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211693-02 AA · Änderungsantrag

CDU/u.w.-AA: Erhalt und Aufwertung des Heckelsbergplatzes im Beueler Zentrum Antrag zur Vorlage 211693

Nummer
211693-02 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
01.02.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 02.02.2022 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 69,8 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 211693 CDU-Antrag: Erhalt und Aufwertung des Heckelsbergplatzes im Beueler Zentrum

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Änderungsantrag
öffentlich
211693-02 AA
Antragsteller/in:
Werner Koch
Marco Rudolph
CDU Bezirksfraktion Beuel
Dr. Dominique Löbach
31.01.2022 gez. Mohn
CDU/u.w.-AA: Erhalt und Aufwertung des
Heckelsbergplatzes im Beueler Zentrum
Antrag zur Vorlage 211693
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 02.02.2022 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
Unter Berücksichtigung der inzwischen vorgelegten Stellungnahme DS 211693
ST2 wird der Ursprungsantrag wie folgt ergänzt:
Die BV Beuel beschließt:
1. (unverändert) Der Heckelsbergplatz und der am nördlichen Rand gelegene
Spielplatz sollen mit ihren aktuellen Funktionen erhalten bleiben.
2. (geändert)
a) Der Spielplatz soll modernisiert werden.
b) Das in 2020 entfernte Spielgerät ist durch ein gleich- oder höherwertiges
Gerät umgehend zu ersetzen.
3. (geändert)
a)Für die jetzt zum Parken ausgewiesenen Flächen soll wie in der Vorlage
beschrieben kurzfristig ein Begrünungskonzept mit evtl. Entsiegelungen und
Erhalt von mindestens 90 Prozent der Stellflächen vorgelegt werden.
b) Die Verwaltung prüft für eine mittelfristige attraktive Umgestaltung der
heutigen Verkehrsfläche in Form von entsiegelten Grünanlagen eine gänzliche
Tieferlegung der Stellplätze auf Machbarkeit.
c) Die Verwaltung legt dar, ob durch die Maßnahmen a) und b) eine
Umlegungspflicht für Anlieger ausgelöst wird.Seite 1 von 2
Seite 2
4. Die Inanspruchnahme des Platzes für eine mehrfache Innenentwicklung als
Planungsoption wird nicht weiter verfolgt.
Begründung
Begründung:
An dieser Stelle wird auf die Begründung aus dem Ursprungsantrag verwiesen.
Zusätzlich wird darauf hingewiesen, dass die Stellungnahme eine
Verbesserung der aktuellen thermischen und klimatischen Belastung durch die
im Antragspunkt 3) angesprochenen Begrünungsmaßnahmen in Aussicht stellt.
Eine Überbauung bringt dagegen in jedem Fall eine Verschlechterung der
klimatischen und thermischen Situation sogar gegenüber dem Istzustand mit
sich. Dies räumt die Verwaltung ja auch mit dem Satz ein: „Vor einer möglichen
Bebauung ist zu prüfen, inwieweit eine Kompensation vorort bzw. in den
angrenzenden Bereichen möglich ist.“
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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