211693-02 AA · Änderungsantrag
CDU/u.w.-AA: Erhalt und Aufwertung des Heckelsbergplatzes im Beueler Zentrum Antrag zur Vorlage 211693
Kerndaten
- Nummer
- 211693-02 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 01.02.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Entscheidung federführend
Dateien
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Änderungsantrag öffentlich 211693-02 AA Antragsteller/in: Werner Koch Marco Rudolph CDU Bezirksfraktion Beuel Dr. Dominique Löbach 31.01.2022 gez. Mohn CDU/u.w.-AA: Erhalt und Aufwertung des Heckelsbergplatzes im Beueler Zentrum Antrag zur Vorlage 211693 Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 02.02.2022 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags Unter Berücksichtigung der inzwischen vorgelegten Stellungnahme DS 211693 ST2 wird der Ursprungsantrag wie folgt ergänzt: Die BV Beuel beschließt: 1. (unverändert) Der Heckelsbergplatz und der am nördlichen Rand gelegene Spielplatz sollen mit ihren aktuellen Funktionen erhalten bleiben. 2. (geändert) a) Der Spielplatz soll modernisiert werden. b) Das in 2020 entfernte Spielgerät ist durch ein gleich- oder höherwertiges Gerät umgehend zu ersetzen. 3. (geändert) a)Für die jetzt zum Parken ausgewiesenen Flächen soll wie in der Vorlage beschrieben kurzfristig ein Begrünungskonzept mit evtl. Entsiegelungen und Erhalt von mindestens 90 Prozent der Stellflächen vorgelegt werden. b) Die Verwaltung prüft für eine mittelfristige attraktive Umgestaltung der heutigen Verkehrsfläche in Form von entsiegelten Grünanlagen eine gänzliche Tieferlegung der Stellplätze auf Machbarkeit. c) Die Verwaltung legt dar, ob durch die Maßnahmen a) und b) eine Umlegungspflicht für Anlieger ausgelöst wird.Seite 1 von 2 Seite 2 4. Die Inanspruchnahme des Platzes für eine mehrfache Innenentwicklung als Planungsoption wird nicht weiter verfolgt. Begründung Begründung: An dieser Stelle wird auf die Begründung aus dem Ursprungsantrag verwiesen. Zusätzlich wird darauf hingewiesen, dass die Stellungnahme eine Verbesserung der aktuellen thermischen und klimatischen Belastung durch die im Antragspunkt 3) angesprochenen Begrünungsmaßnahmen in Aussicht stellt. Eine Überbauung bringt dagegen in jedem Fall eine Verschlechterung der klimatischen und thermischen Situation sogar gegenüber dem Istzustand mit sich. Dies räumt die Verwaltung ja auch mit dem Satz ein: „Vor einer möglichen Bebauung ist zu prüfen, inwieweit eine Kompensation vorort bzw. in den angrenzenden Bereichen möglich ist.“ Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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