211620-05 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Abbau Signalgeber Lichtsignalanlage Konrad-Adenauer-Platz; hier: ergänzende Stellungnahme bezüglich der Beschlusskompetenzen zu den Drucksachennummer 211620-02, -03, -04
Kerndaten
- Nummer
- 211620-05 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 21.01.2026
- Letzte Änderung
- 28.10.2026
Orte
- Konrad-Adenauer-Platz Hauptort
- Beuel
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (1.130 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 211620-05 ST Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Abbau Signalgeber Lichtsignalanlage Konrad- Adenauer-Platz; hier: ergänzende Stellungnahme bezüglich der Beschlusskompetenzen zu den Drucksachennummer 211620-02, -03, -04 Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 21.01.2026 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Drucksachennummer 211620-03 und 211620-04 als Anregung unter dem Tagesordnungspunkt 10 Anregungen zu behandeln sind. Der Betrieb einer Lichtsignalanlage ist dem Grunde nach ein Geschäft der laufenden Verwaltung. Anordnende Verkehrsbehörde ist das Tiefbauamt. Die Entscheidung über eine In- oder Außerbetriebnahme einer Anlage obliegt der anordnenden Verkehrsbehörde. Für die Drucksachennummer 211620-02 wäre eine Beschlussfassung unkritisch, da sich die Signalanlage nicht mehr in Betrieb befindet und lediglich der technische Abbau einer bereits stillgelegten Anlage beschlossen wird, den die Verwaltung zudem selbst befürwortet. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:30 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de