211658-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Büro- und Gewerbepark Beuel
Kerndaten
- Nummer
- 211658-02 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 24.10.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 211658-02 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Büro- und Gewerbepark Beuel Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 03.11.2021 Kenntnisnahme Ausschuss für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit 30.11.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Auf der ca. 18,5 ha großen Fläche des Plangebiets befindet sich der seit dem Jahr 2002 rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 8024-14. Ursprüngliches Entwicklungsziel war es, hier im Zuge der wirtschaftlichen Umstrukturierung nach dem Bonn-Berlin-Beschluss einen hochwertigen Bürostandort, insbesondere für wissenschaftliche und forschungsorientierte Büro- und Verwaltungseinrichtungen, bereit zu stellen. Entsprechend weist der Bebauungsplan 8024-14 den sogenannten WissenschaftsPark als modernen Büro- und Dienstleistungsstandort mit Baufeldgrößen von 5.000 m² und mehr aus. Trotz gesamtstädtisch erfolgreicher Umstrukturierung partizipierte der WissenschaftsPark im Rahmen der Grundstücksvermarktung nicht an der positiven Entwicklung, da der Fokus der Nachfrage auf damals noch verfügbare Flächen am Bonner Bogen und im Bundesviertel lag. Da bereits bei der Erstellung des städtischen Gewerbeflächenberichtes aus dem Jahr 2011 zur Gewerbeflächensituation ersichtlich war, dass es einerseits einen großen Bedarf an Gewerbegrundstücken für Handwerks- und kleinere Produktionsbetriebe gibt, auf der anderen Seite Gewerbeflächenpotenziale knapp sind, wurde beschlossen, dass die Flächen des ehem. WissenschaftsParks entsprechend der Bedarfe neu beplant werden sollen. Städtebauliches Ziel des neuen Bebauungsplanes Nr. 8024-20 ist daher eine Kombination aus einem Gewerbegebiet für Handwerk und Produktion mit einem Bürostandort für Dienstleister. Im Vordergrund steht die Änderung des Erschließungskonzeptes für eine kleinteiligere Parzellierung mit Grundstücksgrößen ab 800 m² mit großmöglichster Flexibilität. Im Hinblick auf die veränderten städtebaulichen Ziele und Zwecke wurde ein Bebauungsplanentwurf erarbeitet und im Jahr 2015 öffentlich ausgelegt (siehe hierzu DS-Nr.: 1512349).Seite 1 von 3 Seite 2 Aufgrund einer Vielzahl von Einwänden und daraus resultierendem Änderungsbedarf ist eine erneute Offenlage der Planunterlagen notwendig, die jedoch bis heute nicht erfolgen konnte. Insbesondere die Bewältigung des gutachterlich ermittelten Verkehrsaufkommens aus dem Plangebiet und die Überlagerung mit anderen verkehrlichen Maßnahmen, die nicht in direktem Zusammenhang mit dem Büro- und Gewerbepark stehen, erschweren das Vorankommen des Verfahrens: Aufgrund der zeitlichen Verzögerung im Gesamtverfahren rückte die Realisierung des Maarstraßenanschlusses, für den zwischenzeitlich das Planfeststellungsverfahren eingeleitet worden war, in den relevanten Prognosehorizont ein. Damit musste die nachzuweisende Leistungsfähigkeit der äußeren Erschließung auch die verkehrlichen Umverteilungen aufgrund der im Zuge des Maarstraßenanschlusses beabsichtigten Schließung des Halbanschlusses AS Bonn-Pützchen (A59) berücksichtigen. Neben der allgemein zu verzeichnenden Verkehrszunahme lässt insbesondere die prognostizierte Mehrbelastung des bestehenden Straßennetzes im Bereich Siegburger Straße/Am Herrengarten in Verbindung mit den planungsbedingten Verkehren sowohl eine verkehrliche Überlastung des Knotens als auch eine massive Lärmbelastung der angrenzenden Wohngrundstücke erwarten. Zur Sicherung der äußeren Erschließung wurde daher nach Lösungen gesucht, welche die beschriebenen negativen Auswirkungen der Planung vermeiden. Eine solche Lösung wäre voraussichtlich ein Direktanschluss des Büro- und Gewerbeparks über einen neuen, lichtsignalgeregelten Knotenpunkt an der B56 zwischen der A59- Anschlussstelle Bonn-Vilich und dem Knoten B56/Am Herrengarten. Die grundsätzliche Umsetzbarkeit wurde durch einen Vorentwurf des Planungsbüros BBW sowie durch die Berücksichtigung im Verkehrsgutachten des Büros VSU bereits nachgewiesen und bereits mit der Autobahn GmbH abgestimmt. Die Zustimmung des Landesbetriebs Straßen NRW zu diesem Entwurf steht noch aus. Derzeit wird eine Mikrosimulation ausgearbeitet, welche einen Leistungsfähigkeitsnachweis für die B56 in der gesamten Knotenpunktabfolge zwischen A59 und Kautexstraße erbringen soll. Eine Zustimmung zu dieser Lösung durch den Straßenbaulastträger Straßen NRW sowie die Autobahn GmbH kann für den Fall einer ausreichenden Leistungsfähigkeit erwartet werden. Geklärt ist noch nicht, ob bei dieser Lösung eine Durchbindung der Gewerbeparkerschließung zur Siegburger Straße erfolgt oder nicht. Sowohl eine Anbindung als auch eine Nichtanbindung erfordern umfangreiche Änderungen am Bebauungsplanentwurf, den öffentlichen Verkehrsflächen, der Lage und dem Zuschnitt der Bauflächen sowie der Entwässerung, die erst nach einer Entscheidung zur äußeren Erschließung und auch über die grundsätzliche Ausrichtung des Plankonzepts erfolgen können. Die Gewerbeflächensituation hat sich inSeite 2 von 3 Seite 3 den letzten Jahren weiterhin verschärft. Gewerbeflächen für die Expansion von Unternehmen und die Neuansiedlung können zurzeit im gesamten Stadtgebiet nicht angeboten werden. Verwaltungsseitig wird daher an den oben beschriebenen städtebaulichen Zielen und Zwecken mit einem Büro-und Gewerbepark sowie einem Mischgebietsteil im Südosten festgehalten. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 21:31 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de