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211687 · Mitteilungsvorlage

Haushaltssatzung 2021/2022 – Genehmigung der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2021-2024 und Zustimmung der Bezirksregierung zur Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Nummer
211687
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
27.09.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Rates 08.11.2021 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
211687
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
20 Stadtkämmerei
Dezernat:
Dez. II
Haushaltssatzung 2021/2022 – Genehmigung der
3. Fortschreibung des
Haushaltssicherungskonzeptes 2021-2024 und
Zustimmung der Bezirksregierung zur
Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Beratungsfolge
Rat 28.10.2021 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Die Verwaltung hat am 16.07.2021 bei der Bezirksregierung Köln das
aufsichtsbehördliche Verfahren zu der vom Rat am 24.06.2021
verabschiedeten Haushaltssatzung 2021/2022 und der 3. Fortschreibung des
Haushaltssicherungskonzeptes 2021-2024 mit den entsprechenden Anlagen
gemäß §§ 80 Abs. 5 und 76 Abs. 2 GO NRW eingeleitet.
Die Regierungspräsidentin hat mit Schreiben vom 08.09.2021, das der
Verwaltung am 09.09.2021 vorab per Mail zur Verfügung gestellt wurde, die
Genehmigung der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes erteilt
und der Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2021/2022 zugestimmt.
Wie der Anlage zu entnehmen ist, wurden unter II. Hinweise und Auflagen
folgende Sachverhalte besonders aufgegriffen:
Zu 1: Verspätete Abgabe der Haushaltssatzung:
Entgegen der gesetzlich verlängerten Frist 01.03.2021 wurde die HH-Satzung
deutlich verspätet vorgelegt. Ziel sollte es in den Folgejahren sein, die
Haushaltsverabschiedung frühzeitig zu erreichen, um auch die Bewirtschaftung
der Haushaltsjahre ohne die Regelungen der vorläufigen Haushaltsführung
sicherzustellen.
Zu 2: Steigerung des Personalaufwandes
Besonders kritisch wird die deutliche Steigerung der Personalaufwendungen
gesehen, die einer nachhaltigen Haushaltskonsolidierung entgegenstehen. Der
Hinweis, dass diese Aufwendungen in den Folgejahren (ab 2023 in moderaten
Ausmaß) steigen, muss Vorgabe für die Planungen in kommenden Haushalten
sein.
Weiterhin werden auch die hohen Aufwendungen im Kulturbereich kritisch
gesehen. Entgegen der Darstellung, dass alle Leistungen in diesem
Geschäftsbereich freiwillige Leistungen sind, muss in den kommendenSeite 1 von 11
Seite 2
Haushalten Konsolidierungspotential analysiert und umgesetzt werden.
Zu 5: Veranschlagung des globalen Minderaufwands
Erstmalig wurde die Veranschlagung des globalen Minderaufwands in die
Haushaltsplanung 2021/2022 aufgenommen. Die kommenden
Jahresabschlüsse werden zeigen, ob dieses Instrument auch in kommenden
Haushaltsjahren anzuwenden ist. Zwar erleichtert es den Haushaltsausgleich in
der Planung darzustellen, aber es gilt, diesen Planwert auch im Ist umzusetzen.
Zu 6: Neuverschuldung
Anlass zur Besorgnis gibt die stark zunehmende Neuverschulung.
Zu berücksichtigen ist allerdings in diesem Zusammenhang, dass die erstmalig
veranschlagte Konzernfinanzierung mit einem Gesamtvolumen von ca. 370
Mio. EUR in die Betrachtung aufgenommen wurde. Dieser Kreditvergabe
stehen aber auch bilanzielle Rückzahlungsforderungen entgegen. Die
Bundesstadt Bonn soll daher weiterhin alle geplanten investiven Maßnahmen
einer kritischen Prüfung unterziehen mit dem Ziel, eine weitere
Neuverschuldung zu vermeiden und stattdessen mittelfristig eine Entschuldung
nachhaltig einzuleiten und voranzutreiben.
Die Regierungspräsidentin stellt erneut klar, dass der im HSK für 2021
dargestellte Haushaltsausgleich nicht in ein späteres Jahr verschoben werden
darf. Die Konsolidierung ist stetig zu überprüfen und weiterzuentwickeln,
erreichte Verbesserungen sowie neue Maßnahmen und deren Auswirkungen
sind im Rahmen der HSK-Fortschreibung jeweils detailliert darzustellen.
Über den Vollzug des Haushaltssicherungskonzeptes ist am 15.10.2021 zum
30.09.2021, am 01.02.2022 zum 31.12.2021, am 01.08.2022 zum 30.06.2022
sowie am 01.02.2023 zum 31.12.2022 zu berichten. Unabhängig hiervon ist
über den Wegfall von wesentlichen Konsolidierungselementen unverzüglich zu
berichten, so dass die Haushaltsgenehmigung ggf. durch Auflagen und/oder
Nebenbestimmungen ergänzt werden kann.
Das Genehmigungsschreiben ist als Anlage beigefügt.
Anlage/n
1 Haushaltsgenehmigung 2021-2022 (öffentlich)Seite 2 von 11
- ;4
‚:‚
Bezirksregierung Köln
Die
Regierungspräsidentin
Bezirksregierung köln 50606 Köln Datum:
S .09.2021
Seite 1 von 9
Gegen
Emfangsbekenntnls
Stadt
Bonn
Die
Oberbürgermeisterin
Stadthaus
Berliner
Platz
2
53111 Bonn
Anzeige
der Haushaltssatzung
der
Stadt
Bonn für
die
Haushalts
jahre
2021
und
2022
/
3.
Fortschreibung des
Haushaltssicherungs
konzepts
2021
bis
2024
Ihr
Schreiben
vom
13.07.2021
und
ergänzende
Korrespondenz
Sehr geehrte
Damen
und
Herren,
mit o.
a.
Schreiben haben
Sie am 16.07.2021
die vom Rat
der Stadt
Bonn
am 24.06.2021
beschlossene Haushaltssatzung
für
die
Haushaltsjahre
2021 und
2022 einschließlich Anlagen
gemäß
§
80 Abs.
5
GO NRW
an
gezeigt
und
darüber hinaus
die
Genehmigung
für die
3.
Fortschreibung
des Haushaltssicherungskonzepts
2021 bis
2024
gemäß
§
76
Abs.
2
GO
NRW
beantragt.
1.
Genehmigung
1)
Der Haushalt weist
im
Gesamtergebnisplan
für
das Haushaltsjahr
2021
einen Überschuss
in
Höhe von
4.030.002
€‚
für
das Haushaltsjahr 2022
einen Fehlbedarf
in
Höhe von
33.901.790
€
aus.Mit
dem Haushalt/Haushaltssicherungskonzept
wird -
unter Aufrechter
haltung der Planungen der vorangegangenen Doppelhaushalte -
die
Wie
dererlangung des Haushaltsausgleichs
im
Haushaltsjahr 2021
dargestellt. Vorbehaltlich des tatsächlichen Eintritts des Haushaltsausgleichs zeughausstraße 2-10,
und unter Zugrundelegung des voraussichtlichen, auf vorläufigen Berech- 50667 Koln
Tel. (0221) 147 2180/81
Fax (0221) 147 3399Seite 3 von 11
e
t::rntin
nungen
beruhenden Jahresfehlbetrags 2020, kann
das für
das Haus- Datum: .092021
Seite 2 von 9
haltsjahr 2022
erwartete Defizit durch
Inanspruchnahme der
Ausgleichs
rucklage
gedeckt werden
2)
Bei der Prufung der Haushaltsunterlagen haben sich keine rechtlichen
Grunde fur eine
Versagung der beantragten Genehmigung ergeben
Ich
genehmige
daher
hiermit dievon Ihnen
vorgelegte 3.
Fortschrei
bung
des Haushaltssicherungskonzeptes 2021
bis 2024
gemäß
§ 76
Abs
2G0 NRW
II
Hinweise und Auflagen
1)
Gegenüber derbereits durch
§ 4 Abs. 6
des NKF-COVID-19-lsolierungs-
gesetzes (NKF-CIG) für die Anzeige der Haushaltssatzung 2021
verlän
gerten Frist - 01 .03.2021 - ist
der Haushalt um viereinhalb Monate und
damit erheblich
verspätet vorgelegt worden. Hintergrund sind u. a. die
nach der Kommunalwahl 2020 veränderten politischen Kräfteverhältnisse
mit
Abschluss der Koalitionsverhandlungen im
Februar
dieses Jahres,
was zu
einer verzögerten Befassung in den Gremien geführt hat. Im
Zu
sammenhang mit den Besonderheiten der Etatberatungen (Aufstellung
eines Doppelhaushalts, Fortschreibung des Haushaltssicherungskon
zepts im Lichte
des für 2021
geforderten Haushaltsausgleichs, Beteili
gung der Fachausschüsse und Bezirksvertretungen) ist
der späte Anzei
getermin -
ausnahmsweise - toleriert worden. Zukünftige
Haushalte bitte
ich,
entsprechend der gesetzlichen Vorgaben, wiederum fristgerecht
an
zuzeigen.
2)
...‚
Wie im Haushalt 2019/2020 sieht der Gesamtergebnisplan einen erhebli- .
. 7chen Zuwachs der Personalaufwendungen vor, die - nach 355,3 Mio. € in
2021 - mit 375,6 Mio. € in 2022 einen Umfang erreichen, der die
Personalaufwendungen des Jahres 2017 (298,5 Mio.
€) um mehr als ein Viertel
übersteigt. Ursächlich ist insbesondere die Einrichtung von 246 neuenSeite 4 von 11
Bezirksregierung Köln
Die
Regierungspräsidentin
Stellen
in
der
Stadtverwaltung.
Die
fortgesetzte
Ausweitung
von
Perso
nalkosten
ist
in
der
Regel
kein
mit
einer nachhaltigen
Haushaltskonsoli
dierung
in
Einklang
zu
bringender
Ansatz. Gleichfalls
nehme
ich
zurKenntnis,
dass
sich die
Personalaufwendungen
ab 2023
nur noch
in
mo
deratem Ausmaß erhöhen
sollen.
Auch die
freiwilligen
Leistungen
im
Kulturbereich
bewegen
sich
auf
un
verändert
hohem
Niveau;
der Jahresfehlbedarf des
Produktbereichssteigt
von
zuvor 71,8
Mio.
€
(Ansatz 2020) auf
77,1
Mio.
€
in
2021,
redu
ziert sich
jedoch, begleitet
von
Schwankungen, wiederum
bis
auf
72,7
Mb.
€
(2025).
Zur
Umsetzung der
im
Verlauf
der Haushaltssicherung
an
gestoßenen
gutachterlichen Prüfungen
zu
Einsparpotentialen
im
Kultur-
bereich
bitte
ich, mit
Vorlage
des
kommenden Haushalts
zu
berichten.
3)
Datum:
£7 .09.2021
Seite 3 von 9
Soweit
die
Stadt
Bonn
in
der
Mittelfristplanung (hier
ab 2024) -
wie
schon
im
vorangegangenen Doppelhaushalt
für 2021 -
von
einer deutlichen
Verbesserung
ihrer
Berechnungsparameter
für
den Gemeindeanteil
an der
Einkommensteuer ausgeht
(Erhöhung
der Schlüsselzahl
um
5
%‚
rech
nerischer
Mehrertrag 2024: 11,4
Mio.
€)‚
so
ist
diese Annahme abermals
mit
Unsicherheiten behaftet.
Bei
entsprechender
Fortschreibung
in
der
kommenden Haushaltsplanung
bitte
ich
um
Konkretisierung
anhand
ak
tuell
gewonnener Erkenntnisse,
durch die die
Prognose gestützt
wird.
4)
Der
Haushaltsplan berücksichtigt die Auswirkungen der
CCVI
D-1
9-Pan-
demie durch die
nach
§
4 NKF-CIG
vorgesehene Veranschlagung
„auRerordentlicher Erträge‘,
mit
der
die durch Mindererträge
bzw.
Mehrauf
wendungen entstehenden Haushaltsbelastungen neutralisiert werden.
Diese belaufen sich
in
2021 auf 72,0
Mio.
€
sowie
in
2022 auf 100,8
Mio.
€
und summieren sich bis 2025 auf insg. 302,5
Mio.
€.
Die zu Grunde
liegenden Berechnungen wurden prinzipiell
in
der nötigen Detailtiefe
dargelegt.
Zwar entspricht die Ermittlung der Schadenssumme bei den -
die Isolie
rung prägenden -
Erträgen aus „Steuern und ähnlichen Abgaben“ nicht
inSeite 5 von 11
Bezirksregierung Köln
Die
Regierungspräsidentin
Gänze
den Vorgaben
des
§
4 NKF-CIG
(siehe
u.
a. Abs.
4
bezüglich
der Datum:
9 .09.2021
Seite 4 von 9
Heranziehung
der
Mittelfristplanung
des
Haushalts
2019/2020 zwecks
vergleichender Gegenüberstellung
mit
den
Plandaten
des
aktuellen
Haushalts).
Anhand
der
gewählten
Methodik
wurde
aber weitestgehend
keine
den
jeweils
isolierungsfähigen Höchstbetrag
überschreitende
Haushaltsbelastung errechnet.
Allein
die
für 2021
beim
Gemeindeanteilan
der Umsatzsteuer
als Minderertrag
identifizierte
Haushaltsbelastung
in
Höhe
von
375
T€
ist
mangels Schadenseintritts -
Ertrag
lt.
Mittelfristpla-
nung
des
Haushalts 2019/2020: 45,7
Mio.
€‚
Ertrag
lt.
Haushaltsplan
2021/2022:
50,3
Mio.
€ -
nicht
als
außerordentlicher
Ertrag
zu
buchen,
was jedoch
die
Vorhersage eines
positiven
Jahresergebnisses
für
dasHaushaltsjahr
2021 nicht
beeinträchtigt.
Sofern
auch
in
kommenden Haushalten
die
Veranschlagung
außeror
dentlicher Erträge zur Egalisierung
pandemiebedingter
Haushaltsbelas
tungen
rechtlich
vorgesehen
sowie notwendig sein
sollte,
bitte
ich
darum
entsprechende
Betrage
‚verursachungsgerecht
in
den
jeweiligen
Pro
duktbereichen abzubilden
(im
aktuellen Haushalt wurde -
abgesehen
vom
Gesamtergebnisplan -
die
in
den einzelnen Produktbereichen
ermittelte
Belastung
lediglich
als
zusammengefasste
Summe
im
Teilergebnisplan
des Produktbereichs
1.01
„Innere Verwaltung“
ausgewiesen).
5)
Die
Stadt
Bonn hat ihren Haushalt 2021/2022, der
sich
mit
der mittelfris
tigen Ergebnis- und
Finanzplanung
bis
zum Haushaltsjahr 2025 erstreckt,
durchgängig
mit
der Veranschlagung eines globalen Minderaufwands
ge
plant
(
75 Abs.
2
Satz
4
GO NRW),
der es zwecks Erreichung
des Haushaltsausgleichs erlaubt, pauschale Kürzungen von
Aufwendungen bis zu
einem Betrag
von
einem Prozent der Summe der ordentlichen Aufwen
dungen vorzunehmen.
Die
Veranschlagung des globalen Minderaufwands hält sich jeweils
im
zulässigen Rahmen; die von
v.
g.
Bestimmung verlangte Benennung der
Teilpläne,
in
denen Pauschalkürzungen zur Geltung kommen, ist
in
§
1
der Haushaltssatzung erfolgt.Seite 6 von 11
Bezirksregierung Köln
Die Regierungspräsidentin
Zu konstatieren bleibt dennoch, dass die Gegenüberstellung der Erträge Datum: 8‘ .09.2021
Seite 5 von 9
und Aufwendungen im Ergebnisplan in sämtlichen Haushaltsjahren mit
negativen Jahresergebnissen abschließt(u. a. 2021: -10,5 Mio. €‚ 2022:
- 48,7 Mio. €) und damit auch der Haushaltsausgleich 2021 planerisch
nur unter Berücksichtigung des globalen Minderaufwands darstellbar ist.
6)
Anlass zur Besorgnis gibt die stark zunehmende Neuverschuldung: So
wächst der Bestand an lnvestitionskrediten in ganz erheblichem Umfang
und steuert nach den für Ende 2025 errechneten Plandaten (2,029 Mrd.
€) auf eine Verdopplung der für Ende 2019 erreichten Verschuldung
(1,176 Mrd. €) zu. Auch der Stand der Liquiditätskredite soll nach kurz
zeitiger Erholung (Reduzierung in 2020 um 41,4 Mio. € auf 644,9 Mio. €)
wieder anziehen (Ende 2021: 669,8 Mb. €) und bis Ende 2025 auf 796,6
Mio. € klettern.
Angesichts des bereits zuvor hohen Schuldenstandes ist die Stadt Bonn
gehalten, alle geplanten investiven Maßnahmen einer kritischen Prüfung
zu unterziehen, um den Anstieg der Neuverschuldung zumindest zu be
grenzen.
7)
Bezüglich des Haushaltssicherungskonzepts bleibt festzuhalten, dass
eine Reihe der mit dem Ziel von Ertragssteigerungen bzw. Aufwandsre
duzierungen getroffenen Maßnahmen - auch losgelöst vom Pandemiege
schehen - nicht oder nur teilweise umgesetzt werden konnten bzw. kön
nen. Für das Haushaltsjahr 2021 werden im Ergebnis mit 4Q,6 Mio. € nur
rd. zwei Drittel der ursprünglich kalkulierten Konsolidierungssumme er
wartet. Wenngleich ein Teil bereits früher beschlossener Maßnahmen
erst in diesem Haushaltsjahr 2021 greifen soll(te), wurde mit der 3. Fort
schreibung - im Unterschied zur 1. bzw. 2. Fortschreibung - keine Ergän
zung des Maßnahmenkatalogs vorgenommen.
Ungeachtet dessen gilt, dass der für 2021 dargestellte Haushalts
ausgleich nicht in ein späteres Jahr verschoben werden darf.Seite 7 von 11
- Bezirksregierung Köln
Die Regierungspräsidentin
Die Haushaltswirtschaft im aktuellen Haushaltsjahr wurde bisher u. a. Datum: ? .09.2021
Seite 6 von 9
durch die von der Stadt Bonn zu beachtenden Einschränkungen der vor
läufigen l—laushaltsführung ( 82 GO NRW) geprägt. Gleichwohl bedarf es
mit Blick auf den sicherzustellenden Haushaltsausgleich der fortlaufen
den Beobachtung des Ertrags- und Aufwandsaufkommens und ggf. der
Ergreifung von Maßnahmen, um einer vom Haushaltssicherungskonzept
abweichenden Entwicklung, durch die der Haushaltsausgleich gefährdet
werden kann, entgegenzuwirken.
Über den Vollzug des Haushaltssicherungskonzeptes ist mir dahr zu-
nächst
zum 15.10.2021 mit Stand 30.09.2021 . -
zum 01.02.2022 mit Stand 31.12.2021
zum 01.08.2022 mit Stand 30.06.2022
zum 01.02.2023 mit Stand 31.12.2022
zu berichten; hierbei ist zudem Stellung zur allgemeinen Haushaltsent
wicklung zu nehmen.
Davon unberührt ist mir bei einem Wegfall wesentlicher Konsolidierungs-
elemente unverzüglich zu berichten.
Sollte sich infolge Ihrer Berichte oder aus Anlass sonstiger Haushaltsver- . -
schlechterungen Bedarf für Anpassungen an dieser Haushaltsgenehmi
gung ergeben, kann diese nachträglich durch Auflagen ergänzt werden.
III. Begründung
Der Rat der Stadt Bonn hat in seiner Sitzung am 24.06.2021 die Haus
haltssatzung für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 einschließlich der 3.
Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2021 bis 2024be-
schlossen.Seite 8 von 11
Bezirksregierung Köln
Die Regierungspräsidentin
Durch die Verringerung der allgemeinen Rücklage um mehr als 5 % in Datum: .09.2021
Seite 7 von 9
zwei aufeinanderfolgenden Haushaltsjahren (2012 und 2013) ergab sich
gemäß § 76 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Satz 2 GO NRW - erstmals mit der
Planung des Haushalts 201 5/2016 - die Pflicht zur Aufstellung eines
Haushaltssicherungskonzepts, welches der Genehmigung der Aufsichts
behörde unterliegt ( 76 Abs. 2 GO NRW). Für die mit dem Haushalt
2021/2022 vorgelegte 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskon
zepts wurde von Ihnen die erforderliche Genehmigung beantragt.
Gemäß § 75 Abs. 2 Satz 1 GO NRW muss der Haushalt in jedem Jahr in
Planung und Rechnung ausgeglichen sein. Nach § 84 Satz 3 GO NRW
soll die Ergebnis- und Finanzplanung für die dem Haushaltsjahr folgen
den drei Planungsjahre jeweils ausgeglichen sein.
Der Gesamtergebnisplan sieht für 2021 einen Überschuss in Höhe von
4,030 Mio. € vor und für 2022 einen Fehlbedarf in Höhe von 33,902 Mio.
€. In der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung sind Überschüsse
für 2023 (5,192 Mio. €) und 2024 (1,222 Mio. €) prognostiziert, für 2025
wiederum ein Fehlbedarf(8,992 Mio. €). . 7
Bei der Beurteilung der Haushaltssituation fand Berücksichtigung, dass
nach Informationen der Stadtkämmerei - gegenwärtig - für das Haushalts
jahr 2020 mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 24,647 Mi € gerech
net wird (was sich einer Halbierung des ursprünglich erwarteten Defizits
von 45,675 Mio. € annähert). Unter der Voraussetzung, dass der für 2021
geplante Haushaltsausgleich im Sinne von § 76 Abs. 2 i. V. m. § 75 Abs.
2 GO NRW verwirklicht wird, würde daher auch der für 2022 errechnete
Fehlbedarf durch Inanspruchnahme der sich derzeit noch auf 62,033 Mio.
€ belaufenden Ausgleichsrücklage aufgefangen werden können. Die Da
ten der Mittelfristplanung zu Grunde legend, würde Gleiches für die De
ckung des für 2025 ermittelten Jahresdefizits gelten, wobei sich die Aus
gleichsrücklage sodann auf einen Bestand von nur noch 4,936 Mio. € re
duzieren würde.Seite 9 von 11
Bezirksregierung Köln
Die Regierungspräsidentin
Mit der vorliegenden Haushaltsplanung werden - trotz eines mit 4 Mio. €
sehr knapp bemessenen Überschusses für das Haushaltsjahr 2021 - we
sentliche Bedingungen dafür geschaffen, den Zustand der Haushaltssi
cherung in absehbarer Zeit beenden zu können. Allerdings fällt im Zu
sammenhang mit dem sich wieder abzeichnenden Abbau von Eigenkapi
tal ins Auge, dass es dem fortzusetzenden Konsolidierungskurs stellen
weise an dem für eine langfristige Haushaltsstabilisierung notwendigen
Nachdruck fehlt.
Gegenüber dem Doppelhaushalt 2019/2020, der ab dem Zeitpunkt der
geplanten Wiederherstellung des Haushaltsausgleichs 2021 stetig stei
gende Jahresüberschüsse vorsah, unterliegen die Jahresergebnisse der
aktuellen Haushaltsplanung deutlichen Schwankungen, die zudem
dadurch beeinflusst werden, ob bzw. inwieweit der für den Zeitraum 2021
bis 2025 mit insg. 75,5 Mio. € bezifferte globale Minderaufwand erwirt
schaftet wird. Dies lässt erkennen, dass es weiterhin deutlicher Kraftan
strengungen bedarf, um der durch § 76 Abs. 2 GO NRW angesprochenen
Zielsetzung - Sicherung der dauerhaften Leistungsfähigkeit - gerecht zu
werden. Unter Berücksichtigung allgemeiner Haushaltsrisiken ist jeder
zeit denkbar, dass weitere Konsolidierungsbemühungen notwendig wer
den, um eine geordnete, solide und verantwortungsvolle Haushaltsent
wicklung zu gewährleisten.
Zuversichtlich stimmt, dass mif dem voraussichtlichen Jahresergebnis
2020 zum sechsten Mal in Folge eine Verbesserung gegenüber dem
Plandefizit erreicht werden würde. Insofern wird auch eine restriktive
Haushaltsbewirtschaftung von mir nachdrücklich unterstützt. Dazu gehört
unverändert, mögliche Finanzierungsquellen seitens Dritter, insbeson
dere staatliche Fördermittel, konsequent in Anspruch zu nehmen und voll
ständig und zeitnah zu nutzen.
Gegen die Bekanntmachung der Haushaltssatzung für die Haus
haltsjahre 2021 und 2022 bestehen keine Bedenken.
i:»
Datum:
Seite 8 von 9
.09.202 1Seite 10 von 11
Bezirksregierung Köln
Die Regierungspräsidentin
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschdid kann innerhalb eines Monats nach seiner Zustel
lung Klage erhoben werden. Die Klage ist beim Verwaltungsgericht Köln,
Appellhofplatz, 50667 Köln, schriftlich einzureichen oder dort zur Nieder
schrift der Urkundsbeamtin oder des Urkundsbeamten der Geschäfts
stelle zu erklären.
Datum: 2 .09.2021
Seite 9 von 9
Die Klage kann auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments
an die elektronische Poststelle des Gerichts erhoben werden. Das elek
tronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet
sein. Es muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verant
wortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person
signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 55a Abs. 4
VwGO eingereicht werden. Die für die Übermittlung und Bearbeitung ge
eigneten technischen Rahmenbedingungen bestimmen sich nach nähe
rer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen
des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektroni
sche Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung -
ERVV) vom 24. November2017 (BGBI. 1 3. 3803) in der derzeit geltenden
Fassung.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Mit freundlichen Grüßen
t . .
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•
.. •;‚: • .- . . .‘Seite 11 von 11

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Datenstand: 03.11.2026, 00:20 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de