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211662-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Ergebnis des zweiphasigen städtebaulichen und freiraumplanerischen Realisierungswettbewerbes Masterplan öffentlicher Raum Bad Godesberg - hier: Dokumentation und Ergebnisbericht Öffentlichkeitsbeteiligung

Nummer
211662-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
05.11.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 07.09.2022 Kenntnisnahme
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  1. 211662 Ergebnis des zweiphasigen städtebaulichen und freiraumplanerischen Realisierungswettbewerbes Masterplan öffentlicher Raum Bad Godesberg

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
211662-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Ergebnis des zweiphasigen städtebaulichen und
freiraumplanerischen Realisierungswettbewerbes
Masterplan öffentlicher Raum Bad Godesberg -
hier: Dokumentation und Ergebnisbericht
Öffentlichkeitsbeteiligung
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 10.11.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Wie in der vorliegenden Mitteilung (DS 211662) angekündigt werden hiermit der
Bezirksvertretung die beigefügte Dokumentation des Wettbewerbsverfahrens
sowie die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Siegerentwurf
auf www.bonn-macht-mit.de/masterplanbago vorgelegt. Über den Fortgang des
Verhandlungsverfahrens kann ggf. mündlich in der Sitzung berichtet werden.
Anlage/n
1 Beteiligungsergebnisse Online 09.09-26.09.21 (öffentlich)
2 Dokumentation (öffentlich)Seite 1 von 37
Erstellungsd
atum Titel Beitragstext Anzahl an
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15.09.2021 -
20:59 Wegweisender Entwurf
Ein hervorragender Entwurf für mehr Urbanität und grüne Lebensqualität in Godesberg, der nach Umsetzung sicher die Aufenthaltsqualität in
der Innenstadt erhöht und möglicherweise auch den Restaurants und Geschäfte den ein oder anderen Kunden mehr bringt. Die Änderungen
berücksichtigen auch die Bedürfnisse von jungen Menschen und Familien. Eventuell könnte die Friedrich Ebert Straße noch aufgewertet
werden z.B. für Menschen die möglicherweise per Bahn kommen und in der möglicherweise bald erneuten oder neuen Stadthalle
(idealerweise mit modernsten Luftfiltern, Elektroakustik, Beleuchtung) Konzerte hören, sich im Rahmen von Festen treffen oder kleine
Messen besuchen. Möglicherweise ließe sich hinter der Stadthalle zusätzlich eine größere Freilichtbühne in die Natur integrieren.
0 1 Andreas Ebert
17.09.2021 -
12:52 Wiederholung alter Sünden
So wie es z.B. bei der 'Erneuerung' der Godesberger Innenstadt in den 70ern bis hin zu den Designkatastrophen in der Bonner Innenstadt
(Bonner Loch/ Urban Soul) geschah setzt sich hier eine ideenlose Fassadengestaltung, die in 10 Jahren veraltet und in 20 als Bausünde
erscheint, fort. Kubismus und gerade Oberflächen harmonieren schlecht bis gar nicht mit den Resten von Jugendstil und Gründerzeit. Die
Flächen/ Nutzungsaufteilung ist zwar gelungen, aber die Gestaltung der äußeren Erscheinung mehr als verbesserungswürdig.
0 3 KlausGTx
19.09.2021 -
15:32
Verkehr und Mobilität,
Abenteuerspielplatz, ÖPNV
Vor der Musikschule, dem Kurfürstenbad und dem Rathaus müssen ausreichend Parkplätze erhalten bleiben (eigentlich alle) und die müssen
kostenfrei sein. Es ist unmöglich die Kinder mit Instrumenten ohne Parkmöglichkeiten abzuliefern und dafür auch noch bezahlen zu müssen.
Der Wegfall des Spielplatzes/Skaterpark an der Rigal'schen Wiese ist für die angrenzenden Wohngebiete eine Frechheit. In den Plänen ist
keine Lösung für das Nadelöhr Burgstraße zu finden. Man sieht zur Zeit (ab 10.9.2021) das Verkehrschaos durch die Reduzierung auf eine
Fahrspur beim Ännchen. Wenn jetzt auch noch die Ausweichsstrecke am Kurpark wegfallen soll, dann ist das Chaos ein Dauerzustand. Das
größte Problem ist jedoch die Verschlechterung des ÖPNV in Schweinheim. Seit Einstellung der Linie 615 können Schulkinder ihre Schulen in
der Rheinallee und Umgebung nicht mehr erreichen. Sehr viele Eltern sind jetzt gezwungen ihre Kinder mit dem Auto in die Schule zu bringen
und abzuholen. Ohne Wiedereinsetzung der Linie 615 in der alten Linienführung bis Panoramapark ist das ÖPNV Konzept mit den Linien
638/639 gescheitert.
0 2 Henner
19.09.2021 -
16:02 Stadtraum City-Terrassen Bei den City-Terrassen handelt es sich nicht um Stadtraum! Es handelt sich nur um eine Fläche für die Mieter des Altstadt-Centers. Alle
anderen Bürger haben keinen Grund, diesen Raum/diese Fläche zu nutzen. 0 1 Henner
19.09.2021 -
16:22
Städtebau: Rot(3) Ersatz Vorbau
Villichgasse; Rot(4)
So sollen auch noch die wenigen Geschäfte mit Charakter aus Godesberg verschwinden. Es ist eine gelungene Bebauung, die allenfalls etwas
Make-Up vertragen könnte. Screen Villichgasse: Wer soll das denn lesen? Die Autofahrer auf Grund der jetzt schon seltsamen Ampelschaltung
ohne Unfälle zu bauen? Die Mitbürger in der Linie 639? Dann schon eher eine Anzeigetafel am Lindenblock.
0 1 Henner
19.09.2021 -
16:28
Blau (3) Mobility HUB
Burgstraße
Die Kreuzung Winterstraße/Burgstraße ist der neuralgische Punkt für die Schweinheimer. Während des Berufsverkehrs staut sich der
Autoverkehr bis zur Horionstraße. Wenn die Fläche für den Mobility HUB für Autofahrer eingeschränkt wird (z.B durch Wegfall von einer
Abbiegespur) haben wir noch mehr Verkehrschaos. (die Buslinie 639 muss ebenfalls durch das Nadelöhr).
0 1 Henner
19.09.2021 -
16:43 Gelb (8) Gartenpassage Wegfall der Spielgeräte und kein Ersatz vorgesehen. Das war bis jetzt ein gut angenommener Spielbereich für den entspannenden Einkauf mit
Kindern. Leider ersatzlos gestrichen. 1 1 Henner
25.09.2021 Spielplatz in der Nähe der
Innenstadt belassen
Statt einen neuen Spielplatz hinter der Stadthalle zu erdenken, sollte der existierende Spielplatz im Kurpark (in der Nähe der Postfiliale)
attraktiver gestaltet und ggfs. vergrößert werden. 0 0 214_704552597
19.09.2021 -
16:54
Blau (11) Aufwertung Löbestraße
/ Mobility HUB
Die Löbestr. ist DER Busknotenpunkt und ein Hauptverbindungsweg der Schweinheimer und Anwohner des Marienforster Tals in Richtung
Rhein. Es sind bislang zwei Fahrspuren (in jede Richtung eine) und eine nicht nutzbare Busspur (wird als Pausenhaltestelle missbraucht)
vorhanden. Eine Einschränkung der Verkehrsfläche ist unrealistisch.
0 1 Henner
19.09.2021 -
17:05
Blau (13) Umbau Stellplätze
Stadthalle; Grün (8) Tennisplätze
Bei der eingezeichneten Fläche handelt es sich nicht um die "Stellplätze Stadthalle" sondern um einen sehr gut genutzten Park&Ride Parkplatz
der Dank der kostenfreien Nutzung auch gut angenommen wurde. Darüber hinaus ist dies die einzige Fläche in Bad Godesberg, die als Kirmes
oder anderen Großveranstaltungen nutzbar ist. Der Wegfall des Spielplatzes/Skaterparks ist nicht akzeptabel. Ein Tennisclub mit nunmehr 9
Plätzen muss nun wirklich nicht in bester Lage in die Innenstadt.
0 2 Henner
19.09.2021 -
20:02
Bebauung Innenstadt -
Dachbegrünung
Es ist ein interessanter Entwurf mit vielen schattenspendenden Bäumen. Leider wurden geeignete Dachflächen nicht als/mit Dachbegrünung
in die Planung integriert. 0 0 Henner
19.09.2021 -
20:22 Umgestaltung Burgstraße
Unterhalb der Burg (Zwischen den Punkten Blau (3) und Rot (4)) ist laut Plan eine Begrünung mit Bäumen vorgesehen. Ohne Reduzierung um
eine Fahrspur ist dafür kein Platz vorhanden. Alle Fahrspuren werden jedoch benötigt - wir haben viel mehr Verkehr als in den 70er Jahren. Da
hatte die Burgstraße nur eine Fahrspur in jeder Richtung. Um die Sicherheit der Radfahrer zu verbessern muss an das Fahren entgegen der
Fahrtrichtung (Seite Möbel Franz) unterbinden. Schnelle Hilfe gegen den Taubenkot in der Unterführung auf beiden Bürgersteigen ist
notwendig. (Bekämpfung der Ursache!!) Die eingeplanten Fahrradständer im Einmündungsbereich Burgstraße/Villichgasse kann man sich an
dieser Stelle sparen.
0 0 Henner
19.09.2021 -
20:30 Innenstadtbereich: Lieferverkehr
Egal welche Art von Geschäften man in der Innenstadt wünscht - Lieferfahrzeuge sind notwendig. Schaut man sich die befahrbaren Flächen im
Plan an, so sind diese meist durch Außengastronomie nicht nutzbar. Wenn ich vom aktuellen Lieferverkehr mit den großen LKWs ausgehe,
bleibt dem Fußgänger durch die Begrünung nicht mehr viel Platz. Wie die LKWs dann wieder sicher rückwärts aus der Fußgängerzone
herauskommen sollen, erschließt sich mir nicht. Ein Konzept zum Umladen in kleine elektrische Lieferfahrzeuge war m.W. nicht Bestandteil
der Planung.
0 0 Henner
19.09.2021 -
20:38 Behindertenparkplätze Alle Behindertenparkplätze in der Pfarrer-Minarz-Str. und der Villichstr. entfallen lt. Plan. Im Planungsentwurf ist nicht ersichtlich, ob die
Behindertenparkplätze Am Kurpark und Löbestr. ebenfalls entfallen. Möchte die Stadt einen kostenfreien Transferservice anbieten? 0 0 Henner
19.09.2021 -
20:47
Kreuzungspunkt
Villichgasse/Ännchenplatz
Im Ergänzungtext wird dieser Kreuzungsbereich als überdimensioniert beschrieben. Wenn man sich den Verkehr zu Berufsverkehrszeiten
einmal ansehen würde, so könnte man nicht von einer Überdimensionierung sprechen. Selbst wenn man die nicht koordinierten
Ampelschaltungen in diesem Bereich aufeinander abstimmen würde, kann man den Rückstau in und aus den Seitenstraßen nicht verhindern.
Sollte es noch zu einer Fahrbahnreduzierung in der Burgstr. kommen, kann der Rest der Stadt noch so schön sein - es wird täglich zum
Verkehrskollaps kommen.
0 1 Henner
20.09.2021 - 8:16 Kurfürstenallee und Stadthalle
Der Entwurf hinsichtlich der Verlagerung der Kurfürstenallee an die kurfürstliche Zeile heran sollte auf keine Fall umgesetzt werden und ist
aus meiner Sicht nicht durchdacht. An dieser Stelle befindet sich eine Musikschule, ein Kindergarten und ein Altersheim. Den
Durchgangsverkehr, der dann ja auch den Verkehr von der Straße "Am Kurpark" aufnehmen soll, absichtlich direkt vor die Haustür dieser
Einrichtungen zu legen, ist äußerst befremdlich. Die derzeitige Situation mit der abgesenkten Kurfürstenallee sorgt für eine entspannte
Verkehrssituation vor der kurfürstlichen Zeile und nimmt auch nicht den Parkcharakter. Gleichwohl ist eine Umgestaltung der in die Jahre
gekommenen Anlage vor der kurfürstlichen Zeile absolut geboten. Außerdem mit einzubeziehen ist die Tatsache, dass in der Stadtverwaltung
auch Trauungen stattfinden. Insgesamt handelt es sich also bei der kurfürstlichen Zeile um einen Bereich mit hohem Aufenthaltscharakter im
Außenbereich, der eher vergrößert als zerstört werden sollte. Die Parkplatzfrage ist ebenfalls unzureichend behandelt. Ein Wegfall der
Parkplätze würde die entspannte Situation an dieser Stelle kaputt machen. Nicht berücksichtigt ist dabei auch, dass ein Neubau des
Kurfürstenbads an dieser Stelle einen zusätzlichen Parkplatz- und Aufenthaltsbedarf nach sich zieht. Die bestehende Struktur war funktional
eine sehr gut durchdachte Lösung. Gleiches gilt für die Stadthalle. Auch hier wurden die derzeitigen Parkplätze zwecks Rückbaus der Koblenzer
Str. gestrichen und auf den P+R Parkplatz gelegt. Auch das ist in der Ansicht hübsch, aber inhaltlich völlig ungenügend, denn dieser Parkplatz
ist bereits heute ausgelastet. Nicht unerwähnt bleiben sollte auch, dass für diesen Entwurf alte Bäume an der Kurfürstenallee fallen müssten.
1 3 Martin S.
25.09.2021 Querungshilfen Kurfürstenallee
Die Kurfürstenallee sollte nicht verlegt oder umgestaltet werden. Für die Anbindung der Kurfürstlichen Zeile an den Kurpark sind die
Fußgängerbrücke und die beiden Fußgängerüberwege an den Ampelkreuzungen ausreichend. Gegebenenfalls könnten Querungshilfen in Höhe
der Musikschule und der Bezirksverwaltungsstelle/Rathaus hilfreich sein.
0 0 214_704552597
21.09.2021 -
10:23
Logistik-HUB(s) - LKW
Anlieferung und Prekäre
Arbeitsverhältnisse
Die geplante Lieferung durch Lastenfahrrädern geht nur zu Lasten der Kuriere. Wie man in der letzten Zeit beobachten konnte, werden
Fahrradkuriere so prekär bezahlt, das man aufstocken muss um davon zu leben. Wollen wir diese Situation auch in diesem Fall? Es gibt
hervorragende kleine elektrische Kastenwagen die bei jedem Wetter eingesetzt werden können - zum Schutz der Fahrer*innen und Waren.
Wie der geplante Logistic HUB hinter dem Bahnhof durch große LKW angefahren werden soll ist mir ein Rätsel. Den gesteigerten Lärmpegel
direkt beim Hotel und der Wohnbebauung wird man nicht hinnehmen können. Ein Logistik HUB auf der Fläche der neuen Tennisplätzen auf
der Rigal'schen Wiese ist für den LKW-Anlieferverkehr eher geeignet.
0 0 Henner
21.09.2021 -
10:33 Logistik-HUB
Diese Maßnahme sollte als erstes in Form eines längerfristigen Tests vor irgend welchen Umbaumaßnahmen umgesetzt werden. Zentral ist
die Einbeziehung des Godesberger Einzelhandels - ohne wird dieses Vorhaben scheitern. Wie man das Problem mit der Lieferung von
gekühlter Ware und den großen Mengen von REWE/Rossmann/DM&Co lösen möchte, ist nicht ersichtlich. Auch eine Lösung für die
Arztpraxen und Apotheken scheint man vergessen zu haben.
0 0 Henner
21.09.2021 -
10:47 Mobilitäts HUBs
Wenn ich den Vorschlag richtig verstanden habe, sollen die Godesberger Bürgen ihre Einkäufe mit Hilfe von Miet-Lastenrädern transportieren.
Diese Idee klingt für die Godesberger Stadtteile attraktiv, die sich auf dem gleichen Höhenniveau wie die Innenstadt befinden. Für die
Stadtteile am Hang (Heiderhof, Schweinheim, Lannesdorf, Muffendorf und Marienforster Tal) trotz elektrischer Unterstützung für nicht so
sportliche Bürger ist dies eine Herausforderung.
0 0 Henner
21.09.2021 -
11:05
1004_Praesentationsplaene.pdf
Zeichnung STÄDTEBAU
Der jetzt vorhandene P-R Parkplatz ist sehr gut ausgelastet. Verkleinert man jetzt die Grundläche auf 40% kann dies nur durch ein Parkhaus
mit drei Parkebenen ersetzt werden. Kommen jetzt , wie eingezeichnet, auch die Parkplätze der Kurfürstenallee hinzu, schätze ich noch
mindestens zwei weitere Parkebenen darauf. Solch ein massives Parkhaus dürfte an dieser Stelle wohl nicht genehmigungsfähig sein und es
möchte wohl auch keiner haben. Auch wenn es sich bei dem Tennisclub Grün-Weiss e.V. um einen sehr alten (1900) Verein handelt, sehe ich
nicht die Notwendigkeit von Tennisplätzen im Innenstadtbereich. Ich könnte mir für den jetzt vorhandenen Parkplatz der Rigal'sche Wiese
eine Lösung in zwei Ebenen vorstellen. Eine etwas tiefer gelegte Parkebene und darüber Tennisplätze und Spielplatz/Skaterpark (an alter
Stelle) über die gesamte Fläche.
0 2 Henner
Ergebnisse der online-Beteiligung zum Wettbewerbsergebnis „Masterplan für den öffentlichen Raum Innenstadt Bad Godesberg“Seite 2 von 37
21.09.2021 -
11:20
Erreichbarkeit des Bad
Godesberger Zentrums
Die Sieger des Wettbewerbs präsentieren einen Entwurf, der das Erreichen der Bad Godesberger Zentrums für diejenigen Menschen
unattraktiv macht, die mit dem Pkw anreisen möchten (statt mit dem ÖPNV, dem Fahrrad oder zu Fuß). Entfallen sollen nach dem Plan
sämtliche nahe dem Ortszentrum gelegenen Parkplätze entlang der Kurfürstlichen Zeile bis zur chinesischen Botschaft. Und die zum Parken
nutzbare Fläche an der Rigal‘schen Wiese wird etwa um die Hälfte verkleinert, um dorthin die bisher im Stadtpark liegenden Tennisplätze zu
verlagern. An der Rigal’schen Wiese parken derzeit werktags zahlreiche Pendler, die ab der Stadthalle die U-Bahn für ihre Weiterfahrt
benutzen – bislang ein politisch erwünschtes Verhalten. Das mit den Plänen angestrebte Ziel der gesteigerten Aufenthaltsqualität im Bad
Godesberger Zentrum soll zu Lasten der Erreichbarkeitsqualität erzeugt werden. Die dadurch sinkende Kundenfrequenz macht den Standort
für Handel, Dienstleistungsbetriebe und Gastronomie unattraktiver. Das Bad Godesberger Zentrum wird durch den Rückzug der Betriebe auf
Dauer veröden. Schon heute wendet sich viel Kaufkraft der Bad Godesbergerinnen und Bad Godesberger und aus dem Umland lieber den gut
frequentierten Wettbewerbern in den Einkaufszentren in Wachtberg-Berkum und Meckenheim (Neuer Markt) zu. Auch der Plan, den
motorisierten Individualverkehr (ausgenommen Anwohner) aus der Straße Am Kurpark auszusperren, signalisiert, dass Auto fahrende
Menschen im Bad Godesberger Zentrum zukünftig nicht willkommen sind: denn die aus Westen anfahrenden (und zurück) werden
überwiegend die ohnehin sehr stark belastete Burgstraße als Alternative wählen (müssen) und dort für zunehmende Staus sorgen – mit
Folgen für die Anwohner. Die demografische Entwicklung beschert uns vorhersehbar eine immer stärker alternde Gesellschaft. Die Zahl der
privat genutzten Kraftfahrzeuge nimmt immer noch zu, wenn auch aktuell vermehrt mit elektrischem Antrieb. Hinsichtlich der Erreichbarkeit
der Bad Godesberger Innenstadt nimmt der Siegerentwurf auf diese Trends keine Rücksicht.
0 2 Bebi
21.09.2021 -
13:52
Altstadtcenter / Brücke zum
Godesberg
Der Planungsentwurf legt sehr viel Wert auf Barrierefreiheit (+++) Bein Zugang zum Burgberg geht dieser Ansatz komplett verloren. Zur Zeit
gibt es keine Möglichkeit von der Innenstadt mit Rollator/Rollstuhl/Kinderwagen die Godesburg zu erreichen (außer man begibt sich in
Gefahr). Der geplante Zugang über die Brücke scheint nur über Stufen erreichbar zu sein. Von der Brücke bis zur Burg kann man nur über die
Zugangsstraße (ohne Bürgersteig) barrierefrei die Burg erreichen.
0 1 Henner
21.09.2021 -
15:34
Planung auf Innenstadt
konzentrieren
- Die Planungen sollten sich auf die Bad Godesberger Innenstadt konzentrieren, denn dort sich Veränderungen am notwendigsten. Der
Kurpark kann erstmal außen vor bleiben. - Die Neugestaltung von Brunnen ist richtig, fraglich ist jedoch die Notwendigkeit eines massiven
Eingriffs in die Bausubstanz (Bsp. Umgestaltung der Michaelsarkaden/Michaelsplatz, nach diese gerade saniert sind) - Bad Godesberg muss
weiter ein gut erreichbares Einkaufszentrum bleiben. Deshalb müssen auch die Verkehrsflüsse des MIV in der Planung Beachtung finden. Die
gute Erreichbarkeit der Innenstadt mit dem PKW darf nicht in Frage gestellt werden
2 2 johnnyce
25.09.2021 Betrieb von Brunnen in Bonn
Die Ideen für zusätzliche Brunnen sind kreativ und passen zu Bad Godesberg unter der Voraussetzung, dass der dauerhafte Betrieb durch die
Stadt gewährleistet ist. Solange die Stadt den Betrieb und die Pflege ihrer Brunnen vernachlässigt, sollte nicht in weitere Brunnen investiert
werden. Brunnen ohne Wasser sind nicht attraktiv.
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25.09.2021 Visionäre Planung am Fronhof
und Michaelshof
Wenn sich zukünftig irgendwann Möglichkeiten für Umplanungen am Fronhof oder Michaelsplatz/Villichgasse ergeben sollten, ist eine
erneute umfassende Bürgerbeteiligung zu empfehlen. Die nach Norden geöffnete U-Form am Fronhof ist wahrscheinlich eine der
schlechtesten möglichen Varianten. Im Bereich Michaelshof/Villichgasse erscheinen Abriss (Pavillongebäude und "Schatzinsel") und
insbesondere Neubau fragwürdig.
0 0 214_704552597
21.09.2021 -
20:17
Abenteuerspielplatz hinter der
Stadthalle
1. Der absolut notwendige Abenteuerspielplatz ist erst für die Phase 3 (2050) geplant, d.h. fast 30 Jahre zu spät. Der Bedarf ist hier und jetzt!
2. Einen und hier meine ich wirklich nur einen Abenteuerspielplatz für Godesberg (ca. 75.000 Einwohner) ist ein passender Ausdruck für die
Belange der Kinder 3. Baubeginn sofort! Noch 2021!!!! 4. Den Abenteuerspielplatz auf die Grünfläche gegenüber dem Hotel Eden bauen. Er
muss so nahe wie möglich an Schweinheim liegen, da dieser Stadtteil nur einen winzigen Spielplatz besitzt und die Stadt in den letzten 30
Jahren es nicht geschafft hat, einen weiteren Spielplatz für Schweinheim einzurichten.
0 1 Henner
21.09.2021 -
20:23 Spielgeräte in der Innenstadt In den Planungen sind die Belange der Kinder vergessen worden. OK einen Wasserlauf in der Fußgängerzone im Sommer und jede Menge
Turngeräte (Fahrradständer). 0 1 Henner
22.09.2021 -
13:28
Neuer Verlauf der
Kürfürstenallee – Satire,
Planungsfehler oder ernst
gemeint?
Neuer Verlauf der Kürfürstenallee – Satire, Planungsfehler oder ernst gemeint? Im Siegerentwurf wird die Verlagerung des motorisierten
Individualverkehrs auf die Fassadenseite der Kurfürstlichen Zeile vorgeschlagen. Damit würde dieser Verkehr – nach einem „Zick-Zack“ um den
„Vorgarten“ der Redoute - nicht nur unmittelbar vor das ehemalige Rathaus verlagert, sondern in Richtung Lannesdorf auch vor die
„Haustüren“ einer Kindertagesstätte, der Jugendmusikschule, eines Altenzentrums und der Rigal’schen Kapelle. Das kann doch nicht ernst
gemeint sein?!
0 2 Bebi
22.09.2021 -
13:52 Koblenzer Str.
Wenn ich die Zeichnung richtig lese, wird die Koblenzer Str. vor und nach der Haltestelle zu einer Allee mit zwei Baumreihen. Wenn die
Bestandsbäume gefällt werden, ist vielleicht noch Platz für eine weitere Baumreihe - dafür aber kein Platz mehr für eine Haltestelle. Wird die
Koblenzer Straße im Innnenstadtbereich für den ÖPNV und die Radfahrer gesperrt?
0 0 Henner
22.09.2021 -
14:00 Quelle
Auch wenn die Quelle als Identitätsstiftend angesehen wird, so halte ich die Sichtachse von der Innenstadt zur Quelle als überflüssig. Wenn
man den Ausschank von Quellwasser in den Innenstadtbereich (z.B. Theaterplatz) verlegen würde (Pfandgläser…) könnte man so wirklich zu
einer wachsenden Identität kommen. Welcher junge und hinzugezogene Bürger erfährt überhaupt von dem Ausschank an der Quelle? Wenn
man das Wasser wieder in Flaschen abfüllen könnte (nicht zum selbstbefüllen), so könnte man es sogar wieder in der Gastronomie den
Gaumenfreunden anbieten.
0 0 Henner
24.09.2021 - 9:18 Mobility HUB Burgstraße Falls die Stadt den Bus 615 nicht wieder einsetzt, brauchen wir noch eine Haltestelle des Buses 639 beim Mobility HUB Burgstraße. Zwischen
der Haltestelle Molkteplatz und der Burgschule fehlt am Fuße des Berges eine Einstiegsmöglichkeit. 0 0 Henner
24.09.2021 -
11:31
Kurfürstenallee und
Kurfürstliche Zeile, Sichtbarkeit
der Godesburg
Der Verein für Heimatpflege und Heimatgeschichte Bad Godesberg nimmt Stellung zum Siegerentwurf des Masterplans. Grundsätzlich unterstützen wir
dabei jede Anstrengung zum Aufwerten der Bad Godesberger Innenstadt. Entsprechend dem satzungsgemäßen Vereinszweck steht bei unserer
Stellungnahme die Wahrnehmbarkeit der stadtgeschichtlich bedeutsamen, für den Stadtbezirk identitätsstiftenden Gebäude und Denkmale sowie
Landschaften im Vordergrund. Im Rahmen des vorgestellten Siegerentwurfs betrifft dies vor allem die Kurfürstliche Zeile und die weiteren, südwestlich
davon gelegenen denkmalgeschützten Gebäude entlang der Kurfürstenallee sowie die Godesburg. Positiv ist, dass der Siegerentwurf die Bedeutung der
Kurfürstlichen Zeile erkennt und sie stärken will. Im Erläuterungstext zum Siegerentwurf wird die Fläche zwischen der heutzutage tiefer gelegten
Verkehrsachse Kurfürstenallee und der unmittelbar vor der Kurfürstlichen Zeile gelegenen Straße (derzeit Parkplätze) beschrieben als „thematisch gestufte
‚Esplanade‘ für den Komfort von Flaneuren und anderen leichten Nutzungen wie Spiel-, Sport- und Wellnessangeboten“. Dafür sind „kulissenhaft
konzipierte, niedrige Heckenkörper“ vorgesehen. Der VHH legt dabei Wert darauf, dass der freie Blick auf die historischen Gebäude - und damit ihre
Wahrnehmbarkeit - nicht über den vorhandenen Bewuchs hinaus behindert wird. Besonders bedenklich sehen wir allerdings die vorgeschlagene
„Verlagerung des motorisierten Individualverkehrs (MIV) auf die Fassadenseite der Kurfürstlichen Zeile“. Schon heute ist die Kurfürstenallee von MIV und
ÖPNV stark frequentiert. Falls die Straße Am Kurpark – wie im Siegerentwurf vorgesehen – für den MIV gesperrt wird (ausgenommen Anwohner), wird das
zu einer Verlagerung und Zunahme des Verkehrs auf der Kurfürstenallee führen. Dadurch wird die Aufenthaltsqualität im Bereich der Kurfürstlichen Zeile
und der benachbarten, denkmalgeschützten Gebäude stark beeinträchtigt. Grundsätzlich ist für den Erhalt der Kurfürstlichen Zeile deren künftige Nutzung
ausschlaggebend. Anpassungen des Umfelds sollten darauf ausgerichtet sein, so dass der Siegerentwurf auch aus diesem Grund hier keinen finalen
Vorschlag unterbreiten kann. Den Erhalt der Sichtachse zur Godesburg unterstützen wir nachdrücklich. Allerdings legen wir Wert auf ein sensibles Vorgehen
bei den vorgeschlagenen Maßnahmen. Die Präsentationspläne des Siegerentwurfs zeigen Am Michaelshof eine derzeit nicht vorhandene, zweite
Baumreihe. Die Gefahr besteht, dass diese die Sichtbarkeit der für Bad Godesberg überaus wichtigen Godesburg für Personen erheblich beeinträchtigt, die
sich vom Kurpark aus dem innerstädtischen Zentrum nähern. Zusätzlich würde nebenher der Blick auf die südwestliche Fassade des (ebenfalls
denkmalgeschützten) städtischen Schauspielhauses behindert. Ebenfalls unter dem Aspekt der guten Sichtbarkeit der Godesburg wünschen wir uns, dass
die „akzentuierten Kopfbauten der Bestandsgebäude“ durch „zusätzliche Aufbauten“ nicht die Sichtbarkeit der Godesburg aus der Perspektive von
Fußgängerinnen und Fußgängern verhindern. Grundsätzlich ist zu bemerken, dass der Siegerentwurf keinen Vorschlag zur besseren Anbindung der
Godesburg an die Innenstadt vorsieht, obwohl er an anderer Stelle durchaus Vorschläge zu Änderungen an bestehenden privaten Gebäuden nennt.
0 2 Verein für Heim...
25.09.2021 - 9:39 Kein Halbrund in der Nähe des
kleinen Theaters
Stattdessen sollte die überdachte Musikmuschel der Stadthalle am Weiher genutzt werden, damit Konflikte zwischen Theaterbetrieb und
Veranstaltungen im Park nach Möglichkeit vermieden werden. 0 0 214_704552597
25.09.2021 - 9:52 Öffentliche Flächen im Kurpark
statt Tennisplätze
Der Pachtvertrag zur Nutzung von Flächen für Tennisplätze sollte seitens der Stadt als Reaktion auf die geplante Bebauung von nicht
abbaubaren Tennishallen mitten im Kurpark schnellstmöglich gekündigt werden. Es ist mehr als erfreulich, dass der Masterplan für die
Innenstadt Bad Godesbergs diese Flächen wieder für die Öffentlichkeit nutzbar macht, nachdem der Raum für Tennisplätze in der
Vergangenheit zunehmend ausgedehnt und überbaut wurde. Der neue Standort von Tennisplätzen auf dem P+R-Parkplatz Rigal’sche Wiese
sollte allerdings überdacht werden.
1 0 214_704552597
26.09.2021 Erst ÖPNV-Masterplan, dann
Flächenhandel
Ich begrüße zwar die Verlagerung der Tennisplätze zur Steigerung der Attraktivität von Wegebeziehungen im Stadtpark, möchte jedoch dazu
anregen, zuerst - wenn auch zum X-ten Mal - die Verlängerung der Stadtbahn in den Godesberger Süden zu prüfen. Dadurch könnten
Zubringerverkehre bereits andernorts "zwischengelagert" werden, innenstadtnahe Parkplatzflächen könnten neu verhandelt werden. Wenn
die aus Innenstadtsicht jenseits des heutigen Parkplatzes gelegenen Angebote für Kinder und Jugendliche im Ergebnis näher an oder gar in die
Innenstadt wandern, profitiert bestimmt auch diese davon.
0 0 ihr-solltet-mehr-
träumen
25.09.2021 - 9:54 Historischer Bachverlauf Statt gerader Wasserrinnen auf dem Theaterplatz sollten ggfs. leicht gewundene Wasserrinnen bspw. in der Pfarrer-Minartz-Str., der
Villichgasse und der Oststr. möglichst ortsnah an den historischen Bachverlauf durch Bad Godesberg erinnern. 1 0 214_704552597
26.09.2021 Lieber Bachlauf erleben als
erinnern
Warum nicht den Bach im Innenstadtbereich an die Oberfläche zurückholen? Der kanalisierte Bach verläuft in der Innenstadt doch
weitestgehend unter den Straßen, welche zudem die am stärksten vernachlässigten Bereiche BGs darstellen. Diese Straßen und Gassen
könnten durch das naturnahe Fließgewässer in einer Fußgängerzone insbesondere für Familien interessante Aufenthaltsorte sein und im
baulichen Bestand eine Aufwertung durch einen attraktiven öffentlichen Raum erfahren. Sollte kein Bach möglich oder erwünscht sein,
möchte ich einen "Bachlauf" vergleichbar dem im Hardtbergbad auf der Treppe/Brücke zur Godesburg anregen.
0 0 ihr-solltet-mehr-
träumen
25.09.2021 -
21:13 Nachhaltigkeit?
Der Entwurf lässt leider sehr zu wünschen übrig. Das Thema Nachhaltigkeit wird nicht berücksichtigt. Die Wasserspiele bergen auf lange Sicht
hohe Kosten, ebenso wie die Projektion. Kinder und Jugendliche werden sollten stärker in den Fokus genommen werden (statt potentieller
Wasserspielmöglichkeiten gibt es definitiv viele Möglichkeiten dies stärker zu berücksichtigen).
0 0 chris10
26.09.2021 -
17:08
Spielplatz an der Rigal'schen
Wiese erhalten Der Spielplatz an der Rigal'schen Wiese muss für Kinder und Jugendliche erhalten bleiben. 0 1 214_704552597Seite 3 von 37
26.09.2021 -
17:25 Der richtige Ansatz
Zunächst einmal: es kann nur besser werden. In der Bad Godesberger Innenstadt ist ein seit Jahren anhaltender Abwärtstrend zu erleben. Hier
muss gegengesteuert werden. Dass dabei vieles sich verändern muss, sollte als Chance verstanden werden. Nur was sich ändert, bleibt
erhalten! Der Entwurf weist in vielen Punkten in die richtige Richtung . Wichtigster Punkt: Mehr Grün und Wasser in die Stadt! Das hilft bei der
notwendigen Anpassung an den Klimawandel. Wir werden noch viele heiße Sommer erleben, und dankbar sein für jeden Baum, der Schatten
spendet. Wasserläufe und bespielbare Brunnen sind für Kinder (das kann ich aus eigener Erfahrung in anderen Städten bestätigen) im Sommer
das Größte. Besonders den Theaterplatz empfinde ich im Augenblick als Asphaltwüste, da fühle ich mich schon beim Anblick der
Entwurdsbilder viel wohler. Zweiter Punkt: das leidige Thema Auto. Auch hier geht der Entwurf in die richtige Richtung, denn Städte sind für
Menschen und nicht für Autos gemacht. Leider wurde das jahrzehntelang ignoriert. Wenn es nach den Bedürfnissen der Autolobby ginge, gäbe
es z.B. heute noch keine Fußgängerzonen in Deutschland - denn schon damals wurde bei deren Einführung darüber geklagt, dass damit der
Niedergang der Geschäftswelt eingeläutet wird. Das Gegenteil war der Fall. Heute erleben wir den Niedergang der Godesberger Geschäftswelt
trotz guter Erreichbarkeit mit dem PKW. Meiner Meinung nach ist es aber die Aufenthaltsqualität, die über den Standort Bad Godesberg
entscheidet. Und dazu gehört auch, die Belastung mit PKW-Verkehr zu verringern und die Durchlässigkeit für nichtmotorisierten Verkehr zu
erhöhen. Auch das leistet der Entwurf ganz gut. Dritter guter Ansatz: mehr Wohnen in der Innenstadt. Die Innenstadt als reine Geschäftswelt
hat meiner Meinung nach keine Zukunft. Hier wird in Zukunft mehr Nutzungsmischung sttfinden, dafür muss aber die Innenstadt aber auch als
Lebensraum attraktiver gemacht werden. Letzter Punkt: Kultur. Hier finde ich z.B. die Idee, Kulturveranstaltungen auch mal ins Freie zu
verlegen, sehr gut. Kultur ist jedenfalls ein Faktor, der die Attraktivität der Godesberger Innenstadt erhöhen kann, und das sollte doch letzten
Endes ein gemeinsames Anliegen sein.
0 0 onkeli
26.09.2021 -
22:21 Entsiegelung und Materialwahl
Die Pläne der Fußgängerzone werden von Natursteinflächen dominiert. Zwei Anregungen : Weniger versiegelte Flächen sparen neben vielen
anderen positiven Effekten Oberflächenmaterial. Granit ist langlebig und wirkt ohne Zweifel wertig. Im Rheinland hat sich jedoch die
Grauwacke als lokal zu beziehendes Material etabliert, das nicht nur in Kleinpflasterformaten verlegt wird.
0 0 ihr-solltet-mehr-
träumenSeite 4 von 37
Dokumentation
Offener zweiphasiger interdisziplinärer Realisierungswettbewerb
Masterplan Innenstadt Bad Godesberg - BonnSeite 5 von 37
3
Allgemein Betreuung, Vorprüfung,
Redaktion
Stadtbauplan GmbH
Rheinstraße 40 - 42
64283 Darmstadt
vertreten durch:
Eva Baumgarten-Weng
Telefon: 06151 - 99 57 0
Fax: 06151 - 99 57 30
E-Mail:
BN-ISEK-Bad-Godesberg@
stadtbauplan.de
Bearbeitung:
Barbara Muschol
Alexandra Vey-Lanzrath
Inanna Treff
Stand: Oktober 2021
Bei der Durchführung dieses Wett-
bewerbs galten die Grundsätze und
Richtlinien für Wettbewerbe auf den
Gebieten der Raumplanung, des Städ-
tebaus und des Bauwesens RPW 2013
in der vom Bundesministerium für Ver-
kehr, Bau und Stadtentwicklung BMVBS
am 31.01.2013 herausgegebenen und
mit dem Erlass des Landes Nordrhein-
Westfalen vom 05.06.2014 eingeführ-
ten Fassung, soweit in einzelnen Punk-
ten dieser Auslobung nichts Anderes
bestimmt ist.
Auslober*innen, Teilnehmer*innen so-
wie alle am Verfahren Beteiligten er-
kennen den Inhalt der Auslobung als
verbindlich an.
Die Auslobung wurde mit dem Aus-
schuss „Wettbewerbs- und Vergabe-
wesen“ der Architekten- und Stadt-
planerkammer Nordrhein-Westfalen
abgestimmt und unter der Nummer Nr.
W01/21 RPW 2013 registriert.
Die Auslobung wurde ordnungsgemäß
bekannt gemacht (RPW 2013 § 3 Abs.
1).
Impressum
Auslober
Bundesstadt Bonn
Stadtplanungsamt
Berliner Platz 2
53111 Bonn
Projektmanagement:
Stadtplanungsamt
Berliner Platz 2
53111 Bonn
vertreten durch:
Amtsleiterin Petra DennySeite 6 von 37
4 5
Inhaltsverzeichnis
IMPRESSUM 3
Allgemein 3
Auslober 3
Betreuung, Vorprüfung, Redaktion 3
BESCHREIBUNG DES VERFAHRENS 5
Anlass und Ziel des Wettbewerbs 5
Wettbewerbsteilnehmer*innen 6
Preisgericht und Vorprüfung 7
Beurteilungskriterien 8
Termine 8
Preise 8
Weitere Beauftragung 9
GRUNDLAGEN AUFGABENSTELLUNG 11
ISEK 12
Ergebnisse der Beteiligung 14
Ergebnisse der Expertenworkshops 16
Teilnehmer 16
Vorgaben / Leitlinien 17
WETTBEWERBSAUFGABE 21
Extrakt der Aufgabenstellung 21
Rückfragenbeantwortung Kolloquium II 23
PREISGERICHTSSITZUNG - PHASE I 26
WETTBEWERBSBEITRÄGE PHASE I 27
1. Wertungsrundgang 27
2. Wertungsrundgang 28
Engere Wahl 30
PREISGERICHTSSITZUNG - PHASE II 32
1. PREIS 34
capatti staubach urbane Landschaften, Berlin 34
2. PREIS 42
HochC Landschaftsarchitekten PartGmbB, Berlin 42
2. RUNDGANG 50
mesh landschaftsarchitekten, Hannover 50
OX2 architekten GmbH / stadtplanung – mÜcke, Aachen /
Darmstadt 58
Beschreibung des Verfahrens
Die Bad Godesberger Innenstadt
In vielen Bereichen der Bad Godesberger
Innenstadt zeigt sich eine in die Jahre
gekommene, nicht mehr zeitgemäße Ge-
staltung von Grün- und Freiflächen, Wegen
und Plätzen. Die Innenstadt vereint neben
ihren zahlreichen historischen Gebäuden
im Bereich der Kurfürstlichen Zeile, den
aus der Gründerzeit stammenden Ge-
bäuden im Bereich der Fußgängerzone
und einzelnen Fachwerkhäusern auch die
zahlreichen Gebäude aus den 1970er und
1980er Jahren, als Teile der historischen
Altstadt abgebrochen wurden.
An deren Stelle traten u. a. die sog. City-
Terrassen, eine große Freitreppe, die beid-
seitig von einem Geschäfts- und Wohn-
komplex flankiert wird, als Verbindung
zwischen Burgberg der Godesburg und der
Fußgängerzone. Aufgrund dieser heteroge-
nen Bebauung mit Gebäuden unterschiedli-
cher Baualtersklassen wirkt die Innenstadt
weder historisch noch modern und bietet
kein stimmiges Erscheinungsbild.
Die am Rande der Innenstadt gelegene Kur-
fürstliche Zeile stellt mit Einrichtungen wie
dem Bürgerservice im ehemaligen Rathaus
oder der Musikschule noch immer einen
wichtigen funktionalen Teilraum der Innen-
stadt dar. Das Gebäudeensemble mit seiner
historischen Bausubstanz weiß durch seine
Architektur zu beeindrucken. Trotz der im-
posanten Gebäude begründet die Gestal-
tung des öffentlichen Raums im Bereich der
Kurfürstlichen Zeile einen Aufwertungsbe-
darf.
Neben den öffentlichen Plätzen sind auch
die verschiedenen Eingangsbereiche in
die Fußgängerzone wenig einladend ge-
staltet und schlecht erkennbar. Insbeson-
dere für vom Bahnhof sowie vom Kurpark
und der Kurfürstlichen Zeile kommende
Besucher*innen präsentiert sich die Fuß-
gängerzone nach innen gekehrt und von der
Innenstadt abgeschnitten.
Parkanlagen
Zentrales Kennzeichen der Innenstadt
sind die Parkanlagen und Grünflächen. Die
Parks, die sich im sog. Kurviertel befinden,
verströmen vielfach noch den Charme
vergangener Jahre, als Bad Godesberg als
Kurort mit Heilquellen und ergänzenden
Gesundheitsangeboten bekannt war. Mitt-
lerweile ist die Gestaltung mit verschie-
denen Sitzbankmodellen in unterschiedli-
chen Qualitäten, einer Pflasterung, die an
vielen Stellen Unebenheiten und Schäden
aufweist, verwahrlosten Brunnenanlagen,
Wasserläufen und Beeten und zahlreichen
nicht barrierefrei angelegten Wegen nicht
mehr zeitgemäß. Zwar befindet sich in ei-
nem der Parks eine Tennisanlage; weitere
Sport- und Freizeitmöglichkeiten sowie Be-
wegungselemente fehlen jedoch.
Integriertes städtebauliches Entwick-
lungskonzept (ISEK)
Die Bundesstadt Bonn hat gemeinsam mit
der Bürgerschaft und Stadt- und Regional-
planung Dr. Jansen GmbH ein Leitbild für
den Stadtbezirk Bad Godesberg erarbeitet,
um ein langfristig tragfähiges Profil für den
Stadtteil zu erhalten.
Aufbauend auf dem Leitbild für den Stadt-
bezirk wurden konkrete Maßnahmen, Zu-
kunftsperspektiven und Projekte für die
Anlass und Ziel des Wettbewerbs
Auszug aus dem ISEK (Büro Dr. Jansen GmbH)
Innenstadt in Form eines ISEK erarbeitet,
die in einen Zeitraum von ca. 20 Jahren
umgesetzt werden sollen. Die Wettbe-
werbsinhalte Masterplan Innenstadt Bad
Godesberg sowie die Detailplanungen des
Realisierungsbereiches sind im ISEK als
Maßnahmen verankert.
Ziel des Wettbewerbs
Ziel des Wettbewerbs ist die Schaffung
einer planerischen Grundlage für die Be-
seitigung der in der Innenstadt von Bad
Godesberg bestehenden gestalterischen,
städtebaulichen und funktionalen Mängel
des öffentlichen Raums.
Hierzu sollen eine überzeugende überge-
ordnete Leitidee/Vision (Masterplan) er-
arbeitet werden, die Strahlkraft besitzt,
um die Godesberger Bürgerschaft und
Geschäftsleute für den anstehenden Trans-
formationsprozess zu aktvieren und moti-
vieren.
Des Weiteren sind konkrete Gestaltungs-
vorschläge und Nutzungskonzepte für die
Neugestaltung prioritärer Räume zu entwi-
ckeln.
Dabei steht die Identität und Orientierung
für „neue“ und „alte“ Bad Godesberger und
die Einzigartigkeit des Ortes ebenso im Fo-
kus wie die zukunftsfähige, klimaangepass-
te und wassersensitive Stadt mit hoher Au-
thentizität und Nutzerfreundlichkeit.Seite 7 von 37
6 7
Beschreibung des Verfahrens
Wettbewerbsteilnehmer*innen
§ 4 RPW
TEILNAHMEBERECHTIGT WAREN:
Landschaftsarchitekt*innen in bindender
Zusammenarbeit mit Stadtplaner*innen.
Der/die Landschaftsarchitekt*in ist dabei
federführend.
Verkehrsplaner*innen sind nur teilnah-
meberechtigt in Arbeitsgemeinschaft mit
einem/einer Landschaftsarchitekt*in und
einem/einer Stadtplaner*in.
Zugelassen waren Einzelbewerber*innen
und Bewerbergemeinschaften.
Die Teilnahmeberechtigung galt für natürli-
che und juristische Personen, die die gefor-
derten fachlichen Anforderungen erfüllen.
Bei natürlichen Personen waren die fach-
lichen Anforderungen erfüllt, wenn sie
gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimat-
staates berechtigt sind, am Tage der
Bekanntmachung die Berufsbezeich-
nung Landschaftsarchitekt*in bzw.
Stadtplaner*in zu führen.
Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen
Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt,
so erfüllt die oben genannten fachlichen
Anforderungen, wer über ein Diplom, Prü-
fungszeugnis oder sonstigen Befähigungs-
nachweis verfügt, dessen Anerkennung der
Richtlinie 2005/36/EG und den Vorgaben
des Rates vom 7. September 2005 über
die Anerkennung von Berufsqualifikationen
(ABI. EU Nr. L 255 S. 22) entspricht.
Bei juristischen Personen waren die fach-
lichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ih-
rem satzungsgemäßen Geschäftszweck
Planungsleistungen gehören, die der an-
stehenden Planungsaufgabe entsprechen,
und wenn die bevollmächtigte Vertretung
der juristischen Person und der Verfasser
der Wettbewerbsarbeit die fachlichen An-
forderungen erfüllen, die an die natürlichen
Personen gestellt werden.
Bewerbergemeinschaften natürlicher und
juristischer Personen waren ebenfalls teil-
nahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied die-
ser Bewerbergemeinschaft teilnahmebe-
rechtigt ist.
Sachverständige Berater*innen und
Fachplaner*innen unterliegen nicht den
Teilnahmebedingungen.
NACHWEIS DER TEILNAHME-
BERECHTIGUNG
Folgende Nachweise waren zu erbringen:
– Nachweis der Berechtigung zur
Führung der Berufsbezeichnung
durch beigefügte Kopie der Eintra-
gungsurkunde in eine Architekten-
kammer (Landschaftsarchitekt*in und
Stadtplaner*in);
– bei jurist. Personen ein aktueller
Handelsregisterauszug. In Ermange-
lung eines solchen eine gleichwertige
Bescheinigung einer Gerichts- o.
Verwaltungsbehörde des Ursprungs- o.
Herkunftslandes (von jedem Mitglied
einer Bewerbergemeinschaft);
– Eigenerklärung zu den Ausschlussgrün-
den nach § 79 Abs. 2 VgV
sowie in einem separaten, verschlossenen
Umschlag pro Wettbewerbsarbeit:
– Verfassererklärung gemäß § 5 Abs. 3
RPW 2013
Jeder hat seine Teilnahmeberechtigung ei-
genverantwortlich zu prüfen!
Die Unterlagen für den Nachweis der
Teilnahmeberechtigung werden nur von
den Preisträgern am Ende des Wettbe-
werbsverfahrens angefordert.
Unbenommen hiervon ist von allen
Teilnehmern am Wettbewerb die
Verfassererklärung (zur Wahrung der An-
onymität in einem separaten, verschlosse-
nen Umschlag) zusammen mit dem Wett-
bewerbsbeitrag je Phase abzugeben.
PREISRICHTER
(in alphabetischer Reihenfolge)
Fachpreisrichter*innen
1. Ina Bimberg,
Landschaftsarchitektin, Iserlohn,
Städtebau- und Gestaltungsbeirat der
Stadt Bonn
2. Prof. Dr. Constanze Petrow,
Landschaftsarchitektin,
Hochschule Geisenheim, Institut für
Freiraumentwicklung
3. Prof. Rolf Egon Westerheide,
Bauassessor, Architekt und Stadtpla-
ner, Aachen
Städtebau- und Gestaltungsbeirat der
Stadt Bonn
4. Helmut Wiesner,
Dezernent
Dezernat für Planung, Umwelt und
Verkehr, Bonn
Vertretung Fachpreisrichter*innen
5. David Baier,
Amtsleitung,
Amt für Umwelt und Stadtgrün Bonn
6. Petra Denny,
Amtsleitung,
Stadtplanungsamt Bonn
7. Christian Jürgensmann,
Landschaftsarchitekt,
Duisburg
Sachpreisrichter*innen
1. Dr. Ulrich Barth,
SPD
2. Christoph Jansen,
CDU
3. Michael Wenzel,
Die Grünen
Vertretung Sachpreisrichter*innen
4. Prof. Dr. Norbert Jacobs,
CDU
5. Gabriel Kunze,
SPD
6. Klaus Peter Zühlke-Robinet,
Die Grünen
SACHVERSTÄNDIGE
(IN ALPHABETISCHER REIHENFOLGE;
OHNE STIMMRECHT)
7. Victoria Appelbe,
Amtsleitung,
Amt für Wirtschaftsförderung Bonn
8. Katrin Bisping,
Stadtkonservatorin,
Stadt Bonn
9. Larissa Blumenauer,
Referentin der Schauspieldirektion,
Theater Bonn
Beschreibung des Verfahrens
Preisgericht und Vorprüfung
§ 6 ABS. 1 RPW
10. Peter Esch,
Amtsleitung,
Tiefbauamt Bonn
11. Kerstin Hemminger,
Stadtplanungsamt Bonn
12. Uta Kaiser,
Amt für Umwelt und Stadtgrün Bonn
13. Stefan Kruse,
Geograph,
Büro Junker + Kruse
14. Manuel Mayer,
Stadtplanungsamt Bonn
15. Bettina Müller,
Stadtplanungsamt Bonn
16. Nils-Simon Schütt,
Stadtplanungsamt Bonn
17. Konstantin Walter,
Tiefbauamt Bonn
VORPRÜFUNG
Stadtbauplan GmbH
Rheinstraße 40 - 42
64283 Darmstadt
Telefon: 06151 - 99 57 0
Fax: 06151 - 99 57 30
vertreten durch:
Eva Baumgarten-WengSeite 8 von 37
8 9
Die im Folgenden aufgeführten Kriterien für
die Prüfung bzw. Preisrichterbeurteilung
waren:
Phase 1 und 2
– Robustheit und Zukunftsfähigkeit der
übergeordneten Strategie, auch im
Hinblick auf stadtklimatische und öko-
logische Gesichtspunkte
– Stärkung der blauen und grünen Infra-
struktur
– Überzeugungskraft und Aktivierungs-
potential der räumlich-funktionalen
Leitidee/Vision
– Beitrag zur Identitätsstiftung
– Nutzungsangebot, Funktionalität,
Aufenthaltsqualität und sozialräumliche
Gebrauchsfähigkeit, auch im Hinblick
auf die unterschiedlichen Nutzergrup-
pen
– Gestalterische Qualität
– Verknüpfung der Innenstadt mit umlie-
genden Bereichen
– Barrierefreiheit
– Wirtschaftlichkeit/Nachhaltigkeit
Die Reihenfolge der aufgeführten
Beurteilungskriterien stellt grundsätzlich
keine Gewichtung dar.
Preisrichtervorbesprechung Phase 1:
(als Videokonferenz) 14.Januar 2021
Bekanntmachung/Downloadmöglichkeit
der Wettbewerbsunterlagen:
ab dem 22. Januar 2021
Kolloquium Phase 1
(digital)
11. Februar 2021
Abgabetermin Pläne Phase 1:
16. April 2021
Preisgerichtssitzung Phase 1:
26. Mai 2021
Kolloquium Phase 2:
08.Juni 2021
Abgabetermin Pläne Phase 2:
09. August 2021
Preisgerichtssitzung Phase 2:
08. September 2021
Ausstellung der Wettbewerbsarbeiten:
09. - 26. September 2021
TermineBeurteilungskriterien
§ 5 ABS. 1 RPW
Beschreibung des Verfahrens
Die Ausloberin wird gemäß § 8 Abs. 2 RPW
unter Berücksichtigung der Empfehlung
des Preisgerichtes den Gewinner mit den
folgenden Planungsleistungen beauftragen,
sofern kein wichtiger Grund der Beauftra-
gung entgegensteht:
– städtebaulicher Entwurf gem. Merk-
blatt 51 der AKBW/Anlage 9 HOAI
2013, LPH 1-3
– Objektplanung Freianlagen gem. §39
HOAI für einen ca. 15.000 m² großen
Bereich (die Abgrenzung hierzu wird
nach Phase 1 festgelegt), LPH 1 (antei-
lig), 2, 3, 5 und 6
– Objektplanung Verkehrsanlagen gem.
§47 HOAI für einen ca. 15.000 m²
großen Bereich (die Abgrenzung hierzu
wird nach Phase 1 festgelegt), LPH 1
bis 3, 5 und 6
zzgl. besondere Leistungen (u.a. künstleri-
sche Oberleitung der Freianlagen).
Die Beauftragung erfolgt stufenweise.
Der Auftraggeber schätzt die Planungsan-
forderungen wie folgt ein:
– städtebaulicher Entwurf, Merkblatt 51
AKBW, Zone II von Satz
– Objektplanung Freianlagen, §39 HOAI,
Zone IV von Satz
– Objektplanung Verkehrsanlagen, §47
HOAI, Zone IV von Satz
Die Regelungen der HOAI 2021 werden zum
Zweck der Honorarberechnung der Hono-
rarvereinbarung zugrunde gelegt.
Nach Abschluss des Wettbewerbs führt
hierzu die Ausloberin gemäß §14 Abs. 4 Ziff.
8 VgV ein Verhandlungsverfahren ohne Teil-
nahmewettbewerb durch. Die Ausloberin
wird zunächst nur mit dem Gewinner des 1.
Preises und im Fall des Nichtzustandekom-
mens eines Vertragsverhältnisses mit dem
2. Preisträger verhandeln.
Verhandlungsgegenstand sind ein fachli-
chen Angebot und dessen Erläuterung in
einem Vergabegespräch sowie ein Honora-
rangebot.
Im fachlichen Angebot sind die nachfolgen-
den Aspekte darzulegen:
– Struktur und Zusammensetzung des
Projektteams, projektbezogener Per-
sonaleinsatz/Zuständigkeiten, interne
Organisation, Präsenz vor Ort
– Abstimmung/Zusammenarbeit mit
dem Auftraggeber und weiteren Pla-
nungsbeteiligten
– Herangehensweise/Umgang mit An-
passungs-/Änderungsanforderungen zu
Defiziten/Mängeln des eigenen WBW-
Beitrages aus dem Preisgerichtspro-
tokoll und seitens des Auftraggebers/
Politik/Öffentlichkeit
– Herangehensweise und erste Ansätze
zur Umsetzung des/der eigenen WBW-
Beitrages/Qualitäten mit Darstellung
der konkreten Maßnahmen zur Einhal-
tung der Termine und Kosten
Falls durch einstimmigen Beschluss des
Preisgerichtes ein 3. Preis vergeben wird
und kein Vertrag mit dem ersten bzw. zwei-
ten Preisträger zustande kommt, wird mit
dem 3. Preisträger verhandelt.
Weitere Beauftragung
§ 8 ABS. 2 RPW
Bevor die Ausloberin den Auftrag im
beschriebenen Umfang erteilt, ist nach
§ 42 (1) und § 80 (1) VgV zu prüfen, ob
die Preisträger geeignet sind. Von den
Preisträgern sind daher zum Verhandlungs-
verfahren zudem nachfolgende
Nachweise ihrer Eignung gemäß § 75
i.V.m. §§ 45, 46 VgV zu erbringen:
Hinweis:
Zum Nachweis der Eignung können klei-
nere Büroorganisationen oder Berufs-
anfänger eine Bewerbergemeinschaft
bilden (bereits zum Wettbewerbsver-
fahren) oder sich der sog. Eignungsleihe
(siehe § 47 VgV) bedienen.
Zum Nachweis der Eignung wurden seitens
des Auftraggebers Formblätter zur Verfü-
gung gestellt, die entsprechend zu verwen-
den sind.
1. vollständig ausgefüllter Nachweis der
Mindesteignung mit Anlagen (Form-
blatt);
2. bei Bewerbergemeinschaften (BG)
(sind schon zum Wettbewerbsverfah-
ren zu benennen) eine von sämtlichen
Mitgliedern unterschriebene (Scan
ausreichend) ‚Bewerbergemeinschafts-
erklärung’ mit der Benennung eines
bevollmächtigten Vertreters (die Be-
werbergemeinschaft besteht im Falle
der Aufforderung zur Angebotsabgabe
als Bietergemeinschaft fort und wird
Beschreibung des Verfahrens
Für den Wettbewerb nach RPW 2013
stellt der Auslober nach Abschluss der
Bearbeitung eine Wettbewerbssumme
von 175.000 Euro (netto, zzgl. der aktuell
gültigen MwSt.) zur Verfügung.
Phase 1 (offen)
Es erfolgt keine Vergütung.
Phase 2
Es wurden Bearbeitungshonorare für alle
Teilnehmer der Phase 2, die fristgerecht ei-
nen prüffähigen Beitrag abgeben, in Höhe
von 37.500 Euro ausgeschüttet. Der Beitrag
wird gleichmäßig verteilt, die Höhe ist ab-
hängig von der Teilnehmerzahl.
Außerdem werden folgende Preise und An-
erkennungen (zzgl. aktuell gültigen MwSt.)
ausgelobt:
1. Preis: 82.500 Euro
2. Preis: 55.000 Euro
Das Preisgericht ist berechtigt, durch ein-
stimmigen Beschluss, die Aufteilung der
Preis- und Anerkennungssummen sowie
die Anzahl der Preise und Anerkennungen
zu ändern.
Preise
§ 7 ABS. 2 RPWSeite 9 von 37
10 11
Weitere Beauftragung
§ 8 ABS. 2 RPW
Beschreibung des Verfahrens
im Falle der Zuschlagserteilung als
Arbeitsgemeinschaft tätig)
3. bei dem Einsatz von
Nachunternehmer*innen zum Nach-
weis der Leistungsfähigkeit und Fach-
kunde das ausgefüllte und unterschrie-
bene (Scan ausreichend) Formblatt
‚Nachunternehmerverpflichtungserklä-
rung‘ (§ 47 Abs. 1 VgV). Die vom Nach-
unternehmer (NU) zu erbringenden
Leistungen sind nach Art und Umfang
im Formblatt zu benennen;
4. ggfs. Angaben zur wirtschaftlichen
Verknüpfung mit Dritten (bei Bewerber-
gemeinschaft von jedem Mitglied und
der Nachunternehmer);
5. Eigenerklärung zu den Ausschlussgrün-
den nach VgV § 42 Abs. 1 und nach
GWB §§ 123, 124;
6. Verpflichtungserklärung zu Tarif-treue
und Mindestentlohnung für Dienst- und
Bauleistungen unter Berücksichtigung
der Vorgaben des Tariftreue- und
Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen
(TVgG NRW);
7. Eigenerklärung zu einer bestehenden
Berufshaftpflichtversicherung von allen
Mitgliedern einer Bewerbergemein-
schaft - im Falle einer Beauftragung ist
eine Haftpflichtversicherung mit einer
Deckungssumme von 1,5 Mio. EUR für
Personenschäden und 1.5 Mio. EUR für
sonstige Schäden nachzuweisen. Der
Nachweis einer bestehenden Versiche-
rung ist als Kopie beizulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leis-
tungsfähigkeit:
Mind. 140.000 € netto durchschnittlicher
Umsatz der letzten 3 Jahre für vergleichbare
Leistungen der Objektplanung Freianlagen
und Objektplanung Verkehrsanlagen sowie
mind. 100.000 € netto durchschnittlicher
Umsatz der letzten 3 Jahre für vergleichba-
re Leistungen städtebaulicher Entwurf (LPH
1-3 gemäß Merkblatt 51 AKBW). Der Um-
satz von Arge-Partnern und der Umsatz von
Nachunternehmern für deren jeweiligen
Auftragsanteil wird addiert.
Technische Leistungsfähigkeit:
Referenzprojekte der letzten 7 Jah-
re (Abschluss der Leistungen (LPH 5)
nicht vor 2013) mit Leistungen der Ob-
jektplanung Freianlagen mit mind. den
LPH 2, 3 und 5 gem.§ 38 ff. HOAI für ein
vergleichbares Projekt „Gestaltung ei-
nes innerstädtischen Bereichs (z.B.
Plätze, Fußgängerzonen, Grünverbindun-
gen)“ mit mind. HZ IV und mind. 0,1 ha.
Mindesteignung: 1 wertbare Referenz
Hinweis
Referenzen aus früheren Tätigkeiten in
anderen Büros werden zugelassen, so-
weit eine Bescheinigung des AG oder des
früheren Arbeitgebers vorliegt, dass diese
Referenzen in leitender Position bearbeitet
wurden.
Werden die geforderten Eignungsnach-
weise zum Zeitpunkt des Verhandlungs-
verfahrens nicht vorgelegt, so wird der
Preisträger*innen/Bieter*innen unge-
achtet des Wettbewerbsergebnisses
ausgeschlossen.
Grundlagen Aufgabenstellung
Beschlusslage Inhalte des Masterplans
aus dem ISEK-Prozess
Im vorangeschalteten ISEK-Prozess wurden
bereits Inhalte für den Masterplan definiert,
die den grundsätzlichen Rahmen dieser
Aufgabenstellung definieren. Diese sind
auf den nachfolgenden Seiten dargestellt.
Einige der darin beschriebenen Punkte kön-
nen nicht im Rahmen dieses Wettbewerbs
umgesetzt werden, finden aber im Nach-
gang in der Ausarbeitungsphase bzw. durch
andere Beauftragungen Berücksichtigung.
Ein wesentlicher Baustein des Master-
plans ist beispielsweise die Beteiligung
der Bad Godesberger Akteurs- und Bür-
gerschaft und raumspezifischer Nutzer-
gruppen, die im Anschluss an den Wettbe-
werb intensiv weiterbetrieben werden soll.
Auch die Abstimmung mit weiteren Fach-
planungen wie dem Mobilitätskonzept ist in
der anschließenden Weiterbearbeitung des
Masterplans zu berücksichtigen.
Feedback aus der Beteiligung
Die Zusammenfassung des Feedbacks aus
der Beteiligung zum Entwurf der Auslobung
zeigt noch einmal die Schwerpunkte, die
seitens der Bürgerschaft für den Master-
plan gesehen werden.
1. Kurfürstliche Zeile, mit Musikschule,
Rathaus, als Hochschulpotential;
2. Tourismus, Sichtachsen, Sehenswür-
digkeiten, Walk of Fame;
3. Bach, Wasser, Bad;
4. Anbindung der Innenstadt (Grün, Ver-
kehr, Rhein);
5. Aufenthaltsqualität Tag und Nacht
sowie Attraktivität insbesondere für
Kinder- und Jugendliche
Die vollständigen Unterlagen sind als Anla-
ge beigefügt. (vgl. Anlage 09)
Konkretisierung der Aufgabenstellung
durch Expertenwokshop
Die Ergebnisse des Expertenworkshops
konkretisieren bzw. schärfen die darin ge-
troffenen Aussagen und bilden, unterstützt
durch die Anregungen und Empfehlungen
der Fachämter, die Aufgabenbeschreibung.Seite 10 von 37
12 13
Masterplan
Projektbereich ISEK
Grundlagen Aufgabenstellung
ISEK
Projektbereich
Für die Erarbeitung des Maßnahmenkon-
zepts im Rahmen des Integrierten Stadt-
teilentwicklungskonzepts wurde die Innen-
stadt von Bad Godesberg als der Bereich
mit dem größten Handlungsbedarf im
Stadtbezirk in den Mittelpunkt der Betrach-
tung gerückt.
Der Projektbereich wurde wie folgt abge-
grenzt: Der Innenstadtraum zwischen der
Paul-Kemp-Straße im Osten, dem Platz mit
Kiosk sowie dem Parkplatz zu Beginn der
Rheinallee bzw. Beethovenallee, dem Von-
Groote-Platz (ohne Häuserzeile) entlang
der DB-Bahngleise Richtung Norden, dem
Tunnel zu Beginn der Godesberger Allee,
der Bonner Straße bis zur Weißenburgstra-
ße, entlang des Rheinhöhenwegs durch
den Grünzug bis zur Straße Am Burgfried-
hof, der Winterstraße, der Burgstraße und
von dort die Marienforster Promenade und
die Straße Am Draitschbusch querend bis
zur Drachenfelsstraße, dem Redoutenpark
entlang der Elisabethstraße, der Friedrich-
Ebert-Straße, der Kurfürstenallee, den Ge-
bäuden von Geobasis NRW zwischen Muf-
fendorfer Straße und Deutschherrenstraße
und der Theodor-Heuss-Straße im Osten.
Quelle: eigene Darstellung, Plangrundlage Stadt Bonn/
Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH
ND
N.D.
N.D.
Realisierungsbereich
Grundlagen Aufgabenstellung
ISEK
Das neue Leitbild für den Stadtbezirk
Bad Godesberg
Ziel des Leitbildprozesses ist es, für den
Stadtbezirk als Ganzes eine neue Stand-
ortbestimmung zu erarbeiten. Im Sinne ei-
ner integrierten Betrachtung werden dabei
nicht nur das Stadtzentrum, sondern alle
Ortsteile in ihren unterschiedlichen Prä-
gungen einbezogen. Aufbauend auf dem
Leitbild für den Stadtbezirk, das neben
grundlegenden Zielen und Leitlinien auch
konkrete Umsetzungsschritte beinhaltet,
werden konkrete Maßnahmen und Projekte
für die Innenstadt erarbeitet.
Mit dem neuen Leitbild wird dem Stadt-
bezirk Bad Godesberg ein tragfähiges und
langfristiges Profil gegeben, nach dem der
Stadtbezirk zukunftsfähig gestaltet wird.
Das gemeinsam mit den Bürgerinnen und
Bürgern sowie der Bad Godesberger Ak-
teursschaft erarbeitete Leitbild umschreibt
diese Zukunftsperspektive für den Stadtbe-
zirk und soll eine Wirkung für die nächsten
ca. 20 Jahren entfalten. In den Leitbildkon-
ferenzen und weiteren Beteiligungsveran-
staltungen wurden die Inhalte erfragt, be-
raten und darüber abgestimmt.
Die im Leitbild für verschiedene Themen
aufgeführten Ziele und möglichen Maßnah-
men zur Zielerreichung beziehen sich auf
das Handeln aller – das heißt aller Bewoh-
nerinnen und Bewohner Bad Godesbergs,
Vereine, Bürgerinitiativen, Politik, Bundes-
stadt, Akteure etc. Das Leitbild beschreibt
dabei die Zukunft der Stadt im lokalen und
regionalen Kontext.
Die neun Leitbildthemen
Folgende neun Leitbildthemen wurden de-
finiert, die in ihrer Gesamtheit den Rahmen
für die Sicherung und den zukünftigen Aus-
bau der hohen Lebensqualität in Bad Go-
desberg darstellen:
1. Innenstadt:
Eine lebendige Mitte mit Lebensqua-
lität
2. Kurfürstliche Zeile:
Multifunktionales Aushängeschild für
Bad Godesberg
3. Sicherheit:
Verbesserung des subjektiven Sicher-
heitsgefühls
4. Respekt und Toleranz:
Zusammenleben in Bad Godesberg
5. Arbeit und Forschung:
innovativ und international
6. Kultur, Freizeit, Tourismus und
Sport:
Kulturstandort mit Zukunft
7. Wohnen und Infrastruktur:
sozial ausgewogen und generationen-
gerecht
8. Neue Mobilität:
Bad Godesberg steigt um
9. Image:
Selbstwahrnehmung verbessern, Stär-
ken hervorheben
Für jedes Thema wurden dabei die Ziele de-
finiert und Vorschläge für Maßnahmen und
konkrete Schritte auf diesem Weg benannt.
Die Erläuterungen zu allen Leitbildthemen
können der Anlage 06 zur Auslobung, „ISEK
Bad Godesberg 2020“, S. 98 ff. entnommen
werden.Seite 11 von 37
14 15
Ergebnisse der Beteiligung
Grundlagen Aufgabenstellung
Beteiligung Fußgängerzone
Am 17. November 2018 wurden auf dem
Theaterplatz in der Fußgängerzone von Bad
Godesberg im Rahmen einer Beteiligungs-
aktion erste entwickelte Maßnahmen des
ISEKs vorgestellt.
Anregungen bei der Beteiligungsaktion
bezogen sich auf die Aufwertung der In-
nenstadt und die Aufenthaltsqualität öf-
fentlicher Plätze. Genannt wurde hierzu die
Begrünung durch z.B. Blumenkübel oder
Bäume, weniger versiegelte Flächen, Dach-
begrünung, die Errichtung von weiteren
Bänken auf dem Theaterplatz, eine Neuge-
staltung des Moltkeplatzes, eine bessere
Pflege der Parkflächen oder die Aufwertung
der vorhandenen Spielplätze. Ebenso könn-
ten neue gastronomische Angebote und
Einzelhandel die Attraktivierung der Innen-
stadt begünstigen. Auch die Einrichtung ei-
nes Bücherschranks auf dem Theaterplatz
könne die Aufenthaltsqualität verbessern.
Der Markt solle generell als „Bürgerplatz“
gestaltet werden.
Unter dem Aspekt Mobilität wurden die
Verbesserung der Gehwege und der Aus-
bau der Radwege, z. B. zu Fahrradstraßen,
vorgeschlagen. Insbesondere der Sicher-
heitsaspekt war ein Thema bei der Betei-
ligungsaktion. So wünschen sich mehrere
Bürgerinnen und Bürger einen sicheren
und breiteren Fahrradweg nach Bonn, da
die jetzige Wegeverbindung als gefährlich
eingeschätzt wird. Die Errichtung einer
Mobilitätsstation am Bahnhof wurde grund-
sätzlich befürwortet. Für ein übergeordne-
tes Mobilitätskonzept schlugen die Teilneh-
menden autofreie Innenstadtbereiche bzw.
eine autofreie Innenstadt, die Aufwertung
des ÖPNV oder eine Verbesserung der An-
bindung zur Universität Bonn vor. Neben
den bisher genannten Punkten wurden die
Themen Kurzzeitparken, die Einrichtung ei-
nes Flughafenbusses oder die Erweiterung
des Bahnangebots um eine IC-Verbindung
genannt. Auch eine E-Fährverbindung von
Mehlem nach Bad Godesberg wurde mehr-
fach gewünscht.
Im Bereich Wirtschaft und Einzelhandel
nannten die Bürgerinnen und Bürger die
Förderung von Neueröffnungen, Neugrün-
dungen, Kleinhandel und Einzelhandel so-
wie die Verlängerung der Öffnungszeiten in
der Innenstadt. Außerdem gab es Stimmen
für den Erhalt der Sparkassenfiliale an der
Rheinallee, die Ansiedlung einer Markthal-
le oder eines Kaufhauses und die Idee der
Einrichtung von sogenannten Co-Working-
Spaces im Innenstadtbereich. Außerdem
wurde die Aufwertung des „Nachtlebens“
genannt, z. B. durch Kneipen und Aktio-
nen. Im Rahmen dessen wurde erneut die
Aufstellung eines Sicherheitskonzepts ins
Gespräch gebracht. Das Thema Sicher-
heit hatte bei der Beteiligungsaktion eine
große Bedeutung. Dies spiegelt sich bei-
spielsweise in der hohen Zustimmung für
die Durchführung einer Kampagne für mehr
Sicherheit. Im Rahmen dessen wurde eine
verstärkte Präsenz der Polizei und des Ord-
nungsamts im Innenstadtbereich gefordert.
Beim Thema Freizeit standen speziell die
Angebote für Jugendliche im Mittelpunkt.
So wurden beispielsweise mehr Jugendzen-
tren oder ein Jugendcafé als Begegnungs-
treffpunkt gefordert. Die Zentralität dieser
Angebote wird dabei als entsprechend
wichtig eingestuft. Im Innenstadtbereich
soll es zudem mehr öffentliche Verweil-
und Spielplätze für alle Generationen ge-
ben. Neben den bereits genannten Punkten
wurde die Sanierung bzw. der Neubau von
Sporthallen thematisiert.
Auch die Maßnahme der Einrichtung eines
Begegnungszentrums fand Zuspruch und
wurde um weitere Ideen ergänzt. So könn-
te ein zentrales Gemeinschaftshaus einge-
richtet werden, das eine Essensausgabe,
Aktionen und die Funktion einer Begeg-
nungsstätte vereint.
Auch der Ausbau des Kurparks zu einem
Begegnungsort wurde angeregt. Allge-
mein wünschten sich die Teilnehmerinnen
und Teilnehmer die Förderung des Mitei-
nanders und eine bessere Mischung der
unterschiedlichen Kulturen am Standort.
Darüber hinaus wurden gemeinschaftliche
Aufräumaktionen vorgeschlagen. Im Rah-
men dessen könne das Zugehörigkeits-
bewusstsein zu Bad Godesberg gestärkt
werden. Das Thema Tourismus war für die
Teilnehmerinnen und Teilnehmer ein weite-
rer Diskussionspunkt. Zunächst wurde ein
Tourismusbüro am Bahnhof vorgeschlagen,
zum Beispiel in Kooperation und am Stand-
ort des Stadtmarketings. Außerdem fehlen
Beschilderungen und Wegweiser, die so-
wohl in der Innenstadt als auch von der Au-
tobahn auf die Angebote in Bad Godesberg
Ergebnisse der beteiligung
Grundlagen Aufgabenstellung
Beteiligung Kinder und Jugendliche
Unter der Fragestellung „Wie wird die In-
nenstadt von Bad Godesberg für Kinder und
Jugendliche attraktiver?“ wurden im Zuge
des Leitbildprozesses Kinder- und Jugend-
liche in Workshops und Innenstadtrundgän-
gen in Kooperation mit einer Schule, einem
Jugendzentrum sowie der städtischen Ju-
gendpflege beteiligt.
Zusammenfassend sind folgende allgemei-
nen Wünsche und Forderungen in Bezug
auf die Innenstadt von Bad Godesberg und
die Angebote im öffentlichen Raum von den
Kindern- und Jugendlichen geäußert wor-
den:
– Gastronomieangebot für Jugendliche
erweitern
– Mobilitätsverhalten verbessern
(Straßen, Bus und Bahnverkehr auch
für Behinderte zugänglich machen)
– Breiteres Angebot des Einzelhandel-
Freizeitangebote schaffen
(z.B. Fußballtore im Park, mehr Biblio-
theken)
– Sicherheitsgefühl verbessern
Auf die Frage, welcher Ort den Kindern- und
Jugendlichen in Bad Godesberg besonders
wichtig ist, wurde das Kinopolis am Molt-
keplatz zusammen mit der Innenstadt und
dem Kurpark am häufigsten genannt. Das
Kinopolis ist für die Befragten wichtig, da
hier Freundinnen und Freunde getroffen
werden. Im Kurpark sollte ein breiteres
Sport- und Freizeitangebot zur Verfügung
gestellt werden.
Im Zuge des hiermit ausgelobten Wett-
bewerbes ist die erneute Beteiligung von
Kindern- und Jugendlichen anhand der Er-
gebnisse der zweiten Wettbewerbsphase
geplant. Anhand der konkreten Planentwür-
fe können die Beteiligten vor dem Verhand-
lungsverfahren, welches eine Überarbei-
tungsphase enthalten kann, bewerten, ob
Ihren Ansprüchen und Wünschen an eine
zukunftsfähige Innenstadtgestaltung durch
die Beiträge der/die Preisträger*innen ent-
sprochen wird.
hinweisen. Zudem solle Bad Godesberg die
anerkannten Heilquellen als touristischen
Standortfaktor stärker nutzen und ver-
markten.
Beim Thema Tourismus ist einigen Teilneh-
menden jedoch auch ein entsprechender
Nutzungsmix wichtig, der ein Gleichgewicht
zwischen touristischen Nutzungen und Be-
wohnernutzungen gewährleistet. Auch der
Medizintourismus wurde diskutiert. So wur-
de zum einen eine Einschränkung des Medi-
zintourismus gefordert, zum anderen wur-
den mehr gewerbliche Unterkünfte für den
Medizintourismus ins Gespräch gebracht.
Häufig regten Bürgerinnen und Bürger die
Einrichtung einer öffentlichen Toilette am
Bahnhof Bad Godesberg an. Viele Kom-
mentare unterstreichen den Erhalt der
Stadthalle und des Trinkpavillons, der z. B.
als Eventhalle genutzt werden könnte. Eine
Umnutzung der Stadthalle wurde mehrfach
nicht gewünscht. Auch bezahlbarer Wohn-
raum kam in der Beteiligung zur Sprache.
So wünschen sich einige Bürgerinnen und
Bürger mehr bezahlbaren Wohnraum für
Normalverdiener und die Einschränkung
der Zweckentfremdung von Wohnraum.
Zudem wurden Potenzialflächen für eine
etwaige Nutzung mit der Fläche der Poli-
zeiwache und der Michaels-Schule in der
Beteiligung genannt.Seite 12 von 37
16 17
Übergreifende Teilnahme
1. Petra Denny,
Amtsleitung,
Stadtplanungsamt Bonn
2. Jessica Löffler,
Amt für Umwelt und Stadtgrün
Themengruppe „Akteure und Nutzun-
gen“
3. Victoria Appelbe,
Amtsleitung,
Amt für Wirtschaftsförderung Bonn
4. Larissa Blumenauer,
Referentin der Schauspieldirektion,
Theater Bonn
5. Fred Humblé,
Architekt,
Mitglied des Gestaltungsbeirats
6. Stefan Kruse,
Stadtplaner
Büro Junker + Kruse
Themengruppe „Klima, Grün und Was-
ser“
7. David Baier (entschuldigt),
Amtsleitung,
Amt für Umwelt und Stadtgrün Bonn
8. Ina Bimberg,
Landschaftsarchitektin,
Mitglied des Gestaltungsbeirats
9. Prof. Dr. Jan Dieterle,
Hochschule Geisenheim
10. Prof. Dr. Marc Illgen,
Hochschule Kaiserslautern
Themengruppe „Mobilität und Barriere-
freiheit“
11. Anke Borcherding,
Wissenschaftszentrum Berlin für Sozi-
alforschung
12. Prof. Dr. Stefanie Bremer
(entschuldigt),
Mitglied des Gestaltungsbeirats,
Universität Kassel
13. Helmut Haux,
Stadtplanungsamt Bonn
Themengruppe „Räume, Identität und
Sicherheit“
14. Elke Hamacher,
Gebietsreferentin Bau- und Kunstdenk-
malpflege,
LVR-Amt für Denkmalpflege Bonn
15. Christoph Jansen,
Bezirksbürgermeister
Bad Godesberg,
Stadt Bonn
16. Dr. Julian Petrin (entschuldigt),
Stadtplaner,
Urbanista Hamburg
17. Prof. Dr. Constanze Petrow,
Landschaftsarchitektin,
Hochschule Geisenheim
18. Jan Schumacher,
Stadtplaner,
Polizei NRW
19. Prof. Rolf Westerheide (entschuldigt),
Architekt und Stadtplaner,
Mitglied des Gestaltungsbeirats
Gruppe 1:
Akteure und Nutzungen
Gruppe 4:
Räume, Identität und Sicherheit
Im Rahmen eines 2-tägigen Workshops ha-
ben sich Experten aus den Bereichen Stadt-
planung, Architektur, Einzelhandel, Kultur,
Umwelt, Mobilität, Identität und Sicher-
heit getroffen, um gemeinsam mit lokalen
Akteur*innen über die Anforderungen und
Inhalte des Wettbewerbs zu diskutieren.
Die Zukunft des Einzelhandels
Während der Ortsbesichtigung wurde fest-
gestellt, dass Bad Godesberg immer noch
eine große Anzahl an „guten“ Geschäften
hat; es gibt wenig Leerstand, höchstens
in den Randbereichen. Bad Godesberg
verfügt über eine solide, miteinander ver-
bundene „Netzstruktur“, die im Gegensatz
zu einer lineareren Abfolge von Geschäfts-
konzentrationen weniger leerstehende
Lücken aufweist. Die Vorhersagen gehen
davon aus, dass nach der Corona-Zeit eine
höhere Leerstandquote eintreten wird.
Diese Krise wird voraussichtlich auch
das Einkaufen als Aktivität verändern.
Die Umgestaltung der Innenstadt muss
daher vorausschauend die Veränderungen
einbeziehen und den Freizeitaspekt des
Einkaufens in Verbindung mit Gastronomie
und kulturellen Aktivitäten berücksichti-
gen. Es wurde auch festgestellt, dass die
Aufenthaltsqualitäten in Bad Godesberg
nicht überall gegeben sind. Es gibt viele
„zerstörte“ Ränder, die Architektur aus
der 1970er Jahre macht hier und da einen
negativen Eindruck.
Es ist ratsam, einen Prozess zur Umge-
staltung des Zentrums einzuleiten, in
dem der Einzelhandelsbestand funktional
konzentriert und beschränkt wird, sowie
die Kulturinstitutionen, die dieser Stadt-
bezirk zu bieten hat, zusammen mit einer
Konzentration des Gastronomiebetrieben
mit attraktiven Räumen. Die Bahnhofsstra-
ße und die jüngst umgestaltete Koblenzer
Straße zeigen schon ein besseres Bild,
sollten aber als Teil eines größeren Ganzen
mitberücksichtigt und eingebunden wer-
den. Für diesen Vorgang muss eine flexible
Strategie entwickelt werden, bei der neue,
aber auch freie Bereiche vorübergehend
mit z. B. Popup-Shops und alternativen
Nutzungen gefüllt werden können, um
Experimente durchzuführen und von den
Ergebnissen zu lernen.
Einkaufen und Wohnen
Die flexible Funktionszuordnung von In-
teressen, Gastronomie und Kultur ist ein
wichtiges Thema zusammen mit einer Kon-
zentration des Geschäftsbereiches. Rand-
bereiche können verstärkt für Wohnen
genutzt werden, wobei die größeren Innen-
bereiche der Baublöcke wie der Huberti-
numshof eine vorbildliche Funktion erfüllen
können. Die Einführung des Lebens in inne-
ren Bereichen bedeutet, dass die äußere
Hülle in Zukunft dem Beispiel folgen kann.
Die Verdichtung des Wohnens erfordert ein
Parkierungskonzept. Aktuell gibt es immer
noch eine Fragmentierung kleiner Park-
plätze in den Innenhöfen und Zufahrten zu
Parkhäusern.
Themen und Leitmotive
Der gesamte Stadtpark sowie die darin be-
findlichen Tennisplätze und der störende
Parkplatz vor der Redoute sind in den Mas-
terplan einbezogen. Insbesondere mit den
Möglichkeiten, die Straße Am-Kurpark ver-
kehrsberuhigt anzulegen und gleichzeitig
ein kulturelles Dreieck zwischen Stadtthea-
ter Redoute und Stadthalle zu schaffen. Ein
Park zum Verweilen erfordert mehr Grenzen
und Nähe als wir es heute sehen. In der ers-
ten Phase des Wettbewerbs sollte es nicht
so sehr darum gehen, einen von Wand zu
Wand neu entworfenen Bodenbelag in der
Grundebene durch die ganze Stadt auszu-
rollen. Es geht eher um eine fragmentierte
Untersuchung von unterschiedlichen Stel-
len in der Stadt. Die erste Phase ist noch
nicht direkt eine Gestaltungsfrage, sondern
eher eine Untersuchung von Themen und
Leitmotiven mit strategischen Ausgangs-
punkten, die im Laufe der Zeit umgesetzt
werden können. „Designprobleme“ können
in der zweiten Wettbewerbsphase stärker
angegangen werden. In der Aufgabenbe-
schreibung aus dem ISEK wird noch häufig
über „Gestaltung“ und „Gestaltungstrate-
gie“ geschrieben. Zunächst geht es jedoch
um die weichen Kanten der Nutzung.
Eine übergeordnete Strategie ist ge-
fragt
Die (Wieder-) Einführung des Wohnens in
der Stadt kann ein gutes Leitszenario sein,
aber es ergibt noch kein Bild, das wir alle
unterstützen können und worauf wir uns
freuen können, das typisch zu Bad Godes-
berg gehört. Die Entwicklung einer Stra-
tegie, eines Leitszenarios, beginnt mit der
Mobilisierung aller Vorgänge in der Stadt,
Grundlagen Aufgabenstellung
Ergebnisse der Expertenworkshops
Teilnehmer
Ergebnisse der Expertenworkshops
Vorgaben / Leitlinien
Grundlagen AufgabenstellungSeite 13 von 37
18 19
gefolgt von dem Verständnis der Proble-
me, gefolgt von dem Entwurf verschiedener
Szenarien und am Ende der Umsetzung der
Vorschläge in der vorhandenen Umgebung.
Neben dem Leitszenario benötigen wir
deshalb auch ein Leitmotiv. Ein überwälti-
gendes Image, das während des gesamten
Entwurfs- und Implementierungsprozesses,
über alle Verfahren hinweg und über einen
längeren Zeitraum intakt bleibt.
Dies können Sichtlinien oder von Bäumen
gesäumte Alleen oder Denkmäler sein, wo-
mit wir die Stadtentwicklung übergreifend
bestimmen können. Hier in Bad Godesberg
ist es für die Aufnahme eine starke visu-
elle Verbindung zwischen Stadtpark und
Godesberg herzustellen und vor allem die
Begrünung der Stadt als Ausgangspunkt zu
nehmen. Die Denkmäler und die kulturellen
Einrichtungen können besser miteinander
verbunden und zusammen wahrgenommen
werden.
Die Sehenswürdigkeiten müssen ein stär-
kerer Bestandteil des Stadtbildes werden
als attraktiver Ort.
Sicherheit
Die Polizei der Stadt Bonn hat die Straftaten
in der Bonner Innenstadt nach Art und Häu-
figkeit inventarisiert. Die Kriminalität liegt
in Bonn unter dem Landesdurchschnitt. Der
Sicherheitsaspekt muss im Wettbewerbs-
verfahren berücksichtigt werden.
Die Frage, in welcher Stadt wir nach dieser
Transformation leben wollen, muss inmitten
aller Parameter, die diese Aufgabe beein-
flussen, zentral bleiben. Es müssen Räume
geschaffen werden, die von verschiede-
nen Gruppen nebeneinander genutzt wer-
den können - sowohl beispielsweise junge
Migrant*innen als auch alteingesessene
Godesberger.
Grundlagen Aufgabenstellung
Ergebnisse der Expertenworkshops
Vorgaben / Leitlinien
Ergebnisse der Expertenworkshops
Vorgaben / Leitlinien
Gruppe 2:
Klima, Grün, Wasser
Für die erste Phase des Wettbewerbsver-
fahrens sind nicht vorrangig Gestaltungs-
vorschläge im Sinne eines „einheitlichen
Designs“ gefragt. Vielmehr ist ein Master-
plan gefordert, der für die in Bad Godes-
berg vorgefundenen typischen Situationen
und Problemstellungen mit „Leitszena-
rien“ ein Instrumentarium beispielhafter
Lösungsvorschläge oder prinzipieller Her-
angehensweisen zusammenstellt, um das
Plangebiet klimaangepasst und wassersen-
sitiv zu entwickeln.
In der zweiten Wettbewerbsphase sollen
daraus für prioritäre Räume konkrete Ge-
staltungsvorschläge und Nutzungskonzep-
te entwickelt werden. Der Masterplan muss
aber flexibel, das Instrumentarium ausrei-
chend perspektivisch und „offen“ angelegt
sein und dabei Potentiale nutzt und stärkt,
um damit Teilaufgaben auch über einen län-
geren Zeitraum konzeptkonform umsetzen
zu können.
Empfehlungen im Einzelnen:
Wegen der inhaltlichen Verknüpfung vieler
Aspekte von Klima, Wasser und Grün und
wegen der notwendigen Multicodierung der
verfügbaren Flächen sind jeweils integrale
Lösungsvorschläge gefragt.
Generell werden starke und entschiedene
Akzente erwartet: „nicht alles überall“, son-
dern Schwerpunktsetzungen bei Angebo-
ten und Raumausbildungen für Aufenthalt,
Spiel, repräsentatives Grün oder Wasser
- begründet, konzentriert und richtig veror-
tet.
Stärkung der blauen Infrastruktur:
– Aussagen zu möglichen Entsiegelungs-
bereichen / Berücksichtigung der
Möglichkeit von Bodenanschluss und
sinnvollem Wasserabfluss
– Aussagen zum Godesberger Bach /
weniger im Sinne einer Offenlegung
und Renaturierung denn als punktu-
elle/partielle Sichtbarmachung und
Öffnung
– Aussagen zu Wasserelementen in der
Stadt durch Neuanlage oder Reakti-
vierung von Wasserflächen, Brunnen
und Teichen / Berücksichtigung von
Wasser unter Nutzungs- und Erholung-
saspekten, aber auch als potenzielle
Retentionsräume oder Verdunstungs-
flächen oder als Identifi-kationsele-
ment für eine historische Kurstadt
– Aussagen zu Abflusswegen und Mög-
lichkeiten bei Starkregenereignissen im
Zusammenhang bspw. mit der Neuanla-
ge von Straßen und Plätzen und bei der
Ausbildung neuer Flächenprofile
Ämterhinweis:
Bislang wurde eine ökologische Aufwer-
tung des Godesberger Baches im Be-
reich der Godesberger Innenstadt, auf
Grund der hier herrschenden baulichen
Randbedingungen ausgeschlossen. Al-
lerdings ist die Situation bei einer Neu-
gestaltung der Godesberger Innenstadt
anders zu bewerten. Es muss im Rah-
men einer Neugestaltung eingehend
geprüft werden, inwieweit eine Offenle-
gung technisch möglich und umsetzbar
ist.
Stärkung der grünen Infrastruktur:
– Öffnung, Aufwertung und Akzentuie-
rung vorhandener Grünzüge, Grünräu-
me, Baum- und Vegetationsstrukturen
– Ausweisung von geeigneten Baums-
tandorten und differenzierten Baumar-
ten / Beachtung des erforderlichen
Wurzelraums, einer nachhaltig befriedi-
genden Wasserversorgung und Fragen
der Biodiversität
– Beispiele für sinnvolle Bauwerks-, Fas-
sadenbegrünung und vertikales Grün
zur Erhöhung der Vegetations- und
Verdunstungsflächen, ggf. als Sicht-
schutz und als Trittsteine zur Biotop-
vernetzung
– Differenzierte Vorschläge für Dach-
begrünung v.a. im öffentlichen Raum
unter Beachtung einer ausreichenden
Wasserversorgung
– Vorschläge zu qualitätvollem Mobilen
Grün / Beachtung einer nachhaltig
Grundlagen Aufgabenstellung
befriedigenden Wasserversorgung und
Pflege
– Vorschläge für andere, ästhetisch und
ökologisch bereichernde Vegetations-
strukturen und/oder deren Unterhal-
tung und Pflege
Stärkung der stadträumlichen Funktio-
nen von Grün:
– Vorschläge zur Ausbildung, Freistellung
oder Wiederherstellung bedeutsamer
Bezüge, Achsen und Sichtverbindungen
– Vorschläge zur Verknüpfung der Innen-
stadt mit den umliegenden Grünflä-
chen und Quartieren über den „Ring“
Burgstraße/Schwertberger Straße/ Am
Kurpark hinweg.
Ämterhinweis:
– Inhalte des Labeling-Verfahrens „Stadt-
grün naturnah“ können angestrebt
werden.
– Das Konzept einer „Schwammstadt“
kann mitgedacht werden.Seite 14 von 37
20 21
Gruppe 3:
Mobilität und Barrierefreiheit
Aufgaben/Herausforderungen:
Aufgrund der sich durch die „Ringerschlie-
ßung“ ergebenden Probleme muss im Wett-
bewerbsverfahren geprüft werden, wie die
Verbindung von den umliegenden Quartie-
ren und Grünanlagen (insbesondere Kur-
park) in die Fußgängerzone verbessert, die
von den Straßenzügen ausgehende Barrie-
rewirkung abgebaut und eine damit verbun-
dene städtebauliche Aufwertung erfolgen
kann.In diesem Zusammenhang sind Maß-
nahmen für eine bessere Überquerung/An-
bindung - z.B. für den fußläufigen Verkehr
– an geeigneten Stellen einzuplanen. Sol-
che Maßnahmen bietet sich insbesondere
im Bereich der Straße „Am Kurpark“ an, um
für eine bessere Verknüpfung zwischen der
Innenstadt und dem Kurpark bzw. für ein
angemessenes Entreé (im Rahmen einer
Umgestaltung) zu sorgen.
Ähnliches gilt für die Verbindungen vom
Bahnhofsumfeld und aus dem Villenvier-
tel in die Innenstadt. Hierbei könnte die
Achse Rheinallee-Alte Bahnhofstraße eine
wesentliche Rolle spielen. Der erheblichen
Trennwirkung der Burgstraße könnte ggfls.
durch bauliche Veränderungen entgegenge-
wirkt werden. Auf den übrigen Straßenab-
schnitten der Ringerschließung (Schwert-
berger Straße, Brunnenallee, Löbestraße
und Moltkestraße) sind ebenfalls die städ-
tebaulichen und verkehrsplanerischen
Qualitäten zu prüfen und Verbesserungs-
möglichkeiten aufzuzeigen. In diesem Zu-
sammenhang kann auch die Flächeninan-
spruchnahme des ruhenden Kfz-Verkehrs
(Anzahl an oberirdischen Pkw-Stellplätzen
in den Seitenbereichen) kritisch beleuchtet
werden.
Fußgänger, insbesondere gehandicapte und
ältere Menschen sollen ebenso wie Kinder
von den o.g. Maßnahmen an der „Ringer-
schließung“ profitieren. Das Radwegenetz
ist zu überprüfen und für den Bereich der
Innenstadt anzupassen. Hierbei ist auch
daran zu denken, weitere Bereiche der Fuß-
gängerzone für den Radverkehr zu öffnen.
Hinsichtlich der Fahrradförderung sind da-
rüber hinaus Stellflächen für weitere Ab-
stellmöglichkeiten aufzuzeigen, die auch
überdacht sein sollen. Hierbei sollte auch
mindestens eine Anlage geplant werden,
die eine Bewachung (z.B. bewachte Plätze,
Fahrradboxen) ermöglicht. Hierbei muss
auch an eine Förderung von Lasten- bzw.
Cargobikes gedacht werden, die auch für
die Aus- oder Belieferung hinsichtlich des
Einzelhandels von Interesse sein können.
Die unrechtmäßige Befahrbarkeit der Fuß-
gängerzone sollte durch entsprechende
Maßnahmen auf ein Minimum reduziert
werden.
Wettbewerbsaufgabe
Extrakt der Aufgabenstellung
Erste Wettbewerbsphase
In der ersten Phase des Wettbewerbs steht
die Erarbeitung einer überzeugenden über-
geordneten Leitidee/Vision im Fokus, die
auf den Leitbildprozess ISEK aufbaut und
die eine Strahlkraft besitzt, um die Godes-
berger Bürgerschaft und Geschäftsleute für
den anstehenden Transformationsprozess
zu aktvieren und motivieren.
Dieses identitätsstiftende Leitmotiv soll als
übergeordnetes Merkmal für alle weiteren
Entwurfs- und Implementierungsprozesse
im Wettbewerbsgebiet dienen und ein ge-
wandeltes Selbstbild des Stadtteils reprä-
sentieren, auch nach außen in Konkurrenz
zu anderen Städten/Stadtteilen. Hierbei
sind mutige und innovative Ansätze gefragt.
Gleichzeitig muss das Konzept in seiner
Grundlage robust sein und Bestand haben.
Als übergeordnetes Ziel für die Gesamtent-
wicklung steht die zukunftsfähige, klima-
angepasste und wassersensitive Stadt mit
hoher Authentizität und Nutzerfreundlich-
keit.
Die Identität sowie die Orientierung für
„neue“ und „alte“ Bad Godesberger ist
durch die Aufarbeitung vorhandener touris-
tischer und geschichtlicher Merkmale und
durch die Entwicklung von neuen, identi-
tätsstiftenden Gestaltungsmerkmalen im
gesamten Innenstadtbereich zu stärken.
Die Einzigartigkeit des Ortes soll herausge-
stellt werden.
Erwartet wird die Aktivierung der Innen-
stadt durch vernetzte und aufeinander
abgestimmte Nutzungsangebote, die sich
gegenseitig stärken und beleben können.
Möglichkeiten zur Verwirklichung unter-
schiedlicher Lebensstile sind anzubieten.
Es ist zu untersuchen, wie der Einzelhan-
delsbestand funktional konzentriert sowie
die Kulturinstitutionen zusammen mit einer
Konzentration der Gastronomiebetriebe zu
einem neuen auch kulturell attraktivem
Zentrum umgestaltet werden kann, das
auch abends zum Verweilen einlädt.
Wohnen in der Innenstadt soll ausgebaut
und attraktiver gestaltet werden.
Für diesen notwendigen Transformations-
prozess gilt es, eine flexible Strategie zu
entwickeln, bei der neue, aber auch freie
Bereiche vorübergehend mit z. B. Popup-
Shops und alternativen Nutzungen gefüllt
werden können, um aus Experimenten zu
lernen.
Darüber hinaus ist eine starke visuelle Ver-
bindung zwischen Kurpark und Godesburg
herzustellen. Die Begrünung der Stadt ist
hierbei als Ausgangspunkt zu nehmen, um
Denkmäler und kulturelle Einrichtungen
visuell miteinander zu verbinden und ge-
meinsam erlebbar zu machen. Zwischen
Stadttheater, Redoute und Stadthalle soll
ein kulturelles Dreieck entstehen.
Inbesondere der unmittelbar an die Innen-
stadt angrenzende denkmalgeschützte Kur-
park muss mehr in den Blick der Bewohner
und Besucher rücken und als besonderes
innerstädtisches Highlight ausgebaut wer-
den. Hierzu sind neue Angebote und Qua-
litäten zu schaffen, die den Park lebendig
werden lassen.
Einen wesentlichen Beitrag kann hierzu
auch die Umnutzung der Kurfürstlichen
Zeile und der angrenzenden Freianlagen
leisten, für die eine überzeugende Idee zu
entwicklen ist.
Die Offenlegung des Godesberger Bachs
wird diskutiert. Hierzu soll im Rahmen des
Wettbewerbs Stellung bezogen werden. An-
gebote zur „blauen Infrastruktur“ sind aus-
drücklich gewünscht.
Generell werden starke und entschiedene
Akzente erwartet: „nicht alles überall“, son-
dern Schwerpunktsetzungen bei Angebo-
ten und Raumausbildungen für Aufenthalt,
Spiel, repräsentatives Grün oder Wasser
- begründet, konzentriert und richtig veror-
tet. Ein besonderer Fokus liegt bei Angebo-
ten für Kinder und Jugendliche.
Wegen der inhaltlichen Verknüpfung vieler
Aspekte von Klima, Wasser und Grün und
wegen der notwendigen Multicodierung der
verfügbaren Flächen sind jeweils integrale
Lösungsvorschläge gefragt.
Grundlagen Aufgabenstellung
Ergebnisse der Expertenworkshops
Vorgaben / Leitlinien
Neue multimodale Mobilitätsoptionen
bieten ebenfalls eine Chance, den flie-
ßenden und ruhenden Kfz-Verkehr (inkl.
Wirtschaftsverkehr) durch neue Angebote
zurückzudrängen. Insofern müssen Ver-
kehrsangebote, die den Umweltverbund
fördern, gestärkt werden. Hierbei sind z.B.
(E-) Carsharing, Fahrradverleihsystem, E-
Scooter, aber auch On-Demand-Angebote
sowie Sharing-Konzepte in der Logistik-
branche zu nennen. Flächen dazu sollten
im Untersuchungsbereich ausgewiesen
werden.Seite 15 von 37
22 23
Wettbewerbsaufgabe
Extrakt der Aufgabenstellung
Alte Bahnhofstraße (Quelle: Stadt Bonn)
Die Redoute (Quelle: Stadt Bonn)
Es sollte geprüft werden, wie die Anbindung
aus den Quartieren und Grünanlagen (ins-
besondere Kurpark) in die Fußgängerzone
verbessert werden, die von den Straßenzü-
gen ausgehende Barrierewirkung abgebaut
und eine damit verbundene städtebauliche
Aufwertung erfolgen kann.
Das Radwegenetz war zu überprüfen und
für den Bereich der Innenstadt anzupassen.
Neue multimodale Mobilitätsoptionen zur
Reduzierung des fließenden und ruhenden
Kfz-Verkehrs (inkl. Wirtschaftsverkehr) wa-
ren mitzubetrachten.
Zweite Wettbewerbsphase
In der zweiten Wettbewerbsphase sollten
die Ausarbeitung des Masterplans erfolgen
und für die Neugestaltung der prioritären
Räume auf 1,5 ha konkrete Gestaltungsvor-
schläge und Nutzungskonzepte entwickelt
werden. Dabei waren wesentliche Gestal-
tungspinzipien als eine Art „Baukasten“
herauszuarbeiten, der bei zukünftigen Maß-
nahmen angewendet werden kann.
Aus derzeitiger Sicht kommen dem Thea-
terplatz und dem Platz Am Fronhof beson-
dere Bedeutung zu. Die genaue Lage und
Abgrenzung des Realisierungsbereichs soll
sich aber aus den Erkenntnissen der ersten
Phase generieren.
Die so definierten Flächen sollen nach Ab-
schluss des Wettbewerbsverfahrens bau-
lich realisiert werden.
Wettbewerbsaufgabe
Extrakt der Aufgabenstellung
Rückfragenbeantwortung Kolloquium II
Frage 1
Müssen alle Bestandsbäume innerhalb des
Realisierungsbereiches erhalten bleiben?
Oder könnten Sie entwurfsabhängig ge-
fällt werden? Die Bestandsbäume auf dem
Theaterplatz stehen aktuell dicht an den
vorhandenen Bebauungen und ihr Zustand
scheint auch nicht gut zu sein. Können Sie
die erhaltenswerten Bäume verorten und
benennen?
Antwort:
Ob ein Baum erhaltenswert ist oder nicht,
lässt sich nicht pauschal beurteilen. Vor
dem Hintergrund des Klimanotstandes ha-
ben gerade große Bäume einen hohen Stel-
lenwert wegen ihrer Blattmasse und ihrer
Beschattungsfunktion.
Da sich der Wettbewerb gezielt an
Landschaftsarchitekt*innen richtet, wird
um eine eigene fachliche Bewertung gebe-
ten.
Unter folgendem Link kann zu jedem Baum-
standort die Bauart und das Alter des Bau-
mes abgerufen werden.
https://stadtplan.bonn.de/cms/cms.pl?A
mt=Stadtplan&set=0_0_0_0&act=0
unter: Umweltschutz - Stadtgrün-Informati-
onen – Stadtbäume
Frage 2
In der Auslobung werden Möglichkeiten
der Fassadenbegrünung und Dachbegrü-
nung des Bestandsgebäudes erwähnt -
wäre es perspektivisch realisierbar, die
vorhandenen Dachflächen (meistens pri-
vat!) und Fassaden zu begrünen und/oder
sogar öffentlich zugängig zu machen?
Antwort:
In der Vertiefung des Realisierungsbereichs
ist die Vision/das Zielbild darzustellen. Dies
gilt auch für private Flächen und Gebäude.
Für die Jahre 2024/2025 ist ein Hof- und
Fassadenprogramm geplant, zudem gibt
es aktuell ein Förderprogramm für private
Dachflächenbegrünung.
Begrünungen an privaten Gebäuden kön-
nen also dargestellt werden, allerdings sind
darüber hinaus für die zentralen entwurfs-
relevanten Bereiche in einem Ausschnitt/
Lupe die kurzfristig umsetzbaren Lösungs-
ansätze für den Interimszustand zu zeigen.
Frage 3:
Wie oft und welche Veranstaltungen wer-
den genau im Stadtzentrum stattfinden?
Wieviel Platz und welche Dimensionen
werden dafür benötigt? Bitte präzisieren
Sie diese Angaben.
Antwort:
Eine Liste mit regelmäßig stattfindenden
Veranstaltungen wird zur Orientierung zur
Verfügung gestellt (Anlage 01). Der exakte
Platzbedarf kann beispielhaft anhand von
Stellplänen der aktuell größten Veranstal-
tungen in der Innenstadt zur Verfügung ge-
stellt werden (Stadtfest und Nikolausmarkt,
Anlage 02).
Grundsätzlich finden in der Innenstadt pu-
blikumswirksame Feste statt. Hierfür sind
der Aufbau größere Bühnen sowie deren
Zugänglichkeit und Anlieferung (mit großen
LKW) zu berücksichtigen.
Dies sollte bei der Planung der Platzmöb-
lierung und -Gestaltung ggf. berücksichtigt
werden.
Frage 4:
Warum wurde die Fahrbahn der Villichgas-
se von dem Realisierungsbereich rausge-
nommen? Umgestaltung eines Straßen-
raums ergibt nur Sinn, wenn der gesamte
Raum inkl. der Verkehrsfläche betrachtet
wird.
Antwort:
Teile der Fahrbahn Villichgasse wurden vor
kurzer Zeit saniert. Die augenscheinliche
Lösung wäre die Fortführung der bereits sa-
nierten Bereiche (Stichstraße) mit Farbas-
phalt.
Die Randbereiche der Gasse befinden sich
in Privatbesitz.
Dennoch wünscht sich die Ausloberin im
Rahmen des Masterplans eine Idee für die
Umgestaltung der gesamten Gasse.
Frage 5:
Der Pachtvertrag für die Tennisplätze läuft
bis 2049. Dies bedeutet, dass der Master-
plan für die nächsten 20 Jahre angewendet
wird, müssen wir also bestehende Tennis-
plätze so akzeptieren, wie sie sind?
Antwort :
Die Tennisplätze sind bis 2049 verpachtet
und haben Bestandsschutz, eine Entfer-
nung der Tennisplätze ist bis zu diesem
Zeitraum nicht zu erwarten. Dies ist bei der
Planung zu bedenken.
Der Masterplan soll jedoch das Zielbild zei-
gen. Falls der Bestand überplant wird, ist er
zur besseren Nachvollziehbarkeit als rote
Umgrenzungslinie darzustellen.Seite 16 von 37
24 25
WettbewerbsaufgabeWettbewerbsaufgabe
Extrakt der Aufgabenstellung
Rückfragenbeantwortung Kolloquium II
Extrakt der Aufgabenstellung
Rückfragenbeantwortung Kolloquium II
Frage 6:
Wie ist in der weiteren Planung mit der Ge-
bäudesubstanz umzugehen?
Gibt es eine Übersicht, welche Gebäude
perspektivisch umgenutzt oder ggf. sogar
abgerissen und durch im Entwurfskonzept
verankerte neue städtebauliche Bausteine
ersetzt werden können? Oder geht es mehr
oder weniger um die Umnutzung und tem-
poräre Nutzungsideen für die leerstehen-
den Erdgeschoßbereiche?
Antwort:
Die geforderten Nutzungsvorschläge bezie-
hen sich nicht nur auf temporäre Ideen für
leerstehende Erdgeschossbereiche, son-
dern um die Nachverdichtungs- und Nut-
zungspotentiale der gesamten Innenstadt.
Der Masterplan soll eine Vision für den
öffentlichen Raum als auch für die städte-
bauliche Gestalt der Innenstadt von Bad
Godesberg zeigen.
Gegebenenfalls in Zeitschichten ist dar-
zustellen, wie und wo eine Reparatur des
Städtebaus erfolgen soll. Hierzu sind Poten-
tialflächen und –Gebäude zu identifizieren
und punktuelle und passgenaue Lösungen
für diese im Masterplan zu visualisieren.
Eine Veränderung im Maße der vergange-
nen Flächensanierung erscheint mit Blick
auf eine Umsetzungsperspektive nicht ziel-
führend.
Es liegt keine Übersicht des leerstehen-
den Bestandes vor, jedoch kann gesagt
werden, dass das Sparkassengebäude
an der Rheinallee mittelfristig durch ei-
nen Neubau ersetzt werden soll (Funk-
tion bleibt erhalten). Der Ännchenkom-
plex (Ännchenplatz 1-13) stehen unter
Denkmalverdacht. Die Denkmäler sind in
der Auslobung sowie im online-Stadtplan
verortet.
Frage 7:
Können im Rahmen der städtebaulichen
Vision (Masterplanung) auch Eingriffe/Auf-
stockungen/Umnutzungen z.B. in privater
Bausubstanz/Privatflächen vorgeschlagen
werden, wenn diese das Konzept stärken
(Frage der Realisierbarkeit), oder sollten
sich die Maßnahmen ausnahmslos auf
städtische Liegenschaften und Freiräume
beschränken?
Antwort:
Im Rahmen des Masterplans und in der Ver-
tiefung des Realisierungsbereichs ist die Vi-
sion/Leitbild darzustellen. Der überplante
Bestand ist zur besseren Nachvollziehbar-
keit als rote Umgrenzungslinie zu zeigen.
Für zentrale, entwurfsrelevante Bereiche
sollen aber in einem Ausschnitt die kurzfris-
tig umsetzbaren Lösungsansätze für den In-
terimszustand gezeigt werden.
Frage 8:
Ist der in den Anlagen beigefügte „Re-
alisierungsbereich“ komplett (zusam-
menhängend) in 1:200 darzustellen (vgl.
Auslobung, Seite 15, Wettbewerbsleis-
tungen, Punkt 3: Vertiefung Teilbereich
1:200)?
Antwort:
Der Realisierungsbereich kann nicht zu-
sammenhängend, sondern auf 2 DIN A0
Blättern dargestellt werden.
(Vgl. Probelayout, Anlage 13)
Frage 9:
Zur weiteren Bearbeitung wären folgen-
de Informationen sehr hilfreich:
- Feuerwehr/Brandschutzpläne / Kön-
nen Sie uns Informationen über die Feu-
erwehrzufahrt und Aufstellfläche inner-
halb des Realisierungsbereichs geben?
Müssen alle Gebäude von den angren-
zenden Straßen oder Plätzen aus anleit-
bar sein?
Antwort 9.1: Leider können kurzfristig kei-
ne Angaben zu Feuerwehraufstellflächen
übermittelt werden. Grundsätzlich handelt
es sich bei einer öffentlichen Verkehrsflä-
che in der Innenstadt um eine potenzielle
Feuerwehrzufahrt. Feuerwehrzufahrten auf
privatem Gelände sind mit entsprechenden
Hinweisschildern versehen.
Generell müssen alle Gebäude von den an-
grenzenden Straßen und Plätzen anleiter-
bar verbleiben.
- Anlieferungsflächen
Antwort 9.2: Es sind keine Übersichtspläne
verfügbar. Generell werden Ladenflächen in
der gesamten Innenstadt regelmäßig belie-
fert.
- Planungsunterlagen Böhm-Bauten/Pla-
nungsunterlagen Gebäude in der Villich-
gasse (Arcadia und REWE Gebäude)
Antwort 9.3: Es sind keine Planunterlagen
verfügbar, es handelt sich um Privatgebäu-
de.
- Plan/Darstellung „Unterbauter Raum“
/ Lage der Tiefgaragen mit Zufahrten
Antwort 9.4: Vgl. Beschriftung, Zu-/Aus-
fahrtsmarkierungen in CAD Grundlage,
allgemeine Informationen zu Parkhäusern
und Stellplätzen im Innenstadtbereich sind
unter Planen, Bauen -> Verkehr im Online-
Stadtplan abrufbar
( https://stadtplan.bonn.de/cms/cms.pl?A
mt=Stadtplan&set=0_0_0_0&act=0 )
- CAD Leitungspläne
Antwort 9.5: Die Leitungspläne wurden bei
den Stadtwerken Bonn angefragt und wer-
den zeitnah zur Verfügung gestellt.
- CAD Plan des Straßen- und Wegenetzes
der Innenstadt
Antwort 9.6: Vgl. Plangrundlage CAD: Layer
„Topo“ (diverse), „Fahrrad Radwegenetz“.
- Zugangserlaubnis ELVIS / Kommunika-
tionsplattform
Antwort 9.7: Der Zugang zur Kommunika-
tionsplattform ELVIS ist für leider nur für
registrierte Nutzer nach wie vor uneinge-
schränkt verfügbar.
Die weitere Kommunikation in Phase II inkl.
der Bereitstellung von Unterlagen erfolgt
jedoch über die Projekt E-Mailadresse
bn-isek-bad-godesberg@stadtbauplan.de
an in den Verfassererklärungen angegebe-
nen E-Mail-Adressen.
Bitte benachrichtigen Sei uns, wenn weite-
re E-Mailadressen in den Verteiler aufge-
nommen werden sollen.
Frage 10:
Wann wird die Form der Bearbeitungs-
honorare bekannt gegeben?
Antwort:
Die verbleibenden TeilnehmerInnen erhal-
ten ein Honorar von 7.500 € für die Bear-
beitung der zweiten Wettbewerbsphase.
Aufgrund des Verbleibs von 5 statt maximal
7 TeilnehmerInnen im Wettbewerbsverfah-
ren verteilt sich die Preissumme folgender-
maßen:
1. Preis: 82.500 €
2. Preis: 55.000 €
Frage 11:
Welche Limitierungen gibt es beim Ab-
bruch der Bebauung der Innenstadt im
Rahmen der Vision des Masterplan?
Antwort:
Die aktuelle Bebauung der Innenstadt re-
sultierte auf einer Flächensanierung, die im
Buch „die Geschichte von Bad Godesberg“
von Wilfried Rometsch näher erläutert wird.
Die relevanten Auszüge werden als Anlage
zur Verfügung gestellt (Anlage 03).
Frage 12:
Welche Gebäude sind von Veränderun-
gen ausgeschlossen (z.B. Arcadia Pas-
sage, City-Terrassen), was steht unter
Denkmalschutz?
Antwort:
Weder die Arcadia Passage noch City Ter-
rassen stehen unter Denkmalschutz: Beide
Gebäude befinden sich allerdings in Privat-
besitz. Daher sollte ein Konzept zur Reali-
sierung diesen Umstand hinsichtlich der
Umsetzungsperspektive berücksichtigen.
Frage 13:
Kann ein Radwegenetz/-Konzept zur
Verfügung gestellt werden, welches
insb. die Anknüpfungspunkte zur Fuß-
gängerzone darstellt?
Antwort:
Ja, das übergeordnete Radwegenetz wird
zur Verfügung gestellt (Anlage 04). Zudem
finden Sie auf der folgenden Internetseite
eine Übersichtskarte:
https://w w w.bonn.de/themen - entde -
cken/verkehr-mobilitaet/orientierungshil-
fen-radverkehr.php#:~:text=Radfahren%20
in%20der%20
Frage 14:
Der Realisierungsbereich schließt klei-
nere Flächen bis zu den Gebäudegren-
zen aus. Wie sind diese Flächen zu be-
rücksichtigen?
Antwort 14:
Bei den ausgeschlossenen Flächen handelt
es sich um Privatbesitz, die nicht für eine
kurzfristige Umgestaltung zur Verfügung
stehen. Beim Realisierungsbereich handelt
es sich um Flächen, die in städtischem Be-
sitz sind und für eine zeitnahe Umgestal-
tung zur Verfügung stehen.Seite 17 von 37
26 27
Preisgerichtssitzung - Phase I
Ablauf der Preisgerichtssitzung
Vor dem Hintergrund der aktuellen Co-
vid19 Pandemie wurde die Veranstaltung
als Hybridveranstaltung durchgeführt: 15
Teilnehmer*innen sind anwesend, während
sich 11 weitere Teilnehmer*innen virtuell
per Online-Konferenz dazu schalteten.
Das Preisgericht trat am 26.05.2021 um
10.00 Uhr zusammen. Für die Ausloberin
begrüßte der Dezernent für Planung, Um-
welt und Verkehr der Stadt Bonn, Helmut
Wiesner die anwesenden Mitglieder des
Preisgerichts und eröffnete die Sitzung.
Frau Baumgarten-Weng (Stadtbauplan)
erläuterte kurz den geplanten Ablauf der
Preisgerichtssitzung, prüfte die Anwesen-
heit der Mitglieder des Preisgerichts und
stellte die Beschlussfähigkeit des Gremi-
ums fest.
Konstituierung des Preisgerichts
Aus dem Kreis der Fachpreisrichter*innen
wurde Prof. Rolf Egon Westerheide bei eige-
ner Enthaltung einstimmig zum Vorsitzen-
den des Preisgerichts gewählt. Prof. Rolf
Egon Westerheide übernahm den Vorsitz
des Preisgerichts. Als Protokollführer be-
stimmte er die Mitarbeiter*innen des Büros
Stadtbauplan. Prof. Westerheide erläuter-
te den formalen Ablauf des Verfahrens.
Es waren 13 Arbeiten eingegangen. Das
Preisgericht erklärte, dass die Anonymität
aller Arbeiten aus seiner Sicht gewahrt sei.
Das Preisgericht hielt einstimmig auf der
Grundlage des Vorprüfberichts fest, dass
alle Arbeiten beurteilungsfähig sind und im
Verfahren verbleiben.
Informationsrundgang
Das detaillierte Ergebnis der Vorprüfung
wurde den Preisrichter*innen und den
Sachverständigen in Form eines Vorprüfbe-
richts schriftlich zur Verfügung gestellt.
Die Arbeiten wurden während des Informa-
tionsrundgangs von der Vorprüfung
ausführlich und wertungsfrei in einer digita-
len Präsentation erläutert.
Wertungsrundgänge
Im ersten Wertungsrundgang stellte das
Preisgericht bei drei Arbeiten programma-
tische und konzeptionelle Mängel fest und
schloss diese einstimmig vom weiteren
Verfahren aus.
Die verbliebenen zehn Arbeiten wurden
im anschließenden zweiten Wertungsrund-
gang detailliert beurteilt und diskutiert.
Unter Würdigung der konzeptionellen Merk-
male, aber auch unter Berücksichtigung
vorwiegend typologischer Schwächen, ver-
blieben fünf Arbeiten im zweiten Rundgang
(1004, 1006, 1008, 1010 und 1012).
Engere Wahl
Das Preisgericht beschloss einstimmig
sämtliche fünf Arbeiten der Engeren Wahl
für die Bearbeitung der Wettbewerbsphase
II auszuwählen.
Die in der Engeren Wahl verbliebenen Arbei-
ten wurden von dem Preisgericht schriftlich
beurteilt. Dabei wurden die Erkenntnisse
der Diskussionen in den
Rundgängen sowie die Anforderungen der
Auslobung unter Berücksichtigung der Er-
läuterungsberichte der Arbeiten zusam-
mengefasst und um kritische Kommentare
der Sachverständigen ergänzt. Unterstützt
wurde das Preisgericht hierbei durch Infor-
mationen seitens der Vorprüfung und der
Sachverständigen.
Empfehlungen für Phase II
Vor dem Hintergrund eines zweiphasigen
Wettbewerbsverfahrens und in Kenntnis
aller Wettbewerbsbeiträge hat sich nach
einem intensiven Diskussionsprozess ge-
zeigt, dass sich alle Arbeiten in der 2. Phase
- wie in einem solchen Verfahren vorgese-
hen - gemäß den komplexen Anforderungen
und Rahmenbedingungen der Auslobung
weiterentwickeln müssen.
Abschluss der Sitzung
Der Vorsitzende des Preisgerichts bedank-
te sich bei allen Mitgliedern der Jury und bei
der Ausloberin für die konstruktive Zusam-
menarbeit und lobte das vielversprechende
Wettbewerbsergebnis der ersten Wettbe-
werbsstufe. Er dankte der Vorprüfung für
die Vorbereitung und Begleitung der Sit-
zung und gab den Vorsitz zurück.
Um die Anonymität der im Verfahren ver-
bleibenden Arbeiten zu gewährleisten, er-
folgte die Aufhebung der Anonymität durch
eine externe Kanzlei. Im Anschluss wurde
die Kommunikation mit den Teilnehmern
ohne Zuordnung zu den Tarnzahlen durch
das Büro Stadtbauplan vorgenommen.
Wettbewerbsbeiträge Phase I
1. Wertungsrundgang
VERFASSERTEAM
LANDSCHAFTSARCHITEKTUR:
Prof. Burkhard Wegener,Frank Flor, Jörg Homann, Götz Klose
STADTPLANUNG:
Sonja Moers
club L94 Landschaftsarchitekten GmbH, Köln
mit raumwerk GmbH, Frankfurt am Main
VERFASSERTEAM
LANDSCHAFTSARCHITEKTUR:
Ulrike Platz
STADTPLANUNG:
Robert Broesi
die 3 landschaftsarchitektur Brückmann/Platz Landschaftsarchitekten PartGmbB, Bonn mit
MUST Städtebau GmbH, Köln
Kraft.Raum Landschaftsarchitektur und Stadtentwicklung, Krefeld mit
Thielecke Stadtplaner/New Architekten, Köln
VERFASSERTEAM
LANDSCHAFTSARCHITEKTUR:
René Rheims
STADTPLANUNG:
Ralf Thielecke, Michael Weichler,
Fritz KeuthenSeite 18 von 37
28 29
Wettbewerbsbeiträge Phase I
2. Wertungsrundgang
PLANORAMA Landschaftsarchitektur, Berlin
mit Machleidt GmbH, Berlin
Stephan Lenzen, RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten, Bonn
bbz landschaftsarchitekten berlin gmbh
mit Studio Schultz Granberg, Berlin
VERFASSERTEAM
LANDSCHAFTSARCHITEKTUR:
Maik Böhmer, Dipl.- Ing. Landschaftsarchitekt
STADTPLANUNG:
Benjamin Wille, Dipl.- Ing. Stadtplaner
VERFASSERTEAM
LANDSCHAFTSARCHITEKTUR:
Stephan Lenzen
STADTPLANUNG:
Philip Haggeney
VERFASSERTEAM
LANDSCHAFTSARCHITEKTUR:
Timo Herrmann
STADTPLANUNG:
Joachim Schultz-Granberg
Wettbewerbsbeiträge Phase I
2. Wertungsrundgang
Studio RW Stadtplanung & Landschaftsarchitektur, Berlin
Studio grüngrau Landschaftsarchitektur GmbH, Düsseldorf
mit Molestina Architekten + Stadtplaner GmbH, Köln
VERFASSERTEAM
LANDSCHAFTSARCHITEKTUR:
Heiko Ruddigkeit
STADTPLANUNG:
Heiko Ruddigkeit
VERFASSERTEAM
LANDSCHAFTSARCHITEKTUR:
Prof. Thomas Fenner
STADTPLANUNG:
Prof. Juan Pablo MolestinaSeite 19 von 37
30 31
Wettbewerbsbeiträge Phase I
Engere Wahl
VERFASSERTEAM
LANDSCHAFTSARCHITEKTUR:
Lioba Lissner, Dipl.-Ing.
STADTPLANUNG:
Michael Koch
HochC Landschaftsarchitekten PartGmbB, Berlin
mit yellow Z - Abel Bormann Koch PartGmbB, Berlin
VERFASSERTEAM
LANDSCHAFTSARCHITEKTUR:
Masashi Nakamura, Martin Prominski, Angela Prominski
STADTPLANUNG:
Prof. Dipl.-Ing. Susanne Gross
mesh landschaftsarchitekten Prominski/Nakamura/Prominski PartGmbB, Hannover
mit kister scheithauer gross architekten und stadtplaner GmbH, Köln
Rainer Schmidt Landschaftsarchitekten Stadtplaner, München
mit OX2architekten GmbH, Aachen mit Stadtplanung Mücke, Darmstadt
VERFASSERTEAM
LANDSCHAFTSARCHITEKTUR:
Prof. Rainer Schmidt
STADTPLANUNG:
Ina-Marie Orawiec, Moritz Mücke
Wettbewerbsbeiträge Phase I
Engere Wahl
VERFASSERTEAM
LANDSCHAFTSARCHITEKTUR:
Bertel Bruuns
STADTP

Gekürzt — den vollständigen Text enthält das PDF.

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Datenstand: 03.11.2026, 12:09 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de