← Vorlagen

211666-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

BBB-DA: Stadthaus Bonn

Nummer
211666-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
08.11.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Rates 08.11.2021 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 90,9 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 211666 BBB-DA: Stadthaus Bonn

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (4.139 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
211666-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn
Dezernat:
SGB
BBB-DA: Stadthaus Bonn
Beratungsfolge
Rat 08.11.2021 Entscheidung
Inhalt der Stellungnahme:
Zu Punkt 1.
Die Oberbürgermeisterin erläutert dem Rat,
warum sie die Einschätzung des Gutachters vom 06.09.2021 nicht
unmittelbar nach Erhalt des Gutachtens vom 02.02.2021
angefordert und dem Rat das Gutachten samt einer Einschätzung
des Gutachters im Rahmen der Haushaltsberatungen vorenthalten
hat.
Die Verwaltung verweist diesbezüglich auf die Berichterstattung im Rat
vom 20.09.2021 (DS-Nr.: 211647), mit der das Gutachten vorgelegt
wurde.
Das Gutachten aus Februar bezog sich ausschließlich auf die Sanierung
der Parkgeschosse und kam zu dem Ergebnis, dass insbesondere der
Beton und die Bewehrung der Stützenfüße sowie die Dehnungsfugen
der Decken beider Parkdecks P1 und P2 beschädigt sind und
diesbezüglich grundsätzlicher Handlungsbedarf besteht. Zu den aus den
Ergebnissen resultierenden Konsequenzen für den technischen Betrieb
(und damit den Weiterbetrieb des Stadthauses) enthielt das Gutachten
aber keine Aussage. Diese waren zu dem Zeitpunkt auch noch in keiner
Weise absehbar. Die Verwaltung musste insoweit vor einer
weitergehenden Information gegenüber der Politik und der Öffentlichkeit
diese Konsequenzen auf den komplexen technischen Betrieb zunächst
noch eingehender prüfen.
Nicht zuletzt mit Blick auf die Tragweite einer solchen Maßnahme wurde
intensiv geprüft und erörtert, ob und falls ja welche
„Überbrückungsmaßnahmen“ denkbar wären. Das Resultat der Prüfung
und dessen Auswirkungen auf die Beschäftigten bzw. die Nutzung
konnte erst in den Sommerferien abschließend bewertet werden. Die
Einschätzung des Gutachters zur Machbarkeit der Aufschiebung des
Sanierungsbeginns mit Hilfe von vorgezogenen Abstützungen erfolgte imSeite 1 von 3
Seite 2
Nachgang (siehe Einschätzung des Gutachters vom 06.09.2021).
Die weitreichenden Auswirkungen und damit einhergehenden
Konsequenzen waren unmittelbar nach Vorliegen des Gutachtens nicht
ersichtlich.
Zu Punkt 2.
Die Oberbürgermeisterin erläutert dem Rat,
in welcher Höhe und mit welcher Kassenwirksamkeit
voraussichtlich welche Haushaltsmittel in 2021 und 2022 sowie in
den einzelnen Jahren der mittelfristigen Finanzplanung als auch
insgesamt für eine Sanierung / Neubau inkl. aller Kosten zu
veranschlagen sein werden.
Sowohl bei einer Sanierung als auch einem Neubau handelt es sich um
Investitionsmaßnahmen. Belastbare Aussagen hinsichtlich der Höhe sind
zum heutigen Zeitpunkt nicht möglich.
Die konkreten Auswirkungen werden im Rahmen zukünftiger HH-
Planverfahren dargestellt.
Zu Punkt 3.
Die Oberbürgermeisterin erläutert dem Rat
ob sie die Bezirksregierung vor Genehmigung des Haushalts von
dem Umstand in Kenntnis gesetzt hat, dass aufgrund des
gutachterlich festgestellten Zustandes des Stadthauses
voraussichtlich bereits während der mittelfristigen Finanzplanung
ein zusätzliches Investitionsvolumen in zwei-, wenn nicht gar
dreistelliger Millionenhöhe notwendig sein wird.
Im Rahmen der Einbringung des Doppelhaushaltes wurden für die
Sanierung des Stadthauses in den Jahren 2021 bis 2025 folgende
Beträge eingeplant.
Plan 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025
konsumtiv 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
investiv 360.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Bis zur Verabschiedung des Haushaltes am 24.06.2021 wurden der
Kämmerei keine „Nachmeldungen der Verwaltung“ angezeigt, die die
aktuelle Situation widerspiegeln, da die Verwaltung derzeit die
anfallenden Kosten und Investitionsbedarfe ermittelt und die damit
einhergehende zeitliche Berechnung, die für eine sachgerechte
Veranschlagung notwendig ist. Eine Information an die
Kommunalaufsicht erfolgte aus den vorgenannten Gründen nicht. DieSeite 2 von 3
Seite 3
Verwaltung geht davon aus, dass die zu erwartenden Investitionsbedarfe
im Rahmen der Haushaltsanmeldungen zum nächsten Haushalt im
Vermögensplan des städtischen Gebäudemanagements veranschlagt
werden.
In 2022 sind der Kämmerei derzeit die üpl-Bedarfe gem. der BV 211810
für 2022 bekannt.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 20:19 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de