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211663 · Beschlussvorlage

S 23 Wendeanlage Bf. Duisdorf

Nummer
211663
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
16.12.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Rates 10.02.2022 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 19.01.2022 Empfehlung
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Beschlussvorlage
öffentlich
211663
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
S 23 Wendeanlage Bf. Duisdorf
Beratungsfolge
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 16.11.2021 Empfehlung
Rat 09.12.2021 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Wendeanlage im Bf. Duisdorf wird nicht weiterverfolgt. Die Verwaltung wird
beauftragt, dies dem Fördergeber Nahverkehr Rheinland (NVR) mitzuteilen, so
dass die Maßnahme aus der Einplanung zur ÖPNVG-Förderung gestrichen
werden kann.
Die Verwaltung wird beauftragt in Zusammenarbeit mit dem NVR weiterhin den
Ausbau und die Elektrifizierung der S 23 und die Planungen zu einer
linksrheinischen S-Bahntrasse (S 17) durch die DB zu unterstützen.
Begründung
Zusammenfassung
Die Durchbindung von Zügen aus dem Ahrtal auf die Voreifelbahn wurde in der
Vergangenheit diskutiert und eine dafür notwendige Wendeanlage im Bf. Bonn-
Duisdorf zur ÖPNVG-Förderung des Landes angemeldet. Zwischenzeitlich liegt
der Fokus auf einem neuen Konzept zum Ausbau und zur Elektrifizierung der
Voreifelbahn in Verbindung mit einem Ausbau der linken Rheinstrecke. Deshalb
wird auch aktuell eine Wendeanlage im Bf. Duisdorf planerisch nicht
weiterverfolgt. Der NVR fragt daher bei der Stadt Bonn an, ob die Maßnahme
aus der Einplanung für die ÖPNVG-Förderung herausgenommen werden kann.
Da in der Vergangenheit jedoch ein Ratsbeschluss für diese Maßnahme
gefasst wurde, legt die Stadtverwaltung hiermit dem Rat diese
Beschlussvorlage vor, die Wendeanlage im Bf. Duisdorf nicht
weiterzuverfolgen.
Im Einzelnen
Mit Beschluss des Rates vom 14.04.2011 (DS-Nr. 1111201) wurde die
Verwaltung beauftragt, für die Verlängerung der Ahrtalbahn (RB 30) vom
Hauptbahnhof Bonn bis Bahnhof Duisdorf mit einer Wendeanlage im Bf. Bonn
Duisdorf zur Aufnahme in den ÖPNV-Bedarfsplan des Landes den Vorgaben
des NVR nach zu melden. Dem Vorschlag der Verwaltung, die Wendeanlage
Duisdorf mit der Maßnahme Durchbindung der RB 30 bis Bonn Duisdorf in den
weiteren Bedarf des ÖPNV-Bedarfsplanes (Realisierung bis 2025)Seite 1 von 4
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einzuordnen, wurde mit Beschluss des Rates vom 25.02.2016 (DS-Nr.
1610530EB3) zugestimmt.
Mit Beschluss der gemeinsamen Planungs- und Verkehrsausschüsse der Stadt
Bonn und des Rhein-Sieg-Kreises vom 19.10.2017 und dem anschließenden
Ratsbeschluss (DS-Nr. 1713040NV4), wurde die Verwaltung beauftragt, sich
aktiv gegenüber NVR, DB, Bund und Land einzusetzen, um die Elektrifizierung
der S 23 schnellstmöglich voranzutreiben.
Der NVR als Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) im
Raum Köln, Bonn und Aachen sowie den angrenzenden Kreisen plant einen
Ausbau des S-Bahn-Netzes im Rahmen des im Nahverkehrsplan (NVP)
beschlossenen Zielnetzes 2030. Dazu wurden in einer Machbarkeitsstudie
(MBS) die Einrichtung einer S-Bahn-Linie über die linksrheinische
Kursbuchstrecke(KBS) 470 von Köln nach Bonn und die Elektrifizierung sowie
Ausbau der heute mit Dieselfahrzeugen betriebenen Voreifelbahn von Bad
Münstereifel über Euskirchen nach Bonn (KBS 475) untersucht. Mit der
Elektrifizierung soll diese Strecke künftig vollständig als S-Bahn-Linie S23
verkehren.
In der Untersuchung wurden die technische, betriebliche, verkehrliche und
wirtschaftliche Machbarkeit einer S-Bahn-Verbindung zwischen Köln und Bonn
im Zusammenhang mit der S-Bahn-Verbindung zwischen Bad Münstereifel und
Bonn untersucht. Gegenstand der Machbarkeitsstudie (MBS) ist neben einer
Überprüfung eines potenziellen S-Bahn-Verkehrs auf der linken Rheinseite
zwischen Köln und Bonn und der Elektrifizierung der S 23 auch die
Fragestellung, inwieweit die künftige S-Bahn-Linie S23 Bad Münstereifel –
Bonn von Bonn Hbf bis Bonn-Mehlem durchgebunden werden kann.
In der Untersuchung wurde ein Ausbau der linken Rheinstrecke im Abschnitt
zwischen Hürth-Kalscheuren bis Bonn-Mehlem. auf ein drittes, teilweise viertes
Gleis betrachtet. Das beinhaltet auch eine Schließung der niveaufreien
Bahnübergänge auf dieser Strecke. Auf der Linie S23 wurde eine
Taktverdichtung auf den S-Bahn-üblichen 20-Minuten-Takt (in der
Hauptverkehrszeit HVZ zwischen Bonn und Rheinbach verdichtet auf einen 10-
Minuten-Takt) vorgesehen.
Die beiden geplanten S-Bahnen Bonn – Euskirchen – Bad Münstereifel (S23)
und (Köln –) Hürth-Kalscheuren – Bonn (S17) haben im Hauptbahnhof Bonn
einen wichtigen Berührungspunkt.
Aus betrieblichen Überlegungen ist eine Durchbindung der S-Bahn-Linie S23
von Bad Münstereifel kommend bis Bonn-Mehlem von Vorteil und ermöglicht
den Betrieb beider S-Bahnen ohne weiteren Ausbau des Bahnhofs in Bonn Hbf
abzuwickeln.
Seitens des NVR ist nach der Elektrifizierung der Voreifelbahn folgendes
Betriebskonzept vorgesehen:
 20-Minuten-Takt Bonn Hbf – Euskirchen, stündlich weiter nach Bad
Münstereifel
 20-Minuten-Takt Bonn Hbf – Rheinbach in der Hauptverkehrszeit, somit
10-Minuten-Takt Bonn Hbf – Rheinbach
Als Ergebnis der Machbarkeitsstudie bleibt folgendes festzuhalten:Seite 2 von 4
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„Eine S-Bahn-Linie auf der linksrheinischen Nord-Süd-Strecke kann nur mit
Schaffung einer eigenen Infrastruktur betrieben werden. Anhand betrieblicher
Untersuchungen für verschiedene Varianten wurde die betriebliche Machbarkeit
einer linksrheinischen S-Bahn von Köln nach Bonn Hbf in den üblichen
Taktfolgen nachgewiesen. Der Betrieb wurde hierbei so optimiert, dass der
teilweise notwendige viergleisige Ausbau für Zugbegegnungen nur in den
Bereichen anfällt, in denen kein Eingriff in die Randbebauung erforderlich wird.
Der Abschnitt Bonn Hbf – Bonn-Mehlem kann ebenfalls durch eine S-Bahn
befahren werden. Hierzu bietet sich die Durchbindung der S-Bahn-Linie S23
an, da so der westliche Bahnsteig im Hauptbahnhof Bonn durch die Linie S23
für beide Richtungen genutzt werden kann. Eine Durchbindung bis Bonn-
Mehlem ist dann bergseitig der vorhandenen Strecke möglich. Die
linksrheinische S-Bahn-Linie S17 kann in Bonn Hbf am Bahnsteig 2 (Gleis 402,
Abschnitt Nord) halten und enden, der gemeinsam mit der von Süden
kommenden und ebenfalls hier endenden RegionalBahn-Linie RB30 Ahrbrück –
Remagen – Bonn genutzt werden kann (Gleis 402, Abschnitt Süd).“ (….)
„Die Einführung einer neuen S-Bahn-Linie S17 Köln – Bonn linksrheinisch und
die Elektrifizierung der Voreifelbahn S-Bahn-Linie S23 mit Verlängerung bis
Bonn-Mehlem erzielt nach der neuen Verfahrensanleitung der Standardisierten
Bewertung einen ausreichenden Nutzen-Kosten-Indikator, der eine
volkswirtschaftliche Sinnhaftigkeit des Vorhabens nachweist. Die Maßnahmen
sind somit förderfähig nach GVFG.“ (…)
„Mit einem Nutzen-Kosten-Verhältnis von 1,4 wird der Grenzwert von 1,0
übersprungen, wodurch die gesamtwirtschaftliche Rentabilität der Maßnahme
und damit die Förderwürdigkeit nachgewiesen ist. Auch bei einer künftigen
Kostensteigerung um ca. 30% erreicht das Nutzen-Kosten-Verhältnis noch
einen Wert von 1,2, womit das Projekt auch dann noch volkswirtschaftlich
sinnvoll ist.“
Die Förderung der Leistungsphase 1 der HOAI ist in das Förderprogramm zur
Planungsvorhaltung bei SPNV-Maßnahmen des Landes NRW aufgenommen
worden, sodass hier jetzt ein weiterer wichtiger Schritt zur Realisierung der
Elektrifizierung der S23 erfolgen kann. Ob dies auch schon beim Aufbau der
durch die Flutkatastrophe zerstörten Bahninfrastruktur berücksichtigt werden
muss bzw. kann, müssen Gespräche mit der zuständigen DB Netz AG
ergeben.
Somit ist die Betrachtung einer Durchbindung des RE 30 (Ahrtalbahn) bis
Bonn-Duisdorf nicht mehr angebracht, da in der vorgelegten
Machbarkeitsstudie eine Durchbindung der S 23 bis Mehlem im Rahmen des S-
Bahn-Ausbaus des NVR positiv bewertet wird. Nach Angaben des NVR soll im
Rahmen des Wiederaufbaus der Ahrtalbahn die Strecke bis 2025/2026 auch
elektrifiziert werden.
Auf eine Wendeanlage im Bahnhof Duisdorf kann somit verzichtet werden und
das Vorhaben aus der ÖPNV-Förderung des Landes gestrichen werden.
Der NVR hat bei der Stadt Bonn angefragt, ob die Anmeldung zur ÖPNVG-
Förderung für dieses Vorhaben noch aktuell ist und bittet um eine
Rückmeldung.Seite 3 von 4
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Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

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Datenstand: 02.11.2026, 17:35 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de