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211666 · Dringlichkeitsantrag

BBB-DA: Stadthaus Bonn

Nummer
211666
Art
Dringlichkeitsantrag
Veröffentlicht
14.09.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 14.09.2021
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 08.11.2021

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Rates 08.11.2021 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 59 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 211666-01 ST BBB-DA: Stadthaus Bonn

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Dringlichkeitsantrag
öffentlich
211666
Antragsteller/in:
BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Johannes Schott
14.09.21
BBB-DA: Stadthaus Bonn
Beratungsfolge
Rat 16.09.2021 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Die Sanierung der Stützen des Stadthauses, dessen Abstützung sowie die
Interimsunterbringung von mehr als 1.000 Beschäftigten alleine wird ohne
Berücksichtigung der Kosten der eigentlichen Sanierung bzw. des Neubaus
bereits einen hohen Millionenbetrag kosten. Da hierfür
voraussichtlich zusätzliche Mittel nachträglich in den Haushalt eingestellt
werden müssen, duldet die Frage nach der Finanzierung keinen Aufschub.
Inhalt des Dringlichkeitsantrags
Die Oberbürgermeisterin erläutert dem Rat in seiner Sitzung,
1. warum sie die Einschätzung des Gutachters vom 06.09.2021 nicht
unmittelbar nach Erhalt des Gutachtens vom 02.02.2021 angefordert und dem
Rat das Gutachten samt einer Einschätzung des Gutachters im Rahmen der
Haushaltsberatungen vorenthalten hat.
2. in welcher Höhe und mit welcher Kassenwirksamkeit voraussichtlich welche
Haushaltsmittel in 2021 und 2022 sowie in den einzelnen Jahren der
mittelfristigen Finanzplanung als auch insgesamt für eine Sanierung / Neubau
inkl. aller Kosten zu veranschlagen sein werden.
3. ob sie die Bezirksregierung vor Genehmigung des Haushalts von dem
Umstand in Kenntnis gesetzt hat, dass aufgrund des gutachterlich festgestellten
Zustandes des Stadthauses voraussichtlich bereits während der mittelfristigen
Finanzplanung ein zusätzliches Investitionsvolumen in zwei-, wenn nicht gar
dreistelliger Millionenhöhe notwendig sein wird.
Begründung
Erfolgt mündlich.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 20:21 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de