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211690 · Große Anfrage

BBB-Große Anfrage: Bauprojekt auf dem Gelände der ehemaligen Michaelschule

Nummer
211690
Art
Große Anfrage
Veröffentlicht
15.09.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 06.10.2021 Kenntnisnahme
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  1. 211690-01 ST BBB-Große Anfrage: Bauprojekt auf dem Gelände der ehemaligen Michaelschule

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Große Anfrage
öffentlich
211690
Fragesteller/in:
BBB Bezirksfraktion Bad Godesberg
Jutta Acar
15.09.2021 gez. Jansen
BBB-Große Anfrage: Bauprojekt auf dem Gelände
der ehemaligen Michaelschule
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 06.10.2021 Kenntnisnahme
Fragestellung
1. Liegt der Oberbürgermeisterin bereits die Satzung der in Gründung
befindlichen bewohnergetragenen Genossenschaft oder deren Entwurf vor und
wenn ja, wie lauten die Regelungen deren Satzung im Detail, insbesondere die
zu Name, Sitz, Zweck, Mitgliedern, Organen, Vertretungsberechtigung und den
Genossenschaftsanteilen.
2. In welchem Stadium (Satzungsbeschluss, Prüfung der Genossenschaft,
Eintragung ins Genossenschaftsregister) befindet sich die Gründung der
bewohnergetragenen Genossenschaft?
3. in welcher Form werden der Deutsche Mieterbund Bonn/Rhein-Sieg/Ahr e.V.
sowie der Haus & Grund Eigentümerverein Bad Godesberg an der künftigen
bewohnergetragenen Genossenschaft beteiligt sein und sind diese nach
Einschätzung der Oberbürgermeisterin auf Grundlage ihrer jeweiligen
Satzungen befugt, als Gründer Kapital des Vereins
a. in die künftige bewohnergetragene Genossenschaft,
b. in den Grundstücksankauf,
c. in die Baumaßnahme
einzubringen?
4. Sind die Verhandlungsführer der Gründungsinitiative identisch mit den
künftigen Vertretungsberechtigten der bewohnergetragenen Genossenschaft in
Gründung und wenn nein oder wenn keine Vertretungsberechtigten der
bewohnergetragenen Genossenschaft existieren, woher leiten die
Verhandlungsführer der Gründungsinitiative ihre Legitimation zum Aushandeln
von Verträgen für die in Gründung befindliche bewohnergetragenen
Genossenschaft ab?
5. An welchen Vertreter der Gründungsinitiative genau soll der Verkauf der
Grundstücke erfolgen (ggfls. namentlich im nichtöffentlichen Teil der Sitzung)
und wie soll der Eigentumsübergang von der Gründungsinitiative auf die
bewohnergetragene Genossenschaft nach Eintragung in das
Genossenschaftsregister rechtssicher geregelt werden?
6. Warum wird in der Belegungsvereinbarung, die zwischen der BundesstadtSeite 1 von 2
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Bonn und den Verfügungsberechtigten des geförderten Bauvorhabens
geschlossen werden soll,
a) auf das städtische Belegungsrecht verzichtet werden, obwohl die
Oberbürgermeisterin im Controllingbericht des Amtes 50 (Stand 30.06.2021)
ausdrücklich darauf hinweist, dass „es an gefördertem Wohnraum fehle und die
Stadt deshalb ihrem Belegungsrecht nicht nachkommen könne“,
b) nicht ausschließlich Bonner Wohnungssuchende berücksichtigt werden
sollen?
7. Warum wird nicht auf geeignete Weise sichergestellt, dass der Mietzins für
die zu errichtende städtische KiTA auf die Höhe der vom Land dafür
festgelegten Erstattungssätze begrenzt wird?
Begründung
Der Bürgerbund Bonn begrüßt ausdrücklich die für das Bauvorhaben gewählte
Form einer bewohnergetragenen Genossenschaft. Das ist eine gute Grundlage
für nachbarschaftlichen Zusammenhalt und fördert die Identifikation der
künftigen Bewohner (Anteilseigner) mit ihrem Lebensumfeld. Da sich die
angedachte Genossenschaft noch in Gründung befindet, ist es allerdings auch
wichtig zu erfahren, wer im Falle einer Veräußerung der Grundstücke an die
namentlich nicht benannte Gründungsinitiative als Eigentümer ins Grundbuch
ggfls. mit welchen Vermerken zugunsten der künftigen bewohnergetragenen
Genossenschaft eingetragen wird.
Darüber hinaus sollte es im Interesse der Verwaltung liegen, zunächst den
hiesigen Wohnungsvermittlungsbedarf abzubauen. Bei den diesbezüglich
dargestellten geplanten Vereinbarungen wird aber gerade darauf verzichtet.
Der städtische Controllingbericht mit Stand 30.06.2021 weist bei der Anzahl
vermittelter sozialgeförderter Wohnungen ein SOLL von 200 und dahingegen
ein IST von 136 auf. Im Kommentar stellt die Verwaltung selbst fest dass „... es
an gefördertem Wohnraum fehle und die Stadt deshalb ihrem Belegungsrecht
nicht nachkommen könne…“. Ebenso heißt es weiter, dass die Anzahl
ausgestellter Wohnberechtigungsscheine mit einem SOLL von 1500 bereits
jetzt mit IST 1729 überstiegen ist; Tendenz – auch vermutlich pandemiebedingt
– steigend.
Unter diesem Gesichtspunkt ist es überhaupt nicht nachvollziehbar, dass die
Verwaltung eine Vereinbarung mit einer noch zu gründenden Genossenschaft
treffen will, bei der sie selbst ausdrücklich auf ihr Besetzungsrecht verzichtet.
Auch muss der Verwaltung zuvorderst daran gelegen sein, bei
Neubauvorhaben ausschließlich Bonner Wohnungssuchende zu
berücksichtigen, um den zuvor genannten Anstieg vorzubeugen. Mit der bisher
vorgeschlagenen Vereinbarungsgestaltung wird aus Sicht der Antragsteller
aber eher ein Zuzug Wohnungssuchender aus umliegenden Gemeinden
generiert.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 19:24 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de