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211642 · Beschlussvorlage

Entwässerung und Abwasserbeseitigung Unterhaltung der Betriebsvorrichtungen der Kläranlagen und Pumpwerke Bereitstellung überplanmäßiger Mittel im konsumtiven Haushalt Finanzstelle 1.66.00.11.03 / Finanzposition 72.1000

Nummer
211642
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
14.09.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Rates 20.09.2021 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
211642
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Entwässerung und Abwasserbeseitigung
Unterhaltung der Betriebsvorrichtungen der
Kläranlagen und Pumpwerke
Bereitstellung überplanmäßiger Mittel im
konsumtiven Haushalt
Finanzstelle 1.66.00.11.03 / Finanzposition 72.1000
Beratungsfolge
Rat 16.09.2021 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Die Bereitstellung der Mittel ist dringlich, da u.a. eingegangene
Abwasserabgabenbescheide der Kläranlagen und Fremdentsorgungskosten für
den Bonner Klärschlamm infolge eines schadensbedingten Stillstandes der
Klärschlammverbrennungsanlage zur Beauftragung und Auszahlung anstehen.
Die Feststellung des voraussichtlichen Mittelbedarfs konnte erst kurzfristig
abgeschlossen werden.
Daher war eine fristgerechte Beantragung der überplanmäßigen Mittel nicht
mehr möglich.
Beschlussvorschlag
Der überplanmäßigen Mittelbereitstellung für die Unterhaltung der
Betriebsvorrichtungen der Kläranlagen und Pumpwerke (Aufwendungen für
Sach- und Dienstleistungen) in Höhe von 3.200.000 wird zugestimmt.
Finanzstelle: 166001103
Bezeichnung: Entwässerung und Abwasserbeseitigung (KRE)
Finanzposition: 72.1000
Deckung aus:
Finanzstelle: 166001103
Bezeichnung: Entwässerung und Abwasserbeseitigung (KRE)
Finanzposition: 63.1000Seite 1 von 2
Seite 2
Begründung
In der Abteilung Stadtentwässerung 66-SE besteht bis zum Jahresende ein
zusätzlicher Mittelbedarf insbesondere für die Klärschlammentsorgungskosten,
die Unterhaltung der Betriebsvorrichtungen der Kläranlagen und Pumpwerke
sowie für Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen.
Die Mehrkosten werden zu 100% durch Abwassergebühren refinanziert.
Der kurzfristige Mehrbedarf ergibt sich insbesondere durch zusätzliche,
kurzfristig anfallende Fremdentsorgungskosten für den Bonner Klärschlamm.
Infolge eines Schadens musste die Klärschlammverbrennungsanlage der
Kläranlage Salierweg außer Betrieb genommen werden. Die voraussichtliche
Stillstandzeit wird ca. 8 Wochen betragen.
Der weitere Mehrbedarf ergibt sich aus der laufenden Sanierung der
Abwasserfiltration der KA Salierweg und umfangreichen zusätzlichen
Überprüfungen und Wartungen der elektrotechnischen und
maschinentechnischen Anlagen.
Bei den hier erforderlichen Maßnahmen handelt es sich um gesetzliche
Pflichtaufgaben der Abwasserentsorgung.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 20:21 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de