211663 · Beschlussvorlage
S 23 Wendeanlage Bf. Duisdorf
Kerndaten
- Nummer
- 211663
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 16.12.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Empfehlung
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 211663 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III S 23 Wendeanlage Bf. Duisdorf Beratungsfolge Ausschuss für Mobilität und Verkehr 16.11.2021 Empfehlung Rat 09.12.2021 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Wendeanlage im Bf. Duisdorf wird nicht weiterverfolgt. Die Verwaltung wird beauftragt, dies dem Fördergeber Nahverkehr Rheinland (NVR) mitzuteilen, so dass die Maßnahme aus der Einplanung zur ÖPNVG-Förderung gestrichen werden kann. Die Verwaltung wird beauftragt in Zusammenarbeit mit dem NVR weiterhin den Ausbau und die Elektrifizierung der S 23 und die Planungen zu einer linksrheinischen S-Bahntrasse (S 17) durch die DB zu unterstützen. Begründung Zusammenfassung Die Durchbindung von Zügen aus dem Ahrtal auf die Voreifelbahn wurde in der Vergangenheit diskutiert und eine dafür notwendige Wendeanlage im Bf. Bonn- Duisdorf zur ÖPNVG-Förderung des Landes angemeldet. Zwischenzeitlich liegt der Fokus auf einem neuen Konzept zum Ausbau und zur Elektrifizierung der Voreifelbahn in Verbindung mit einem Ausbau der linken Rheinstrecke. Deshalb wird auch aktuell eine Wendeanlage im Bf. Duisdorf planerisch nicht weiterverfolgt. Der NVR fragt daher bei der Stadt Bonn an, ob die Maßnahme aus der Einplanung für die ÖPNVG-Förderung herausgenommen werden kann. Da in der Vergangenheit jedoch ein Ratsbeschluss für diese Maßnahme gefasst wurde, legt die Stadtverwaltung hiermit dem Rat diese Beschlussvorlage vor, die Wendeanlage im Bf. Duisdorf nicht weiterzuverfolgen. Im Einzelnen Mit Beschluss des Rates vom 14.04.2011 (DS-Nr. 1111201) wurde die Verwaltung beauftragt, für die Verlängerung der Ahrtalbahn (RB 30) vom Hauptbahnhof Bonn bis Bahnhof Duisdorf mit einer Wendeanlage im Bf. Bonn Duisdorf zur Aufnahme in den ÖPNV-Bedarfsplan des Landes den Vorgaben des NVR nach zu melden. Dem Vorschlag der Verwaltung, die Wendeanlage Duisdorf mit der Maßnahme Durchbindung der RB 30 bis Bonn Duisdorf in den weiteren Bedarf des ÖPNV-Bedarfsplanes (Realisierung bis 2025)Seite 1 von 4 Seite 2 einzuordnen, wurde mit Beschluss des Rates vom 25.02.2016 (DS-Nr. 1610530EB3) zugestimmt. Mit Beschluss der gemeinsamen Planungs- und Verkehrsausschüsse der Stadt Bonn und des Rhein-Sieg-Kreises vom 19.10.2017 und dem anschließenden Ratsbeschluss (DS-Nr. 1713040NV4), wurde die Verwaltung beauftragt, sich aktiv gegenüber NVR, DB, Bund und Land einzusetzen, um die Elektrifizierung der S 23 schnellstmöglich voranzutreiben. Der NVR als Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) im Raum Köln, Bonn und Aachen sowie den angrenzenden Kreisen plant einen Ausbau des S-Bahn-Netzes im Rahmen des im Nahverkehrsplan (NVP) beschlossenen Zielnetzes 2030. Dazu wurden in einer Machbarkeitsstudie (MBS) die Einrichtung einer S-Bahn-Linie über die linksrheinische Kursbuchstrecke(KBS) 470 von Köln nach Bonn und die Elektrifizierung sowie Ausbau der heute mit Dieselfahrzeugen betriebenen Voreifelbahn von Bad Münstereifel über Euskirchen nach Bonn (KBS 475) untersucht. Mit der Elektrifizierung soll diese Strecke künftig vollständig als S-Bahn-Linie S23 verkehren. In der Untersuchung wurden die technische, betriebliche, verkehrliche und wirtschaftliche Machbarkeit einer S-Bahn-Verbindung zwischen Köln und Bonn im Zusammenhang mit der S-Bahn-Verbindung zwischen Bad Münstereifel und Bonn untersucht. Gegenstand der Machbarkeitsstudie (MBS) ist neben einer Überprüfung eines potenziellen S-Bahn-Verkehrs auf der linken Rheinseite zwischen Köln und Bonn und der Elektrifizierung der S 23 auch die Fragestellung, inwieweit die künftige S-Bahn-Linie S23 Bad Münstereifel – Bonn von Bonn Hbf bis Bonn-Mehlem durchgebunden werden kann. In der Untersuchung wurde ein Ausbau der linken Rheinstrecke im Abschnitt zwischen Hürth-Kalscheuren bis Bonn-Mehlem. auf ein drittes, teilweise viertes Gleis betrachtet. Das beinhaltet auch eine Schließung der niveaufreien Bahnübergänge auf dieser Strecke. Auf der Linie S23 wurde eine Taktverdichtung auf den S-Bahn-üblichen 20-Minuten-Takt (in der Hauptverkehrszeit HVZ zwischen Bonn und Rheinbach verdichtet auf einen 10- Minuten-Takt) vorgesehen. Die beiden geplanten S-Bahnen Bonn – Euskirchen – Bad Münstereifel (S23) und (Köln –) Hürth-Kalscheuren – Bonn (S17) haben im Hauptbahnhof Bonn einen wichtigen Berührungspunkt. Aus betrieblichen Überlegungen ist eine Durchbindung der S-Bahn-Linie S23 von Bad Münstereifel kommend bis Bonn-Mehlem von Vorteil und ermöglicht den Betrieb beider S-Bahnen ohne weiteren Ausbau des Bahnhofs in Bonn Hbf abzuwickeln. Seitens des NVR ist nach der Elektrifizierung der Voreifelbahn folgendes Betriebskonzept vorgesehen: 20-Minuten-Takt Bonn Hbf – Euskirchen, stündlich weiter nach Bad Münstereifel 20-Minuten-Takt Bonn Hbf – Rheinbach in der Hauptverkehrszeit, somit 10-Minuten-Takt Bonn Hbf – Rheinbach Als Ergebnis der Machbarkeitsstudie bleibt folgendes festzuhalten:Seite 2 von 4 Seite 3 „Eine S-Bahn-Linie auf der linksrheinischen Nord-Süd-Strecke kann nur mit Schaffung einer eigenen Infrastruktur betrieben werden. Anhand betrieblicher Untersuchungen für verschiedene Varianten wurde die betriebliche Machbarkeit einer linksrheinischen S-Bahn von Köln nach Bonn Hbf in den üblichen Taktfolgen nachgewiesen. Der Betrieb wurde hierbei so optimiert, dass der teilweise notwendige viergleisige Ausbau für Zugbegegnungen nur in den Bereichen anfällt, in denen kein Eingriff in die Randbebauung erforderlich wird. Der Abschnitt Bonn Hbf – Bonn-Mehlem kann ebenfalls durch eine S-Bahn befahren werden. Hierzu bietet sich die Durchbindung der S-Bahn-Linie S23 an, da so der westliche Bahnsteig im Hauptbahnhof Bonn durch die Linie S23 für beide Richtungen genutzt werden kann. Eine Durchbindung bis Bonn- Mehlem ist dann bergseitig der vorhandenen Strecke möglich. Die linksrheinische S-Bahn-Linie S17 kann in Bonn Hbf am Bahnsteig 2 (Gleis 402, Abschnitt Nord) halten und enden, der gemeinsam mit der von Süden kommenden und ebenfalls hier endenden RegionalBahn-Linie RB30 Ahrbrück – Remagen – Bonn genutzt werden kann (Gleis 402, Abschnitt Süd).“ (….) „Die Einführung einer neuen S-Bahn-Linie S17 Köln – Bonn linksrheinisch und die Elektrifizierung der Voreifelbahn S-Bahn-Linie S23 mit Verlängerung bis Bonn-Mehlem erzielt nach der neuen Verfahrensanleitung der Standardisierten Bewertung einen ausreichenden Nutzen-Kosten-Indikator, der eine volkswirtschaftliche Sinnhaftigkeit des Vorhabens nachweist. Die Maßnahmen sind somit förderfähig nach GVFG.“ (…) „Mit einem Nutzen-Kosten-Verhältnis von 1,4 wird der Grenzwert von 1,0 übersprungen, wodurch die gesamtwirtschaftliche Rentabilität der Maßnahme und damit die Förderwürdigkeit nachgewiesen ist. Auch bei einer künftigen Kostensteigerung um ca. 30% erreicht das Nutzen-Kosten-Verhältnis noch einen Wert von 1,2, womit das Projekt auch dann noch volkswirtschaftlich sinnvoll ist.“ Die Förderung der Leistungsphase 1 der HOAI ist in das Förderprogramm zur Planungsvorhaltung bei SPNV-Maßnahmen des Landes NRW aufgenommen worden, sodass hier jetzt ein weiterer wichtiger Schritt zur Realisierung der Elektrifizierung der S23 erfolgen kann. Ob dies auch schon beim Aufbau der durch die Flutkatastrophe zerstörten Bahninfrastruktur berücksichtigt werden muss bzw. kann, müssen Gespräche mit der zuständigen DB Netz AG ergeben. Somit ist die Betrachtung einer Durchbindung des RE 30 (Ahrtalbahn) bis Bonn-Duisdorf nicht mehr angebracht, da in der vorgelegten Machbarkeitsstudie eine Durchbindung der S 23 bis Mehlem im Rahmen des S- Bahn-Ausbaus des NVR positiv bewertet wird. Nach Angaben des NVR soll im Rahmen des Wiederaufbaus der Ahrtalbahn die Strecke bis 2025/2026 auch elektrifiziert werden. Auf eine Wendeanlage im Bahnhof Duisdorf kann somit verzichtet werden und das Vorhaben aus der ÖPNV-Förderung des Landes gestrichen werden. Der NVR hat bei der Stadt Bonn angefragt, ob die Anmeldung zur ÖPNVG- Förderung für dieses Vorhaben noch aktuell ist und bittet um eine Rückmeldung.Seite 3 von 4 Seite 4 Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:35 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de