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211658-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Büro- und Gewerbepark Beuel

Nummer
211658-02 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
24.10.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 08.12.2021 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit 30.11.2021 Kenntnisnahme
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  1. 211658 Büro- und Gewerbepark Beuel

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
211658-02 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Büro- und Gewerbepark Beuel
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 03.11.2021 Kenntnisnahme
Ausschuss für Europa, Internationales,
Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit
30.11.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Auf der ca. 18,5 ha großen Fläche des Plangebiets befindet sich der seit
dem Jahr 2002 rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 8024-14.
Ursprüngliches Entwicklungsziel war es, hier im Zuge der
wirtschaftlichen Umstrukturierung nach dem Bonn-Berlin-Beschluss
einen hochwertigen Bürostandort, insbesondere für wissenschaftliche
und forschungsorientierte Büro- und Verwaltungseinrichtungen, bereit zu
stellen. Entsprechend weist der Bebauungsplan 8024-14 den
sogenannten WissenschaftsPark als modernen Büro- und
Dienstleistungsstandort mit Baufeldgrößen von 5.000 m² und mehr aus.
Trotz gesamtstädtisch erfolgreicher Umstrukturierung partizipierte der
WissenschaftsPark im Rahmen der Grundstücksvermarktung nicht an
der positiven Entwicklung, da der Fokus der Nachfrage auf damals noch
verfügbare Flächen am Bonner Bogen und im Bundesviertel lag.
Da bereits bei der Erstellung des städtischen Gewerbeflächenberichtes
aus dem Jahr 2011 zur Gewerbeflächensituation ersichtlich war, dass es
einerseits einen großen Bedarf an Gewerbegrundstücken für
Handwerks- und kleinere Produktionsbetriebe gibt, auf der anderen Seite
Gewerbeflächenpotenziale knapp sind, wurde beschlossen, dass die
Flächen des ehem. WissenschaftsParks entsprechend der Bedarfe neu
beplant werden sollen. Städtebauliches Ziel des neuen
Bebauungsplanes Nr. 8024-20 ist daher eine Kombination aus einem
Gewerbegebiet für Handwerk und Produktion mit einem Bürostandort für
Dienstleister. Im Vordergrund steht die Änderung des
Erschließungskonzeptes für eine kleinteiligere Parzellierung mit
Grundstücksgrößen ab 800 m² mit großmöglichster Flexibilität.
Im Hinblick auf die veränderten städtebaulichen Ziele und Zwecke wurde
ein Bebauungsplanentwurf erarbeitet und im Jahr 2015 öffentlich
ausgelegt (siehe hierzu DS-Nr.: 1512349).Seite 1 von 3
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Aufgrund einer Vielzahl von Einwänden und daraus resultierendem
Änderungsbedarf ist eine erneute Offenlage der Planunterlagen
notwendig, die jedoch bis heute nicht erfolgen konnte. Insbesondere die
Bewältigung des gutachterlich ermittelten Verkehrsaufkommens aus dem
Plangebiet und die Überlagerung mit anderen verkehrlichen
Maßnahmen, die nicht in direktem Zusammenhang mit dem Büro- und
Gewerbepark stehen, erschweren das Vorankommen des Verfahrens:
Aufgrund der zeitlichen Verzögerung im Gesamtverfahren rückte die
Realisierung des Maarstraßenanschlusses, für den zwischenzeitlich das
Planfeststellungsverfahren eingeleitet worden war, in den relevanten
Prognosehorizont ein. Damit musste die nachzuweisende
Leistungsfähigkeit der äußeren Erschließung auch die verkehrlichen
Umverteilungen aufgrund der im Zuge des Maarstraßenanschlusses
beabsichtigten Schließung des Halbanschlusses AS Bonn-Pützchen
(A59) berücksichtigen. Neben der allgemein zu verzeichnenden
Verkehrszunahme lässt insbesondere die prognostizierte Mehrbelastung
des bestehenden Straßennetzes im Bereich Siegburger Straße/Am
Herrengarten in Verbindung mit den planungsbedingten Verkehren
sowohl eine verkehrliche Überlastung des Knotens als auch eine
massive Lärmbelastung der angrenzenden Wohngrundstücke erwarten.
Zur Sicherung der äußeren Erschließung wurde daher nach Lösungen
gesucht, welche die beschriebenen negativen Auswirkungen der
Planung vermeiden. Eine solche Lösung wäre voraussichtlich ein
Direktanschluss des Büro- und Gewerbeparks über einen neuen,
lichtsignalgeregelten Knotenpunkt an der B56 zwischen der A59-
Anschlussstelle Bonn-Vilich und dem Knoten B56/Am Herrengarten. Die
grundsätzliche Umsetzbarkeit wurde durch einen Vorentwurf des
Planungsbüros BBW sowie durch die Berücksichtigung im
Verkehrsgutachten des Büros VSU bereits nachgewiesen und bereits mit
der Autobahn GmbH abgestimmt. Die Zustimmung des Landesbetriebs
Straßen NRW zu diesem Entwurf steht noch aus. Derzeit wird eine
Mikrosimulation ausgearbeitet, welche einen
Leistungsfähigkeitsnachweis für die B56 in der gesamten
Knotenpunktabfolge zwischen A59 und Kautexstraße erbringen soll. Eine
Zustimmung zu dieser Lösung durch den Straßenbaulastträger Straßen
NRW sowie die Autobahn GmbH kann für den Fall einer ausreichenden
Leistungsfähigkeit erwartet werden.
Geklärt ist noch nicht, ob bei dieser Lösung eine Durchbindung der
Gewerbeparkerschließung zur Siegburger Straße erfolgt oder nicht.
Sowohl eine Anbindung als auch eine Nichtanbindung erfordern
umfangreiche Änderungen am Bebauungsplanentwurf, den öffentlichen
Verkehrsflächen, der Lage und dem Zuschnitt der Bauflächen sowie der
Entwässerung, die erst nach einer Entscheidung zur äußeren
Erschließung und auch über die grundsätzliche Ausrichtung des
Plankonzepts erfolgen können. Die Gewerbeflächensituation hat sich inSeite 2 von 3
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den letzten Jahren weiterhin verschärft. Gewerbeflächen für die
Expansion von Unternehmen und die Neuansiedlung können zurzeit im
gesamten Stadtgebiet nicht angeboten werden. Verwaltungsseitig wird
daher an den oben beschriebenen städtebaulichen Zielen und Zwecken
mit einem Büro-und Gewerbepark sowie einem Mischgebietsteil im
Südosten festgehalten.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 21:31 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de