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211704-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

CDU-Große Anfrage: Schwerlastverkehr in Schweinheim

Nummer
211704-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
23.09.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 06.10.2021 Kenntnisnahme
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  1. 211704 CDU-Große Anfrage: Schwerlastverkehr in Schweinheim

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
211704-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
CDU-Große Anfrage: Schwerlastverkehr in
Schweinheim
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 06.10.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass alle öffentlichen Straßen, die keine
Lastbeschränkung ausweisen, von straßenzugelassenen und angemeldeten
Fahrzeugen befahren werden dürfen. Die Straßen sind gem. den gültigen
Regelwerken (insbesondere RStO) für die Belastung bemessen.
Kanäle im öffentlichen Verkehrsraum werden generell nach den anerkannten
Regeln der Technik verlegt und befinden sich in einer ausreichenden
Tiefenlage. Daher besteht durch eine kurzzeitige Belastung durch
Schwerlastverkehr keine Gefahr des Berstens. Ein erhöhtes Risiko würde bei
anhaltenden Punktlasten, nicht sachgemäßer Verdichtung und Gebrauch von
ungeeignetem Material zur Verfüllung bestehen. Für den Bereich Schweinheim
ist durch den Schwerlastverkehr nicht mit Gefährdungen für den Kanal zu
rechnen.
Anlage/n
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