211642 · Beschlussvorlage
Entwässerung und Abwasserbeseitigung Unterhaltung der Betriebsvorrichtungen der Kläranlagen und Pumpwerke Bereitstellung überplanmäßiger Mittel im konsumtiven Haushalt Finanzstelle 1.66.00.11.03 / Finanzposition 72.1000
Kerndaten
- Nummer
- 211642
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 14.09.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 211642 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Entwässerung und Abwasserbeseitigung Unterhaltung der Betriebsvorrichtungen der Kläranlagen und Pumpwerke Bereitstellung überplanmäßiger Mittel im konsumtiven Haushalt Finanzstelle 1.66.00.11.03 / Finanzposition 72.1000 Beratungsfolge Rat 16.09.2021 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Die Bereitstellung der Mittel ist dringlich, da u.a. eingegangene Abwasserabgabenbescheide der Kläranlagen und Fremdentsorgungskosten für den Bonner Klärschlamm infolge eines schadensbedingten Stillstandes der Klärschlammverbrennungsanlage zur Beauftragung und Auszahlung anstehen. Die Feststellung des voraussichtlichen Mittelbedarfs konnte erst kurzfristig abgeschlossen werden. Daher war eine fristgerechte Beantragung der überplanmäßigen Mittel nicht mehr möglich. Beschlussvorschlag Der überplanmäßigen Mittelbereitstellung für die Unterhaltung der Betriebsvorrichtungen der Kläranlagen und Pumpwerke (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) in Höhe von 3.200.000 wird zugestimmt. Finanzstelle: 166001103 Bezeichnung: Entwässerung und Abwasserbeseitigung (KRE) Finanzposition: 72.1000 Deckung aus: Finanzstelle: 166001103 Bezeichnung: Entwässerung und Abwasserbeseitigung (KRE) Finanzposition: 63.1000Seite 1 von 2 Seite 2 Begründung In der Abteilung Stadtentwässerung 66-SE besteht bis zum Jahresende ein zusätzlicher Mittelbedarf insbesondere für die Klärschlammentsorgungskosten, die Unterhaltung der Betriebsvorrichtungen der Kläranlagen und Pumpwerke sowie für Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen. Die Mehrkosten werden zu 100% durch Abwassergebühren refinanziert. Der kurzfristige Mehrbedarf ergibt sich insbesondere durch zusätzliche, kurzfristig anfallende Fremdentsorgungskosten für den Bonner Klärschlamm. Infolge eines Schadens musste die Klärschlammverbrennungsanlage der Kläranlage Salierweg außer Betrieb genommen werden. Die voraussichtliche Stillstandzeit wird ca. 8 Wochen betragen. Der weitere Mehrbedarf ergibt sich aus der laufenden Sanierung der Abwasserfiltration der KA Salierweg und umfangreichen zusätzlichen Überprüfungen und Wartungen der elektrotechnischen und maschinentechnischen Anlagen. Bei den hier erforderlichen Maßnahmen handelt es sich um gesetzliche Pflichtaufgaben der Abwasserentsorgung. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:21 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de