211666-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
BBB-DA: Stadthaus Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 211666-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 08.11.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 211666-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn Dezernat: SGB BBB-DA: Stadthaus Bonn Beratungsfolge Rat 08.11.2021 Entscheidung Inhalt der Stellungnahme: Zu Punkt 1. Die Oberbürgermeisterin erläutert dem Rat, warum sie die Einschätzung des Gutachters vom 06.09.2021 nicht unmittelbar nach Erhalt des Gutachtens vom 02.02.2021 angefordert und dem Rat das Gutachten samt einer Einschätzung des Gutachters im Rahmen der Haushaltsberatungen vorenthalten hat. Die Verwaltung verweist diesbezüglich auf die Berichterstattung im Rat vom 20.09.2021 (DS-Nr.: 211647), mit der das Gutachten vorgelegt wurde. Das Gutachten aus Februar bezog sich ausschließlich auf die Sanierung der Parkgeschosse und kam zu dem Ergebnis, dass insbesondere der Beton und die Bewehrung der Stützenfüße sowie die Dehnungsfugen der Decken beider Parkdecks P1 und P2 beschädigt sind und diesbezüglich grundsätzlicher Handlungsbedarf besteht. Zu den aus den Ergebnissen resultierenden Konsequenzen für den technischen Betrieb (und damit den Weiterbetrieb des Stadthauses) enthielt das Gutachten aber keine Aussage. Diese waren zu dem Zeitpunkt auch noch in keiner Weise absehbar. Die Verwaltung musste insoweit vor einer weitergehenden Information gegenüber der Politik und der Öffentlichkeit diese Konsequenzen auf den komplexen technischen Betrieb zunächst noch eingehender prüfen. Nicht zuletzt mit Blick auf die Tragweite einer solchen Maßnahme wurde intensiv geprüft und erörtert, ob und falls ja welche „Überbrückungsmaßnahmen“ denkbar wären. Das Resultat der Prüfung und dessen Auswirkungen auf die Beschäftigten bzw. die Nutzung konnte erst in den Sommerferien abschließend bewertet werden. Die Einschätzung des Gutachters zur Machbarkeit der Aufschiebung des Sanierungsbeginns mit Hilfe von vorgezogenen Abstützungen erfolgte imSeite 1 von 3 Seite 2 Nachgang (siehe Einschätzung des Gutachters vom 06.09.2021). Die weitreichenden Auswirkungen und damit einhergehenden Konsequenzen waren unmittelbar nach Vorliegen des Gutachtens nicht ersichtlich. Zu Punkt 2. Die Oberbürgermeisterin erläutert dem Rat, in welcher Höhe und mit welcher Kassenwirksamkeit voraussichtlich welche Haushaltsmittel in 2021 und 2022 sowie in den einzelnen Jahren der mittelfristigen Finanzplanung als auch insgesamt für eine Sanierung / Neubau inkl. aller Kosten zu veranschlagen sein werden. Sowohl bei einer Sanierung als auch einem Neubau handelt es sich um Investitionsmaßnahmen. Belastbare Aussagen hinsichtlich der Höhe sind zum heutigen Zeitpunkt nicht möglich. Die konkreten Auswirkungen werden im Rahmen zukünftiger HH- Planverfahren dargestellt. Zu Punkt 3. Die Oberbürgermeisterin erläutert dem Rat ob sie die Bezirksregierung vor Genehmigung des Haushalts von dem Umstand in Kenntnis gesetzt hat, dass aufgrund des gutachterlich festgestellten Zustandes des Stadthauses voraussichtlich bereits während der mittelfristigen Finanzplanung ein zusätzliches Investitionsvolumen in zwei-, wenn nicht gar dreistelliger Millionenhöhe notwendig sein wird. Im Rahmen der Einbringung des Doppelhaushaltes wurden für die Sanierung des Stadthauses in den Jahren 2021 bis 2025 folgende Beträge eingeplant. Plan 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 konsumtiv 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 investiv 360.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Bis zur Verabschiedung des Haushaltes am 24.06.2021 wurden der Kämmerei keine „Nachmeldungen der Verwaltung“ angezeigt, die die aktuelle Situation widerspiegeln, da die Verwaltung derzeit die anfallenden Kosten und Investitionsbedarfe ermittelt und die damit einhergehende zeitliche Berechnung, die für eine sachgerechte Veranschlagung notwendig ist. Eine Information an die Kommunalaufsicht erfolgte aus den vorgenannten Gründen nicht. DieSeite 2 von 3 Seite 3 Verwaltung geht davon aus, dass die zu erwartenden Investitionsbedarfe im Rahmen der Haushaltsanmeldungen zum nächsten Haushalt im Vermögensplan des städtischen Gebäudemanagements veranschlagt werden. In 2022 sind der Kämmerei derzeit die üpl-Bedarfe gem. der BV 211810 für 2022 bekannt. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:19 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de