211620-08 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Abbau Signalgeber Lichtsignalanlage Konrad-Adenauer-Platz
Kerndaten
- Nummer
- 211620-08 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 24.02.2026
- Letzte Änderung
- 25.10.2026
Orte
- Konrad-Adenauer-Platz Hauptort
- Beuel
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 211620-08 ST Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Abbau Signalgeber Lichtsignalanlage Konrad- Adenauer-Platz Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 04.03.2026 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: 1. Gemäß der Vorlage der Verwaltung 211620-05 ST könne eine Bezirks- vertretung nicht über den Betrieb einer Lichtsignalanlage entscheiden, sondern dies sei laufendes Geschäft der Verwaltung. Warum lag die Ent- scheidung über exakt diese LSA bisher in der BV Beuel (2019, 2021) und auf welcher Grundlage kommt die Verwaltung zu einer Neubewertung der Zuständigkeiten? Ergänzend zur Stellungnahme 211620-05 wird bezüglich der Beschlusskompe- tenzen zum Änderungsantrag (211620-03), die LSA wieder in Betrieb zu neh- men mitgeteilt, dass die Bezirksvertretung Beuel bereits 2019 lediglich ein Empfehlungsrecht hatte (vgl. DS-Nr. 190194-1 und 190194-3) und dieses am 06.11.2019 auch wahrgenommen hat. Beschlossen wurde eine Empfehlung an den Hauptausschuss (zuständig aufgrund des §60 (1) GO NRW). Bis zu einer Entscheidung des Hauptausschusses wurde die Angelegenheit seinerzeit je- doch so dringlich, dass die Verwaltung für Punkt 1 der Beschlussvorlage (190194) eine Dringlichkeitsentscheidung des Oberbürgermeisters (190194-4) herbeiführte, die dann am 12.12.2019 durch den Rat genehmigt wurde. Infolge der mittlerweile vorliegenden Dringlichkeitsentscheidung beschloss der Haupt- ausschuss in seiner Sitzung am 05.12.2019 lediglich noch Punkt 2 der ur- sprünglichen Beschlussvorlage (190194). Infolge der Pandemie erfolgte die Berichterstattung über die Fahrzeitgewinne erst in Form einer Stellungnahme (202272-01) zum Antrag 202272. Punkt 1 des Antrags (Berichterstattung) wurde daraufhin am 17.03.2021 als erledigt betrachtet. Unter Punkt zwei wurde aber der Bestand der abgeschalteten Anla- ge beschlossen (202272 NA). Ein solcher Beschluss war vor dem Hintergrund, dass kein Signalprogramm mehr lief, zunächst unschädlich, da es lediglich um den Bestand der stillgelegten Anlage ging. Zuständig für die Entscheidung zur endgültigen Abschaltung der Anlage und den damit verbundenen Abbau der Anlage ist der Rat, da es sich bei der Be- schleunigung der Straßen und U-Bahnen sowie diverser Buslinien um eine An- gelegenheit handelt, die nicht ausschließlich den Stadtbezirk Beuel betreffen (vgl. 190194-3). Die mit Stellungnahme 211620-05 gemachte Aussage bezgl. eines Geschäfts der laufenden Verwaltung bezog sich lediglich auf die Anpassung von Signal-Seite 1 von 2 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) programmen und war leider missverständlich ausgedrückt. 2. Warum soll die BV Beuel eine Anregung an die Verwaltungsspitze ge- ben, wenn üblicherweise Anregungen an den Rat erfolgen? s. Punkt 1 3. Eine Beschlussfassung wäre laut 211620-05 ST u.a. möglich gewesen, weil die Verwaltung das Vorgehen selbst befürworte. Wie kann eine for- male Zuständigkeit für eine Aufgabe der Stadt von der Position der Ver- waltungsspitze zum Antrag abhängig sein? s. Pkt. 1 4. Der Bezirksbürgermeister Marco Rudolph hat in der Sitzung am 21.01.2026 Veränderungen der Verkehrssituation auf der A565 als Be- gründung für die geänderte Zuständigkeit aufgeführt. Welchen Zusam- menhang gibt es zur geänderten Zuständigkeit und warum wurde dies nicht in der Verwaltungsstellungnahme beschrieben? Ist die Änderung der Zuständigkeit damit nur temporär von der Situation auf der A565 ab- hängig? Hier handelt es sich um ein Missverständnis. Die Anpassung von Signalpro- grammen im Rahmen einer Baustellenkoordinierung ist Aufgabe der zuständi- gen Straßenverkehrsbehörde. Dies ist im Falle der LSA sowie der Baustellen- koordinierung das Tiefbauamt. Allerdings steht die aktuelle Situation nicht im Zusammenhang mit der nicht baustellenbedingten Sperrung der Nordbrücke für LKW. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:49 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de