← Vorlagen

211695-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

CDU Antrag: Niederschwellige Beratung für Menschen mit Behinderung

Nummer
211695-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
21.10.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit 04.11.2021 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Rates 09.12.2021 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 83 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 211695 CDU Antrag: Niederschwellige Beratung für Menschen mit Behinderung

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (3.932 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
211695-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
50 Amt für Soziales und Wohnen
Dezernat:
Dez. V
15.09.2021
CDU Antrag: Niederschwellige Beratung für
Menschen mit Behinderung
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration und
Gesundheit
04.11.2021 Kenntnisnahme
Rat 09.12.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Bei einer Annahme des Antrages und entsprechender Beschlussfassung durch
den Rat wird die Verwaltung den Antrag entsprechend umsetzen.
Vorab können bereits folgende Informationen gegeben werden:
Seit 2019 ist die Sozialverwaltung im Gespräch mit dem LVR und den
Leistungsanbietern in Bonn um die zukünftige Finanzierung der Leistungen zur
Teilhabe für Menschen mit Behinderung in Bonn zu klären. Zu den
Veränderungen durch das Bundesteilhabegesetz (SGB IX-neu) hatte die
Verwaltung in der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration, Gesundheit
und Wohnen am 12.02.2019 (DS-Nr.: 1910229) informiert.
Der LVR ist als Träger der Eingliederungshilfe nach § 106 SGB IX verpflichtet
die Leistungsberechtigten zu beraten und zu unterstützen. Er wird diese
Beratungsleistung zukünftig mit eigenem Personal (über sog. Fallmanager) in
Bonn anbieten. Darüber hinaus wird auf die „Kontakt-, Koordinierungs- und
Beratungsstellen- KoKoBe“ und die „Sozialpsychiatrischen Zentren – SPZ“, die
seitens des LVR mit einem Festbetrag aus freiwilligen Mitteln finanziert werden,
verwiesen. Diese Finanzierung ist nicht auskömmlich und wird für die SPZ
durch die Bundesstadt Bonn aufgestockt.
In Bonn existieren vielfältige niederschwellige Beratungsangebote, die im
Rahmen der Leistungen zur Teilhabe nach dem SGB XII in Verbindung mit dem
SGB IX – alt- finanziert wurden. Diese Finanzierung hat der LVR im Rahmen
der Übergangszeit des Landesrahmenvertrages bis zum 31.12.2021 (ggf. bis
zum 31.12.20221) zugesichert.
Betroffen sind die folgenden Beratungsangebote:
1 Hierzu steht die endgültige Zusage durch den LVR derzeit noch aus.Seite 1 von 3
Seite 2
Leistungsanbieter Angebot Haushaltsplanung 2021
Blinden-und
Sehbehindertenverein
Bonn/Rhein-Sieg e.V.
Beratung 37.400 €
Caritasverband für die
Stadt Bonn e.V.
SPZ Beuel und
Duisdorf
162.700 €
Gemeindepsychiatrie
Bonn-Rhein-Sieg gGmbH
SPZ Bonn und Bad
Godesberg
483.600 €
Offene Beratung 126.800 €
Verband zur Förderung
Hörgeschädigter
Bonn/Rhein-Sieg e.V.
Beratung 7.000 €
Verein für
Behindertensport Bonn
e.V.
Beratung 72.900 €
SUMME 890.400 €
Darüber hinaus werden alle weiteren niederschwelligen Leistungen durch
den LVR zukünftig nicht mehr im Rahmen der Eingliederungshilfe finanziert
werden können, da das Gesetz nun ein Antragserfordernis vorsieht und der
LVR diese Leistungen nicht mehr unter die Eingliederungshilfe, sondern unter
die klassische Daseinsvorsorge subsumiert
Insbesondere das Bedarfsermittlungsverfahren in NRW (BEI-NRW) wird
seitens der Verwaltung und der Leistungsanbieter als zu hochschwellig
empfunden. Um dies greifbarer darzustellen: Das BEI-NRW umfasst insgesamt
26 Seiten. Andere Bundesländer haben das Bedarfsermittlungsverfahren das
im SGB IX gefordert wird wesentlich schlanker gehalten.2 Hiervon sind
sämtliche weiteren Maßnahmen zur Teilhabe in Bonn betroffen.
Ebenso ist die Finanzierung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
derzeit noch ungeklärt. Hier sind mit dem MAGS-NRW im Oktober Gespräche
vereinbart.
Vorsorglich wurden in der Haushaltsplanung 2022 im Teilergebnis 1.05.06
1 Mio. Euro zusätzlich für den Bedarfsfall eingestellt. Inwiefern dieser Betrag
bedarfsdeckend sein kann, hängt von den weiteren Verhandlungen mit dem
LVR ab.
Die Sozialverwaltung wird zu diesem sehr komplexen Thema zeitnah
umfassend informieren.
2 Zum Vergleich: In Hessen sind es 8 Seiten (https://www.lwv-
hessen.de/fileadmin/user_upload/daten/Dokumente/Formular-
Finder_barrierefr/8_Eingliederungshilfe/Antrag_auf_Leistungen_Eingliederungshilfe_SGBIX.pdf)Seite 2 von 3
Seite 3
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 06:06 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de