211620-07 · Große Anfrage
Grüne-Bezirksfraktion Große Anfrage: Änderung der Zuständigkeit zur Lichtsignalanlage Konrad-Adenauer-Platz zwischen Von-Sandt-Str. und Gottfried-Claren-Str.
Kerndaten
- Nummer
- 211620-07
- Art
- Große Anfrage
- Veröffentlicht
- 06.02.2026
- Letzte Änderung
- 25.10.2026
Orte
- Konrad-Adenauer-Platz Hauptort
- Von-Sandt-Straße
- Gottfried-Claren-Straße
- Friedrich-Breuer-Straße
- Beuel
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
Dateien
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Große Anfrage öffentlich 211620-07 Fragesteller/in: Grüne Bezirksfraktion Beuel Lea Groneweg Guido Pfeiffer 06.02.2026 gez. Rudolph Grüne-Bezirksfraktion Große Anfrage: Änderung der Zuständigkeit zur Lichtsignalanlage Konrad- Adenauer-Platz zwischen Von-Sandt-Str. und Gottfried-Claren-Str. Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 04.03.2026 Kenntnisnahme Fragestellung Die Verwaltung wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten: 1. Gemäß der Vorlage der Verwaltung 211620-05 ST könne eine Bezirksvertretung nicht über den Betrieb einer Lichtsignalanlage entscheiden, sondern dies sei laufendes Geschäft der Verwaltung. Warum lag die Entscheidung über exakt diese LSA bisher in der BV Beuel (2019, 2021) und auf welcher Grundlage kommt die Verwaltung zu einer Neubewertung der Zuständigkeiten? 2. Warum soll die BV Beuel eine Anregung an die Verwaltungsspitze geben, wenn üblicherweise Anregungen an den Rat erfolgen? 3. Eine Beschlussfassung wäre laut 211620-05 ST u.a. möglich gewesen, weil die Verwaltung das Vorgehen selbst befürworte. Wie kann eine formale Zuständigkeit für eine Aufgabe der Stadt von der Position der Verwaltungsspitze zum Antrag abhängig sein? 4. Der Bezirksbürgermeister Marco Rudolph hat in der Sitzung am 21.01.2026 Veränderungen der Verkehrssituation auf der A565 als Begründung für die geänderte Zuständigkeit aufgeführt. Welchen Zusammenhang gibt es zur geänderten Zuständigkeit und warum wurde dies nicht in der Verwaltungsstellungnahme beschrieben? Ist die Änderung der Zuständigkeit damit nur temporär von der Situation auf der A565 abhängig? Begründung Es gilt ein Beschluss der BV Beuel vom 08.12.2021, der vorsieht, die Lichtsignalanlage vorerst nicht abzubauen, um sie ggf. aufgrund veränderter Verkehrsströme leichter wieder in Betrieb nehmen zu können. Dies ist aufgrund der veränderten Situation auf der Friedrich-Breuer-Str. inzwischen der Fall. Kurz nachdem die Ergebnisse der Kommunalwahl 2025 feststanden, wurdeSeite 1 von 2 Seite 2 derselbe Vorschlag der Verwaltung aus 2021 (Abbau der LSA) erneut zur Beschlussfassung vorgelegt. Nachdem Grüne/SPD/Linke/Volt einen gemeinsamen ÄA gestellt haben, der eventuell eine Beschlussmehrheit gefunden hätte, hat die Verwaltungsspitze kurz vor der Sitzung der BV entschieden, dieser die Zuständigkeit zu entziehen und den TOP in eine Anregung an die Verwaltungsspitze zu ändern. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 12:49 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de