211704-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
CDU-Große Anfrage: Schwerlastverkehr in Schweinheim
Kerndaten
- Nummer
- 211704-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 23.09.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 211704-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III CDU-Große Anfrage: Schwerlastverkehr in Schweinheim Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 06.10.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Grundsätzlich ist festzuhalten, dass alle öffentlichen Straßen, die keine Lastbeschränkung ausweisen, von straßenzugelassenen und angemeldeten Fahrzeugen befahren werden dürfen. Die Straßen sind gem. den gültigen Regelwerken (insbesondere RStO) für die Belastung bemessen. Kanäle im öffentlichen Verkehrsraum werden generell nach den anerkannten Regeln der Technik verlegt und befinden sich in einer ausreichenden Tiefenlage. Daher besteht durch eine kurzzeitige Belastung durch Schwerlastverkehr keine Gefahr des Berstens. Ein erhöhtes Risiko würde bei anhaltenden Punktlasten, nicht sachgemäßer Verdichtung und Gebrauch von ungeeignetem Material zur Verfüllung bestehen. Für den Bereich Schweinheim ist durch den Schwerlastverkehr nicht mit Gefährdungen für den Kanal zu rechnen. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 08:02 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de