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211706 · Mitteilungsvorlage

Stadthaus Bonn, Berliner Platz 2, Bonn; Sanierungsbedarf der Parkgeschosse P1 und P2, weiteres Vorgehen

Nummer
211706
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
16.09.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Rates 20.09.2021 Aktuelle Informationen der Verwaltung
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Untergeordnet

  1. 211706-02 ST BBB-Anfrage: Stadthaus Bonn, Berliner Platz 2, Bonn; Sanierungsbedarf der Parkgeschosse P1 und P2, weiteres Vorgehen
  2. 211706-01 BBB-Anfrage: Stadthaus Bonn, Berliner Platz 2, Bonn; Sanierungsbedarf der Parkgeschosse P1 und P2, weiteres Vorgehen

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Mitteilungsvorlage
öffentlich
211706
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn
Dezernat:
Stadthaus Bonn, Berliner Platz 2, Bonn;
Sanierungsbedarf der Parkgeschosse P1 und P2,
weiteres Vorgehen
Beratungsfolge
Rat 16.09.2021 Aktuelle
Informationen
der Verwaltung
Mitteilung:
Mit dem - sich nur auf die statischen Fragen konzentrierende - Gutachten der
HIG Ingenieurgesellschaft mbH wurde festgestellt, dass insbesondere der
Beton, aber auch die Bewehrung der Stützenfüße sowie die Dehnungsfugen
der Decken der beiden Parkdecks P1 und P2 beschädigt sind und
diesbezüglich Handlungsbedarf besteht.
Im Hinblick auf das weitere Vorgehen informiert die Verwaltung wie folgt.
Zum besseren Verständnis seien an dieser Stelle noch mal die wesentlichen
Themen, die sich aus der aktuellen Situation ergeben, erläutert:
 Abstützung der am stärksten geschädigten Stützen
Bedingung für eine nur um einen begrenzten Zeitraum verschiebbare
Entscheidung bezüglich einer Sanierung der Parkdecks (siehe
Sanierung Parkdecks) sind zwingend Abstützungsmaßnahmen an den
am stärksten geschädigten Stützen. Diese Abstützungen wären aber
auch erforderlich, wenn die Parkdecks saniert werden, um die bei
Sanierungsarbeiten entstehenden und nicht unwesentlichen
„Erschütterungen“ abzufangen.
Somit ist die Planung und Ausschreibung der Abstützung der am
stärksten geschädigten Stützen zwingend notwendig, alternativlos,
sofort einzuleiten und wird deshalb bereits vorbereitet.
 „Technische Bypässe“
Es ist zwischenzeitlich nicht mehr auszuschließen, dass wesentliche
Einrichtungen der technischen Infrastruktur (Heizung/Lüftung/Sanitär,Seite 1 von 6
Seite 2
Daten- und Stromversorgung etc.), die die Türme sowie das
Erdgeschoss versorgen, im Rahmen der erforderlichen Abstützungen
zurückgebaut werden müssen. Eine erste konkrete Aussage liegt
voraussichtlich erst im I. Quartal 2022 vor.
Darüber hinaus ist nicht auszuschließen, dass, sofern zu einem
späteren Zeitpunkt mit Sanierungsarbeiten begonnen würde, weitere
und bisher nicht vorgesehene Abstützungsmaßnahmen erforderlich
sind. Diese könnten ebenfalls Rückbau von technischer Infrastruktur an
den Stellen der Abstützung zur Folge haben.
In beiden Fällen ist dabei ist nicht auszuschließen, dass diese
Rückbauten nicht durch „technische Bypässe“ kompensiert werden
können. Dies würde dazu führen, dass auch in diesen Bereichen kein
Geschäftsbetrieb mehr möglich wäre.
 Betroffene Bereiche
Eine konkrete Aussage, ab wann bzw. welche Bereiche betroffen sind,
kann aus den zuvor genannten Gründen heute noch nicht erfolgen. Im
Rahmen einer Risikobewertung wäre es deshalb nicht zu verantworten,
mit einer Entscheidung über die Freiziehung einzelner Bereiche diese
Zeitpunkte abzuwarten, da die dann verbleibende „Restzeit“ für einen
geordneten Umzug bei weitem nicht mehr ausreichen würde.
Die Verwaltung wird nun bis Jahresende in der Teilprojektgruppe
„Umzug Interimsunterkunft“ die
- von einem Umzug konkret betroffenen Bereiche und Arbeitsplätze
ermitteln, wobei derzeit von einem notwendigen Gesamtumzug
ausgegangen werden muss (s.u.),
- die infrastrukturellen Voraussetzungen für eine Interimsunterbringung
beschreiben (z.B. IT, Netzwerk, Telekommunikation, Barrierefreiheit,
Parkmöglichkeiten, Fuhrpark, Archive, Besucherführung …)
- auf dieser Basis die vorhandenen Anmietoptionen bewerten und
- erste Planungen zur Flächenbelegung vornehmen, die in
vertretbarem Umfang auch Desksharing-Modelle beinhalten, wobei
hier das Prinzip der “Freiwilligkeit“ weiterhin Grundlage sein wird.
 Anmietung notwendiger Interimsliegenschaften
Alle Anmietoptionen werden kurzfristig auf allen operativen und
politischen Ebenen geprüft und bewertet.
Kurzfristige Anmietungen werden aufgrund der erforderlichen
Herrichtungszeit der potentiellen Flächen sowie der notwendigen
Umzugsvorbereitung zwingend erforderlich sein. Dabei ist beabsichtigt,
ein Maximum an Herrichtungsmaßnahmen der Anmietliegenschaft(en)
dem Vertragspartner aufzuerlegen, um eigene Personalressourcen fürSeite 2 von 6
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verbleibende Aufgaben des SGB bzw. Amt 10 zu schonen.
Lösungen für Bereiche mit besonderen Anforderungen
(Dienstleistungszentrum, Sitzungsräume inklusiv Ratssaal, Druckerei,
Poststelle, Kantine, Fuhrpark mit Ladeinfrastruktur, etc. Erreichbarkeit,
Aufgaben etc.) werden dabei ebenfalls berücksichtigt.
Aus den zuvor genannten Gründen sollte dabei versucht werden, alle
Bereiche des Stadthauses freizuziehen. Möglichst große
zusammenhängende Büroflächen sollten dabei primär in Betracht
gezogen werden. Gespräche mit Eigentümern und potentiellen
Vermietern finden ab sofort statt. Hierzu gehören auch Gespräche mit
dem Bund und dem Land.
Da es in Bonn nur sehr wenige Großliegenschaften gibt, die als
Bestandsliegenschaft zeitnah verfügbar sind bzw. sich in einem
konkreten Projektierungsstand befinden, muss es das Ziel sein, im IV.
Quartal 2021 entsprechende Mietverträge abgeschlossen zu haben.
 Personalbedarf
Aufgrund der Aufgaben, die sich aus dem Sanierungsbedarf ergeben, ist
eine eigenständige Projektorganisation unerlässlich. Für die
Projektorganisation schlägt die Verwaltung deshalb eine
weiterentwickelte Projektstruktur des bereits etablierten Projekts
„Stadtverwaltung unserer Zukunft“ vor. Eine Konkretisierung des
nachfolgenden Entwurfs soll zeitnah erfolgen:
Die aktuellen Teilprojekte (Umzug Interimsunterkunft,
Abstützung/Sanierung, Flächensuche/Anmietung) sind in den nächsten
Monaten nicht ansatzweise im laufenden Betrieb zu bewältigen, so dass
zwingend kurzfristig zusätzliches Personal bereitgestellt werden muss.
Für die Umsetzung werden voraussichtlich 14 bis 20 VZÄ benötigt
1
Gesamtprojektleitung
„Stadtverwaltung unserer
Zukunft“
Teilprojekt:
Flächensuche / Anmietung
Projekt
„Zukunft unserer Arbeit“
Teilprojekte:
„Arbeitswelt der Zukunft“ &
„Bürgerrathaus der Zukunft“
mit Fraunhofer IAO (Phase I)
Amt 10
Amt 10, SGB, …
Teilprojekt:
Abstützung / Sanierung
SGB, Amt 03, Amt 10SGB, Amt 03, Amt 10
SGB – N.N.
Lenkungsausschuss
VV
GPR
AL 10
04
AL 01
Begleitgremium
Ratsfraktionen nach
Proporz (gfs. UA
Organisation)
Kommunikation/ Beteiligung
Stakeholder, Stadtrat
Teilprojekt:
Umzug Interimsunterkunft
Amt 10, SGB, …
Teilprojekt:
Entwicklung der Liegenschaft /
Machbarkeitsstudie / Fraunhofer
IAO (Phase II)
SGB, Amt 61, Amt 03, Amt 63Seite 3 von 6
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(hälftig SGB / Amt 10). Neben den Bedarfen für Projektleitung, Planung,
Technik und Anmietung muss für die Planung der Flächenbelegungen,
Beschaffungen, Organisation in den Liegenschaften, Bereitstellung der
IT- und TK-Infrastruktur sowie Durchführung der Umzüge Personal
akquiriert werden.
Aufgrund der begrenzten Marktkapazitäten, insbesondere was die
technischen Disziplinen angeht, ist deshalb sofort mit der
entsprechenden Akquise zu beginnen.
 Sanierung Parkdecks
Nach aktueller Einschätzung des Gutachters kann der Zeitraum des
Betonsanierungsbeginns durch die Abstützung der am stärksten
geschädigten Stützen, bei begleitendem Monitoring, noch um wenige
Jahre „hinausgezögert“ werden.
Dieses Ergebnis eröffnet somit die Möglichkeit, die Entscheidung über
die Wirtschaftlichkeit einer Betonsanierung in die Entscheidung über die
Zukunft des Gebäudes Stadthaus zu integrieren, da sich die Kosten für
die erforderlichen Betonsanierungsmaßnahmen nach ersten
Schätzungen im zweistelligen Millionenbetrag bewegen. Der gesamte
Umfang des Sanierungsaufwandes kann allerdings erst im Zuge der
Sanierungsarbeiten beziffert werden. Aufgrund einschlägiger
Erfahrungen aus Parkhaussanierungen ist nach jahrzehntelanger
Tausalzbeaufschlagung aber davon auszugehen, dass bei der
vorhandenen Konstruktion (Asphaltdecken ohne Abdichtung auf Beton)
der Sanierungsaufwand eher größer als kleiner wird.
Darüber hinaus wären durch die Sanierungsmaßnahmen
Beeinträchtigungen für Mitarbeitende und Besucher des Stadthauses
über Jahre mit Einschränkungen und Belastungen (insbesondere Lärm
und Dreck) verbunden.
 Erarbeitung eines Vorschlages zur (Komplett-) Sanierung bzw.
Neubau als dauerhafte Maßnahme
Sinnvollerweise kann solch ein Vorschlag erst nach Abschluss des
Teilprojektes „Zukunft unserer Arbeit“ (s. DS-Nr. 210854) erarbeitet
werden, da das Ergebnis dieses Teilprojektes Basis für den zukünftigen
Raumbedarf und die Struktur des zukünftigen Gebäudes ist.
Durch die Verwaltung werden in diesem Zusammenhang folgende
Strategien verfolgt:
Im Teilprojekt „Zukunft unserer Arbeit“ sollen gemeinsam mit dem
Fraunhofer Institut für Arbeitswirtschaft und Organisation unter
wissenschaftlicher Begleitung in einem dialogischen Verfahren unter
Beteiligung aller Stakeholder standortunabhängige Raum- und
Arbeitsplatzkonzepte erarbeitet werden. Die Beauftragung der Phase 1
„Zukunft unserer Arbeit“ ist unmittelbar nach Freigabe des HaushaltesSeite 4 von 6
Seite 5
geplant. Mit Ergebnissen aus dem Teilprojekt ist nach der derzeitigen
Planung Ende 2022 zu rechnen.
Die jüngsten Entwicklungen um einen (Teil-)Umzug der Mitarbeitenden
des Stadthauses in eine Interimsunterbringung machen jedoch
frühzeitigere Entscheidungen notwendig. Diese müssen insofern
weitgehend auf den gegebenen Rahmenbedingungen im Hinblick auf
die bestehenden Arbeitsplatzmodelle und die vorhandene technische
Ausstattung aufsetzen („Status Quo“).
Für eine großflächige Realisierung von Desksharing-Modellen, die eine
komplett neue Arbeitsplatzausstattung (sowohl am Arbeitsplatz wie zu
Hause) sowie mobilisierbare IT-Endgeräte voraussetzen, ist die
Verwaltung auf absehbare Zeit weder personell aufgestellt noch ist eine
entsprechende Führungs- und Arbeitskultur bislang ausreichend
etabliert. Darüber hinaus unterliegen in diesem Bereich alle
Maßnahmen der gesetzlichen Mitbestimmung und müssen, auch im
Sinne der Akzeptanz, intensiv mit der Personalvertretung diskutiert und
schließlich vereinbart werden.
Die Verwaltung ist hier jedoch auf einem guten Weg. Neben dem o.a.
Gesamtprojekt „Stadtverwaltung unserer Zukunft“, in der die
Anforderungen an eine langfristige Verwaltungsunterbringung definiert
werden, befinden sich derzeit
- die Dienstanweisung zur Telearbeit in Überarbeitung mit der
Personalvertretung unter Einbeziehung der Mitarbeitenden und
Führungskräfte. Hier ist davon auszugehen, dass die Neuauflage der
Dienstvereinbarung zu einer weiteren Liberalisierung und
Attraktivierung der Telearbeit mit Entwicklung zur „mobilen Arbeit“
beinhalten wird,
- der sukzessive Austausch von stationären PCs durch mobile
Endgeräte in Umsetzung. Limitierende Faktoren für ein
großflächigeres Vorgehen sind hier die nicht ausreichende
Personalausstattung der IT (s. DS-Nr. 202357, Strategiepapier
Digitale Verwaltung), die finanzielle Ausstattung der IT sowie zuletzt
die Verfügbarkeit von Geräten am Markt,
- die probeweise Etablierung von Desksharing-Modellen in
ausgewählten Bereichen mit Personalzuwachs in Umsetzung. Ziel ist
hierbei eine Verdichtung der Flächen durch geteilte Arbeitsplätze,
allerdings auf rein freiwilliger Basis und
- alle Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie & Beruf in einem
Auditierungsprozess, der 2021 erstmalig erfolgreich abgeschlossen
wurde und in den kommenden Jahren unter professioneller
Begleitung systematisch evaluiert wird.
Parallel gibt die Verwaltung bereits heute die Erstellung eines
Masterplans für das „Grundstück Stadthaus“ in Auftrag, die die
verschiedenen Möglichkeiten in Zusammenhang mit der Sanierung desSeite 5 von 6
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Gebäudes, aber auch die Ausnutzung bzw. mögliche Bebaubarkeit
dieses Grundstückes aufzeigen soll. Ziel ist hier, möglichst schnell eine
Entscheidungsgrundlage zu generieren.
Anlage/n
KeineSeite 6 von 6

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Datenstand: 02.11.2026, 17:33 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de