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211620-07 · Große Anfrage

Grüne-Bezirksfraktion Große Anfrage: Änderung der Zuständigkeit zur Lichtsignalanlage Konrad-Adenauer-Platz zwischen Von-Sandt-Str. und Gottfried-Claren-Str.

Nummer
211620-07
Art
Große Anfrage
Veröffentlicht
06.02.2026
Letzte Änderung
25.10.2026
  • Konrad-Adenauer-Platz Straße· Beuel-Mitte, Beuel Hauptort
  • Von-Sandt-Straße Straße· Beuel-Mitte, Beuel
  • Gottfried-Claren-Straße Straße· Beuel-Mitte, Beuel
  • Friedrich-Breuer-Straße Straße· Beuel-Mitte, Beuel
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 04.03.2026 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 65 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 211620 Abbau Signalgeber Lichtsignalanlage Konrad-Adenauer-Platz

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Große Anfrage
öffentlich
211620-07
Fragesteller/in:
Grüne Bezirksfraktion Beuel
Lea Groneweg
Guido Pfeiffer
06.02.2026 gez. Rudolph
Grüne-Bezirksfraktion Große Anfrage: Änderung
der Zuständigkeit zur Lichtsignalanlage Konrad-
Adenauer-Platz zwischen Von-Sandt-Str. und
Gottfried-Claren-Str.
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 04.03.2026 Kenntnisnahme
Fragestellung
Die Verwaltung wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:
1. Gemäß der Vorlage der Verwaltung 211620-05 ST könne eine
Bezirksvertretung nicht über den Betrieb einer Lichtsignalanlage
entscheiden, sondern dies sei laufendes Geschäft der Verwaltung.
Warum lag die Entscheidung über exakt diese LSA bisher in der BV
Beuel (2019, 2021) und auf welcher Grundlage kommt die Verwaltung
zu einer Neubewertung der Zuständigkeiten?
2. Warum soll die BV Beuel eine Anregung an die Verwaltungsspitze
geben, wenn üblicherweise Anregungen an den Rat erfolgen?
3. Eine Beschlussfassung wäre laut 211620-05 ST u.a. möglich gewesen,
weil die Verwaltung das Vorgehen selbst befürworte. Wie kann eine
formale Zuständigkeit für eine Aufgabe der Stadt von der Position der
Verwaltungsspitze zum Antrag abhängig sein?
4. Der Bezirksbürgermeister Marco Rudolph hat in der Sitzung am
21.01.2026 Veränderungen der Verkehrssituation auf der A565 als
Begründung für die geänderte Zuständigkeit aufgeführt. Welchen
Zusammenhang gibt es zur geänderten Zuständigkeit und warum wurde
dies nicht in der Verwaltungsstellungnahme beschrieben? Ist die
Änderung der Zuständigkeit damit nur temporär von der Situation auf
der A565 abhängig?
Begründung
Es gilt ein Beschluss der BV Beuel vom 08.12.2021, der vorsieht, die
Lichtsignalanlage vorerst nicht abzubauen, um sie ggf. aufgrund veränderter
Verkehrsströme leichter wieder in Betrieb nehmen zu können. Dies ist aufgrund
der veränderten Situation auf der Friedrich-Breuer-Str. inzwischen der Fall.
Kurz nachdem die Ergebnisse der Kommunalwahl 2025 feststanden, wurdeSeite 1 von 2
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derselbe Vorschlag der Verwaltung aus 2021 (Abbau der LSA) erneut zur
Beschlussfassung vorgelegt.
Nachdem Grüne/SPD/Linke/Volt einen gemeinsamen ÄA gestellt haben, der
eventuell eine Beschlussmehrheit gefunden hätte, hat die Verwaltungsspitze
kurz vor der Sitzung der BV entschieden, dieser die Zuständigkeit zu entziehen
und den TOP in eine Anregung an die Verwaltungsspitze zu ändern.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 12:49 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de