Planungen zum möglichen Umzug in eine
Interimsliegenschaft lassen sich nur in Bezug auf eine konkrete Liegenschaft
erstellen, da davon auszugehen ist, dass alle Bestandsliegenschaften im
Hinblick auf das Raumangebot oder die Gebäude- und Technikinfrastruktur
unterschiedlich sein werden. Damit einher gehen auch unterschiedliche
Planungszeiträume und Kosten für die Ertüchtigung als mögliche
Verwaltungsliegenschaft.
Unabhängig hiervon werden derzeit im Projekt „Zukunft unserer Arbeit“,
welches planmäßig verläuft, die standortunabhängigen Grundlagendaten
ermittelt, die in Bezug auf ein Raumprogramm die Anforderungen für eine
zukünftige (dauerhafte) Verwaltungsliegenschaft definieren.
4. Innerhalb welchen Zeitraumes ist die Oberbürgermeisterin in der
Lage,
a. das zwingend notwendige Angebot vor Ort (z.B.
Bürgerdienste) in anderen städtischen Liegenschaften
unterzubringen,
b. die übrigen Mitarbeitenden im Stadthaus ihre Aufgaben aus
anderen Dienststellen oder aus dem Homeoffice erledigen zu
lassen?
Im Hinblick auf die aktuelle Vollbelegung der Verwaltungsgebäude mit
überwiegend persönlichen Arbeitsplätzen in nahezu allen Dienststellen und die
Vielfalt der Arbeitsplätze einer Kommunalverwaltung ist es kaum vorstellbar, die
bei Freizug des Stadthauses notwendigen Arbeitsplätze durch Verdichtung
und/oder Homeoffice in ausreichender Zahl in anderen Liegenschaften zu
realisieren. Hinzu kommt, dass viele Dienststellen derzeit weder über
mobilisierte und mobilisierbare Arbeitsplätze verfügen, noch deren Abläufe und
Akten bereits digitalisiert sind. Insoweit wird die Anmietung einer oder mehrerer
Ersatzliegenschaften notwendig bleiben, so lange diese Voraussetzungen nicht
geschaffen sind und der einhergehende Kulturwandel hierfür bei der
Belegschaft so angekommen ist, dass diese einen solchen Weg auch
nachhaltig mitgehen können. Die notwendige Dauer zur Durchführung eines
Umzuges in eine solche Interimsliegenschaft ist abhängig von den dort
gegebenen Rahmenbedingungen von Raum und Technik. Entsprechend
unterschiedlich sind notwendige Planungs- und Umsetzungszeiträume.
Üblicherweise muss hier mit einer Dauer von 18-24 Monaten nach
entstehendem Bedarf gerechnet werden.
5. Warum verzögert sich der von der Oberbürgermeisterin zunächst
für November angekündigte Ergebnis über die Ermittlung des
Gesamtzustandes des Stadthauses und mögliche Folgen nun um
mehrere Monate bis zum 1. Quartal 2023?
Die Status-quo Ermittlung umfasst die Begutachtung von wesentlichenSeite 2 von 3
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Hauptfaktoren (Brandschutz, Rohbau, TGA, Schadstoffe und Fassade) die in
einem Gesamtbild Rückschlüsse auf die Erhaltungswürdigkeit und
Sanierbarkeit geben sollen. Hierzu mussten intensive Abstimmungsgespräche
mit den externen Büros vor einer Beauftragung stattfinden. Vor dem
Hintergrund der angespannten Marktlage hat dieser Prozess länger gedauert
als ursprünglich kalkuliert. Mittlerweile sind alle Gutachten beauftragt, die durch
weiteren Abstimmungen, Ortsterminen und Untersuchungen Ergebnisse liefern
sollen.
6. Kosten in welcher Höhe werden für die Abstützung der 38
Stützenfüße als Erstmaßnahme entstehen?
Die Kosten für die Abstützungsmaßnahme belaufen sich nach jetzigem
Kenntnisstand auf ca. 1.600.000 € (brutto).
7. Mittel in welcher Höhe wird die Oberbürgermeisterin für 2023/24
sowie die mittelfristige Finanzplanung vor diesem Hintergrund in
ihren Haushaltsentwurf einstellen?
Die Kosten für die Abstützungsmaßnahme sind im Wirtschaftsplan des SGB
2022 ff. berücksichtig.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 21:31 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de