211696-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Anpassung der Tempo 30 Beschränkung am Europakolleg, Herseler Straße
Kerndaten
- Nummer
- 211696-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 11.11.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 211696-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Anpassung der Tempo 30 Beschränkung am Europakolleg, Herseler Straße Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 07.12.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h für LKW auf der Herseler Straße wurde im Zusammenhang mit dem Hafenausbau nach Vorgabe der Bezirksregierung Köln eingerichtet. Für eine generelle Tempo-30-Regelung für alle Verkehrsteilnehmenden müssten in dem genannten Bereich der Herseler Straße besondere Gefahrensituationen bestehen, wie zum Beispiel geschwindigkeitsbedingte Unfälle bzw. Unfallhäufungen. Diese sind der Verwaltung im Umfeld des Heinrich-Hertz-Europakollegs bisher nicht bekannt. Zudem ist die Geschwindigkeit gemäß der geltenden Verwaltungsvorschrift zum Verkehrszeichen 274 (zulässige Höchstgeschwindigkeit) der Straßenverkehrsordnung in geschlossenen Ortschaften u. a. „im unmittelbaren Bereich von an Straßen gelegenen Kindergärten, -tagesstätten, -krippen, -horten allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen für geistig oder körperlich behinderte Menschen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern in der Regel auf 30 km/h zu beschränken“, sofern diese Einrichtungen über einen direkten Zugang zur Straße verfügen. Das Heinrich-Hertz-Europakolleg zählt nicht zu den genannten Schulformen, da es eine berufsbegleitende Schule ist, nach deren Absolvierung in der Regel eine abgeschlossene Berufsausbildung steht. Nach Rücksprache mit der Polizei sind zudem auch keine Verkehrssicherheitsprobleme ersichtlich und die "Schulwegsituation" ist aufgrund der vorhandenen beampelten Querungsmöglichkeiten im Haltestellenbereich ausreichend gesichert, so dass auch keine Veranlassung für eine probeweise Reduzierung der Geschwindigkeit für alle Verkehrsteilnehmenden in Betracht kommt. Aus den genannten Gründen kann die Verwaltung daher dem Bürgerantrag nicht entsprechen. Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bonn: Die Bezirksvertretung nimmt die Ausführungen in der Stellungnahme zur Kenntnis und lehnt den Bürgerantrag ab. Mit diesem Votum ist das in § 24 GOSeite 1 von 2 Seite 2 NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:24 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de