211664 · Antrag
Überprüfung Gestaltungs- und Werbesatzung Bad Godesberg
Kerndaten
- Nummer
- 211664
- Art
- Antrag
- Veröffentlicht
- 20.09.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
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Antrag öffentlich 211664 Antragsteller/in: Christoph Jansen Jens Röskens CDU Bezirksfraktion Bad Godesberg 14.09.2021 gez. Jansen Überprüfung Gestaltungs- und Werbesatzung Bad Godesberg Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 06.10.2021 Anhörung Inhalt des Antrags Die Stadtverwaltung wird beauftragt: 1. Die Aktualität der Besetzung des Konsultationkreises zu überprüfen und ggf. Nachbesetzungen vorzunehmen. 2. Den Konsultationskreis unverzüglich einzuberufen. 3. Einen Erfahrungsbericht zu erarbeiten und zu veröffentlichen. 4. Der Bezirksvertretung Bad Godesberg Verbesserungs-, Veränderungs-, Ergänzungsvorschläge und ggf. eine Neufassung vorzulegen. Begründung Mit dem Ziel, „das Stadtbezirkszentrum Bad Godesberg attraktiver zu gestalten und damit das Zentrum des Stadtbezirks für Handel und Dienstleistung zu stärken“ (Präambel), hat der Rat der Stadt Bonn am 7. Juni 2018 die Gestaltungs- und Werbesatzung Stadtbezirkszentrum Bad Godesberg der Bundesstadt Bonn über besondere Anforderungen an die Gestaltung der baulichen Anlagen, der Werbeanlagen und der Verkehrsflächen im Zentrum Bad Godesberg beschlossen.[1]1 Ergänzend wurde die Verwaltungsrichtlinie zur Anwendung der Gestaltungs- und Werbesatzung Stadtbezirkszentrum Bad Godesberg erlassen, um zum einen „die notwendige Bestimmtheit in der Anwendung, insbesondere den Gleichheitsgrundsatz in gleichgelagerten Fällen zu gewährleisten,“ und „zum anderen aber auch die notwendige differenzierte Reaktionsmöglichkeit auf unterschiedliche räumliche Situationen und verschiedenartige Fallkonstellationen zu ermöglichen.“ „Die Gestaltungs- und Werbesatzung soll zur Verbesserung des Stadtbildes,Seite 1 von 2 Seite 2 der Stadtidentität sowie der Wohn- und Aufenthaltsqualität beitragen. Hierdurch wird die Unverwechselbarkeit und Eigenständigkeit des Erscheinungsbildes gefördert, was in der Folge zum Werterhalt des Standortes für Handel, Dienstleistung und Tourismus führt.“ (Präambel) Um diejenigen, denen die Satzung Unterstützung bieten soll, die aber auch von der ihr betroffen sind, sie also beachten und anwenden müssen, einzubinden, wurde ein Beratungsgremium, der Konsultationskreis, geschaffen. Dazu ist in § 16 Konsultationskreis festgelegt: „Die Anwendung der Satzung wird durch einen Konsultationskreis begleitet, der mindestens zweimal im Jahr auf Veranlassung der Verwaltung tagt und der u.a. aus den Interessenvertretern des Einzelhandels, des Gaststättengewerbes, der Architektenschaft, der Werbetechnikerinnung und Vertretern der Straßengemeinschaften sowie Angehörigen der Stadtverwaltung besteht. Der Rat und der Konsultationskreis im Einvernehmen mit dem Rat können Vorschläge zu einer Veränderung von Satzungsinhalten machen und auf eigene Veranlassung weitere Mitglieder bestimmen.“ Der Konsultationskreis hätte demnach bereits mindestens fünfmal tagen müssen. Tatsächlich wurde er bisher nicht einmal einberufen. Die Verwaltung hat somit keine Informationen darüber, welche Auswirkungen die Satzung im Positiven wie im Negativen hat, ob sie tatsächlich zur „Verbesserung des Stadtbildes, der Stadtidentität sowie der Wohn- und Aufenthaltsqualität“ beiträgt. Beurteilungen von Betroffenen wie „verhindert statt zu fördern“ oder „nicht zu Ende gedacht“, weisen darauf hin, dass die Gestaltungssatzung ihren Zielen nicht gerecht wird. Innenstädte sind durch die Corona Pandemie, die Lockdowns und dem rasant gewachsenen Online-Handel bereits einem unvorstellbaren Stresstest ausgesetzt. Die Gestaltungs- und Werbesatzung muss daher umso mehr gemäß ihrer Präambel zur Stärkung der Innenstadt beitragen und alles vermeiden, was zu negativen Effekten führen kann. Eine Überprüfung ist seit langem überfällig. Weitere Untätigkeit ist inakzeptabel. [1] Die Satzung trat mit ihrer Veröffentlichung am 21. Juni 2018 in Kraft. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:55 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de