211706-01 · Große Anfrage
BBB-Anfrage: Stadthaus Bonn, Berliner Platz 2, Bonn; Sanierungsbedarf der Parkgeschosse P1 und P2, weiteres Vorgehen
Kerndaten
- Nummer
- 211706-01
- Art
- Große Anfrage
- Veröffentlicht
- 11.10.2022
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Hauptausschusses Kenntnisnahme
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
Dateien
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Große Anfrage öffentlich 211706-01 Fragesteller/in: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Marcel Schmitt 29.09.2022 BBB-Anfrage: Stadthaus Bonn, Berliner Platz 2, Bonn; Sanierungsbedarf der Parkgeschosse P1 und P2, weiteres Vorgehen Beratungsfolge Hauptausschuss 20.10.2022 Kenntnisnahme Rat 27.10.2022 Kenntnisnahme Fragestellung 1. Auf Basis welcher Erkenntnisse kommt die Oberbürgermeisterin zu der Aussage, dass durch Abstützung der 38 am stärksten beschädigten Stützenfüße eine Nutzung des Stadthauses nun bis 2026/2027 möglich sein soll? 2. Wie lautet der aktuelle Sachstand zu dem vom Gutachter als erforderlich angesehenen jährlichen Monitorings der Stützen, das zum jetzigen Zeitpunkt bereits hätte durchgeführt werden müssen und sofern dieses noch nicht durchgeführt worden ist, wann erfolgt das Monitoring und wann ist mit einem Ergebnis des Monitorings zu rechnen? 3. Existieren „Notfallstrategien“ für den Fall, dass das Stadthaus a. nicht bis 2026/27 genutzt werden kann, b. innerhalb eines kurzen Zeitraumes leergezogen werden muss, c. und wenn ja, wie sehen diese im Detail aus? 4. Innerhalb welchen Zeitraumes ist die Oberbürgermeisterin in der Lage, a. das zwingend notwendige Angebot vor Ort (z.B. Bürgerdienste) in anderen städtischen Liegenschaften unterzubringen, b. die übrigen Mitarbeitenden im Stadthaus ihre Aufgaben aus anderen Dienststellen oder aus dem Homeoffice erledigen zu lassen? 5. Warum verzögert sich der von der Oberbürgermeisterin zunächst für November angekündigte Ergebnis über die Ermittlung des Gesamtzustandes des Stadthauses und mögliche Folgen nun um mehrere Monate bis zum 1. Quartal 2023?Seite 1 von 2 Seite 2 6. Kosten in welcher Höhe werden für die Abstützung der 38 Stützenfüße als Erstmaßnahme entstehen? 7. Mittel in welcher Höhe wird die Oberbürgermeisterin für 2023/24 sowie die mittelfristige Finanzplanung vor diesem Hintergrund in ihren Haushaltsentwurf einstellen? Begründung In seinem Anschreiben vom 06.09.2021 führt der Gutachter u.a. aus: „Um eine geordnete Sanierung und Planung der Maßnahme durchführen zu können, hält der Aufsteller einen Sanierungsbeginn in spätestens zwei Jahren für erforderlich. Hierzu ist es erforderlich ein jährliches Monitoring der geschädigten Stützenfüße durchzuführen um die Schadenszunahme und Standsicherheit bewerten zu können. Der Zeitraum des Sanierungsbeginns kann nach Einschätzung des Aufstellers durch die vorgezogene Abstützung (s. temporäre Abstützung im Sanierungsablauf) an den am stärksten geschädigten Stützen auf bis zu 6 Jahre hinausgezögert werden. Dabei bildet dieser Zeitraum lediglich eine Abschätzung, die sich im Zuge des begleitenden Monitorings verändern kann.“ Im Übrigen liegt die Beantwortung der gestellten Fragen im öffentlichen Interesse. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 03:44 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de