211702-03 · Mitteilungsvorlage
Unterstützung des Inhabers Mohammed Parvez Syed des „Freundlichen Imbiss“ bei der Suche nach einem alternativen Stellplatz
Kerndaten
- Nummer
- 211702-03
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 12.11.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
Dateien
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Mitteilungsvorlage öffentlich 211702-03 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 03 Amt für Wirtschaftsförderung Dezernat: Dez. OB Unterstützung des Inhabers Mohammed Parvez Syed des „Freundlichen Imbiss“ bei der Suche nach einem alternativen Stellplatz Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 08.12.2021 Kenntnisnahme Mitteilung: Die Verwaltung ist beauftragt worden zu prüfen, ob es einen möglichen alternativen Stellplatz für den „freundlichen Imbiss“ auf städtischem Grund im Umfeld des aktuellen Standortes Hermannstraße 94 gibt. Dabei soll insbesondere die Schotterfläche an der Straße Bergweg, welche an die parallel zur Hermannstraße gelegene Wiese nördlich angrenzt, bei der Prüfung eingehend mitberücksichtigt werden. In einem Ortstermin mit dem Architekten des Imbissbetreibers hat die Verwaltung eine potenzielle Aufstellfläche (Flurstück 4301-73-577) im Einmündungsbereich des Bergwegs in die Hermannstraße, die als Teil einer Straßenparzelle im städtischen Eigentum steht, als einzige prüffähige Standortalternative im vorgegebenen räumlichen Suchfenster identifiziert. Bei der Prüfung der im Boden vorhandenen Infrastruktur sowie in der Frage einer Sondernutzung nach § 18 Straßen- und Wegegesetz NRW haben sich keine grundsätzlichen Bedenken gegen das Aufstellen des Imbisses an dieser Stelle ergeben. Die Fläche liegt allerdings im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 7922-24, der hier angrenzend eine Parkanlage ausweist. Die Prüfung der bauordnungsrechtlichen und bauplanungsrechtlichen Genehmigungsfähigkeit des Standortes führt zu dem Ergebnis, dass es sich um einen Gewerbebetrieb handelt, der in der öffentlichen Verkehrsfläche grundsätzlich nicht zulässig ist und stadtgestalterisch im Bereich des Bergweges/Feldstraße vor der Grünfläche nicht vertretbar ist. Als weitere Alternative hat der Architekt des Betreibers eine Aufstellfläche auf einem Privatgrundstück im Bergweg (Gemarkung Beuel, Flur 73, Flurstück 103) auf der gegenüberliegenden Seite zu der untersuchten städtischen Fläche benannt. Der Eigentümer dieses Grundstücks hat dem Betreiber nach eigener Aussage den Abschluss eines Pachtvertrages für diese Fläche in Aussicht gestellt. Dieses Grundstück liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles, so dass ein Vorhaben diesbezüglich nach § 34 BauGB zu beurteilen ist. Wegen der unmittelbaren Nähe zur Wohnbebauung sowie fehlender Haltemöglichkeiten für Kraftfahrzeuge ist auch dieser Standort bauordnungsrechtlich nicht genehmigungsfähig.Seite 1 von 2 Seite 2 Die Verwaltung sucht für den Imbissbetreiber weiterhin intensiv nach Standortalternativen außerhalb von öffentlichen Verkehrsflächen und bezieht bei der Suche auch leerstehende Ladenlokale ein. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:20 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de