211665 · Dringlichkeitsantrag
CDU-DA: Pandemiebedingte zeitliche Ausdehnung für Außengastronomien auf Pkw-Stellplätzen
Kerndaten
- Nummer
- 211665
- Art
- Dringlichkeitsantrag
- Veröffentlicht
- 14.09.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Dringlichkeitsantrag öffentlich 211665 Antragsteller/in: MdL Guido Déus Julia Polley CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn 14.09.2021 CDU-DA: Pandemiebedingte zeitliche Ausdehnung für Außengastronomien auf Pkw-Stellplätzen Beratungsfolge Rat 16.09.2021 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Da die nächste Ratssitzung erst am 28.10.2021 stattfinden wird, bedarf es einer vorzeitigen Entscheidung durch den Rat, da andernfalls Genehmigungen nicht mehr rechtzeitig zum 01.11.2021 erteilt werden können. Inhalt des Dringlichkeitsantrags Es wird beantragt, 1. die Nutzung der Pkw-Stellplätze für Außengastronomie im Bonner Stadtgebiet im bislang genehmigten Umfang vom 01.11.2021 zum 31.03.2022 weiter zuzulassen. 2. die Nutzung der öffentlichen Verkehrsflächen für die Außengastronomie im Bonner Stadtgebiet im bislang genehmigten Umfang vom 01.11.2021 bis 31.03.2022 zuzulassen. Für den Zeitraum des Bonner Weihnachtsmarktes (inkl. Auf- und Abbau) wird die Genehmigung der Nutzung im Bereich der Innenstadt ausgesetzt und die Flächen sind rechtzeitig zu räumen. Gleiches gilt für etwaige konkurrierende Nutzungen durch vergleichbare Veranstaltungen in den vier Stadtbezirken. 3. den Gastronomen zu gestatten, über diese Zeit mobile Umbauungen sowie Heizpilze oder ähnliche zur Erwärmung geeigneten Vorrichtungen in der kalten Jahreszeit zu errichten. Die Umbauungen dürfen die jeweils erlaubten Flächen nicht überschreiten. 4. die gastronomische Nutzung dieser Flächen in der Zeit vom 01.11.2021 bis 31.03.2022 bis 22 Uhr zu begrenzen.Seite 1 von 2 Seite 2 Begründung Aufgrund insgesamt hoher Inzidenzwerte in Bonn wird über die Herbst- /Wintermonate erwartet, dass weiterhin die verschärften Regelungen zum Schutz vor Corona-Infektionen gelten. Dies führt zu einem verminderten Platzangebot der Gastronomie in den Innenräumen, um Infektionen zu vermeiden. Um dennoch die Möglichkeit von Umsatzeinbußen zu kompensieren, sollte den Gastronomen weiterhin die Nutzung der Außenflächen erlaubt werden, soweit dies – hinsichtlich der öffentlichen Verkehrsflächen – nicht mit dem Weihnachtsmarkt oder ähnlichen Veranstaltungen in den vier Stadtbezirken konkurriert. Zudem meiden Menschen auch noch immer bewusst den Innenraum der Gastronomie, um das persönliche Infektionsrisiko zu senken. Aus diesem Grunde soll es den Gastronomen auch erlaubt werden, entsprechende Vorrichtungen vorübergehend einzurichten, die dazu dienen, vor der Witterung zu schützen. Auch die Nutzung von Heizpilzen oder ähnlichen Vorrichtungen sollen erlaubt werden, wobei durch die Gastronomen möglichst die klimafreundlichste Methode zu wählen ist. Um Anwohnerinnen und Anwohner die wichtige Nachtruhe zu erhalten, soll die Nutzung bis 22 Uhr begrenzt werden. Insbesondere in der Altstadt sind die Bürgerinnen und Bürger durch die gegebene Bebauung sowie die Dichte der Gastronomien durch Lärm, Rauch und "Partyreste" in den späteren Abendstunden besonders belastet. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:17 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de