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211639-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Liegenschaft Kaiser-Konrad-Straße 36

Nummer
211639-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
25.09.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
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  1. 211639 Liegenschaft Kaiser-Konrad-Straße 36

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
211639-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
50 Amt für Soziales und Wohnen
Dezernat:
Dez. V
Liegenschaft Kaiser-Konrad-Straße 36
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
Rat Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Fragestellung:
1. Ist der Oberbürgermeisterin bekannt, dass die Liegenschaft Kaiser-Konrad-
Straße 36 mit insgesamt 3 Wohneinheiten offensichtlich leer steht und wenn ja,
was wurde seitens der Oberbürgermeisterin mit Blick auf die Regelungen der
Zweckentfremdungssatzung bislang zur Beseitigung des Leerstandes
unternommen?
2. Befinden sich die Liegenschaft Kaiser-Konrad-Straße 36 und das
angrenzende unbebaute Grundstück in der Verfügungsgewalt des gleichen
Verfügungsberechtigten / Eigentümers und wenn ja, liegen der
Oberbürgermeisterin Informationen darüber vor, was der
Verfügungsberechtigte / Eigentümer wann auf den Flurstücken 192 und 193
plant?
Antwort der Verwaltung:
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden beide Fragen gemeinsam
beantwortet.
Beide angefragten Grundstücke gehören derselben Person. Dem
Verfügungsberechtigten wurde seitens der Fachverwaltung eine
Zweckentfremdungsgenehmigung erteilt. Die Genehmigung war möglich, da in
einem beide Grundstücke umfassenden Baukörper Ersatzwohnraum in
ausreichender Größe neu geschaffen werden soll.
Für das Grundstück Kaiser-Konrad-Straße 34-36 wurde am 30.06.2021 eine
Baugenehmigung zum Neubau eines Mehrfamilienhauses auf beiden
genannten Flurstücken erteilt. Das bestehende Gebäude Kaiser-Konrad-Straße
36 soll in diesem Zusammenhang abgerissen werden.
Die Baugenehmigung ist drei Jahre gültig. In dieser Zeit kann mit dem Bau
begonnen werden. Der Baubeginn ist jedoch mittels einer Baubeginnanzeige
dem Bauordnungsamt anzuzeigen. Eine solche liegt bislang nicht vor, so dass
die Verwaltung aktuell nicht mitteilen kann, wann das Grundstück bebaut wird.
Anlage/n
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