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211665 · Dringlichkeitsantrag

CDU-DA: Pandemiebedingte zeitliche Ausdehnung für Außengastronomien auf Pkw-Stellplätzen

Nummer
211665
Art
Dringlichkeitsantrag
Veröffentlicht
14.09.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 14.09.2021
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 20.09.2021

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Rates 20.09.2021 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 69,4 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 211665-01 AA Koalitionsantrag zu CDU-DA: Pandemiebedingte zeitliche Ausdehnung für Außengastronomien auf Pkw-Stellplätzen Antrag zur Vorlage 211665

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Dringlichkeitsantrag
öffentlich
211665
Antragsteller/in:
MdL Guido Déus
Julia Polley
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
14.09.2021
CDU-DA: Pandemiebedingte zeitliche Ausdehnung
für Außengastronomien auf Pkw-Stellplätzen
Beratungsfolge
Rat 16.09.2021 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Da die nächste Ratssitzung erst am 28.10.2021 stattfinden wird, bedarf es einer
vorzeitigen Entscheidung durch den Rat, da andernfalls Genehmigungen nicht
mehr rechtzeitig zum 01.11.2021 erteilt werden können.
Inhalt des Dringlichkeitsantrags
Es wird beantragt,
1. die Nutzung der Pkw-Stellplätze für Außengastronomie im Bonner
Stadtgebiet im bislang genehmigten Umfang vom 01.11.2021 zum 31.03.2022
weiter zuzulassen.
2. die Nutzung der öffentlichen Verkehrsflächen für die Außengastronomie im
Bonner Stadtgebiet im bislang genehmigten Umfang vom 01.11.2021 bis
31.03.2022 zuzulassen. Für den Zeitraum des Bonner Weihnachtsmarktes
(inkl. Auf- und Abbau) wird die Genehmigung der Nutzung im Bereich der
Innenstadt ausgesetzt und die Flächen sind rechtzeitig zu räumen. Gleiches gilt
für etwaige konkurrierende Nutzungen durch vergleichbare Veranstaltungen in
den vier Stadtbezirken.
3. den Gastronomen zu gestatten, über diese Zeit mobile Umbauungen sowie
Heizpilze oder ähnliche zur Erwärmung geeigneten Vorrichtungen in der kalten
Jahreszeit zu errichten. Die Umbauungen dürfen die jeweils erlaubten Flächen
nicht überschreiten.
4. die gastronomische Nutzung dieser Flächen in der Zeit vom 01.11.2021 bis
31.03.2022 bis 22 Uhr zu begrenzen.Seite 1 von 2
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Begründung
Aufgrund insgesamt hoher Inzidenzwerte in Bonn wird über die Herbst-
/Wintermonate erwartet, dass weiterhin die verschärften Regelungen zum
Schutz vor Corona-Infektionen gelten. Dies führt zu einem verminderten
Platzangebot der Gastronomie in den Innenräumen, um Infektionen zu
vermeiden. Um dennoch die Möglichkeit von Umsatzeinbußen zu
kompensieren, sollte den Gastronomen weiterhin die Nutzung der
Außenflächen erlaubt werden, soweit dies – hinsichtlich der öffentlichen
Verkehrsflächen – nicht mit dem Weihnachtsmarkt oder ähnlichen
Veranstaltungen in den vier Stadtbezirken konkurriert.
Zudem meiden Menschen auch noch immer bewusst den Innenraum der
Gastronomie, um das persönliche Infektionsrisiko zu senken. Aus diesem
Grunde soll es den Gastronomen auch erlaubt werden, entsprechende
Vorrichtungen vorübergehend einzurichten, die dazu dienen, vor der Witterung
zu schützen. Auch die Nutzung von Heizpilzen oder ähnlichen Vorrichtungen
sollen erlaubt werden, wobei durch die Gastronomen möglichst die
klimafreundlichste Methode zu wählen ist.
Um Anwohnerinnen und Anwohner die wichtige Nachtruhe zu erhalten, soll die
Nutzung bis 22 Uhr begrenzt werden. Insbesondere in der Altstadt sind die
Bürgerinnen und Bürger durch die gegebene Bebauung sowie die Dichte der
Gastronomien durch Lärm, Rauch und "Partyreste" in den späteren
Abendstunden besonders belastet.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 19:17 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de