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211657 · Große Anfrage

Umsetzung des Baulandmobilisierungsgesetzes in Bonn

Nummer
211657
Art
Große Anfrage
Veröffentlicht
15.09.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 24.11.2021 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 102,8 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 211657-01 ST Umsetzung des Baulandmobilisierungsgesetzes in Bonn
  2. 211657-02 ST Umsetzung des Baulandmobilisierungsgesetzes in Bonn

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Große Anfrage
öffentlich
211657
Fragesteller/in:
Bert Moll
Ulrich Gödeke
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
14.09.2021
Umsetzung des Baulandmobilisierungsgesetzes in
Bonn
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 07.10.2021 Entscheidung
Fragestellung
1. Welche Möglichkeiten bietet das Baulandmobilisierungsgesetz v. 14.6.2021 bezogen auf
das Bonner Stadtgebiet für
a) erleichterte Befreiungen nach § 31 BauGB,
b) Wohnbauvorhaben im unbeplanten Innenbereich
und
c) Abweichungen vom Erfordernis des Einfügens für Erweiterung und
Erneuerungen von Wohnzwecken dienenden Gebäuden (§ 34
BauGB) zu erleichtern,
d) erweiterte Möglichkeiten zur Ausübung des Vorkaufsrechtes (§§ 24
ff BauGB) mit Fristverlängerung zur Ausübung,
e) erweiterte Möglichkeiten
zum Erlass eines Baugebotes zur Errichtung von Wohngebäuden,
zur Übernahme eines Grundstücks zugunsten einer kommunalen
Wohnungsbaugesellschaft sowie
für ein städtebauliches Konzept zur Innenentwicklung (§§ 176, 176a
BauGB)?
Wenn nein, warum nicht?Seite 1 von 2
Seite 2
2. Wird von der Verwaltung beabsichtigt, von der neuen Planart des sektoralen
Bebauungsplanes für den (öffentlich geförderten) Wohnungsbau Gebrauch zu
machen (§ 9, 34 BauGB)? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, auf wie viele
Planfälle wird die Anwendung in Bonn grob geschätzt?
3. Ist der Verwaltung bekannt, wann mit einer Verordnung des Landes gem. § 201a
BauGB zur Bestimmung von Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten zu
rechnen ist? Inwieweit gibt es Parallelen zur geltenden Mieterschutzverordnung
vom 01.07.2020 und der dort getroffenen Festlegung, die Bonn als angespannten
Wohnungsmarkt identifiziert hat?
Begründung
Begründung:
Mit Inkrafttreten des Baulandmobilisierungsgesetzes sind baurechtliche
Möglichkeiten und Spielräume geschaffen worden, um mehr und
schneller Baurecht schaffen zu können, so dass zu klären ist, wie sich
die gesetzlichen Regelungen auf Bonn auswirken.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 19:13 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de