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211639-02 · Große Anfrage

Große Anfrage BBB-Fraktion: Liegenschaft Kaiser-Konrad-Straße 36 BBB-Anfrage zur Vorlage 211639

Nummer
211639-02
Art
Große Anfrage
Veröffentlicht
01.10.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit 04.11.2021 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 211639 Liegenschaft Kaiser-Konrad-Straße 36

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Große Anfrage
öffentlich
211639-02
Fragesteller/in:
BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Johannes Schott
01.10.2021
Große Anfrage BBB-Fraktion: Liegenschaft Kaiser-
Konrad-Straße 36
BBB-Anfrage zur Vorlage 211639
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration und
Gesundheit
04.11.2021 Kenntnisnahme
Fragestellung
1. Handelt es sich bei dem Eigentümer des Grundstückes Kaiser-Konrad-
Straße 36 nebst benachbartem unbebauten Grundstück und dem
Verfügungsberechtigten um dieselbe oder um unterschiedliche
Personen und sofern letzteres der Fall ist, in welcher Beziehung stehen
diese zueinander (z.B. Verkäufer und vorkaufsberechtigter Erwerber)?
2. Wann hat der Verfügungsberechtigte für die Liegenschaft Kaiser-
Konrad-Straße 36 eine Zweckentfremdungsgenehmigung beantragt und
wann ist ihm diese mit welchen Auflagen und Fristen zur
Wiederherstellung / Vermarktung des Wohnraums erteilt worden?
3. Liegt dem Bauordnungsamt zwischenzeitlich eine Abrissanzeige für das
Bestandsgebäude Kaiser-Konrad-Straße 36 vor und wenn ja, von wann
datiert diese?
4. Bedeutet der letzte Absatz der Stellungnahme der Oberbürgermeisterin
„Die Baugenehmigung ist drei Jahre gültig. In dieser Zeit kann mit dem
Bau begonnen werden. Der Baubeginn ist jedoch mittels einer
Baubeginnanzeige dem Bauordnungsamt anzuzeigen. Eine solche liegt
bislang nicht vor, so dass die Verwaltung aktuell nicht mitteilen kann,
wann das Grundstück bebaut wird.“, dass aus Sicht der Verwaltung mit
Erteilung der Baugenehmigung keine Handhabe mehr besteht, dem
Verfügungsberechtigten nach der Zweckentfremdungssatzung der Stadt
Bonn mit Fristsetzung eine Wiederherstellung des genehmigten
zweckentfremdeten Wohnraums aufzugeben?
5. Sofern Frage 4 mit Ja beantwortet wird: Was gedenkt die
Oberbürgermeisterin zu tun, um einer Verzögerung der
Wiederherstellung / Vermarktung genehmigten, zweckentfremdeten
Wohnraums wie im vorliegenden Fall künftig entgegen zu wirken?
Begründung
Erfolgt mündlich.Seite 1 von 2
Seite 2
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 22:00 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de