211639-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Liegenschaft Kaiser-Konrad-Straße 36
Kerndaten
- Nummer
- 211639-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 25.09.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 211639-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 50 Amt für Soziales und Wohnen Dezernat: Dez. V Liegenschaft Kaiser-Konrad-Straße 36 Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme Rat Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Fragestellung: 1. Ist der Oberbürgermeisterin bekannt, dass die Liegenschaft Kaiser-Konrad- Straße 36 mit insgesamt 3 Wohneinheiten offensichtlich leer steht und wenn ja, was wurde seitens der Oberbürgermeisterin mit Blick auf die Regelungen der Zweckentfremdungssatzung bislang zur Beseitigung des Leerstandes unternommen? 2. Befinden sich die Liegenschaft Kaiser-Konrad-Straße 36 und das angrenzende unbebaute Grundstück in der Verfügungsgewalt des gleichen Verfügungsberechtigten / Eigentümers und wenn ja, liegen der Oberbürgermeisterin Informationen darüber vor, was der Verfügungsberechtigte / Eigentümer wann auf den Flurstücken 192 und 193 plant? Antwort der Verwaltung: Aufgrund des Sachzusammenhangs werden beide Fragen gemeinsam beantwortet. Beide angefragten Grundstücke gehören derselben Person. Dem Verfügungsberechtigten wurde seitens der Fachverwaltung eine Zweckentfremdungsgenehmigung erteilt. Die Genehmigung war möglich, da in einem beide Grundstücke umfassenden Baukörper Ersatzwohnraum in ausreichender Größe neu geschaffen werden soll. Für das Grundstück Kaiser-Konrad-Straße 34-36 wurde am 30.06.2021 eine Baugenehmigung zum Neubau eines Mehrfamilienhauses auf beiden genannten Flurstücken erteilt. Das bestehende Gebäude Kaiser-Konrad-Straße 36 soll in diesem Zusammenhang abgerissen werden. Die Baugenehmigung ist drei Jahre gültig. In dieser Zeit kann mit dem Bau begonnen werden. Der Baubeginn ist jedoch mittels einer Baubeginnanzeige dem Bauordnungsamt anzuzeigen. Eine solche liegt bislang nicht vor, so dass die Verwaltung aktuell nicht mitteilen kann, wann das Grundstück bebaut wird. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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