211700-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Kurzfristige Einführung von Anwohnerparken für die äußere Nordstadt
Kerndaten
- Nummer
- 211700-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 20.12.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (3.303 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 211700-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Kurzfristige Einführung von Anwohnerparken für die äußere Nordstadt Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 08.02.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Einführung von Bewohnerparkgebieten unterliegt diversen rechtlichen Beschränkungen. Grundsätzlich sind entsprechende Anordnungen zulässig, wenn es sich um ein einheitliches Gebiet handelt, welches nicht durch überörtliche Durchgangsstraßen getrennt wird. Außerdem darf die räumliche Ausdehnung von 1.000m nicht überschritten werden und ein Mangel an privaten Stellplätzen muss vorliegen. Zuletzt muss zudem im öffentlichen Straßenraum ein allgemeiner Parkdruck nachgewiesen werden, der im Rahmen einer Untersuchung festgestellt wird (vgl. u.a. VwV § 45 StVO). Darüber hinaus ist ein vollständiger Ausschluss von anderen Nutzer*innen außer den jeweiligen Anwohnenden grundsätzlich nicht zulässig. Unter Berücksichtigung der Kölnstraße als übergeordneter Erschließungsstraße für den gesamten Bonner Norden, muss eine Differenzierung des im Bürger*innenantrag benannten Gebietes erfolgen. Das Gebiet zwischen Lievelingsweg, Kölnstraße und Kaiser-Karl-Ring findet im in Planung befindlichen Parkraumkonzept für die Nordstadt (DS-Nr. 200679) bereits Berücksichtigung. Die durch das beauftragte Büro durchgeführte Untersuchung kam zu dem Ergebnis, dass dort die Einführung einer Parkraumbewirtschaftung zulässig ist. Die Umsetzung des Parkraumkonzeptes für die Nordstadt soll in 2022 erfolgen. Für dieses Gebiet kann dementsprechend in absehbarer Zeit eine Bewohnerparkregelung in Aussicht gestellt werden. Das Gebiet zwischen Kölnstraße, Kaiser-Karl-Ring und Graurheindorfer Straße wurde in den bisherigen Planungen zum Parkraumkonzept Nordstadt nicht berücksichtigt. Jedoch soll auch dieses Gebiet mittelfristig einer Parkraumbewirtschaftung zugeführt werden. Daher erfolgt eine Berücksichtigung im Rahmen des gesamtstädtischen Parkraumkonzeptes, wodurch mittelfristig auch dort mit einer Parkraumbewirtschaftung gerechnet werden kann. Eine Beschlussvorlage für das gesamtstädtische Parkraumkonzept wird Anfang 2022 den politischen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt. Eine, wie im Antrag geforderte, kurzfristige Einführung von Bewohnerparkregelungen kann aus fachlicher Sicht nicht befürwortet werden,Seite 1 von 2 Seite 2 da dadurch die rechtliche Zulässigkeit der gesamten Maßnahme in Frage gestellt werden kann. In diesem Zusammenhang verweist die Verwaltung auch darauf, dass im Musikerviertel der Weststadt die erforderliche Parkraumuntersuchung bereits in Bearbeitung war und Teilergebnisse vorlagen, wodurch eine kurzfristige Einführung ermöglicht wurde. Jedoch führte dies aufgrund der im Vorfeld der Einführung fehlenden Einbindung der Anwohnenden zu einer Vielzahl von Beschwerden. Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bonn: Die Bezirksvertretung Bonn nimmt die inhaltlichen Ausführungen der Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und betrachtet den Bürger*innenantrag damit im Sinne der Stellungnahme inhaltlich als erledigt. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürger*innenanträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 07:41 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de