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211620-04 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Grüne/SPD/Linke/Volt ÄA: Reaktivierung Signalgeber Lichtsignalanlage Konrad-Adenauer-Platz Antrag zur Vorlage 211620 - Stellungnahme

Nummer
211620-04 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
19.01.2026
Letzte Änderung
28.10.2026
  • Gottfried-Claren-Straße Straße· Beuel-Mitte, Beuel Hauptort
  • Konrad-Adenauer-Platz Straße· Beuel-Mitte, Beuel
  • Von-Sandt-Straße Straße· Beuel-Mitte, Beuel
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 04.03.2026 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 79,4 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 211620 Abbau Signalgeber Lichtsignalanlage Konrad-Adenauer-Platz

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
211620-04 ST
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Grüne/SPD/Linke/Volt ÄA: Reaktivierung
Signalgeber Lichtsignalanlage Konrad-Adenauer-
Platz Antrag zur Vorlage 211620 - Stellungnahme
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 21.01.2026 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
In enger Abstimmung mit der SWB Bus und Bahn kann zum Änderungsantrag
Folgendes mitgeteilt werden:
Die Lichtsignalanlage am Konrad-Adenauer-Platz ist über 15 Jahre alt und lief
ohne Beeinflussung durch die Verkehrsteilnehmenden in einem festen Umlauf
mit gleichbleibenden Grünzeiten. Bereits mit Stellungnahme 202272-01 ST
wurde darauf hingewiesen, dass es, um den ÖPNV zu beschleunigen, keine
Alternative zum Wegfall der Querung gibt. Die Wirksamkeit der Maßnahme
wurde untersucht und die Ergebnisse wurden veröffentlicht.
Die Fahrbahnbreite zur Querung zwischen der Von-Sandt-Straße und Gottfried-
Claren-Straße beträgt etwa 26,5 m. Nach derzeitigem Standard müsste für
diese Furt eine Grünzeit von mindestens 22 Sekunden geschaltet werden. Es
muss allerdings darauf hingewiesen werden, dass diese Zeit gerade für ältere
und mobilitätseingeschränkte Personen nicht ausreichend ist, um die andere
Straßenseite zu erreichen. An diese Zeit schließt sich die Schutzzeit von
weiteren 22 Sekunden an, bevor die Bahnen oder der MIV wieder Grün
erhalten. Diese Querungsstelle erfordert folglich einen Großteil der zur
Verfügung stehenden Umlaufzeit. Die gleichzeitige Abwicklung von anderen
Verkehrsströmen ist während dieser Phase nicht möglich, da alle anderen
Fahrbeziehungen zu dieser Furt in Konflikt stehen.
Aus der im Änderungsantrag vorgeschlagenen, gleichzeitigen Schaltung der
beiden aufeinanderfolgenden Signale auf der Nordseite ergibt sich keine
Beschleunigung des ÖPNV, da alleine die Bahnen aus Siegburg ausschließlich
auf Höhe der ersten Fußgängerquerung signalisiert werden. Für den MIV
wurden die Signale schon immer gleichzeitig geschaltet, um den Verkehrsfluss
in Fahrtrichtung Brücke nicht zu behindern. Bei Entfall der Furt können daher
die hinteren Signale ebenfalls demontiert werden.
Eine „Bedarfsampel“, die nur auf Anforderung Grün schaltet, wird gerade in den
hoch ausgelasteten Zeiten voraussichtlich durchgehend angefordert werden, da
diese Wegebeziehung, wenn sie wieder vorhanden ist, auch angenommenSeite 1 von 2
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
werden dürfte. Eine Unterdrückung dieser Phase bei ÖPNV-Anforderung würde
zum einen von den Wartenden nicht verstanden werden und zum anderen zu
unzulässig langen Wartezeiten führen.
Bei der Dichte der ÖPNV-Fahrten (Busse und Bahnen) wäre zu den
Spitzenzeiten voraussichtlich eine Querung ohne Einschränkung der ÖPNV-
Bevorrechtigung gar nicht möglich. Immerhin verkehren dort die Linien 66/67,
die Linien 62/65 sowie mehr als 10 Buslinien. Insgesamt passieren somit fast
1000 Busse und über 500 Bahnen täglich diese Kreuzung und profitieren vom
Wegfall des Überwegs und der damit möglichen optimierten Ampelschaltung.
Auch der Auto- und Radverkehr profitiert von der aktuellen Situation, wie die
o.a. Stellungnahme der Verwaltung 202272-01 ST belegt.
Die Wegnahme des Fußgängerüberwegs am Konrad-Adenauer-Platz zwischen
Gottfried-Claren-Straße und Von-Sandt-Straße hat daher für den ÖPNV enorm
viele Vorteile gebracht.
Allein für die Bahnen der Linien 62 und 66 ergibt sich eine Fahrzeitverkürzung
von rund 83 min pro Tag, die Fahrzeitgewinne der Buslinien sind ähnlich hoch.
In Fahrtrichtung Kennedybrücke hat sich z. B. die Haltezeit der Stadtbahnlinie
66 im Mittel deutlich verkürzt (19 Sekunden). Eine Verringerung der Haltezeit
um im Schnitt 19 s klingt zunächst nicht viel, praktisch bedeutet das aber, dass
einzelne Fahrten knapp eine Minute schneller sind. Insgesamt variieren die
Haltezeiten an der Ampel weniger und sind damit planbarer, auch wenn sich
das auf die gesamte Fahrzeit der Linie nur marginal auswirkt. Würde an allen
Ampelanlagen, die die Linie 66 auf ihrer Strecke passiert, lediglich wenige
Sekunden gewonnen, würde die Fahrzeit um mehrere Minuten kürzer
ausfallen. Mit Beschluss des Hauptausschusses vom 26.04.2018 wurde die
Verwaltung beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken linienscharf
Vorschläge zur Beschleunigung des Bus- und Bahnverkehrs zu machen (DS-
Nr. 1810600). Die Wiederinbetriebnahme der Ampel würde den jahrelangen
Bemühungen um zahlreiche kleinere Maßnahmen, die in der Summe den
ÖPNV beschleunigen und seinen Betrieb stabilisieren, zuwiderlaufen.
Über 50.000 Fahrgäste fahren täglich mit den Bus- und Bahnlinien über den
Konrad-Adenauer-Platz, rund 15.000 Fahrgäste steigen jeden Tag an dieser
Haltestelle ein, aus oder um und profitieren damit von der Fahrzeitverkürzung.
Die Zahl der Fußgänger, die den Überweg genutzt haben, dürfte deutlich
niedriger anzusetzen sein. Die Beibehaltung der Furt wäre daher ausschließlich
für diese Benutzergruppe von Vorteil. Für alle anderen würde sie eine deutliche
Verschlechterung darstellen.
Vor diesem Hintergrund wird seitens der Verwaltung von der Annahme des
Änderungsantrags dringend abgeraten. Die SWB Bus und Bahn plädiert auch
im Namen der zahlreichen betroffenen Fahrgäste für die dauerhafte
Beibehaltung der aktuellen Verkehrsführung und Ampelschaltung.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 11:34 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de