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211706-01 · Große Anfrage

BBB-Anfrage: Stadthaus Bonn, Berliner Platz 2, Bonn; Sanierungsbedarf der Parkgeschosse P1 und P2, weiteres Vorgehen

Nummer
211706-01
Art
Große Anfrage
Veröffentlicht
11.10.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Hauptausschusses 20.10.2022 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Rates 27.10.2022 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 211706 Stadthaus Bonn, Berliner Platz 2, Bonn; Sanierungsbedarf der Parkgeschosse P1 und P2, weiteres Vorgehen

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Große Anfrage
öffentlich
211706-01
Fragesteller/in:
BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Marcel Schmitt
29.09.2022
BBB-Anfrage: Stadthaus Bonn, Berliner Platz 2,
Bonn;
Sanierungsbedarf der Parkgeschosse P1 und P2,
weiteres Vorgehen
Beratungsfolge
Hauptausschuss 20.10.2022 Kenntnisnahme
Rat 27.10.2022 Kenntnisnahme
Fragestellung
1. Auf Basis welcher Erkenntnisse kommt die Oberbürgermeisterin zu der
Aussage, dass durch Abstützung der 38 am stärksten beschädigten
Stützenfüße eine Nutzung des Stadthauses nun bis 2026/2027 möglich
sein soll?
2. Wie lautet der aktuelle Sachstand zu dem vom Gutachter als
erforderlich angesehenen jährlichen Monitorings der Stützen, das zum
jetzigen Zeitpunkt bereits hätte durchgeführt werden müssen und sofern
dieses noch nicht durchgeführt worden ist, wann erfolgt das Monitoring
und wann ist mit einem Ergebnis des Monitorings zu rechnen?
3. Existieren „Notfallstrategien“ für den Fall, dass das Stadthaus
a. nicht bis 2026/27 genutzt werden kann,
b. innerhalb eines kurzen Zeitraumes leergezogen werden muss,
c. und wenn ja, wie sehen diese im Detail aus?
4. Innerhalb welchen Zeitraumes ist die Oberbürgermeisterin in der Lage,
a. das zwingend notwendige Angebot vor Ort (z.B. Bürgerdienste)
in anderen städtischen Liegenschaften unterzubringen,
b. die übrigen Mitarbeitenden im Stadthaus ihre Aufgaben aus
anderen Dienststellen oder aus dem Homeoffice erledigen zu
lassen?
5. Warum verzögert sich der von der Oberbürgermeisterin zunächst für
November angekündigte Ergebnis über die Ermittlung des
Gesamtzustandes des Stadthauses und mögliche Folgen nun um
mehrere Monate bis zum 1. Quartal 2023?Seite 1 von 2
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6. Kosten in welcher Höhe werden für die Abstützung der 38 Stützenfüße
als Erstmaßnahme entstehen?
7. Mittel in welcher Höhe wird die Oberbürgermeisterin für 2023/24 sowie
die mittelfristige Finanzplanung vor diesem Hintergrund in ihren
Haushaltsentwurf einstellen?
Begründung
In seinem Anschreiben vom 06.09.2021 führt der Gutachter u.a. aus:
„Um eine geordnete Sanierung und Planung der Maßnahme durchführen zu
können, hält der Aufsteller einen Sanierungsbeginn in spätestens zwei Jahren
für erforderlich. Hierzu ist es erforderlich ein jährliches Monitoring der
geschädigten Stützenfüße durchzuführen um die Schadenszunahme und
Standsicherheit bewerten zu können. Der Zeitraum des Sanierungsbeginns
kann nach Einschätzung des Aufstellers durch die vorgezogene Abstützung (s.
temporäre Abstützung im Sanierungsablauf) an den am stärksten geschädigten
Stützen auf bis zu 6 Jahre hinausgezögert werden. Dabei bildet dieser Zeitraum
lediglich eine Abschätzung, die sich im Zuge des begleitenden Monitorings
verändern kann.“
Im Übrigen liegt die Beantwortung der gestellten Fragen im öffentlichen
Interesse.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 03:44 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de