211706 · Mitteilungsvorlage
Stadthaus Bonn, Berliner Platz 2, Bonn; Sanierungsbedarf der Parkgeschosse P1 und P2, weiteres Vorgehen
Kerndaten
- Nummer
- 211706
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 16.09.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Aktuelle Informationen der Verwaltung
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Mitteilungsvorlage öffentlich 211706 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn Dezernat: Stadthaus Bonn, Berliner Platz 2, Bonn; Sanierungsbedarf der Parkgeschosse P1 und P2, weiteres Vorgehen Beratungsfolge Rat 16.09.2021 Aktuelle Informationen der Verwaltung Mitteilung: Mit dem - sich nur auf die statischen Fragen konzentrierende - Gutachten der HIG Ingenieurgesellschaft mbH wurde festgestellt, dass insbesondere der Beton, aber auch die Bewehrung der Stützenfüße sowie die Dehnungsfugen der Decken der beiden Parkdecks P1 und P2 beschädigt sind und diesbezüglich Handlungsbedarf besteht. Im Hinblick auf das weitere Vorgehen informiert die Verwaltung wie folgt. Zum besseren Verständnis seien an dieser Stelle noch mal die wesentlichen Themen, die sich aus der aktuellen Situation ergeben, erläutert: Abstützung der am stärksten geschädigten Stützen Bedingung für eine nur um einen begrenzten Zeitraum verschiebbare Entscheidung bezüglich einer Sanierung der Parkdecks (siehe Sanierung Parkdecks) sind zwingend Abstützungsmaßnahmen an den am stärksten geschädigten Stützen. Diese Abstützungen wären aber auch erforderlich, wenn die Parkdecks saniert werden, um die bei Sanierungsarbeiten entstehenden und nicht unwesentlichen „Erschütterungen“ abzufangen. Somit ist die Planung und Ausschreibung der Abstützung der am stärksten geschädigten Stützen zwingend notwendig, alternativlos, sofort einzuleiten und wird deshalb bereits vorbereitet. „Technische Bypässe“ Es ist zwischenzeitlich nicht mehr auszuschließen, dass wesentliche Einrichtungen der technischen Infrastruktur (Heizung/Lüftung/Sanitär,Seite 1 von 6 Seite 2 Daten- und Stromversorgung etc.), die die Türme sowie das Erdgeschoss versorgen, im Rahmen der erforderlichen Abstützungen zurückgebaut werden müssen. Eine erste konkrete Aussage liegt voraussichtlich erst im I. Quartal 2022 vor. Darüber hinaus ist nicht auszuschließen, dass, sofern zu einem späteren Zeitpunkt mit Sanierungsarbeiten begonnen würde, weitere und bisher nicht vorgesehene Abstützungsmaßnahmen erforderlich sind. Diese könnten ebenfalls Rückbau von technischer Infrastruktur an den Stellen der Abstützung zur Folge haben. In beiden Fällen ist dabei ist nicht auszuschließen, dass diese Rückbauten nicht durch „technische Bypässe“ kompensiert werden können. Dies würde dazu führen, dass auch in diesen Bereichen kein Geschäftsbetrieb mehr möglich wäre. Betroffene Bereiche Eine konkrete Aussage, ab wann bzw. welche Bereiche betroffen sind, kann aus den zuvor genannten Gründen heute noch nicht erfolgen. Im Rahmen einer Risikobewertung wäre es deshalb nicht zu verantworten, mit einer Entscheidung über die Freiziehung einzelner Bereiche diese Zeitpunkte abzuwarten, da die dann verbleibende „Restzeit“ für einen geordneten Umzug bei weitem nicht mehr ausreichen würde. Die Verwaltung wird nun bis Jahresende in der Teilprojektgruppe „Umzug Interimsunterkunft“ die - von einem Umzug konkret betroffenen Bereiche und Arbeitsplätze ermitteln, wobei derzeit von einem notwendigen Gesamtumzug ausgegangen werden muss (s.u.), - die infrastrukturellen Voraussetzungen für eine Interimsunterbringung beschreiben (z.B. IT, Netzwerk, Telekommunikation, Barrierefreiheit, Parkmöglichkeiten, Fuhrpark, Archive, Besucherführung …) - auf dieser Basis die vorhandenen Anmietoptionen bewerten und - erste Planungen zur Flächenbelegung vornehmen, die in vertretbarem Umfang auch Desksharing-Modelle beinhalten, wobei hier das Prinzip der “Freiwilligkeit“ weiterhin Grundlage sein wird. Anmietung notwendiger Interimsliegenschaften Alle Anmietoptionen werden kurzfristig auf allen operativen und politischen Ebenen geprüft und bewertet. Kurzfristige Anmietungen werden aufgrund der erforderlichen Herrichtungszeit der potentiellen Flächen sowie der notwendigen Umzugsvorbereitung zwingend erforderlich sein. Dabei ist beabsichtigt, ein Maximum an Herrichtungsmaßnahmen der Anmietliegenschaft(en) dem Vertragspartner aufzuerlegen, um eigene Personalressourcen fürSeite 2 von 6 Seite 3 verbleibende Aufgaben des SGB bzw. Amt 10 zu schonen. Lösungen für Bereiche mit besonderen Anforderungen (Dienstleistungszentrum, Sitzungsräume inklusiv Ratssaal, Druckerei, Poststelle, Kantine, Fuhrpark mit Ladeinfrastruktur, etc. Erreichbarkeit, Aufgaben etc.) werden dabei ebenfalls berücksichtigt. Aus den zuvor genannten Gründen sollte dabei versucht werden, alle Bereiche des Stadthauses freizuziehen. Möglichst große zusammenhängende Büroflächen sollten dabei primär in Betracht gezogen werden. Gespräche mit Eigentümern und potentiellen Vermietern finden ab sofort statt. Hierzu gehören auch Gespräche mit dem Bund und dem Land. Da es in Bonn nur sehr wenige Großliegenschaften gibt, die als Bestandsliegenschaft zeitnah verfügbar sind bzw. sich in einem konkreten Projektierungsstand befinden, muss es das Ziel sein, im IV. Quartal 2021 entsprechende Mietverträge abgeschlossen zu haben. Personalbedarf Aufgrund der Aufgaben, die sich aus dem Sanierungsbedarf ergeben, ist eine eigenständige Projektorganisation unerlässlich. Für die Projektorganisation schlägt die Verwaltung deshalb eine weiterentwickelte Projektstruktur des bereits etablierten Projekts „Stadtverwaltung unserer Zukunft“ vor. Eine Konkretisierung des nachfolgenden Entwurfs soll zeitnah erfolgen: Die aktuellen Teilprojekte (Umzug Interimsunterkunft, Abstützung/Sanierung, Flächensuche/Anmietung) sind in den nächsten Monaten nicht ansatzweise im laufenden Betrieb zu bewältigen, so dass zwingend kurzfristig zusätzliches Personal bereitgestellt werden muss. Für die Umsetzung werden voraussichtlich 14 bis 20 VZÄ benötigt 1 Gesamtprojektleitung „Stadtverwaltung unserer Zukunft“ Teilprojekt: Flächensuche / Anmietung Projekt „Zukunft unserer Arbeit“ Teilprojekte: „Arbeitswelt der Zukunft“ & „Bürgerrathaus der Zukunft“ mit Fraunhofer IAO (Phase I) Amt 10 Amt 10, SGB, … Teilprojekt: Abstützung / Sanierung SGB, Amt 03, Amt 10SGB, Amt 03, Amt 10 SGB – N.N. Lenkungsausschuss VV GPR AL 10 04 AL 01 Begleitgremium Ratsfraktionen nach Proporz (gfs. UA Organisation) Kommunikation/ Beteiligung Stakeholder, Stadtrat Teilprojekt: Umzug Interimsunterkunft Amt 10, SGB, … Teilprojekt: Entwicklung der Liegenschaft / Machbarkeitsstudie / Fraunhofer IAO (Phase II) SGB, Amt 61, Amt 03, Amt 63Seite 3 von 6 Seite 4 (hälftig SGB / Amt 10). Neben den Bedarfen für Projektleitung, Planung, Technik und Anmietung muss für die Planung der Flächenbelegungen, Beschaffungen, Organisation in den Liegenschaften, Bereitstellung der IT- und TK-Infrastruktur sowie Durchführung der Umzüge Personal akquiriert werden. Aufgrund der begrenzten Marktkapazitäten, insbesondere was die technischen Disziplinen angeht, ist deshalb sofort mit der entsprechenden Akquise zu beginnen. Sanierung Parkdecks Nach aktueller Einschätzung des Gutachters kann der Zeitraum des Betonsanierungsbeginns durch die Abstützung der am stärksten geschädigten Stützen, bei begleitendem Monitoring, noch um wenige Jahre „hinausgezögert“ werden. Dieses Ergebnis eröffnet somit die Möglichkeit, die Entscheidung über die Wirtschaftlichkeit einer Betonsanierung in die Entscheidung über die Zukunft des Gebäudes Stadthaus zu integrieren, da sich die Kosten für die erforderlichen Betonsanierungsmaßnahmen nach ersten Schätzungen im zweistelligen Millionenbetrag bewegen. Der gesamte Umfang des Sanierungsaufwandes kann allerdings erst im Zuge der Sanierungsarbeiten beziffert werden. Aufgrund einschlägiger Erfahrungen aus Parkhaussanierungen ist nach jahrzehntelanger Tausalzbeaufschlagung aber davon auszugehen, dass bei der vorhandenen Konstruktion (Asphaltdecken ohne Abdichtung auf Beton) der Sanierungsaufwand eher größer als kleiner wird. Darüber hinaus wären durch die Sanierungsmaßnahmen Beeinträchtigungen für Mitarbeitende und Besucher des Stadthauses über Jahre mit Einschränkungen und Belastungen (insbesondere Lärm und Dreck) verbunden. Erarbeitung eines Vorschlages zur (Komplett-) Sanierung bzw. Neubau als dauerhafte Maßnahme Sinnvollerweise kann solch ein Vorschlag erst nach Abschluss des Teilprojektes „Zukunft unserer Arbeit“ (s. DS-Nr. 210854) erarbeitet werden, da das Ergebnis dieses Teilprojektes Basis für den zukünftigen Raumbedarf und die Struktur des zukünftigen Gebäudes ist. Durch die Verwaltung werden in diesem Zusammenhang folgende Strategien verfolgt: Im Teilprojekt „Zukunft unserer Arbeit“ sollen gemeinsam mit dem Fraunhofer Institut für Arbeitswirtschaft und Organisation unter wissenschaftlicher Begleitung in einem dialogischen Verfahren unter Beteiligung aller Stakeholder standortunabhängige Raum- und Arbeitsplatzkonzepte erarbeitet werden. Die Beauftragung der Phase 1 „Zukunft unserer Arbeit“ ist unmittelbar nach Freigabe des HaushaltesSeite 4 von 6 Seite 5 geplant. Mit Ergebnissen aus dem Teilprojekt ist nach der derzeitigen Planung Ende 2022 zu rechnen. Die jüngsten Entwicklungen um einen (Teil-)Umzug der Mitarbeitenden des Stadthauses in eine Interimsunterbringung machen jedoch frühzeitigere Entscheidungen notwendig. Diese müssen insofern weitgehend auf den gegebenen Rahmenbedingungen im Hinblick auf die bestehenden Arbeitsplatzmodelle und die vorhandene technische Ausstattung aufsetzen („Status Quo“). Für eine großflächige Realisierung von Desksharing-Modellen, die eine komplett neue Arbeitsplatzausstattung (sowohl am Arbeitsplatz wie zu Hause) sowie mobilisierbare IT-Endgeräte voraussetzen, ist die Verwaltung auf absehbare Zeit weder personell aufgestellt noch ist eine entsprechende Führungs- und Arbeitskultur bislang ausreichend etabliert. Darüber hinaus unterliegen in diesem Bereich alle Maßnahmen der gesetzlichen Mitbestimmung und müssen, auch im Sinne der Akzeptanz, intensiv mit der Personalvertretung diskutiert und schließlich vereinbart werden. Die Verwaltung ist hier jedoch auf einem guten Weg. Neben dem o.a. Gesamtprojekt „Stadtverwaltung unserer Zukunft“, in der die Anforderungen an eine langfristige Verwaltungsunterbringung definiert werden, befinden sich derzeit - die Dienstanweisung zur Telearbeit in Überarbeitung mit der Personalvertretung unter Einbeziehung der Mitarbeitenden und Führungskräfte. Hier ist davon auszugehen, dass die Neuauflage der Dienstvereinbarung zu einer weiteren Liberalisierung und Attraktivierung der Telearbeit mit Entwicklung zur „mobilen Arbeit“ beinhalten wird, - der sukzessive Austausch von stationären PCs durch mobile Endgeräte in Umsetzung. Limitierende Faktoren für ein großflächigeres Vorgehen sind hier die nicht ausreichende Personalausstattung der IT (s. DS-Nr. 202357, Strategiepapier Digitale Verwaltung), die finanzielle Ausstattung der IT sowie zuletzt die Verfügbarkeit von Geräten am Markt, - die probeweise Etablierung von Desksharing-Modellen in ausgewählten Bereichen mit Personalzuwachs in Umsetzung. Ziel ist hierbei eine Verdichtung der Flächen durch geteilte Arbeitsplätze, allerdings auf rein freiwilliger Basis und - alle Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie & Beruf in einem Auditierungsprozess, der 2021 erstmalig erfolgreich abgeschlossen wurde und in den kommenden Jahren unter professioneller Begleitung systematisch evaluiert wird. Parallel gibt die Verwaltung bereits heute die Erstellung eines Masterplans für das „Grundstück Stadthaus“ in Auftrag, die die verschiedenen Möglichkeiten in Zusammenhang mit der Sanierung desSeite 5 von 6 Seite 6 Gebäudes, aber auch die Ausnutzung bzw. mögliche Bebaubarkeit dieses Grundstückes aufzeigen soll. Ziel ist hier, möglichst schnell eine Entscheidungsgrundlage zu generieren. Anlage/n KeineSeite 6 von 6
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