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211700-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Kurzfristige Einführung von Anwohnerparken für die äußere Nordstadt

Nummer
211700-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
20.12.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 08.02.2022 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 211700 Bürgerantrag: Kurzfristige Einführung von Anwohnerparken für die äußere Nordstadt

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
211700-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Kurzfristige Einführung von Anwohnerparken für die
äußere Nordstadt
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 08.02.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Einführung von Bewohnerparkgebieten unterliegt diversen rechtlichen
Beschränkungen. Grundsätzlich sind entsprechende Anordnungen zulässig,
wenn es sich um ein einheitliches Gebiet handelt, welches nicht durch
überörtliche Durchgangsstraßen getrennt wird. Außerdem darf die räumliche
Ausdehnung von 1.000m nicht überschritten werden und ein Mangel an
privaten Stellplätzen muss vorliegen. Zuletzt muss zudem im öffentlichen
Straßenraum ein allgemeiner Parkdruck nachgewiesen werden, der im Rahmen
einer Untersuchung festgestellt wird (vgl. u.a. VwV § 45 StVO).
Darüber hinaus ist ein vollständiger Ausschluss von anderen Nutzer*innen
außer den jeweiligen Anwohnenden grundsätzlich nicht zulässig.
Unter Berücksichtigung der Kölnstraße als übergeordneter Erschließungsstraße
für den gesamten Bonner Norden, muss eine Differenzierung des im
Bürger*innenantrag benannten Gebietes erfolgen.
Das Gebiet zwischen Lievelingsweg, Kölnstraße und Kaiser-Karl-Ring findet im
in Planung befindlichen Parkraumkonzept für die Nordstadt (DS-Nr. 200679)
bereits Berücksichtigung. Die durch das beauftragte Büro durchgeführte
Untersuchung kam zu dem Ergebnis, dass dort die Einführung einer
Parkraumbewirtschaftung zulässig ist. Die Umsetzung des Parkraumkonzeptes
für die Nordstadt soll in 2022 erfolgen. Für dieses Gebiet kann
dementsprechend in absehbarer Zeit eine Bewohnerparkregelung in Aussicht
gestellt werden.
Das Gebiet zwischen Kölnstraße, Kaiser-Karl-Ring und Graurheindorfer Straße
wurde in den bisherigen Planungen zum Parkraumkonzept Nordstadt nicht
berücksichtigt. Jedoch soll auch dieses Gebiet mittelfristig einer
Parkraumbewirtschaftung zugeführt werden. Daher erfolgt eine
Berücksichtigung im Rahmen des gesamtstädtischen Parkraumkonzeptes,
wodurch mittelfristig auch dort mit einer Parkraumbewirtschaftung gerechnet
werden kann. Eine Beschlussvorlage für das gesamtstädtische
Parkraumkonzept wird Anfang 2022 den politischen Gremien zur
Beschlussfassung vorgelegt.
Eine, wie im Antrag geforderte, kurzfristige Einführung von
Bewohnerparkregelungen kann aus fachlicher Sicht nicht befürwortet werden,Seite 1 von 2
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da dadurch die rechtliche Zulässigkeit der gesamten Maßnahme in Frage
gestellt werden kann. In diesem Zusammenhang verweist die Verwaltung auch
darauf, dass im Musikerviertel der Weststadt die erforderliche
Parkraumuntersuchung bereits in Bearbeitung war und Teilergebnisse
vorlagen, wodurch eine kurzfristige Einführung ermöglicht wurde. Jedoch führte
dies aufgrund der im Vorfeld der Einführung fehlenden Einbindung der
Anwohnenden zu einer Vielzahl von Beschwerden.
Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bonn:
Die Bezirksvertretung Bonn nimmt die inhaltlichen Ausführungen der
Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und betrachtet den
Bürger*innenantrag damit im Sinne der Stellungnahme inhaltlich als erledigt.
Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von
Bürger*innenanträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.
Anlage/n
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