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211669 · Antrag

Antrag Grüne/SPD/LINKE: Gehwegparken Weberstraße

Nummer
211669
Art
Antrag
Veröffentlicht
15.09.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 15.09.2021
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 02.11.2021

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 02.11.2021 Entscheidung federführend
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Untergeordnet

  1. 211669-02 ST Antrag Grüne/SPD/LINKE: Gehwegparken Weberstraße
  2. 211669-01 ST Antrag Grüne/SPD/LINKE: Gehwegparken Weberstraße

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Antrag
öffentlich
211669
Antragsteller/in:
Grüne Bezirksfraktion Bonn
Rolf Beu
SPD Bezirksfraktion Bonn
Sabrina Lipprandt
DIE LINKE Bezirksfraktion Bonn
Hanno von Raußendorf
14.09.2021 gez. Reeh-Schall
Antrag Grüne/SPD/LINKE: Gehwegparken
Weberstraße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 05.10.2021 Entscheidung
Inhalt des Antrags
Die Parkerlaubnis (gekippt auf Gehweg) auf der nördlichen Seite der
Weberstraße vor den Hausnummern 120-122 und von der Einmündung
Goebenstraße bis Einmündung Argelanderstraße (Hausnummern 126-134)
wird aufgehoben, zukünftig gilt in diesen Abschnitten Halteverbot. Ein teilweiser
Ausgleich der entfallenden Anwohnerparkplätze erfolgt durch Umwandlung von
unbeschränkten Dauerparkplätzen im südlichen Abschnitt der Goebenstraße.
Begründung
Zum einen wird der ohnehin nicht sehr breite Gehweg in beiden Abschnitten
durch das gekippte Parken oft sehr stark eingeschränkt, sodass kein
ausreichender Gehwegraum (deutlich unter 1,20 m) auf dieser häufig genutzten
Gehwegseite verbleibt.
Zum anderen wird – gerade wenn die parkenden FahrzeughalterInnen
versuchen, den Gehweg möglichst frei zu lassen – durch dieses Parken:
- im Abschnitt Hausnummer 102-122 das nahe Anfahren der barrierefreien
Bushaltestelle mindestens für Gelenkbusse fast unmöglich, womit der Wert des
barrierefreien Umbaus stark sinkt,
- im oberen Abschnitt zwischen Goeben- und Argelanderstraße der
Begegnungsverkehr auf der Buslinie 600 oder des Busses mit anderen
größeren Fahrzeugen verunmöglicht, was zu Fahrzeitverzögerungen führt.
Auf der gegenüberliegenden Straßenseite ist das gekippte Parken zudem
erlaubt, sodass dort auch naheliegende Parkplätze für Ein- oder Ausladen etc.
zur Verfügung stehen. Hier ist allerdings auch der Gehweg deutlich breiter,
sodass im Normalfall eine ausreichende Gehwegbreite verbleibt.
In der Goebenstraße befinden sich z.B. ab Hausnummer 45ff auf der südlichenSeite 1 von 2
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Seite umwandlungsfähige Dauerparkplätze, zumal solche auch noch in höherer
Zahl in der Ermekeilstraße angeboten werden. Eine gewisse Gehentfernung
zum parkenden Fahrzeug ist im Allgemeinen zumutbar.
(Soweit für den Nachweis jeweils Bilder erforderlich sind, werden diese gerne
nachgeliefert.)
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 10:27 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de