211687 · Mitteilungsvorlage
Haushaltssatzung 2021/2022 – Genehmigung der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2021-2024 und Zustimmung der Bezirksregierung zur Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Kerndaten
- Nummer
- 211687
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 27.09.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage öffentlich 211687 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 20 Stadtkämmerei Dezernat: Dez. II Haushaltssatzung 2021/2022 – Genehmigung der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2021-2024 und Zustimmung der Bezirksregierung zur Bekanntmachung der Haushaltssatzung Beratungsfolge Rat 28.10.2021 Kenntnisnahme Mitteilung: Die Verwaltung hat am 16.07.2021 bei der Bezirksregierung Köln das aufsichtsbehördliche Verfahren zu der vom Rat am 24.06.2021 verabschiedeten Haushaltssatzung 2021/2022 und der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2021-2024 mit den entsprechenden Anlagen gemäß §§ 80 Abs. 5 und 76 Abs. 2 GO NRW eingeleitet. Die Regierungspräsidentin hat mit Schreiben vom 08.09.2021, das der Verwaltung am 09.09.2021 vorab per Mail zur Verfügung gestellt wurde, die Genehmigung der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes erteilt und der Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2021/2022 zugestimmt. Wie der Anlage zu entnehmen ist, wurden unter II. Hinweise und Auflagen folgende Sachverhalte besonders aufgegriffen: Zu 1: Verspätete Abgabe der Haushaltssatzung: Entgegen der gesetzlich verlängerten Frist 01.03.2021 wurde die HH-Satzung deutlich verspätet vorgelegt. Ziel sollte es in den Folgejahren sein, die Haushaltsverabschiedung frühzeitig zu erreichen, um auch die Bewirtschaftung der Haushaltsjahre ohne die Regelungen der vorläufigen Haushaltsführung sicherzustellen. Zu 2: Steigerung des Personalaufwandes Besonders kritisch wird die deutliche Steigerung der Personalaufwendungen gesehen, die einer nachhaltigen Haushaltskonsolidierung entgegenstehen. Der Hinweis, dass diese Aufwendungen in den Folgejahren (ab 2023 in moderaten Ausmaß) steigen, muss Vorgabe für die Planungen in kommenden Haushalten sein. Weiterhin werden auch die hohen Aufwendungen im Kulturbereich kritisch gesehen. Entgegen der Darstellung, dass alle Leistungen in diesem Geschäftsbereich freiwillige Leistungen sind, muss in den kommendenSeite 1 von 11 Seite 2 Haushalten Konsolidierungspotential analysiert und umgesetzt werden. Zu 5: Veranschlagung des globalen Minderaufwands Erstmalig wurde die Veranschlagung des globalen Minderaufwands in die Haushaltsplanung 2021/2022 aufgenommen. Die kommenden Jahresabschlüsse werden zeigen, ob dieses Instrument auch in kommenden Haushaltsjahren anzuwenden ist. Zwar erleichtert es den Haushaltsausgleich in der Planung darzustellen, aber es gilt, diesen Planwert auch im Ist umzusetzen. Zu 6: Neuverschuldung Anlass zur Besorgnis gibt die stark zunehmende Neuverschulung. Zu berücksichtigen ist allerdings in diesem Zusammenhang, dass die erstmalig veranschlagte Konzernfinanzierung mit einem Gesamtvolumen von ca. 370 Mio. EUR in die Betrachtung aufgenommen wurde. Dieser Kreditvergabe stehen aber auch bilanzielle Rückzahlungsforderungen entgegen. Die Bundesstadt Bonn soll daher weiterhin alle geplanten investiven Maßnahmen einer kritischen Prüfung unterziehen mit dem Ziel, eine weitere Neuverschuldung zu vermeiden und stattdessen mittelfristig eine Entschuldung nachhaltig einzuleiten und voranzutreiben. Die Regierungspräsidentin stellt erneut klar, dass der im HSK für 2021 dargestellte Haushaltsausgleich nicht in ein späteres Jahr verschoben werden darf. Die Konsolidierung ist stetig zu überprüfen und weiterzuentwickeln, erreichte Verbesserungen sowie neue Maßnahmen und deren Auswirkungen sind im Rahmen der HSK-Fortschreibung jeweils detailliert darzustellen. Über den Vollzug des Haushaltssicherungskonzeptes ist am 15.10.2021 zum 30.09.2021, am 01.02.2022 zum 31.12.2021, am 01.08.2022 zum 30.06.2022 sowie am 01.02.2023 zum 31.12.2022 zu berichten. Unabhängig hiervon ist über den Wegfall von wesentlichen Konsolidierungselementen unverzüglich zu berichten, so dass die Haushaltsgenehmigung ggf. durch Auflagen und/oder Nebenbestimmungen ergänzt werden kann. Das Genehmigungsschreiben ist als Anlage beigefügt. Anlage/n 1 Haushaltsgenehmigung 2021-2022 (öffentlich)Seite 2 von 11 - ;4 ‚:‚ Bezirksregierung Köln Die Regierungspräsidentin Bezirksregierung köln 50606 Köln Datum: S .09.2021 Seite 1 von 9 Gegen Emfangsbekenntnls Stadt Bonn Die Oberbürgermeisterin Stadthaus Berliner Platz 2 53111 Bonn Anzeige der Haushaltssatzung der Stadt Bonn für die Haushalts jahre 2021 und 2022 / 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungs konzepts 2021 bis 2024 Ihr Schreiben vom 13.07.2021 und ergänzende Korrespondenz Sehr geehrte Damen und Herren, mit o. a. Schreiben haben Sie am 16.07.2021 die vom Rat der Stadt Bonn am 24.06.2021 beschlossene Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 einschließlich Anlagen gemäß § 80 Abs. 5 GO NRW an gezeigt und darüber hinaus die Genehmigung für die 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzepts 2021 bis 2024 gemäß § 76 Abs. 2 GO NRW beantragt. 1. Genehmigung 1) Der Haushalt weist im Gesamtergebnisplan für das Haushaltsjahr 2021 einen Überschuss in Höhe von 4.030.002 €‚ für das Haushaltsjahr 2022 einen Fehlbedarf in Höhe von 33.901.790 € aus.Mit dem Haushalt/Haushaltssicherungskonzept wird - unter Aufrechter haltung der Planungen der vorangegangenen Doppelhaushalte - die Wie dererlangung des Haushaltsausgleichs im Haushaltsjahr 2021 dargestellt. Vorbehaltlich des tatsächlichen Eintritts des Haushaltsausgleichs zeughausstraße 2-10, und unter Zugrundelegung des voraussichtlichen, auf vorläufigen Berech- 50667 Koln Tel. (0221) 147 2180/81 Fax (0221) 147 3399Seite 3 von 11 e t::rntin nungen beruhenden Jahresfehlbetrags 2020, kann das für das Haus- Datum: .092021 Seite 2 von 9 haltsjahr 2022 erwartete Defizit durch Inanspruchnahme der Ausgleichs rucklage gedeckt werden 2) Bei der Prufung der Haushaltsunterlagen haben sich keine rechtlichen Grunde fur eine Versagung der beantragten Genehmigung ergeben Ich genehmige daher hiermit dievon Ihnen vorgelegte 3. Fortschrei bung des Haushaltssicherungskonzeptes 2021 bis 2024 gemäß § 76 Abs 2G0 NRW II Hinweise und Auflagen 1) Gegenüber derbereits durch § 4 Abs. 6 des NKF-COVID-19-lsolierungs- gesetzes (NKF-CIG) für die Anzeige der Haushaltssatzung 2021 verlän gerten Frist - 01 .03.2021 - ist der Haushalt um viereinhalb Monate und damit erheblich verspätet vorgelegt worden. Hintergrund sind u. a. die nach der Kommunalwahl 2020 veränderten politischen Kräfteverhältnisse mit Abschluss der Koalitionsverhandlungen im Februar dieses Jahres, was zu einer verzögerten Befassung in den Gremien geführt hat. Im Zu sammenhang mit den Besonderheiten der Etatberatungen (Aufstellung eines Doppelhaushalts, Fortschreibung des Haushaltssicherungskon zepts im Lichte des für 2021 geforderten Haushaltsausgleichs, Beteili gung der Fachausschüsse und Bezirksvertretungen) ist der späte Anzei getermin - ausnahmsweise - toleriert worden. Zukünftige Haushalte bitte ich, entsprechend der gesetzlichen Vorgaben, wiederum fristgerecht an zuzeigen. 2) ...‚ Wie im Haushalt 2019/2020 sieht der Gesamtergebnisplan einen erhebli- . . 7chen Zuwachs der Personalaufwendungen vor, die - nach 355,3 Mio. € in 2021 - mit 375,6 Mio. € in 2022 einen Umfang erreichen, der die Personalaufwendungen des Jahres 2017 (298,5 Mio. €) um mehr als ein Viertel übersteigt. Ursächlich ist insbesondere die Einrichtung von 246 neuenSeite 4 von 11 Bezirksregierung Köln Die Regierungspräsidentin Stellen in der Stadtverwaltung. Die fortgesetzte Ausweitung von Perso nalkosten ist in der Regel kein mit einer nachhaltigen Haushaltskonsoli dierung in Einklang zu bringender Ansatz. Gleichfalls nehme ich zurKenntnis, dass sich die Personalaufwendungen ab 2023 nur noch in mo deratem Ausmaß erhöhen sollen. Auch die freiwilligen Leistungen im Kulturbereich bewegen sich auf un verändert hohem Niveau; der Jahresfehlbedarf des Produktbereichssteigt von zuvor 71,8 Mio. € (Ansatz 2020) auf 77,1 Mio. € in 2021, redu ziert sich jedoch, begleitet von Schwankungen, wiederum bis auf 72,7 Mb. € (2025). Zur Umsetzung der im Verlauf der Haushaltssicherung an gestoßenen gutachterlichen Prüfungen zu Einsparpotentialen im Kultur- bereich bitte ich, mit Vorlage des kommenden Haushalts zu berichten. 3) Datum: £7 .09.2021 Seite 3 von 9 Soweit die Stadt Bonn in der Mittelfristplanung (hier ab 2024) - wie schon im vorangegangenen Doppelhaushalt für 2021 - von einer deutlichen Verbesserung ihrer Berechnungsparameter für den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer ausgeht (Erhöhung der Schlüsselzahl um 5 %‚ rech nerischer Mehrertrag 2024: 11,4 Mio. €)‚ so ist diese Annahme abermals mit Unsicherheiten behaftet. Bei entsprechender Fortschreibung in der kommenden Haushaltsplanung bitte ich um Konkretisierung anhand ak tuell gewonnener Erkenntnisse, durch die die Prognose gestützt wird. 4) Der Haushaltsplan berücksichtigt die Auswirkungen der CCVI D-1 9-Pan- demie durch die nach § 4 NKF-CIG vorgesehene Veranschlagung „auRerordentlicher Erträge‘, mit der die durch Mindererträge bzw. Mehrauf wendungen entstehenden Haushaltsbelastungen neutralisiert werden. Diese belaufen sich in 2021 auf 72,0 Mio. € sowie in 2022 auf 100,8 Mio. € und summieren sich bis 2025 auf insg. 302,5 Mio. €. Die zu Grunde liegenden Berechnungen wurden prinzipiell in der nötigen Detailtiefe dargelegt. Zwar entspricht die Ermittlung der Schadenssumme bei den - die Isolie rung prägenden - Erträgen aus „Steuern und ähnlichen Abgaben“ nicht inSeite 5 von 11 Bezirksregierung Köln Die Regierungspräsidentin Gänze den Vorgaben des § 4 NKF-CIG (siehe u. a. Abs. 4 bezüglich der Datum: 9 .09.2021 Seite 4 von 9 Heranziehung der Mittelfristplanung des Haushalts 2019/2020 zwecks vergleichender Gegenüberstellung mit den Plandaten des aktuellen Haushalts). Anhand der gewählten Methodik wurde aber weitestgehend keine den jeweils isolierungsfähigen Höchstbetrag überschreitende Haushaltsbelastung errechnet. Allein die für 2021 beim Gemeindeanteilan der Umsatzsteuer als Minderertrag identifizierte Haushaltsbelastung in Höhe von 375 T€ ist mangels Schadenseintritts - Ertrag lt. Mittelfristpla- nung des Haushalts 2019/2020: 45,7 Mio. €‚ Ertrag lt. Haushaltsplan 2021/2022: 50,3 Mio. € - nicht als außerordentlicher Ertrag zu buchen, was jedoch die Vorhersage eines positiven Jahresergebnisses für dasHaushaltsjahr 2021 nicht beeinträchtigt. Sofern auch in kommenden Haushalten die Veranschlagung außeror dentlicher Erträge zur Egalisierung pandemiebedingter Haushaltsbelas tungen rechtlich vorgesehen sowie notwendig sein sollte, bitte ich darum entsprechende Betrage ‚verursachungsgerecht in den jeweiligen Pro duktbereichen abzubilden (im aktuellen Haushalt wurde - abgesehen vom Gesamtergebnisplan - die in den einzelnen Produktbereichen ermittelte Belastung lediglich als zusammengefasste Summe im Teilergebnisplan des Produktbereichs 1.01 „Innere Verwaltung“ ausgewiesen). 5) Die Stadt Bonn hat ihren Haushalt 2021/2022, der sich mit der mittelfris tigen Ergebnis- und Finanzplanung bis zum Haushaltsjahr 2025 erstreckt, durchgängig mit der Veranschlagung eines globalen Minderaufwands ge plant ( 75 Abs. 2 Satz 4 GO NRW), der es zwecks Erreichung des Haushaltsausgleichs erlaubt, pauschale Kürzungen von Aufwendungen bis zu einem Betrag von einem Prozent der Summe der ordentlichen Aufwen dungen vorzunehmen. Die Veranschlagung des globalen Minderaufwands hält sich jeweils im zulässigen Rahmen; die von v. g. Bestimmung verlangte Benennung der Teilpläne, in denen Pauschalkürzungen zur Geltung kommen, ist in § 1 der Haushaltssatzung erfolgt.Seite 6 von 11 Bezirksregierung Köln Die Regierungspräsidentin Zu konstatieren bleibt dennoch, dass die Gegenüberstellung der Erträge Datum: 8‘ .09.2021 Seite 5 von 9 und Aufwendungen im Ergebnisplan in sämtlichen Haushaltsjahren mit negativen Jahresergebnissen abschließt(u. a. 2021: -10,5 Mio. €‚ 2022: - 48,7 Mio. €) und damit auch der Haushaltsausgleich 2021 planerisch nur unter Berücksichtigung des globalen Minderaufwands darstellbar ist. 6) Anlass zur Besorgnis gibt die stark zunehmende Neuverschuldung: So wächst der Bestand an lnvestitionskrediten in ganz erheblichem Umfang und steuert nach den für Ende 2025 errechneten Plandaten (2,029 Mrd. €) auf eine Verdopplung der für Ende 2019 erreichten Verschuldung (1,176 Mrd. €) zu. Auch der Stand der Liquiditätskredite soll nach kurz zeitiger Erholung (Reduzierung in 2020 um 41,4 Mio. € auf 644,9 Mio. €) wieder anziehen (Ende 2021: 669,8 Mb. €) und bis Ende 2025 auf 796,6 Mio. € klettern. Angesichts des bereits zuvor hohen Schuldenstandes ist die Stadt Bonn gehalten, alle geplanten investiven Maßnahmen einer kritischen Prüfung zu unterziehen, um den Anstieg der Neuverschuldung zumindest zu be grenzen. 7) Bezüglich des Haushaltssicherungskonzepts bleibt festzuhalten, dass eine Reihe der mit dem Ziel von Ertragssteigerungen bzw. Aufwandsre duzierungen getroffenen Maßnahmen - auch losgelöst vom Pandemiege schehen - nicht oder nur teilweise umgesetzt werden konnten bzw. kön nen. Für das Haushaltsjahr 2021 werden im Ergebnis mit 4Q,6 Mio. € nur rd. zwei Drittel der ursprünglich kalkulierten Konsolidierungssumme er wartet. Wenngleich ein Teil bereits früher beschlossener Maßnahmen erst in diesem Haushaltsjahr 2021 greifen soll(te), wurde mit der 3. Fort schreibung - im Unterschied zur 1. bzw. 2. Fortschreibung - keine Ergän zung des Maßnahmenkatalogs vorgenommen. Ungeachtet dessen gilt, dass der für 2021 dargestellte Haushalts ausgleich nicht in ein späteres Jahr verschoben werden darf.Seite 7 von 11 - Bezirksregierung Köln Die Regierungspräsidentin Die Haushaltswirtschaft im aktuellen Haushaltsjahr wurde bisher u. a. Datum: ? .09.2021 Seite 6 von 9 durch die von der Stadt Bonn zu beachtenden Einschränkungen der vor läufigen l—laushaltsführung ( 82 GO NRW) geprägt. Gleichwohl bedarf es mit Blick auf den sicherzustellenden Haushaltsausgleich der fortlaufen den Beobachtung des Ertrags- und Aufwandsaufkommens und ggf. der Ergreifung von Maßnahmen, um einer vom Haushaltssicherungskonzept abweichenden Entwicklung, durch die der Haushaltsausgleich gefährdet werden kann, entgegenzuwirken. Über den Vollzug des Haushaltssicherungskonzeptes ist mir dahr zu- nächst zum 15.10.2021 mit Stand 30.09.2021 . - zum 01.02.2022 mit Stand 31.12.2021 zum 01.08.2022 mit Stand 30.06.2022 zum 01.02.2023 mit Stand 31.12.2022 zu berichten; hierbei ist zudem Stellung zur allgemeinen Haushaltsent wicklung zu nehmen. Davon unberührt ist mir bei einem Wegfall wesentlicher Konsolidierungs- elemente unverzüglich zu berichten. Sollte sich infolge Ihrer Berichte oder aus Anlass sonstiger Haushaltsver- . - schlechterungen Bedarf für Anpassungen an dieser Haushaltsgenehmi gung ergeben, kann diese nachträglich durch Auflagen ergänzt werden. III. Begründung Der Rat der Stadt Bonn hat in seiner Sitzung am 24.06.2021 die Haus haltssatzung für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 einschließlich der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2021 bis 2024be- schlossen.Seite 8 von 11 Bezirksregierung Köln Die Regierungspräsidentin Durch die Verringerung der allgemeinen Rücklage um mehr als 5 % in Datum: .09.2021 Seite 7 von 9 zwei aufeinanderfolgenden Haushaltsjahren (2012 und 2013) ergab sich gemäß § 76 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Satz 2 GO NRW - erstmals mit der Planung des Haushalts 201 5/2016 - die Pflicht zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzepts, welches der Genehmigung der Aufsichts behörde unterliegt ( 76 Abs. 2 GO NRW). Für die mit dem Haushalt 2021/2022 vorgelegte 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskon zepts wurde von Ihnen die erforderliche Genehmigung beantragt. Gemäß § 75 Abs. 2 Satz 1 GO NRW muss der Haushalt in jedem Jahr in Planung und Rechnung ausgeglichen sein. Nach § 84 Satz 3 GO NRW soll die Ergebnis- und Finanzplanung für die dem Haushaltsjahr folgen den drei Planungsjahre jeweils ausgeglichen sein. Der Gesamtergebnisplan sieht für 2021 einen Überschuss in Höhe von 4,030 Mio. € vor und für 2022 einen Fehlbedarf in Höhe von 33,902 Mio. €. In der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung sind Überschüsse für 2023 (5,192 Mio. €) und 2024 (1,222 Mio. €) prognostiziert, für 2025 wiederum ein Fehlbedarf(8,992 Mio. €). . 7 Bei der Beurteilung der Haushaltssituation fand Berücksichtigung, dass nach Informationen der Stadtkämmerei - gegenwärtig - für das Haushalts jahr 2020 mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 24,647 Mi € gerech net wird (was sich einer Halbierung des ursprünglich erwarteten Defizits von 45,675 Mio. € annähert). Unter der Voraussetzung, dass der für 2021 geplante Haushaltsausgleich im Sinne von § 76 Abs. 2 i. V. m. § 75 Abs. 2 GO NRW verwirklicht wird, würde daher auch der für 2022 errechnete Fehlbedarf durch Inanspruchnahme der sich derzeit noch auf 62,033 Mio. € belaufenden Ausgleichsrücklage aufgefangen werden können. Die Da ten der Mittelfristplanung zu Grunde legend, würde Gleiches für die De ckung des für 2025 ermittelten Jahresdefizits gelten, wobei sich die Aus gleichsrücklage sodann auf einen Bestand von nur noch 4,936 Mio. € re duzieren würde.Seite 9 von 11 Bezirksregierung Köln Die Regierungspräsidentin Mit der vorliegenden Haushaltsplanung werden - trotz eines mit 4 Mio. € sehr knapp bemessenen Überschusses für das Haushaltsjahr 2021 - we sentliche Bedingungen dafür geschaffen, den Zustand der Haushaltssi cherung in absehbarer Zeit beenden zu können. Allerdings fällt im Zu sammenhang mit dem sich wieder abzeichnenden Abbau von Eigenkapi tal ins Auge, dass es dem fortzusetzenden Konsolidierungskurs stellen weise an dem für eine langfristige Haushaltsstabilisierung notwendigen Nachdruck fehlt. Gegenüber dem Doppelhaushalt 2019/2020, der ab dem Zeitpunkt der geplanten Wiederherstellung des Haushaltsausgleichs 2021 stetig stei gende Jahresüberschüsse vorsah, unterliegen die Jahresergebnisse der aktuellen Haushaltsplanung deutlichen Schwankungen, die zudem dadurch beeinflusst werden, ob bzw. inwieweit der für den Zeitraum 2021 bis 2025 mit insg. 75,5 Mio. € bezifferte globale Minderaufwand erwirt schaftet wird. Dies lässt erkennen, dass es weiterhin deutlicher Kraftan strengungen bedarf, um der durch § 76 Abs. 2 GO NRW angesprochenen Zielsetzung - Sicherung der dauerhaften Leistungsfähigkeit - gerecht zu werden. Unter Berücksichtigung allgemeiner Haushaltsrisiken ist jeder zeit denkbar, dass weitere Konsolidierungsbemühungen notwendig wer den, um eine geordnete, solide und verantwortungsvolle Haushaltsent wicklung zu gewährleisten. Zuversichtlich stimmt, dass mif dem voraussichtlichen Jahresergebnis 2020 zum sechsten Mal in Folge eine Verbesserung gegenüber dem Plandefizit erreicht werden würde. Insofern wird auch eine restriktive Haushaltsbewirtschaftung von mir nachdrücklich unterstützt. Dazu gehört unverändert, mögliche Finanzierungsquellen seitens Dritter, insbeson dere staatliche Fördermittel, konsequent in Anspruch zu nehmen und voll ständig und zeitnah zu nutzen. Gegen die Bekanntmachung der Haushaltssatzung für die Haus haltsjahre 2021 und 2022 bestehen keine Bedenken. i:» Datum: Seite 8 von 9 .09.202 1Seite 10 von 11 Bezirksregierung Köln Die Regierungspräsidentin Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Beschdid kann innerhalb eines Monats nach seiner Zustel lung Klage erhoben werden. Die Klage ist beim Verwaltungsgericht Köln, Appellhofplatz, 50667 Köln, schriftlich einzureichen oder dort zur Nieder schrift der Urkundsbeamtin oder des Urkundsbeamten der Geschäfts stelle zu erklären. Datum: 2 .09.2021 Seite 9 von 9 Die Klage kann auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts erhoben werden. Das elek tronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet sein. Es muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verant wortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 55a Abs. 4 VwGO eingereicht werden. Die für die Übermittlung und Bearbeitung ge eigneten technischen Rahmenbedingungen bestimmen sich nach nähe rer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektroni sche Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) vom 24. November2017 (BGBI. 1 3. 3803) in der derzeit geltenden Fassung. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de. Mit freundlichen Grüßen t . . • • :y — ..- •1 . 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