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211696-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Anpassung der Tempo 30 Beschränkung am Europakolleg, Herseler Straße

Nummer
211696-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
11.11.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 07.12.2021 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 74,5 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 211696 Bürgerantrag: Anpassung der Tempo 30 Beschränkung am Europakolleg, Herseler Straße

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
211696-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Anpassung der Tempo 30 Beschränkung am
Europakolleg, Herseler Straße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 07.12.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h für LKW auf der Herseler
Straße wurde im Zusammenhang mit dem Hafenausbau nach Vorgabe der
Bezirksregierung Köln eingerichtet. Für eine generelle Tempo-30-Regelung für
alle Verkehrsteilnehmenden müssten in dem genannten Bereich der Herseler
Straße besondere Gefahrensituationen bestehen, wie zum Beispiel
geschwindigkeitsbedingte Unfälle bzw. Unfallhäufungen. Diese sind der
Verwaltung im Umfeld des Heinrich-Hertz-Europakollegs bisher nicht bekannt.
Zudem ist die Geschwindigkeit gemäß der geltenden Verwaltungsvorschrift
zum Verkehrszeichen 274 (zulässige Höchstgeschwindigkeit) der
Straßenverkehrsordnung in geschlossenen Ortschaften u. a. „im unmittelbaren
Bereich von an Straßen gelegenen Kindergärten, -tagesstätten, -krippen,
-horten allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen für geistig oder körperlich
behinderte Menschen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern in der
Regel auf 30 km/h zu beschränken“, sofern diese Einrichtungen über einen
direkten Zugang zur Straße verfügen.
Das Heinrich-Hertz-Europakolleg zählt nicht zu den genannten Schulformen, da
es eine berufsbegleitende Schule ist, nach deren Absolvierung in der Regel
eine abgeschlossene Berufsausbildung steht.
Nach Rücksprache mit der Polizei sind zudem auch keine
Verkehrssicherheitsprobleme ersichtlich und die "Schulwegsituation" ist
aufgrund der vorhandenen beampelten Querungsmöglichkeiten im
Haltestellenbereich ausreichend gesichert, so dass auch keine Veranlassung
für eine probeweise Reduzierung der Geschwindigkeit für alle
Verkehrsteilnehmenden in Betracht kommt.
Aus den genannten Gründen kann die Verwaltung daher dem Bürgerantrag
nicht entsprechen.
Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bonn:
Die Bezirksvertretung nimmt die Ausführungen in der Stellungnahme zur
Kenntnis und lehnt den Bürgerantrag ab. Mit diesem Votum ist das in § 24 GOSeite 1 von 2
Seite 2
NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren
zum Abschluss gelangt.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 23:24 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de