211639-02 · Große Anfrage
Große Anfrage BBB-Fraktion: Liegenschaft Kaiser-Konrad-Straße 36 BBB-Anfrage zur Vorlage 211639
Kerndaten
- Nummer
- 211639-02
- Art
- Große Anfrage
- Veröffentlicht
- 01.10.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
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Große Anfrage öffentlich 211639-02 Fragesteller/in: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Johannes Schott 01.10.2021 Große Anfrage BBB-Fraktion: Liegenschaft Kaiser- Konrad-Straße 36 BBB-Anfrage zur Vorlage 211639 Beratungsfolge Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit 04.11.2021 Kenntnisnahme Fragestellung 1. Handelt es sich bei dem Eigentümer des Grundstückes Kaiser-Konrad- Straße 36 nebst benachbartem unbebauten Grundstück und dem Verfügungsberechtigten um dieselbe oder um unterschiedliche Personen und sofern letzteres der Fall ist, in welcher Beziehung stehen diese zueinander (z.B. Verkäufer und vorkaufsberechtigter Erwerber)? 2. Wann hat der Verfügungsberechtigte für die Liegenschaft Kaiser- Konrad-Straße 36 eine Zweckentfremdungsgenehmigung beantragt und wann ist ihm diese mit welchen Auflagen und Fristen zur Wiederherstellung / Vermarktung des Wohnraums erteilt worden? 3. Liegt dem Bauordnungsamt zwischenzeitlich eine Abrissanzeige für das Bestandsgebäude Kaiser-Konrad-Straße 36 vor und wenn ja, von wann datiert diese? 4. Bedeutet der letzte Absatz der Stellungnahme der Oberbürgermeisterin „Die Baugenehmigung ist drei Jahre gültig. In dieser Zeit kann mit dem Bau begonnen werden. Der Baubeginn ist jedoch mittels einer Baubeginnanzeige dem Bauordnungsamt anzuzeigen. Eine solche liegt bislang nicht vor, so dass die Verwaltung aktuell nicht mitteilen kann, wann das Grundstück bebaut wird.“, dass aus Sicht der Verwaltung mit Erteilung der Baugenehmigung keine Handhabe mehr besteht, dem Verfügungsberechtigten nach der Zweckentfremdungssatzung der Stadt Bonn mit Fristsetzung eine Wiederherstellung des genehmigten zweckentfremdeten Wohnraums aufzugeben? 5. Sofern Frage 4 mit Ja beantwortet wird: Was gedenkt die Oberbürgermeisterin zu tun, um einer Verzögerung der Wiederherstellung / Vermarktung genehmigten, zweckentfremdeten Wohnraums wie im vorliegenden Fall künftig entgegen zu wirken? Begründung Erfolgt mündlich.Seite 1 von 2 Seite 2 Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:00 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de