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211702-03 · Mitteilungsvorlage

Unterstützung des Inhabers Mohammed Parvez Syed des „Freundlichen Imbiss“ bei der Suche nach einem alternativen Stellplatz

Nummer
211702-03
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
12.11.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 08.12.2021 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 67 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 211702 Grüne/SPD/CDU-Antrag: Unterstützung des Inhabers Mohammed Parvez Syed des „Freundlichen Imbiss“ bei der Suche nach einem alternativen Stellplatz

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Mitteilungsvorlage
öffentlich
211702-03
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
03 Amt für Wirtschaftsförderung
Dezernat:
Dez. OB
Unterstützung des Inhabers Mohammed Parvez
Syed des „Freundlichen Imbiss“ bei der Suche
nach einem alternativen Stellplatz
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 08.12.2021 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Die Verwaltung ist beauftragt worden zu prüfen, ob es einen möglichen
alternativen Stellplatz für den „freundlichen Imbiss“ auf städtischem Grund im
Umfeld des aktuellen Standortes Hermannstraße 94 gibt. Dabei soll
insbesondere die Schotterfläche an der Straße Bergweg, welche an die parallel
zur Hermannstraße gelegene Wiese nördlich angrenzt, bei der Prüfung
eingehend mitberücksichtigt werden.
In einem Ortstermin mit dem Architekten des Imbissbetreibers hat die
Verwaltung eine potenzielle Aufstellfläche (Flurstück 4301-73-577) im
Einmündungsbereich des Bergwegs in die Hermannstraße, die als Teil einer
Straßenparzelle im städtischen Eigentum steht, als einzige prüffähige
Standortalternative im vorgegebenen räumlichen Suchfenster identifiziert. Bei
der Prüfung der im Boden vorhandenen Infrastruktur sowie in der Frage einer
Sondernutzung nach § 18 Straßen- und Wegegesetz NRW haben sich keine
grundsätzlichen Bedenken gegen das Aufstellen des Imbisses an dieser Stelle
ergeben. Die Fläche liegt allerdings im Geltungsbereich des Bebauungsplanes
Nr. 7922-24, der hier angrenzend eine Parkanlage ausweist. Die Prüfung der
bauordnungsrechtlichen und bauplanungsrechtlichen Genehmigungsfähigkeit
des Standortes führt zu dem Ergebnis, dass es sich um einen Gewerbebetrieb
handelt, der in der öffentlichen Verkehrsfläche grundsätzlich nicht zulässig ist
und stadtgestalterisch im Bereich des Bergweges/Feldstraße vor der
Grünfläche nicht vertretbar ist.
Als weitere Alternative hat der Architekt des Betreibers eine Aufstellfläche auf
einem Privatgrundstück im Bergweg (Gemarkung Beuel, Flur 73, Flurstück 103)
auf der gegenüberliegenden Seite zu der untersuchten städtischen Fläche
benannt. Der Eigentümer dieses Grundstücks hat dem Betreiber nach eigener
Aussage den Abschluss eines Pachtvertrages für diese Fläche in Aussicht
gestellt. Dieses Grundstück liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten
Ortsteiles, so dass ein Vorhaben diesbezüglich nach § 34 BauGB zu beurteilen
ist. Wegen der unmittelbaren Nähe zur Wohnbebauung sowie fehlender
Haltemöglichkeiten für Kraftfahrzeuge ist auch dieser Standort
bauordnungsrechtlich nicht genehmigungsfähig.Seite 1 von 2
Seite 2
Die Verwaltung sucht für den Imbissbetreiber weiterhin intensiv nach
Standortalternativen außerhalb von öffentlichen Verkehrsflächen und bezieht
bei der Suche auch leerstehende Ladenlokale ein.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 23:20 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de